Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Beendigung der Rechtswirkungen des Art. 11 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (1330 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 513/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 513/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Beendigung der Rechtswirkungen des Art. 11 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Schwerpunkte des Staatsvertrages

  • Die Parteien des Beendigungsabkommens vereinbaren, dass die Bestimmung des Art. 11 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Förderung und den Schutz von Investitionen beendet wird und keine Rechtswirkungen mehr entfaltet.
  • Das Beendigungsabkommen tritt am ersten Tag des ersten Monats in Kraft, der auf den Zeitpunkt des Erhalts der späteren Mitteilung der Parteien folgt, dass die jeweiligen internen Verfahren für das Inkrafttreten erfüllt sind.

Parlamentskorrespondenz

Mitglied der Bundesregierung

Mag. Alexander Schallenberg, LL.M.

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

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