Plenarsitzung
des Nationalrates
149. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
Donnerstag, 24. März 2022
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Großer Redoutensaal
Stenographisches Protokoll
149. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVII. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 24. März 2022
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 24. März 2022: 10.06 – 20.57 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ für die Periode 2021 bis 2027
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz und das Digitalsteuergesetz 2020 geändert werden
3. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz geändert wird
4. Punkt: Bericht über den Antrag 1621/A(E) der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung der digitalen Medientransformation
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
6. Punkt: Bericht über den Antrag 2322/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kinderbetreuungs-Zweckzuschussgesetz des Bundes zur Umsetzung eines Gratis-Angebots in der Elementarpädagogik
7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 geändert werden
8. Punkt: Bericht über den Antrag 1672/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aussteuerungssystem des ÖVP-Wirtschaftsbundes gegen Arbeitslosen in Österreich in Zeiten der Corona-Arbeitsmarktkrise
9. Punkt: Bericht über den Antrag 1927/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung einer Lehrabschlussprämie
10. Punkt: Bericht über den Antrag 2334/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird
11. Punkt: Bundesgesetz über die Regelung der Beziehungen im Bereich der sozialen Sicherheit im Verhältnis zur Provinz Québec
12. Punkt: Bericht über den Antrag 2241/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kreditvergabe an Pensionist*innen
13. Punkt: Bericht über den Antrag 2107/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „1.000 Euro Österreich-Gutschein“
14. Punkt: Bericht über den Antrag 2001/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Energiearmut verhindern – keine Strom- und Gaspreiserhöhungen durch öffentliche EVUs
15. Punkt: Bericht über den Antrag 2229/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Preismonitoring, Inflationsstopp und Einführung einer Treibstoffpreisdeckelung
16. Punkt: Bericht über den Antrag 2302/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsausgleich um 4,0 Prozent für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension (Pensionsanpassung 2022)
17. Punkt: Bericht über den Antrag 2340/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Tabakmonopolgesetz 1996 und des Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 – BvergGKonz 2018
18. Punkt: Bericht über den Antrag 1781/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
19. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
20. Punkt: Bericht über den Antrag 2350/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird
21. Punkt: Bericht über den Antrag 2344/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird
22. Punkt: Bericht über den Antrag 2317/A(E) der Abgeordneten Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbau der Energieberatung und zusätzliche Maßnahmen gegen Energiearmut“
23. Punkt: Bericht über den Antrag 2325/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aussagekräftige Statistik durch die FMA zum Basiskonto“
24. Punkt: Bericht über den Antrag 2177/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erstanlaufstelle Zahlungsverzug-Umsetzung bis zum 31. März 2022“
25. Punkt: Bericht über den Antrag 1627/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesreparaturbonus
26. Punkt: Bericht über den Antrag 2316/A(E) der Abgeordneten Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“
27. Punkt: Bericht über den Ersten Tätigkeitsbericht der Investitionskontrolle für den Zeitraum 25.07.2020 bis 24.07.2021
28. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Beendigung der Rechtswirkungen des Art. 11 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Förderung und den Schutz von Investitionen
29. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland über die Förderung und den Schutz von Investitionen
30. Punkt: Bericht über den Antrag 2359/A der Abgeordneten Ing. Martin Litschauer, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) geändert wird, sowie über den
Antrag 2324/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung strategischer Erdgasreserven in Österreich
31. Punkt: Bericht über den Antrag 1805/A(E) der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstattung von Gebäuden des Bundesheers mit Photovoltaik-Anlagen
32. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 30, 32, 54, 64 und 68 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 33 und 36 bis 39
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen ........................................................................................................ 18
Ordnungsruf .............................................................................................................. 44
Geschäftsbehandlung
Wortmeldung des Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried betreffend Mikrofonausfall ........................................................................................................................ 20
Antrag der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2227/A der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 25. März 2022 zu setzen – Ablehnung ........................ 40, 228
Antrag der Abgeordneten Ing. Martin Litschauer und Andreas Ottenschläger, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 1424 d.B., „Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (40. KFG-Novelle)“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 26. April 2022 zu setzen – Annahme ........................................................................................... 40, 228
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG .............................................................................................................. 41
Fragestunde (12.)
Landwirtschaft, Regionen und Tourismus .......................................................... 18
Dipl.-Ing. Georg Strasser (146/M); Cornelia Ecker
Cornelia Ecker (150/M); Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Michel Reimon, MBA
Peter Schmiedlechner (144/M); Carina Reiter
Dipl.-Ing. Olga Voglauer (155/M); Petra Vorderwinkler, Alois Kainz
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (153/M); Clemens Stammler, Peter Schmiedlechner
Eva-Maria Himmelbauer, BSc (147/M)
Mag. Gerald Hauser (145/M) (nicht anwesend)
Barbara Neßler (156/M); Mag. Ernst Gödl, MMag. Katharina Werner, Bakk., Joachim Schnabel
Mag. Julia Seidl (154/M) (nicht anwesend)
Franz Hörl (148/M); Melanie Erasim, MSc
Maximilian Lercher (152/M); Ing. Klaus Lindinger, BSc
Mag. Corinna Scharzenberger (149/M) (nicht anwesend)
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ................................................................................................ 18
Ausschüsse
Zuweisungen ....................................................................... 40, 133, 133, 133, 133
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (1297 d.B.): Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ für die Periode 2021 bis 2027 (1398 d.B.) 41
RednerInnen:
Mag. Ernst Gödl ...................................................................................................... 41
Cornelia Ecker ......................................................................................................... 42
Peter Schmiedlechner ............................................................................................ 43
Clemens Stammler ................................................................................................. 45
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. 45
Bundesministerin Elisabeth Köstinger ................................................................ 47
Andreas Kühberger ................................................................................................ 47
Cornelia Ecker (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 48
Klaus Köchl ............................................................................................................. 49
Ing. Johann Weber .................................................................................................. 49
Elisabeth Feichtinger, BEd BEd ............................................................................ 50
Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. 51
Genehmigung der Vereinbarung in 1398 d.B. .......................................................... 5
2
Gemeinsame Beratung über
2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1026 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz und das Digitalsteuergesetz 2020 geändert werden (1382 d.B.) ..................................................... 53
3. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz geändert wird (1383 d.B.) ......................................................................................................... 53
4. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1621/A(E) der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung der digitalen Medientransformation (1384 d.B.) ............................................... 53
RednerInnen:
Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. 53
Gabriela Schwarz .................................................................................................... 54
Dr. Susanne Fürst ................................................................................................... 55
Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................ 59
Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... 60
Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. 61
Sabine Schatz .......................................................................................................... 62
Mag. Agnes Sirkka Prammer ................................................................................. 65
Mag. Selma Yildirim ................................................................................................ 66
Mag. Harald Stefan ................................................................................................. 67
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Teuerungsbremse für die Bürger statt Millionengeschenke für Medienkonzerne“ – Ablehnung ..................................................................... 57, 69
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „digitale Transformationsförderung auch für den nichtkommerziellen Rundfunk“ – Ablehnung ............................................................... 63, 69
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1382 und 1383 d.B. ................................. 69
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1384 d.B. ................................................ 69
5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über die Regierungsvorlage (1361 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1388 d.B.) ........................................................................ 70
RednerInnen:
Carina Reiter ............................................................................................................ 70
Petra Wimmer .......................................................................................................... 71
Edith Mühlberghuber .............................................................................................. 73
Barbara Neßler ........................................................................................................ 74
Michael Bernhard .................................................................................................... 74
Norbert Sieber ......................................................................................................... 77
Melanie Erasim, MSc .............................................................................................. 78
Rosa Ecker, MBA .................................................................................................... 79
Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung der Sonderbetreuungszeit für Covid-19-(Hoch‑)Risikokinder“ – Ablehnung .................................................................................. 72, 86
Annahme des Gesetzentwurfes in 1388 d.B. ........................................................... 86
6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 2322/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kinderbetreuungs-Zweckzuschussgesetz des Bundes zur Umsetzung eines Gratis-Angebots in der Elementarpädagogik (1389 d.B.) ................................. 80
RednerInnen:
Erwin Angerer ......................................................................................................... 80
Joachim Schnabel .................................................................................................. 81
Eva Maria Holzleitner, BSc .................................................................................... 82
Barbara Neßler ........................................................................................................ 84
Fiona Fiedler, BEd .................................................................................................. 85
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1389 d.B. ................................................ 86
Gemeinsame Beratung über
7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1331 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 geändert werden (1404 d.B.) ................................................................................................... 86
8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1672/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aussteuerungssystem des ÖVP-Wirtschaftsbundes gegen Arbeitslosen in Österreich in Zeiten der Corona-Arbeitsmarktkrise (1418 d.B.) ......... 86
9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1927/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung einer Lehrabschlussprämie (1405 d.B.) ............................. 87
10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2334/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird (1406 d.B.) ................................................................................. 87
11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1360 d.B.): Bundesgesetz über die Regelung der Beziehungen im Bereich der sozialen Sicherheit im Verhältnis zur Provinz Québec (1407 d.B.) ................... 87
RednerInnen:
Alois Stöger, diplômé ............................................................................................. 87
Bettina Zopf ............................................................................................................. 90
Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... 91
Mag. Markus Koza .................................................................................................. 92
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. 93
Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher .............................................................. 94
Tanja Graf ................................................................................................................ 96
Michael Seemayer ................................................................................................... 97
Kira Grünberg .......................................................................................................... 98
Peter Wurm .............................................................................................................. 99
Mag. Yannick Shetty ............................................................................................... 100
Erwin Angerer ......................................................................................................... 101
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz von Vertriebenen vor Ausbeutung am Arbeitsmarkt“ – Ablehnung ................................................................................................... 88, 133
Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1404, 1406 und 1407 d.B. ............................ 132
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1418 und 1405 d.B. ...................... 132
Gemeinsame Beratung über
12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2241/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kreditvergabe an Pensionist*innen (1408 d.B.) .............................. 102
13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2107/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „1.000 Euro Österreich-Gutschein“ (1409 d.B.) ............................ 102
14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2001/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Energiearmut verhindern – keine Strom- und Gaspreiserhöhungen durch öffentliche EVUs (1410 d.B.) ............................................................. 102
15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2229/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Preismonitoring, Inflationsstopp und Einführung einer Treibstoffpreisdeckelung (1411 d.B.) ................................................................................................... 102
16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2302/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsausgleich um 4,0 Prozent für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension (Pensionsanpassung 2022) (1412 d.B.) .............................. 102
17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2340/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Tabakmonopolgesetz 1996 und des Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 – BvergGKonz 2018 (1417 d.B.) ............................................. 102
RednerInnen:
Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... 103
Mag. Markus Koza .................................................................................................. 104
Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... 105
Mag. Klaus Fürlinger .............................................................................................. 106
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. 107
Bundesminister Johannes Rauch ........................................................................ 108
Mag. Verena Nussbaum ......................................................................................... 109
Peter Wurm .............................................................................................................. 110
Mag. Markus Koza (tatsächliche Berichtigung) ...................................................... 112
Kenntnisnahme der sechs Ausschussberichte 1408, 1409, 1410, 1411, 1412 und 1417 d.B. ................................................................................................................... 133
Zuweisung des Antrages 2241/A(E) an den Ausschuss für Konsumentenschutz 133
Zuweisung des Antrages 2001/A(E) an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie ............................................................................................................... 133
Zuweisung des Antrages 2229/A(E) an den Ausschuss für Konsumentenschutz 133
Zuweisung des Antrages 2340/A(E) an den Finanzausschuss ............................... 133
Gemeinsame Beratung über
18. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1781/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1413 d.B.) ....................................................... 112
19. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1414 d.B.) ............................................. 112
20. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2350/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird (1415 d.B.) .................................................................. 113
21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2344/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird (1416 d.B.) ........................................................... 113
RednerInnen:
Josef Muchitsch ...................................................................................................... 113
Bedrana Ribo, MA ................................................................................................... 116
Mag. Gerhard Kaniak .............................................................................................. 124
Dr. Josef Smolle ...................................................................................................... 127
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. 129
Bundesminister Johannes Rauch ........................................................................ 139
Kira Grünberg .......................................................................................................... 131
Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „rasche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung“ – Ablehnung ..................................................................................... 115, 134
Annahme der vier Gesetzentwürfe in 1413, 1414, 1415 und 1416 d.B. .................. 133
Gemeinsame Beratung über
22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2317/A(E) der Abgeordneten Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbau der Energieberatung und zusätzliche Maßnahmen gegen Energiearmut“ (1393 d.B.) ............................................................... 135
23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2325/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aussagekräftige Statistik durch die FMA zum Basiskonto“ (1394 d.B.) ......... 135
24. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2177/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erstanlaufstelle Zahlungsverzug-Umsetzung bis zum 31. März 2022“ (1395 d.B.) ................................................................................................................ 136
RednerInnen:
Mag. Christian Drobits ........................................................................................... 136
Mag. Ulrike Fischer ................................................................................................. 137
Peter Wurm .............................................................................................................. 138
Peter Weidinger ...................................................................................................... 139
Klaus Köchl ............................................................................................................. 141
MMag. Katharina Werner, Bakk. ............................................................................ 141
Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................ 142
Bundesminister Johannes Rauch ........................................................................ 143
Mag. Romana Deckenbacher ................................................................................. 144
Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda ............................................................................ 145
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1393 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Ausbau der Energieberatung und zusätzliche Maßnahmen gegen Energiearmut“ (246/E) ................................................................................... 162
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1394 und 1395 d.B. ...................... 163
25. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1627/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesreparaturbonus (1396 d.B.) .................................................................. 146
RednerInnen:
Elisabeth Feichtinger, BEd BEd ............................................................................ 146
Mag. Ulrike Fischer ................................................................................................. 147
Peter Wurm .............................................................................................................. 148
Mag. (FH) Kurt Egger .............................................................................................. 149
Dr. Astrid Rössler ................................................................................................... 150
Nurten Yılmaz .......................................................................................................... 151
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1396 d.B. ................................................ 163
26. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2316/A(E) der Abgeordneten Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ (1397 d.B.) .................................................................... 151
RednerInnen:
MMag. Katharina Werner, Bakk. ............................................................................ 151
Mag. Ulrike Fischer ................................................................................................. 154
Mag. Yannick Shetty ............................................................................................... 155
Petra Wimmer .......................................................................................................... 156
Mag. Gerhard Kaniak .............................................................................................. 157
Ing. Josef Hechenberger ........................................................................................ 158
Bundesminister Johannes Rauch ........................................................................ 159
Barbara Neßler ........................................................................................................ 160
MMag. Dr. Agnes Totter, BEd ................................................................................ 161
Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... 162
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1397 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ (247/E) ....................................................................................... 163
Gemeinsame Beratung über
27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Ersten Tätigkeitsbericht der Investitionskontrolle für den Zeitraum 25.07.2020 bis 24.07.2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III584/1390 d.B.) ........................................................................... 163
28. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (1330 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Beendigung der Rechtswirkungen des Art. 11 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (1391 d.B.) .................................. 163
29. Punkt: Regierungsvorlage: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland über die Förderung und den Schutz von Investitionen (1419 d.B.) (Gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung) .......... 163
RednerInnen:
Erwin Angerer ......................................................................................................... 164
Peter Haubner ......................................................................................................... 167
Mag. Dr. Petra Oberrauner ..................................................................................... 168
Dr. Elisabeth Götze ................................................................................................. 169
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. 170
Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck .................................................... 171
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ 173
Maximilian Lercher ................................................................................................. 174
Johann Höfinger ..................................................................................................... 174
Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Genehmigungspflicht für alle in der Anlage zum Investitionskontrollgesetz aufgelisteten Bereiche unbefristet ab einem Stimmrechtsanteil von 10 %“ – Ablehnung ................................................................................................. 165, 192
Kenntnisnahme des Berichtes III-584 d.B. ............................................................... 192
Genehmigung der beiden Staatsverträge in 1391 und 1419 d.B. ........................... 193
30. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 2359/A der Abgeordneten Ing. Martin Litschauer, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) geändert wird, sowie über den
Antrag 2324/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung strategischer Erdgasreserven in Österreich (1392 d.B.) ................................................................................................................ 175
RednerInnen:
Tanja Graf ................................................................................................................ 175
Alois Schroll ............................................................................................................ 176
MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. 177
Lukas Hammer ........................................................................................................ 179
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. 185
Christoph Stark ....................................................................................................... 186
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................ 187
Ing. Martin Litschauer ............................................................................................ 188
Laurenz Pöttinger ................................................................................................... 189
Vizekanzler Mag. Werner Kogler ........................................................................... 190
Annahme des Gesetzentwurfes in 1392 d.B. ........................................................... 193
31. Punkt: Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Antrag 1805/A(E) der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstattung von Gebäuden des Bundesheers mit Photovoltaik-Anlagen (1399 d.B.) ................................................................................................................ 193
RednerInnen:
Ing. Manfred Hofinger ............................................................................................. 194
Elisabeth Feichtinger, BEd BEd ............................................................................ 194
Dr. Reinhard Eugen Bösch .................................................................................... 195
David Stögmüller .................................................................................................... 199
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .......................................................................... 200
Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ 202
Bundesministerin Mag. Klaudia Tanner ............................................................... 203
Robert Laimer .......................................................................................................... 204
Ing. Mag. Volker Reifenberger ............................................................................... 208
Klaus Köchl ............................................................................................................. 211
Alois Kainz ............................................................................................................... 212
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sonderinvestitionspaket für das Österreichische Bundesheer und Anhebung des Regelbudgets ,Militärische Angelegenheiten‘ auf 1 % des BIP“ – Ablehnung ........................................................................ 197, 213
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung eines Streitkräfteentwicklungsgesetzes“ – Ablehnung ....................................... 198, 213
Entschließungsantrag der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stärkung des österreichischen Bundesheers insbesondere der Miliz“ – Ablehnung ......................................................................................... 206, 213
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Überarbeitung der Österreichischen Sicherheitsstrategie“ – Ablehnung .................................................................................... 209, 213
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1399 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Ausstattung von Gebäuden des Bundesheers mit Photovoltaik-Anlagen“ (248/E) ........................................................................................... 213
32. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 30, 32, 54, 64 und 68 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 33 und 36 bis 39 (1381 d.B.) ......................................................................................... 213
RednerInnen:
Andreas Kollross .................................................................................................... 214
Nikolaus Prinz ......................................................................................................... 214
Petra Wimmer .......................................................................................................... 216
Christian Ries .......................................................................................................... 216
Rudolf Silvan ........................................................................................................... 217
Dr. Astrid Rössler ................................................................................................... 218
Melanie Erasim, MSc .............................................................................................. 219
Michael Bernhard .................................................................................................... 220
Robert Laimer .......................................................................................................... 221
Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................ 221
Alois Kainz ............................................................................................................... 222
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. 223
Hermann Gahr ......................................................................................................... 224
Bedrana Ribo, MA ................................................................................................... 225
Peter Weidinger ...................................................................................................... 225
Andreas Minnich ..................................................................................................... 226
Martina Diesner-Wais ............................................................................................. 227
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1381 d.B. hinsichtlich der Petitionen Nr. 30, 32, 54, 64 und 68 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 33 und 36 bis 39 ............ 228
Eingebracht wurden
Anträge der Abgeordneten
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dringlichkeit der Verlängerung des Härtefallfonds sowie des Ausfallsbonus (2406/A)(E)
Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend denkmalgeschützte Bausubstanz erhalten – Erhaltungsmaßnahmen forcieren – Denkmalfonds beleben (2407/A)(E)
Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ergebnisse der Kinderkostenstudie ernst nehmen – Anpassung der Regelbedarfssätze und Umsetzung der Unterhaltsgarantie. Jetzt! (2408/A)(E)
Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ergebnisse der Kinderkostenstudie ernst nehmen – Anpassung der Regelbedarfssätze und Umsetzung der Unterhaltsgarantie. Jetzt! (2409/A)(E)
Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung des österreichischen Bundesheers insbesondere der Miliz (2410/A)(E)
Josef Muchitsch, Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (2411/A)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz und das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft geändert werden (2412/A)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenlawine stoppen – Entlastung für Österreich (2413/A)(E)
Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überarbeitung der Österreichischen Sicherheitsstrategie (2414/A)(E)
Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sonderinvestitionspaket für das Österreichische Bundesheer und Anhebung des Regelbudgets „Militärische Angelegenheiten“ auf 1 % des BIP (2415/A)(E)
Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung der 8 Monate Grundwehrdienst im Modell 6 + 2 Monate (2416/A)(E)
Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (2417/A)
Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (2418/A)
Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird (2419/A)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend 5-Punkte-Plan zum Schutz der Neutralität (2420/A)(E)
August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Erdgasabgabegesetz, das Elektrizitätsabgabegesetz und das Mineralölsteuergesetz 2022 geändert werden (2421/A)
Anfragen der Abgeordneten
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Umsetzung der Sanktionen (10210/J)
Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Verfahren zur Berufsausübung bei Ärzten (10211/J)
Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend mangelhafte Zustellung von Wahlkarten im Zusammenhang mit der Gemeinderatswahl 2022 in Tirol (10212/J)
Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend „Airpower 2022 – ein falsches Signal!“ (10213/J)
Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Sicherstellung der österreichischen Gasversorgung (10214/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Medikamenten Krise bei Hormonersatz-Therapien (10215/J)
Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Sicherstellung der österreichischen Gasversorgung (10216/J)
Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Diversität und Frauenförderung in der Justiz (10217/J)
Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Büro der Österreich Werbung in Moskau nach wie vor geöffnet (10218/J)
Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Reform Tourismusförderung: Umsetzung der Empfehlungen? (10219/J)
Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Sammlung alter Musikinstrumente (10220/J)
Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Meteorologie am Flughafen Innsbruck (10221/J)
Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend ID-Austria droht zum Kaufhaus Österreich 4.0 zu werden (10222/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Millionenskandal um Fristversäumnis bei einem gefährlichen Terroristen (10223/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Delogierungen und Schuldnerberatung für die Konsumenten (10224/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Bekämpfung des transnationalen Markts für Leihmutterschaft (10225/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Gehaltsexekutionen seit 1.1.2020 (10226/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Liegenschaftsexekutionen und Schuldnerberatung für die Konsumenten (10227/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Delogierungen seit 1.1.2020 (10228/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Werkvertrag „Workshop Beratung Kommunikation Covid 19-Impfung“ (10229/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Projekt „EMS Weiterentwicklung, Beratung 2020/2021“ – Besprechungstermin 9. Dezember 2020 (10230/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Projekt „EMS Weiterentwicklung, Beratung 2020/2021“ (10231/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Rechtsgutachten Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst zum Thema Künstliche Intelligenz und Verbraucherschutz (10232/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Registrierung von Vertriebenen aus der Ukraine (10233/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Inanspruchnahme von Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit (10234/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Altersarmut (10235/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Bewachungs- und Sicherungsmaßnahmen durch die Exekutive bei ehemaligen Regierungsmitgliedern (10236/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend digitale Weiterentwicklung des neuen Familienbeihilfenverfahren FABIAN (10237/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Tätigkeiten der Polizei im oberösterreichischen Rotlichtmilieu im Jahr 2021 (10238/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Tätigkeiten der Polizei im Salzburger Rotlichtmilieu im Jahr 2021 (10239/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Tätigkeiten der Polizei im Wiener Rotlichtmilieu im Jahr 2021 (10240/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Tätigkeiten der Polizei im burgenländischen Rotlichtmilieu im Jahr 2021 (10241/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Tätigkeiten der Polizei im Vorarlberger Rotlichtmilieu im Jahr 2021 (10242/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Tätigkeiten der Polizei im Kärntner Rotlichtmilieu im Jahr 2021 (10243/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Tätigkeiten der Polizei im Tiroler Rotlichtmilieu im Jahr 2021 (10244/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Tätigkeiten der Polizei im niederösterreichischen Rotlichtmilieu im Jahr 2021 (10245/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend mögliche Einstellung des Personenverkehrs auf der Thermenbahn-Südstrecke (10246/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Schluss mit dem Verstecken der Herkunftskennzeichnung (10247/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Gefahrene Kilometer seit Einführung von Cook & Chill und weitere Strategie (10248/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Einrichtung von Sicherheitsinformationszentren (SIZ) (10249/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Follow-Up zur Anfragebeantwortung 7420/AB betreffend Kommandant für den Truppenübungsplatz Allentsteig (10250/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend aktueller Stand der Wolfsproblematik (10251/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend aktueller Stand der Wolfsproblematik (10252/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend „Kommt CovidPass mit Bluttest?“ (10253/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Kommt CovidPass mit Bluttest?“ (10254/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Rechtlich gedeckte Entnahme von Wölfen (10255/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend der Klimarat distanziert sich von Leserbriefmanipulation (10256/J)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend der Anerkennung deutscher Minderheiten in Slowenien (10257/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Gerichtsmedizinische Institute in Österreich (10258/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Mangel an Erntehelfern in Österreich (10259/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Blackbox Klimarat: Finanziert durch Lobbyingorganisationen? (10260/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Millionenskandal um Fristversäumnis bei einem gefährlichen Terroristen (10261/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Südtirols Landeshauptmann Kompatscher bei Autonomie-Gesprächen in Wien (10262/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Kritik des Rechnungshofs an der Administration der Kurzarbeit 2020 und 2021 (10263/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Forderungspaket des Tiroler Arbeiterkammerpräsidenten (10264/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Staatsarchivgut BM a.D. Dr. Wolfgang Mückstein (10265/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Corona: Anstieg von Tuberkulosefällen (10266/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Fahrnisexekutionen seit 1.1.2020 (10267/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Fehlkonstruktion COFAG (10268/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen (10269/J)
MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Gelder aus dem NPO-Unterstützungsfond an Vorfeldorganisationen der politischen Parteien in Oberösterreich (10270/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Bemühen um Evakuierung von Schutzsuchenden aus Nachbarländern der Ukraine in andere EU-Staaten (10271/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Bemühen um Evakuierung von Schutzsuchenden aus Nachbarländern der Ukraine in andere EU-Staaten (10272/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Bemühen um Evakuierung von Schutzsuchenden aus Nachbarländern der Ukraine in andere EU-Staaten (10273/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Bemühen um Evakuierung von Schutzsuchenden aus Nachbarländern der Ukraine in andere EU-Staaten (10274/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine und Umsetzung der Vertriebenen-VO (10275/J)
Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Auftragsvergabe im Zuge des Klima-BürgerInnenrats (10276/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Einsatz gegen Diskriminierungen im Bundesheer (10277/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Medikamente gegen Covid-19 (10278/J)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Obsorge ab dem 1. Tag (10279/J)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend ID Austria (10280/J)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Einsatz eines digitalen Krisenstabs (10281/J)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Einsatz eines digitalen Krisenstabs (10282/J)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Einsatz eines digitalen Krisenstabs (10283/J)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Einsatz eines digitalen Krisenstabs (10284/J)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Einsatz eines digitalen Krisenstabs (10285/J)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Einsatz eines digitalen Krisenstabs (10286/J)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (9350/AB zu 9548/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (9351/AB zu 9569/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (9352/AB zu 9591/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (9353/AB zu 9603/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (9354/AB zu 9586/J)
Beginn der Sitzung: 10.06 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf die 149. Sitzung des Nationalrates für eröffnet erklären.
Ich begrüße die Vertreter der Medien auf der Galerie und die Damen und Herren, die uns zu Hause vor den Bildschirmen folgen.
Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Dipl.-Ing. Andrea Holzner, Martina Kaufmann, MMSc BA, Mag. Bettina Rausch, Mag. Corinna Scharzenberger, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Petra Bayr, MA MLS, Julia Elisabeth Herr, Dietmar Keck, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Dr. Martin Graf, Mag. Gerald Hauser, Ing. Norbert Hofer, Mag. Meri Disoski, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Heike Grebien, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Henrike Brandstötter, Dr. Stephanie Krisper, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES und Mag. Julia Seidl.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:
Bundeskanzler Karl Nehammer, MSc wird durch Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm vertreten, Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA durch Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Werner Kogler und Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler durch Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner.
*****
Ich darf bekannt geben, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr übertragen wird, in ORF III wie üblich bis 19.15 Uhr und dann kommentiert in der TVthek. Auch die privaten Stationen übertragen unsere Sitzung.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Fragestunde.
Ich darf Frau Bundesministerin Köstinger herzlich bei uns begrüßen und noch einmal in Erinnerung rufen: Jede Frage darf 1 Minute dauern, die erste Antwort, Frau Bundesminister, 2 Minuten und die Beantwortung der Zusatzfragen dann jeweils nur 1 Minute.
Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen sogleich zur 1. Anfrage – Sie wissen, dass Sie die Pulte nutzen können –, diese stellt Abgeordneter Strasser. Er gelangt zu Wort. – Bitte sehr.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin!
„Was sind aus Ihrer Sicht die wesentlichen Meilensteine des GAP Strategieplans“ (Rufe: Mikrofon!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Mikrofone sind eingeschaltet, der Herr Abgeordnete spricht so, wie er spricht! (Allgemeine Heiterkeit.)
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (fortsetzend): „Was sind aus Ihrer Sicht die wesentlichen Meilensteine des GAP Strategieplans und in welchen Bereichen werden unsere Landwirte in den nächsten Jahren besonders unterstützt?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Zum GAP-Strategieplan ist vielleicht vorausschickend zu sagen, dass wir sehr intensive Jahre der Verhandlungen auf europäischer Ebene hatten, ein Minus von 770 Millionen Euro vonseiten der EU-Kommission in Aussicht gestellt worden ist und wir das in durchaus sehr mühevollen Verhandlungen in ein Plus von 35 Millionen Euro umwandeln konnten.
Wir haben versucht, im GAP-Strategieplan mehrere Ziele zu adressieren: zum einen einmal natürlich, die bäuerliche Produktion in Österreich grundsätzlich abzusichern. Das erfolgt über die erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik, über die Direktzahlungen, und ganz explizit haben wir Schwerpunkte im Bereich Ökologisierung gesetzt.
Das erfolgt in Österreich vorwiegend über das Öpul-Programm, wo uns in Zukunft 124 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stehen werden. Das heißt, es geht da um naturnahe Bewirtschaftung, Humusaufbau hat große Priorität und vor allem das Thema Tierwohl ist uns ganz besonders wichtig – auch da explizite Unterstützung. Innovation, Bildung sind große Schwerpunkte, vor allem auch der ganze Beratungsbereich, und ansonsten ist natürlich ein Kernstück dieser Gemeinsamen Agrarpolitik und des GAP-Strategieplans die Ausgleichszulage für das Berggebiet, für das benachteiligte Gebiet, weil uns vor allem die flächendeckende Bewirtschaftung besonders am Herzen liegt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser: Zusatzfrage: Welche Anreize sind für unsere Jungübernehmer, Jungübernehmerinnen, Jungbäuerinnen, Jungbauern in der GAP geplant? (Rufe bei der SPÖ: Mikro! Wir hören nichts! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Moment, ohne Aufregung! Es dürfte an der Technik liegen. Wenn man leise ist, hört man es auch. (Rufe bei der SPÖ: Na geh! – Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und NEOS.)
So, Herr Abgeordneter Strasser - - (Abg. Leichtfried – beim Mikrofon in den Abgeordnetenreihen der SPÖ stehend –: Herr Präsident! – Abg. Strasser wird ein tragbares Mikrofon gebracht.)
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP) (fortsetzend): Zur Wiederho- - (Das Mikrofon fällt aus.) Welche An- - (Das Mikrofon fällt erneut aus.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Was willst denn (in Richtung Abg. Leichtfried)? Zur Geschäftsbehandlung? (Allgemeine Heiterkeit.) – Bitte. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
*****
10.10
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident, ich ordne das „Was willst denn?“ als originelles Zitat ein. (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.)
Tatsächlich möchte ich mich zur Geschäftsbehandlung melden. Es ist wirklich so, dass Herr Abgeordneter Strasser nur in der unmittelbaren Umgebung zu verstehen war, also die Abgeordneten, die bei uns weiter hinten und oben sitzen, hatten tatsächlich nichts gehört. Ich glaube zwar nicht, dass es Zufall ist, dass nur Sie und die Frau Bundesministerin laut geschaltet sind, aber ich glaube, man sollte hier schon alle gleich laut einschalten. – Danke schön. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)
10.11
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Technik noch einmal ersuchen (Oh-Rufe bei der ÖVP), das Mikro so instand zu setzen, dass alle Anwesenden, auch jene in den entfernteren Reihen, in der Lage sind, Herrn Abgeordneten Strasser umfänglich zu folgen. (Abg. Kickl: Die Zeit ...?)
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (fortsetzend): Zur Zusatz- - (in das nun doch wieder funktionierende tragbare Mikrofon sprechend, während das Standmikrofon von einem Mitarbeiter der Parlamentsdirektion ausgewechselt wird) – Schau! (Ah-Rufe und Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Es geht ja!) Zur Zusatzfrage: Welche Anreize sind für unsere Jungübernehmerinnen und Jungübernehmer, die jungen Bäuerinnen und Bauern in Österreich in der kommenden GAP geplant?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Speziell der Bereich der Unterstützung der Junglandwirte ist von besonderer Bedeutung. Wir haben da ja bereits in der letzten Agrarreform einen Schwerpunkt mit speziellen Top-up-Maßnahmen in der Gemeinsamen Agrarpolitik gesetzt. Österreich nützt das vollumfänglich aus und wir haben das auch für den nächsten GAP-Strategieplan geplant.
Insgesamt stehen 14 Millionen Euro für Jungübernehmer zur Verfügung, für maximal die ersten 40 Hektar, die mittels eines Top-ups unterstützt werden. Von ganz zentraler Bedeutung für uns in Österreich ist aber vor allem der Bereich der Niederlassungsprämie. Wenn junge Hofübernehmer den Betrieb übernehmen, bekommen sie mit höherer fachlicher landwirtschaftlicher Qualifikation entsprechend Unterstützung. Das werden wir auch in Zukunft weiter so fortsetzen und das ist auch im GAP-Strategieplan verankert.
Diese beiden Maßnahmen haben in den letzten Jahrzehnten durchaus auch dazu beigetragen, dass es in Österreich eigentlich einen sehr hohen Anteil an Junglandwirten gibt. Wir sind mit rund 35 Prozent Junglandwirten, die in Österreich in Zukunft planen, die Höfe zu übernehmen, sicher eines der besten Länder.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte.
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Ministerin! Es ist davon auszugehen, dass ErntehelferInnen aus der Ukraine in der kommenden Saison ausfallen werden. Treffen Sie bereits strategische Vorbereitungen, damit es nicht dazu kommt, dass Personal ausfällt, und vor allem auch dafür, dass kein Lohndumping stattfindet?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Ich glaube, was die Sozialgesetzgebung in Österreich betrifft, sind wir sehr gut aufgestellt, vor allem wenn wir uns das im Vergleich zu Ländern wie Deutschland anschauen. Nach Deutschland gehen ja sehr viele Erntehelfer aufgrund der niedrigen Sozialzahlungen und damit höheren Löhne. Ich glaube, es gibt bei uns schon seit vielen Jahren ein sehr, sehr gutes System. Diese Taschenverträge beispielsweise sind in Österreich schon längst verboten. In den letzten Jahren hat es auch immer wieder Verbesserungen im Bereich der Gesetzgebung gegeben.
Zu Ihrer Frage bezüglich der Verfügbarkeit ukrainischer Erntehelfer: Es ist tatsächlich im heurigen Jahr mit einem totalen Ausfall zu rechnen. Wir sind durch den Russlandkrieg in der Ukraine aktuell mit einer brutalen humanitären Situation beschäftigt, vor allem mit den vielen Flüchtlingen. Wir sehen, dass viele, die nach Österreich kommen, sehr gerne sehr schnell arbeiten wollen, weil sie ja Vertriebene sind, und entsprechend hat das Arbeitsministerium gemeinsam mit dem Innenministerium einen Erlass veröffentlicht, der sehr schnell Arbeitsvisa ermöglicht, damit in Österreich dann auch sehr schnell Arbeit gefunden werden kann.
Gleichzeitig haben wir bereits im letzten Jahr die Saisonkontingente für die landwirtschaftlichen Erntehelfer erhöht und versuchen halt vor allem, in Staaten wie beispielsweise am Westbalkan und dergleichen um Arbeitnehmer zu werben.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Hauptfrage stellt Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte sehr.
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Frau Ministerin!
„Warum treten Sie nicht dafür ein, dass mehr wertvolles Getreide als Lebensmittel verwendet wird, anstatt dass unfassbar hohe Mengen des lebensnotwendigen Getreides für Industrie und Tank verschwendet werden – nach dem Motto zuerst der Teller, dann der Trog und zu allerletzt der Tank?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Ich glaube, dass wir in Österreich grundsätzlich, vor allem was die Getreideproduktion betrifft, eine sehr gute Selbstversorgungslage haben. Das ist natürlich auch immer sehr stark wetter- und witterungsabhängig. Wir haben ganz klar das Prinzip Teller, Trog und Tank in einer komplett klaren Kaskade verankert.
Ich muss vielleicht auch darauf hinweisen, dass sich die Qualitäten von Lebensmittelweizen und Futtermittelweizen unterscheiden und dass vor allem für die Energieproduktion sehr oft auch Reststoffe verwendet werden. Für den Bereich der Treibstoffproduktion ist darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei ja um Nebenprodukte der Ölerzeugung handelt, speziell Raps ist eine entscheidende Ölsaat in Österreich, bei der der Reststoff dann für die Treibstoffproduktion verwendet wird.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete?
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Frau Ministerin, Ihre Aussagen und Ihre Handlungen auf europäischer Ebene zeigen, dass Sie diese Krise nicht mit dem notwendigen Augenmaß behandeln. Sie haben ja gerade selbst gesagt: Wir haben einen sehr hohen Selbstversorgungsgrad in Österreich, was die Getreideproduktion betrifft. – Sie unterstützen doch die Preistreiberei bei Lebensmitteln, wenn Sie davon sprechen, dass wichtige Ökobrachflächen in Europa jetzt unbedingt massiv bewirtschaftet werden müssen,
weil sonst Versorgungsengpässe in Europa drohen. Warum sehen Sie Ihre Verantwortung nicht? Es stimmt nicht, Europa ist ganz gut in der Selbstversorgung.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Ecker, ich glaube, vor allem in der jetzigen Situation – Sie wissen, die Ukraine ist die Kornkammer Europas – stehen wir vor einer riesengroßen Herausforderung. Ich darf vielleicht auch zwischen Biodiversitätsflächen und Bracheflächen differenzieren – Sie sind ja selber im landwirtschaftlichen Bereich bewandert.
Biodiversitätsflächen sind in Österreich in mehrjährigen Programmen in der Ländlichen Entwicklung unterstützt, gefördert. Die sollen auch nicht in die Produktion übergehen, sondern weiter Biodiversitätsflächen bleiben. Bei dem Vorstoß auf europäischer Ebene geht es vor allem um die Bracheflächen, um 4 Millionen Hektar, die wir zusätzlich in Produktion bringen können. Ich glaube, Sie wissen auch, dass die großen Produktionsstätten, vor allem für das Welternährungsprogramm, aktuell in der Ukraine angesiedelt sind. Es wird in Zukunft nicht mehr nur eine Frage des Preises sein, vor allem für die Entwicklungsländer, sondern auch der Verfügbarkeit. Da ist Europa in der Pflicht, alles dafür zu tun, um für die nächsten Monate und wahrscheinlich auch Jahre gerüstet zu sein.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Frage geht in die folgende Richtung: Wir haben ja auch gerade schon gehört, dass wir gerade in der Getreideproduktion einfach schauen müssen, dass wir nicht nur die Qualität, sondern auch die Quantität aufrechterhalten können, um den europäischen Markt zu versorgen beziehungsweise die Ausfälle in der Ukraine und in Russland zu kompensieren. Es stellt sich natürlich schon auch eine Frage, weil ja auch die Rohstoffkonkurrenz ein Thema werden wird. Bioenergie, Biogas, Biomasse ist ein Energiesektor, der jetzt in der Krise durchaus mehr werden könnte, teilweise wird natürlich auch Getreide verwendet, um zu arbeiten, beziehungsweise werden auch in der Biogasproduktion zumindest Marktfrüchte verarbeitet.
Das ist meine Frage – ich weiß, es wird immer weniger, aber es ist trotzdem noch da, vor allem wenn jetzt dieser Preisanstieg kommen wird und wir versuchen werden, Gas zu kompensieren –: Wie schauen Sie da drauf? Glauben Sie, dass es zu einer Rohstoffkonkurrenz in diesen Bereichen kommen könnte oder sehen Sie das anders?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Ich muss noch einmal darauf hinweisen, dass die Qualitäten unterschiedlich sind. Lebensmittel, speziell Weizen – weil Sie das angesprochen haben –, sind von anderer Qualität als das, was dann beispielsweise auch in die Fütterung geht.
Bei dem Vorstoß, Bracheflächen in der Europäischen Union in die Produktion zu bringen, geht es weniger um Österreich. Wir rechnen mit ungefähr 9 000 Hektar. Das ist nicht unbedingt viel, weil bei uns ja vor allem der ganze Bereich der Biodiversitätsflächen relativ stark von den Bäuerinnen und Bauern in Anspruch genommen wird, und diese Flächen sollen nicht in die Produktion gehen, sondern rein nur die Bracheflächen – das sind einjährige Bracheflächen.
Für die Europäische Union macht es natürlich einen Unterschied, ob in dieser Summe und in dieser Menge vor allem Eiweißpflanzen angebaut werden können.
Für beispielsweise Getreideanbau wäre es jetzt ohnehin zu spät, weil diese Bracheflächen im Herbst nicht umgeackert worden sind. Deshalb gibt es ja sowieso nur die Möglichkeit, im Frühjahr noch einmal beispielsweise Klee einzusäen. Unser ganz großer Fokus liegt vor allem auf der Eiweißproduktion, weil wir in Europa sehr stark von Eiweißimporten abhängig sind. Davon kommt ein Gutteil aus der Ukraine.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Abgeordneter Reimon. – Bitte.
Abgeordneter Michel Reimon, MBA (Grüne): Frau Bundesministerin, mir geht es um einen anderen Aspekt bei Getreide und Ernährung. Die Abhängigkeit von Landwirtschaftsimporten ist bei vielen Ländern zum Beispiel in Nordafrika sehr hoch. Der Ukrainekrieg bringt Probleme mit sich. Jetzt gibt es schon Bestrebungen auf europäischer Ebene, der europäischen Agrarindustrie, das als Chance zu sehen und da Märkte zu öffnen. Das eine ist, dass wir Lebensmittelsicherheit sicherstellen müssen, aber es wird auch schon lobbyiert, bei uns die Produktion auszuweiten und diverse ökologische Maßnahmen zurückzuschrauben.
Meine Frage ist: Welche Schritte setzen Sie auf europäischer Ebene, um die Ernährungssicherheit und -souveränität von Ländern des globalen Südens zu stärken und auszubauen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Wir sind da als Republik Österreich sehr stark in die Ernährungsprogramme involviert, liefern vor allem auch mit unseren Unternehmen sehr viel Know-how in diese Länder, weil es ja sehr oft gar nicht einmal so sehr an der Verfügbarkeit von Saatgut oder technischen Mitteln liegt, sondern sehr oft das Know-how das Entscheidende ist. Vor allem die Bildung der bäuerlichen Produktion in den Entwicklungsländern ist de facto ein Schlüssel der Entwicklungshilfe generell. Darauf legen wir schon seit Jahren einen Fokus; vor allem haben wir mit unseren österreichischen Bildungseinrichtungen mehrere Kooperationsprogramme. Ansonsten beteiligen wir uns natürlich auch sehr intensiv finanziell an den Nahrungsmittelhilfsprogrammen.
Ich habe es eingangs schon erwähnt: Die Vorausschätzungen der Europäischen Union, was die Versorgungssicherheit vor allem von Entwicklungsländern betrifft, sind durchaus sehr, sehr kritisch. Die Preissteigerungen, die wir aktuell weltweit sehen, betreffen natürlich vor allem die Menschen in diesen Entwicklungsländern.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Schmiedlechner. – Bitte.
Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Die Überschusslüge in puncto Lebensmittelproduktion wird immer sichtbarer, die Abhängigkeiten werden immer sichtbarer, die Preise explodieren. Wenn man sich die Tierbestände in Österreich anschaut, dann sieht man im Rinderbereich oder im Schweinebereich stets zurückgehende Zahlen. Wenn man weiterschaut, sieht man, dass bei Geflügel die Eigenversorgung unter 100 Prozent liegt, sie bei Obst unter 100 Prozent liegt, sie bei Gemüse unter 100 Prozent liegt, dass auch bei Eiern die Eigenversorgung unter 100 Prozent liegt und dass sie auch beim Getreide unter 100 Prozent liegt.
„Aufgrund welcher Daten kommen Sie zu dem Schluss, dass die heimische Ernährungssouveränität sichergestellt ist?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau
Bundesministerin.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Zum einen vielleicht einmal zum Kern Ihrer Frage – und ich glaube, das ist auch das, was die Bevölkerung aktuell sehr stark beschäftigt –: Inwieweit sind wir mit Versorgungssicherheit in Österreich gesegnet? – Wir haben in den letzten Wochen im Landwirtschaftsministerium einen Krisenstab eingerichtet, der die Verfügbarkeit zum einen von Lebensmitteln, zum anderen aber auch von Betriebsmitteln, die ja für die landwirtschaftliche Produktion wichtig sind, sehr intensiv prüft, überwacht und auch entsprechende Empfehlungen abgibt.
Zum anderen – weil Sie auch den Geflügelbereich angesprochen haben –: Wir haben in den letzten vier Jahren vor allem in diesen Bereichen, wo wir eine massive Unterversorgung gesehen haben, sehr viel dafür getan. Geflügel war vor fünf Jahren einmal bei 40 Prozent. Da haben wir die Zahlen mit unterschiedlichen Kooperationen mit der gesamten Geflügelwirtschaft massiv steigern können – auch mit Qualitätsprogrammen. Wir füttern ja im gesamten Geflügelbereich GVO-frei, auch im Eibereich. Das versuchen wir jetzt natürlich, weiter zu verstärken und aufrechtzuerhalten.
Für uns sind auch Hilfsmaßnahmen ganz zentral, wie beispielsweise jetzt jene aufgrund der massiven Preisschwankungen. Der Schweinebereich ist da ganz zentral zu nennen, der heuer Covid-bedingt ganz besonders hart getroffen wurde. So versuchen wir, die Produktion mit einem Maßnahmenbündel auf der einen Seite abzusichern und dann natürlich auch weiter auszubauen. Das Beispiel Bracheflächen in Österreich und Europa habe ich bereits angesprochen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Meine Zusatzfrage betrifft die Bracheflächen, aber auch die Blühflächen. Man hat jetzt schon erste Meldungen gehört, dass die freigegeben werden. Wie lange braucht man noch, bis man dahin gehend eine Entscheidung trifft, dass man die für die österreichischen Bauern freigibt. Tatsache ist, es ist ziemlich trocken und es ist nicht mehr viel Zeit, dass man die jetzt noch aktiv in die Nutzung mit hineinnimmt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Herr Abgeordneter Schmiedlechner, ich glaube, Sie kennen die langwierigen Entscheidungsprozesse, die es normalerweise auf europäischer Ebene gibt. Da muss ich Ihnen also absolut widersprechen, dass es jetzt lange gedauert hat, diese Freigabe der Bracheflächen zu erwirken. Wir haben am 24. Februar den Angriffskrieg der Ukraine erlebt und auf europäischer Ebene sehr schnell mit einem Sonderagrarministerrat reagiert. Wir haben da die Kommission aufgefordert, wirklich sehr schnell zu handeln, weil die Ukraine als Kornkammer Europas für uns in vielerlei Hinsicht sehr, sehr entscheidend ist – das Thema Entwicklungshilfe ist bereits angesprochen worden –, und gleichzeitig war halt eben auch die Verfügbarkeit der Betriebsmittel sehr entscheidend.
Gestern ist die Entscheidung auf europäischer Ebene gefallen, die Bracheflächen freizugeben. Im europäischen Gefüge ist das also durchaus ein sehr kurzer Zeitraum und schnell.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Abgeordnete Reiter. – Bitte sehr.
Abgeordnete Carina Reiter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben ja schon einige Punkte ausgeführt. Welche weiteren Initiativen setzt das Landwirtschaftsministerium, um die Versorgung mit Lebensmitteln zu steigern, bei denen der Selbstversorgungsgrad von 100 Prozent nicht erreicht werden konnte?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau
Bundesministerin.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Die Gemeinsame Agrarpolitik ist mit Sicherheit der Schlüssel zur Unterstützung der bäuerlichen Produktion in Österreich. Der Energiebereich ist auch genannt worden. Ich habe ja einige der Fragen schon beantwortet. Wir haben auch ein Sonderinvestitionsprogramm für energieautarke Bauernhöfe gestartet und stellen für einen Zeitraum von vier Jahren 100 Millionen Euro zur Verfügung, um möglichst viele landwirtschaftliche Betriebe energieautark umzubauen, da erneuerbare Energien zu nutzen und vor allem auch Fotovoltaik zu installieren. Gleichzeitig fördern wir auch die Speicherkapazitäten, um damit möglichst schnell unabhängig von importierter Energie – in Österreich muss nach wie vor in sehr hohem Ausmaß Energie importiert werden – zu werden.
Wir versuchen also, da an sehr vielen Schrauben zu drehen, um vor allem die bäuerliche Produktion abzusichern, weil die Situation in den Betrieben natürlich eine sehr, sehr schwierige ist. Wir sehen auf der einen Seite Preissteigerungen, auf der anderen Seite steigen aber die Betriebsmittelkosten, Energiekosten für die bäuerlichen Betriebe exorbitant an. Diesen Ausgleich können wir zum Teil auch nur durch die öffentliche Hand leisten – und damit leisten wir eben Unterstützung.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordnete Voglauer. – Bitte sehr.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Sehr geehrte Frau Ministerin! Die letzten Jahren waren geprägt davon, wie wir die Landwirtschaft krisenresilient gestalten. Auch die GAP ist dahin gehend ausgerichtet.
„Welche Maßnahmen planen Sie, um die heimische Landwirtschaft unabhängiger von Importen an Energie, Futtermitteln und Düngemitteln zu machen, und gleichzeitig ihre Resilienz hinsichtlich Klima- und Biodiversitätskrise zu stärken?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Wir haben bereits in den letzten Jahren vor allem über das Öpul-Programm versucht, die Bäuerinnen und Bauern dabei zu unterstützen, betriebsmittelunabhängiger zu werden. Zum Beispiel ersetzen hofeigene Futtermittel Importeiweißfuttermittel. Da spielt in Österreich vor allem die Beratung der Betriebe eine ganz entscheidende Rolle.
Es gibt im Öpul-Programm eine Vielzahl an Maßnahmen, die die Bauern und Bäuerinnen dabei unterstützen, beispielsweise den Düngemitteleinsatz zu reduzieren, Pflanzenschutzmittel zu reduzieren. Gleichzeitig haben wir mehrere Strategien; ganz zentral soll die Österreichische Eiweißstrategie dafür sorgen, dass wir im Bereich der Eiweißfuttermittel unabhängiger werden.
Wir haben im Dezember gemeinsam mit dem französischen Landwirtschaftsminister eine große Eiweißkonferenz abgehalten und beim letzten Rat in Brüssel mit Unterstützung von 20 Staaten die EU-Kommission aufgefordert, einen Vorschlag zu einer europäischen Eiweißstrategie vorzulegen. Auch die Staats- und Regierungschefs haben in Versailles dieses Thema der Eiweißfuttermittel als ein ganz zentrales in ihrer Schlusserklärung verankert.
Wir versuchen, da vor allem auch auf europäischer Ebene Maßnahmen umzusetzen, die die Bäuerinnen und Bauern in Europa dabei unterstützen, stärker in die Eiweißfuttermittelproduktion zu gehen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Dabei merken wir ja auch, die Preise für Düngemittel steigen. Sie haben es angesprochen: Wir haben viele Programme, die da die Bäuerinnen und Bauern unterstützen. Welche Schritte haben Sie bisher bezüglich der im Regierungsprogramm verankerten Prüfung einer Einführung einer Nährstoff- und Düngemanagementdatenbank gesetzt beziehungsweise wollen Sie setzen, und bis wann wollen Sie hier Ergebnisse vorlegen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Die Daten zur Anwendung von Düngemitteln in Österreich sind ja jährlich im Grünen Bericht verfügbar. Da haben wir Gott sei Dank bereits ein sehr gutes und transparentes System. Die bedarfsgerechte Ausbringung von Düngemitteln wird im Nitrat-Aktionsprogramm in der entsprechenden Verordnung auch festgelegt. Wir wissen auf der einen Seite, was wir grundsätzlich in Österreich ausbringen, und auf der anderen Seite auch, wie und wo diese Mittel von den österreichischen Bäuerinnen und Bauern verwendet werden. Gleichzeitig haben wir ja das Projekt Bova ins Leben gerufen, wo eben die Auswirkungen der Bewirtschaftungspraktiken untersucht werden. Dazu gibt es auch eine Arbeitsgruppe im Landwirtschaftsministerium.
Wir haben vor allem im Bildungs- und im Beratungsbereich diesbezüglich einen sehr großen Schwerpunkt gesetzt und wollen anhand dieser Daten dann einen Managementplan beziehungsweise eine Datenbank aufsetzen. Die Arbeiten laufen. Wir brauchen einmal alle erheblichen Faktoren, um dann auch die weiteren Schritte setzen zu können.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage von Frau Abgeordneter Vorderwinkler. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Petra Vorderwinkler (SPÖ): Herr Präsident! Gestatten Sie mir noch eine Anregung zum Protokoll außerhalb meiner Redezeit! In der Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Schmiedlechner hat die Frau Ministerin gesagt, es gäbe einen „Angriffskrieg der Ukraine“. Vielleicht möchte sie das für das Protokoll richtigstellen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Vielen Dank für den Hinweis. Ich stelle das gerne für das Protokoll richtig. Es war ein Versehen, das so zu benennen. Es ist umgekehrt: Russland gegen die Ukraine.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Abgeordnete Petra Vorderwinkler (SPÖ): Resilienter, Frau Ministerin, kann unsere Landwirtschaft nur werden, wenn die Böden gesund erhalten werden oder gesunden dürfen, weshalb die Umsetzung der neuen GAP-Verordnungen auch eine deutliche Reduktion der chemischen Ackergifte beinhalten muss. In Ihrem Entwurf sind außer Worthülsen keinerlei Reduktionspläne enthalten. Rechnen Sie damit, dass Sie die Konsequenzen daraus für unsere Landwirtinnen und -wirte und die Versorgungssicherheit in der Zukunft nicht mehr verantworten müssen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Also ich muss Ihnen sehr vehement widersprechen, Frau Abgeordnete. Sie sind ja auch im Landwirtschaftsausschuss und kennen die unterschiedlichen Gesetzgebungen und vor allem auch Reduktionsprogramme, -strategien, die wir haben und verfolgen. Wir haben über die Öpul-Programme vor allem die Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern, auf Düngemittel, auf Pflanzenschutzmittel zu verzichten, diese zu reduzieren, und gleichzeitig haben wir auch eine nationale Strategie, vor allem eben auch zur Reduktion der Pflanzenschutzmittel.
Sie kennen mit Sicherheit auch die entsprechenden Daten. Seit Jahren geht der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Österreich zurück. Gleichzeitig steigt aber die Anwendung von biologischen Pflanzenschutzmitteln, denn auch biologische Produktion braucht eine Art von Schutz. Es gibt sehr viele Pilzschädlinge, Pflanzenschädlinge treten immer stärker auf. Auch konventionelle Landwirte steigen immer stärker auf die Verwendung von biologischen Pflanzenschutzmitteln um. Wir haben da einen sehr detaillierten Plan zur Reduktion und sind da absolut auch bei den Zielwerten. Wir haben auch im GAP-Strategieplan vorgesehen, mit den Maßnahmen im Öpul-Programm die Bäuerinnen und Bauern da weiterhin bestmöglich zu unterstützen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Abgeordneter Kainz. – Bitte sehr.
Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Frau Bundesminister! Diese Woche am Montag haben sich ja die EU-Landwirtschaftsminister getroffen und die Problematik bezüglich der Lebensmittelsicherheit und auch der Eiweißstrategie besprochen. Da haben Sie eingeworfen, wie das alles bezüglich der Bracheflächen zu handeln wäre, wozu wir mittlerweile gehört haben, dass es da eine Freigaberegelung seitens der EU gibt.
Jetzt wäre meine Frage an Sie: Was gibt es da wirklich für Möglichkeiten und für eine Strategie aus Ihrer Sicht bezüglich der Bracheflächen, die vorgibt, welche Produkte man dort in erster Linie anbauen darf? Wie soll die weitere Strategie bezüglich der Bracheflächen ausschauen? – Danke.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Ich glaube, es war sehr wichtig, dass wir in einem ersten Schritt auf europäischer Ebene diese Freigabe erwirkt haben. Ich habe es bereits angesprochen: Das Potenzial in Österreich werden rund 9 000 Hektar sein, aber in der gesamten Europäischen Union rechnen wir mit rund 4 Millionen Hektar. Die Freigabe soll für alle Kulturen erfolgen, auch Pflanzenschutzmittel sollen angewendet werden können. Das macht natürlich sehr viel Sinn, weil wir ja jetzt im Frühjahr sind. Ich habe es vorhin schon angesprochen: Um wirklich eine große Produktivitätssteigerung zu haben, hätte das ja schon im Herbst erfolgen müssen, aber die jetzige Situation war ja Gott sei Dank in vielerlei Hinsicht so nicht absehbar.
Es ist durchaus auch als eine Krisenmaßnahme zu sehen und als eine notwendige Maßnahme, die Ernährungssouveränität der Europäischen Union und weiterführend vor allem auch die Unterstützung von Nahrungshilfeprogrammen sicherzustellen. Der Anbau aller Kulturen soll ermöglicht werden. Das ist aktuell der Vorschlag der Europäischen Kommission, der auf jeden Fall unsere Unterstützung findet.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Hauptfrage stellt Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Welche Schritte werden Sie beziehungsweise die Bundesregierung auf europäischer und auch auf nationaler Ebene setzen, um auf die Preissteigerungen, die ja jetzt durch den Ausfall der Produktion in der Ukraine drohen, zu reagieren? Das vor allem deswegen, weil wir ja wissen, dass sehr viel des Getreides aus der Ukraine nach Nord- und Mittelafrika geht. Wie könnte man da eventuell auf Hungersnöte reagieren, um sicherzustellen, dass die Menschen auch zu leistbarem Getreide kommen?
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Die schriftlich eingebrachte Frage, 153/M, hat folgenden Wortlaut:
„Welche Schritte wird die Bundesministerin bzw. die Bundesregierung auf europäischer bzw. nationaler Ebene setzen, um auf die durch den Krieg in der Ukraine drohenden Preissteigerungen und Hungersnöte zu reagieren?“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Ich habe bereits darauf verwiesen, dass wir im Landwirtschaftsministerium von Beginn an einen Krisenstab eingerichtet haben, der genau diese unterschiedlichen Faktoren beobachtet und auch entsprechende Analysen erstellt. Wir sind ja in allen EU-Lenkungsgremien vertreten und versuchen, uns dort bestmöglich einzubringen.
Bracheflächen für die zusätzliche Produktion haben wir bereits erörtert und angesprochen.
Es ist auch vonseiten der EU-Kommission geplant, den EU-rechtlichen Beihilfenrahmen zu erhöhen. Das wird auch Österreich die Möglichkeit geben, die bäuerliche Produktion zu unterstützen, aber leider nur in einem sehr geringen Ausmaß. Es gibt ja die De-minimis-Regelungen, die entsprechend einzuhalten sind; gleichzeitig gibt es auch die Agrarmarktmaßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung auf europäischer Ebene und auf österreichischer Ebene, also auf nationaler Ebene.
Wir haben da beispielsweise die Möglichkeit der Lagerhaltung, zum einen der Intervention auf europäischer Ebene, gleichzeitig auch der privaten Lagerhaltung. Da haben wir auch schon informelle Gespräche mit der EU-Kommission geführt, inwieweit das vor allem perspektivisch dann auch Sinn machen wird. Wir alle müssen davon ausgehen, dass die aktuelle Krisensituation länger dauern wird; vor allem in der Ukraine wird es Jahre dauern, bis die Agrarinfrastruktur wieder aufgebaut sein wird. Wir sehen aktuell, dass ganz strategisch auch Agrarinfrastruktur zerstört wird, um wirklich auch den zentralen Nerv der Versorgung zu treffen, auch Wasserinfrastruktur – auch in der Ukraine etwas ganz Entscheidendes. Also das wird Jahre dauern. Es braucht jetzt schon Planung vonseiten der EU-Kommission, wie wir vor allem auch im Bereich der Intervention tätig werden, um auf diese Situation vorbereitet zu sein.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete, bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Sie haben da etwas ganz Wichtiges angesprochen, dass die agrarische Produktion in der Ukraine natürlich auf Jahre leider nicht mehr so funktionieren wird, wie wir es gewohnt waren.
Wenn Sie über potenzielle Interventionen sprechen: Haben Sie da vielleicht schon konkretere Ideen beziehungsweise konkretere Vorschläge? Was haben Sie zum Beispiel der Kommission vorgeschlagen?
Was mich in diesem Zusammenhang auch noch interessieren würde, sind die Mitarbeiter aus der Ukraine, die Arbeiter, die Mitarbeiter auf den Bauernhöfen in Österreich, so nenne ich sie immer, die aus der Ukraine gekommen sind. Sie haben vorhin ausgeführt, dass Sie nicht damit rechnen, dass heuer aus der Ukraine diese Unterstützung kommen wird.
Meine Frage ist: Werden Sie diese Plattform, die Sie aufgebaut haben, dielebensmittelhelfer.at, sozusagen wieder zum Leben erwecken? War diese 2020 denn ein Erfolg, hat es da viele Menschen gegeben, die sich dann für die Erntearbeit gemeldet haben?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Zum ersten Teil Ihrer Frage: Es gibt ja im Rahmen der EU-Marktordnungsgesetze
genaue Regelungen, wie Intervention, private Lagerhaltung in Europa funktioniert. Wir glauben, dass hier sehr schnell vonseiten der Europäischen Kommission eine Folgenabschätzung geliefert wird, inwieweit es jetzt Sinn macht, da stärker zu investieren.
Wir stehen jetzt vor dem Anbau. Aktuell ist die Lage eine sehr schwierige, auch in Mitteleuropa, weil wir heuer schon im Frühjahr mit sehr viel Trockenheit konfrontiert sind. Das gibt uns jetzt schon eine gewisse Einschätzung auch für die nächsten Monate.
Es dürfte also die Produktion im heurigen Jahr in Europa durchaus nicht so ertragreich sein, wie wir es aus sonstigen Jahren kennen, und da macht es natürlich Sinn, sich im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Strategien zu überlegen, wie wir Ernteausfälle in Europa vielleicht kompensieren können.
Ich halte noch einmal fest, dass ich die Freigabe der Bracheflächen – Hinweis: nicht Biodiversitätsflächen; das wird ja aktuell von NGOs zum Teil komplett falsch dargestellt – für sehr sinnvoll erachte, weil jeder Hektar, der jetzt in die Produktion geht, für uns potenziell auch in den nächsten Monaten und Jahren sehr, sehr hilfreich sein kann.
Zur Frage der Lebensmittelproduktion beziehungsweise vor allem auch der Saisonarbeitskräfte habe ich bereits ausgeführt, dass wir da vor allem gemeinsam mit dem Arbeitsministerium sehr engagiert sind, zusätzliche Arbeitskräfte zu bekommen beziehungsweise zu finden. Die Plattform Lebensmittelhelfer, die wir im Frühjahr 2020 ins Leben gerufen haben, war aber einer anderen Ausgangssituation geschuldet. Da waren wir mitten in einem Lockdown, hatten geschlossene Grenzen. Jetzt wird es eher wichtig sein, dass wir wirklich zusätzlich zu Erntehelfern kommen, speziell im Gemüseanbau; die Selbstversorgung ist auch schon angesprochen worden, da hängen wir natürlich auch sehr stark davon ab.
Grundsätzlich war die Plattform lebensmittelhelfer.at sehr erfolgreich, aber wir haben halt auch gesehen, dass die professionelle Lebensmittelproduktion professionelle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter braucht, damit sie effizient gestaltet werden kann.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Abgeordneter Stammler. – Bitte.
Abgeordneter Clemens Stammler (Grüne): Frau Bundesminister, Weizen, Mais, Soja und so weiter werden ja hauptsächlich auf den Finanzmärkten gehandelt. Gerade so hochspekulativer Handel im Hochfrequenzhandel beziehungsweise Shortselling lässt Menschen verdienen, die grundsätzlich nicht an der Grundversorgung teilhaben beziehungsweise dazu beitragen, gleichzeitig treibt das aber gerade ärmere Länder massiv in die Enge und übt Druck aus.
Werden Sie sich für ein Spekulationsverbot auf Lebensmittel einsetzen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Ich glaube, man muss grundsätzlich einmal unterscheiden. Sie sind ja selber auch Landwirt, und ich glaube, auch Sie schauen sich ganz genau an, wie die Preisgestaltung gerade ist, und versuchen, bestmöglich zu verkaufen. Grundsätzlich also ist das Marktsystem, das wir haben, schon ein gutes.
Der Bereich, den Sie ansprechen, betrifft vor allem den Hochfrequenzhandel und damit eben wirklich die alleinigen Spekulationen auf den Agrarmärkten, um schnell bestmögliche Gewinne zu erwirtschaften, wodurch aber sehr oft die Lebensmittelpreise in die Höhe getrieben werden. Das ist etwas, das schon seit vielen Jahren auf europäischer Ebene diskutiert wird und im Zuge des Platzens der Immobilienblase auch eingeschränkt worden ist.
Zudem haben wir auf den Finanzplätzen in Europa mittlerweile ein extremes Umdenken erlebt. Ich glaube, da war vor allem auch das Investment der Deutschen Bank in diesen Bereichen sehr hilfreich; viele der Fonds sind einfach komplett aus den Agrarspekulationen ausgestiegen. Das war eine meiner Meinung nach durchaus sehr wichtige Entwicklung, weil diese enormen Preissteigerungen vor allem auf Kosten der Nahrungsmittelhilfe und vor allem auch der Entwicklungshilfe gegangen sind, und da hat es schon sehr viel gegeben.
Aktuell ist vor allem die Taxonomieverordnung der entscheidende Hebel in Europa, um auf der einen Seite Dinge auszuschließen, auf der anderen Seite aber die Investments in eine nachhaltige Richtung zu lenken. Ich glaube, da sind wir mittlerweile in der Europäischen Union mit sehr viel Bewusstsein gesegnet, wohin die Reise in Zukunft gehen muss.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Abgeordneter Schmiedlechner. – Bitte.
Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Frau Minister, gerade im tierischen Bereich denken viele Produzenten, viele Landwirte darüber nach, die Produktion einzustellen. Die Frage wird sein: Wie lange können sich die Bauern die Produktion noch leisten?
Sie haben vorhin gesagt, Sie hätten eine Kommission eingesetzt, die die Märkte beobachtet. Meine Frage: Wie oft tagt diese, warum wurde der Bundeslenkungsausschuss gemäß Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz jetzt noch immer nicht einberufen und wann setzen Sie diesen ein?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Aktuell sind wir in Österreich Gott sei Dank mit einer guten Versorgungslage gesegnet. Das hat sehr viel mit unseren Lagerbeständen zu tun, und vor allem auch mit dem Selbstversorgungsgrad.
Der Krisenstab – es ist keine Kommission, sondern ein Krisenstab –, der im Landwirtschaftsministerium eingerichtet wurde, sammelt aktuell Daten, analysiert vor allem auch Warenströme – ganz zentral ist für uns natürlich die Abhängigkeit von Betriebsmitteln, speziell Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln, die für die Produktion sehr wichtig sind – und bereitet das auf.
Der Krisenstab tagt regulär wöchentlich, die Sammlung der Daten und der Austausch erfolgen aber natürlich auf täglicher Basis.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Bundesministerin, Sie sind auch zuständig für Telekommunikation, ein ganz wesentliches Thema im ländlichen Raum. Die Coronapandemie hat uns gezeigt, wie wesentlich stabile und leistungsfähige Internetverbindungen sind.
Die Bundesregierung hat im letzten Jahr die zweite Breitbandmilliarde beschlossen, daher meine Fragestellung hierzu:
„Wie ist der weitere Fahrplan der Initiative Breitband Austria 2030 und wann kann mit den ersten Förderentscheidungen gerechnet werden?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Wir haben in Österreich die jetzt sehr gute Situation, dass uns 1,4 Milliarden Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung stehen. Der Ausbau erfolgt ja in Österreich zum einen durch die öffentliche Hand, zum anderen durch private Anbieter. Wir haben gestern im Ministerrat den Beschluss für die aktuelle Breitbandförderung gefasst und sind damit gestern mit vier Fördercalls auch online gegangen.
Insgesamt stehen uns 660 Millionen Euro in vier verschiedenen Fördercalls zur Verfügung, die sich auf der einen Seite vor allem an Landesgesellschaften, öffentliche Einrichtungen adressieren und auf der anderen Seite die privaten Unternehmen unterstützen sollen. Erstmals haben wir auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe förderfähig gemacht, und gleichzeitig haben wir mit dem Gigaapp-Programm eine Förderung ins Leben gerufen, die die Entwicklung von vor allem Niedriglatenzanwendungen fördern, unterstützen soll.
Alles in allem kommen wir mit dem gestern beschlossenen Paket dem Breitbandausbau und damit dem Ziel, Breitband in Österreich flächendeckend auszubauen, einen erheblichen Schritt näher. Die Calls laufen jetzt und mit den ersten Fördervergaben ist im August zu rechnen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Die Zusatzfrage ist: Durch welche weiteren Maßnahmen wollen Sie sicherstellen, dass das Ziel, Österreich bis 2030 flächendeckend mit festen und mobilen gigabitfähigen Anschlüssen zu versorgen, erreicht werden kann?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Wir haben im letzten Jahr sehr intensiv daran gearbeitet, das Telekommunikationsgesetz neu zu machen. Das war die erste wirklich ganz große Novelle seit 2003, wir haben eine komplette Neukodifizierung gemacht, und mein Ziel war es, vor allem investitionsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen, was uns dank der Unterstützung des Parlaments auch gelungen ist. Dieser rechtliche Rahmen des Telekommunikationsgesetzes ist jetzt einmal die Grundlage für den weiteren Ausbau.
Die Breitbandförderung habe ich bereits angesprochen. Da haben wir einen ganz großen Schwerpunkt darauf gelegt, dass die Gemeinden das gesamte Gemeindegebiet anschließen; das heißt, wir haben die Förderrichtlinien so gestaltet, dass die Gemeinden ein Top-up bekommen, wenn sie das Gemeindegebiet gleich vollständig anschließen, um so die flächendeckende Breitbandversorgung schneller sicherzustellen.
Der dritte Bereich, der für uns ganz entscheidend ist, ist der 5G-Ausbau in Österreich. Wir haben ja bei der letzten 5G-Auktion ein Ausschreibungsdesign gestaltet, das auch Versorgungsauflagen beinhaltet. Das heißt, die Telekombetreiber, die Lizenzen ersteigern, bauen im urbanen Bereich aus, das ist für sie natürlich dann ein Geschäftsmodell, sie sind aber gleichzeitig verpflichtet, zwei Drittel des Ausbaus in unterversorgten Regionen zu machen. Wir sehen jetzt schon seit einem Jahr, dass der Ausbau um ein Vielfaches schneller geht, weil zu jedem einzelnen Ausbau im urbanen Bereich dann halt einfach zwei Sendeanlagen auch in unterversorgten Regionen entsprechend mitaufgebaut werden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Krainer. – Bitte sehr.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Auch von mir einen schönen guten Morgen! Ganz Österreich war eigentlich überrascht, wie viel Steuergeld unter ÖVP-Verantwortung
vom Finanzministerium für verschiedene Meinungsumfragen ausgegeben wurde, deswegen meine Frage an Sie:
„Welche Meinungsumfragen wurden von Ihnen seit 2020 bei welchen Instituten und zu welchen Themen mit welchen Kosten beauftragt?“ (Abg. Baumgartner: Mein Gott na!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Also ich persönlich habe keine einzige Umfrage in Auftrag gegeben, aber in der politischen Arbeit, vor allem auch in der fachlichen Arbeit im Ressort ist es durchaus sehr üblich und vor allem auch hilfreich, mit Umfragen zu arbeiten. Ich darf auf den Tourismussektor verweisen, der in den letzten zwei Jahren durch die Pandemie besonders hart getroffen wurde. Da war es für die Fachsektion sehr oft sehr hilfreich, eine Einschätzung zu bekommen, wie die Unternehmen, die Betriebe die Situation sehen und auch was sie für die Zukunft planen.
Die genaue Anzahl ist mir jetzt nicht bekannt, aber ich glaube, es gibt einige parlamentarische Anfragen, die ganz detailliert darstellen, zu welchem Thema und vor allem zu welchen Kosten bei welchem Institut Umfragen in Auftrag gegeben worden sind. Diese parlamentarischen Anfragen sind sehr transparent und stehen dem Parlament jederzeit zur Verfügung.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es ist sehr schade, dass Sie das hier live im Fernsehen nicht sagen wollen. Diese Frage wurde Ihnen ja bereits vor drei Tagen schriftlich übermittelt, da hatten Sie ja genug Zeit, sich herauszusuchen, wie viel Steuergeld Sie ausgegeben haben.
Ganz Österreich war ja überrascht davon, vor allem darüber, welche Fragen es waren, zu denen vom Finanzministerium Umfragen mit Steuergeld bezahlt wurden, Fragen, die nichts mit dem gesetzlichen Auftrag des Ministeriums zu tun hatten, deswegen die Frage an Sie: Können Sie ausschließen, dass unter Ihrer Ministerverantwortung Meinungsumfragen mit Steuergeld bezahlt wurden, bei denen Fragen gestellt wurden, die nichts mit dem gesetzlichen Auftrag des Ministeriums zu tun haben? (Abg. Baumgartner: Haben Sie eh gerade gefragt!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Zum einen darf ich vielleicht auf meine persönliche Zuständigkeit für das Ressort Landwirtschaft, Regionen und Tourismus verweisen. Wenn Sie versuchen, in der Fragestellung etwas zu implizieren, darf ich das grundsätzlich schon einmal zurückweisen.
Ich kann absolut ausschließen, dass es Beauftragungen gegeben hat, die nicht mit dem Ressortgegenstand zu tun haben. Wir haben extrem versierte und verantwortungsbewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Ressorts der Bundesregierung und vor allem auch im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Ich habe keine Umfragen beauftragt, und ich bin vollkommen überzeugt davon, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese Möglichkeit nutzen, das dann auch in die Arbeit einfließen lassen und das absolut richtig und gut gemacht haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Hauser ist krank, daher kommen wir zur nächsten Anfrage, jener der Abgeordneten Neßler. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Guten Morgen, Frau Ministerin! Der kürzlich erschienene Rechnungshofbericht zu den Richtlinien zur gewerblichen Tourismusförderung, die jetzt gerade in Ihrem Ressort zur Neukonzipierung beziehungsweise Überarbeitung
liegen, weist einige Mängel aus, unter anderem den Mitnahmeeffekt, dass beispielsweise teils auch Betriebe Förderungen erhalten, die sie so nicht brauchen, aber auch, dass die Richtlinien nachhaltige Tourismusprojekte nicht ermöglichen und dass es keine Priorisierung dahin gehend gibt.
Wir wissen ja, dass die Klimakrise nicht haltmacht, obwohl sie von anderen Krisen überlagert wird, und dass das natürlich vor allem für den Wintertourismus eine große Herausforderung wird, daher meine Frage:
„Wie werden Sie in den neuen Richtlinien zur gewerblichen Tourismusförderung konkret die dringend notwendige Priorisierung von Nachhaltigkeitsaspekten sicherstellen, insbesondere des für den Tourismus so relevanten Aspekts der Bodenversiegelung?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Zum einen darf ich vielleicht darauf hinweisen, dass der entsprechende Rechnungshofbericht, den Sie angesprochen haben, den Untersuchungszeitraum vor meiner Zuständigkeit erfasst, dass wir vor allem in den letzten zwei Jahren der Pandemie die bestehenden Möglichkeiten und vor allem auch Rechtsrahmen nutzen mussten, um die Betriebe bestmöglich durch die Krise zu bringen, und dass wir das letzte Jahr sehr intensiv genutzt haben, um die Kriterien für die gewerbliche Tourismusförderung neu aufzustellen und neu zu erarbeiten.
Wir haben schon in der Erarbeitung und in der Ausrichtung einen ganz klaren und starken Fokus auf den Bereich Ökologisierung und Nachhaltigkeit gelegt. Grundsätzlich verfolgen wir ja zwei Stoßrichtungen: Das eine ist die Grundlage der Taxonomieverordnung, in der sehr vieles auf europäischer Ebene jetzt schon beinhaltet ist, vor allem auch Green Finance, um hier wirklich einen guten Lenkungseffekt zu erzielen; und das andere ist ein Anreizsystem, quasi ein Nachhaltigkeitsbonus, ein Zuschuss auch für Entsiedelungsmaßnahmen. Das heißt, alles, was irgendwo in einem Ortsverbund ist, was auch in geschlossenen Bereichen oder schon bebauten Bereichen ist, wird stärker unterstützt.
In diesem Zusammenhang ist ein ganz wichtiges Thema die Reaktivierung von Leerstand. Auch das wird uns in den nächsten Jahren maßgeblich helfen, unser Bodenverbrauchsziel – wir wollen auf 2,5 Hektar reduzieren – zu erreichen. Also der Tourismus spielt da durchaus eine sehr wichtige Rolle.
Wir sind gerade dabei, einen tourismusspezifischen CO2-Rechner zu erarbeiten, damit die Betriebe sehr schnell und sehr einfach sehen können, welche zusätzlichen Anreize sie für ökologisches Planen und ökologisches Bauen bekommen können. Das alles wird gerade final erarbeitet und wird Bestandteil der zukünftigen gewerblichen Tourismusförderkriterien sein.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Frau Bundesministerin! Bleiben wir beim Thema Bodenverbrauch: Ein weiterer Aspekt sind die massiven Eingriffe, vor allem auch in den alpinen Raum. Ich erinnere an zum Teil überdimensionierte Projekte, die auch bei der Bevölkerung auf Unmut gestoßen sind.
Sie haben es zum Teil schon angesprochen, aber: Was ist darüber hinaus, abseits der ÖHT-Richtlinien, zur Reduktion von Bodenverbrauch in den Tourismusregionen in Ihrem Ressort geplant? Und: Werden Sie sich für alpine Raumordnung grundsätzlich einsetzen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Wir haben im letzten Jahr zum ersten Mal seit zehn Jahren eine politische Raumordnungskonferenz abgehalten, weil ich auch absolut der Meinung bin, dass das Thema des Bodenverbrauches ein ganz zentrales und wichtiges ist. Sie wissen, die Kompetenzen, vor allem im Hinblick auf Flächenwidmungen, sind auf Landes- und Gemeindeebene angesiedelt, aber wir haben im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz durchaus die Möglichkeit, das Gremium zu nutzen, um große politische Strategien zu entwickeln und vor allem auch Bewusstseinsbildung zu betreiben.
Wir haben uns gemeinsam mit den Ländern, mit den Sozialpartnern und vor allem auch mit dem Gemeinde- und mit dem Städtebund darauf verständigt, eine österreichische Bodenschutzstrategie zu erarbeiten. Diese soll bis Herbst des heurigen Jahres fertig sein; also da laufen die Arbeiten bereits. Da geht es vor allem auch um Entwicklungskonzepte, die wir verfolgen, um Priorisierungen und, was ganz zentral sein wird, um ein österreichweit einheitliches Monitoringsystem, weil die Datenverfügbarkeit durchaus eine sehr unterschiedliche ist. Was ein Land, was eine Gemeinde als Bodenverbrauch angibt, unterscheidet sich auch in dem sehr kleinen Österreich sehr oft eklatant. Da erarbeiten wir gerade die entsprechenden Daten und Rahmenbedingungen.
Zur Frage der alpinen Raumordnung ist zu sagen, dass wir da mit den Bundesländern gemeinsam auf europäischer Ebene aktiv sind und uns einbringen, aber auch auf europäischer Ebene ist die durchaus große Herausforderung, dass in den unterschiedlichen Mitgliedstaaten die Kompetenzen auch nicht immer auf nationaler Ebene zu finden sind, sondern dass auch in diesen sehr oft föderale Systeme und damit Zuständigkeiten greifen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Gödl. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Frau Bundesministerin! Im Regierungsübereinkommen haben wir uns darauf verständigt, die bestehenden Richtlinien zu überarbeiten. Die Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung musste dann aber pandemiebedingt verschoben werden, weil gleichzeitig die Überbrückungsgarantien implementiert werden mussten. Nun sind aber meines Wissens die Arbeiten weit fortgeschritten, und daher die Frage: Inwieweit werden weitere Zukunftsthemen in die Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung einfließen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Wie bereits angesprochen planen wir einen sehr großen Schwerpunkt zur nachhaltigen Entwicklung der Tourismusbetriebe und des österreichischen Tourismus generell.
Wir haben als Grundlage 2018 die österreichische Tourismusstrategie, den Plan T, erarbeitet, in der wir vor allem eine ganz zentrale Umstellung vorgesehen haben, nämlich weg von dem Betrachten der reinen Nächtigungszahlen hin zur Frage: Wie geht es dem Tourismus und der Tourismusbranche und damit den Betrieben in Summe wirklich?, weil die Nächtigungszahlen sehr oft nichts über die tatsächliche Wertschöpfung und den betrieblichen Gewinn aussagen. Deswegen ist jetzt die Grundlage das Satellitenkonto, das ganz viele unterschiedliche Kriterien beinhaltet, um eine bessere Messbarkeit der Daten herzustellen.
Das alles war jetzt sehr wichtig, um eben auch die Grundlage für die Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung zu bieten. Da wollen wir vor allem mit einem sehr guten Anreizsystem arbeiten: Wenn Betriebe beispielsweise beim Umweltzeichen mitmachen, gibt es auch eine stärkere Unterstützung, wenn komplette Autarkiekonzepte hinsichtlich Energieversorgung dargelegt werden, gibt es auch eine entsprechend bessere Unterstützung. – Also der Fokus geht ganz klar in Richtung mehr Nachhaltigkeit und vor allem auch Ökologisierung der Tourismusbetriebe in Österreich.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Werner. – Bitte.
Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk. (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich erlaube mir, da meine Kollegin Julia Seidl krank ist, ihre ursprüngliche Frage als Zusatzfrage zu stellen.
„Wann genau soll die neue Richtlinie für die gewerbliche Tourismusförderung unter Berücksichtigung der Kritik von Rechnungshof“ – des Rechnungshofberichts, den die Kollegin vorhin schon angesprochen hat – „und Wifo präsentiert werden?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Wir haben in den letzten Monaten sehr intensiv daran gearbeitet. Ich rechne in den nächsten Wochen damit, dass die Sektion damit fertig sein wird und wir das dann auch entsprechend präsentieren können. Vor allem besteht aber auch erst jetzt wieder die entsprechende Nachfrage, weil die letzten zwei Jahre ja ganz stark im Zeichen der Bekämpfung der Pandemie und der Unterstützung der Betriebe in der aktuellen existenzbedrohenden Situation gestanden sind.
Wir werden dazu natürlich auch noch einmal einen öffentlichen Prozess starten, aber wie gesagt, ich rechne in den nächsten Wochen und Monaten damit, dass wir dann die Neuausrichtung präsentieren können.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abgeordneter Schnabel. – Bitte.
Abgeordneter Joachim Schnabel (ÖVP): Geschätzte Frau Ministerin! Meine Heimatregion, die Südweststeiermark, beschäftigt sich schon seit vielen Jahren mit dem Thema Baukultur und damit unmittelbar auch mit dem Bodenverbrauch.
Wir haben uns jüngst ganz explizit mit dem Einsatz alternativer Energien beschäftigt – der Boden kommt auch im Zusammenhang mit der Installation von Freiflächenanlagen im Bereich der Fotovoltaik unter Druck. Wir als Region haben da eine Vorreiterrolle eingenommen und einen Wegweiser erstellt, wie vor allem die Gemeinden mit diesem Thema umgehen können und wie eben diese alternative Energie in der Region installiert werden kann, auch hinsichtlich eines schonenden Bodenverbrauchs.
Ich durfte im Rahmen der Örok auch bei den umfangreichen Diskussionen dabei sein, und die Gemeinden und die Regionen wurden da bezüglich der Lösungen auch als Partner erkannt.
Ein weiteres Instrument ist die von Ihnen heute schon angesprochene Bodenschutzstrategie, die Sie im Zuge dieser Raumordnungskonferenz angestoßen haben. Wir sehen das als großen Meilenstein, um auch eine Maßnahme gegen den Bodenverbrauch zu haben.
Was soll diese Bodenschutzstrategie beinhalten und wo sehen Sie die großen Herausforderungen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Also ich glaube, es geht grundsätzlich einmal darum, auch die Gemeinden und die Länder bestmöglich dabei zu unterstützen, integrierte Konzepte zu entwickeln und damit auch dem Bodenverbrauch Einhalt zu gebieten.
Weiterführend entstehen ja natürlich auch neue Fragestellungen. Sie haben eben auch die Freiflächen-PV angesprochen: Auch das wird ein ganz zentrales Thema sein. Das Burgenland hat ja jetzt vor Kurzem angekündigt, massiv in die Freiflächen-PV zu investieren. Ich halte das aus Bodenschutzgründen und vor allem eben auch aus Gründen
der Versorgungssicherheit für den absolut falschen Weg. Ein Beispiel: In Österreich nützen wir aktuell nur 2 Prozent der Dachflächen für die Fotovoltaik und damit für die Stromproduktion. Ich würde es für viel sinnvoller erachten, beispielsweise speziell auf Lagerhallen, auf Mülldeponien, auf Parkplätzen Fotovoltaikanlagen zu installieren und nicht auf fruchtbaren Ackerflächen.
Ich glaube, dass wir da sehr genau darauf aufpassen müssen, wie die Widmungen dann auch auf Landesebene, auf Gemeindeebene erfolgen, weil der Verlust von fruchtbaren Ackerböden durchaus weiter dazu beiträgt, dass wir in Sachen Lebensmittelversorgung durchaus auch Engpässe und Probleme bekommen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Hörl, Freund aller Minister. – Bitte.
Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Minister! Täglich erreichen uns erschütternde Bilder dieses furchtbaren Angriffskrieges aus der Ukraine. Heute Morgen haben uns im Klub drei geflüchtete Damen, begleitet von der katholischen Kirche, auch von ihren Erlebnissen berichtet – es war erschütternd ohne Ende. Ein Ende der Kampfhandlungen ist noch nicht absehbar, und natürlich auch nicht, wie sich die Fluchtbewegungen auf Europa auswirken werden.
Auf der anderen Seite gibt es den Tourismus, unsere Betriebe, die durch die Pandemie natürlich ziemlich gebeutelt worden sind, und da stellt sich neben der humanitären Frage und neben all den menschlichen Tragödien natürlich auch die wirtschaftliche Frage, nämlich: Inwieweit wirkt sich die derzeitige Lage, insbesondere der Krieg in der Ukraine und seine Folgen, auf die Tourismus- und Freizeitwirtschaft aus, also auf Gastronomie, Veranstalter, Reisebüros und so weiter? Wie weit gibt es da Auswirkungen? Wie schätzen Sie die Lage ein?
*****
Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 148/M, hat folgenden Wortlaut:
„Inwiefern wirkt sich die derzeitige Lage – insbesondere der Krieg in der Ukraine – auf die Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Gastronomie sowie Veranstalter- und Reisebranche aus?“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Herr Abgeordneter, weil Sie die humanitäre Katastrophe in der Ukraine angesprochen haben: Es waren vor allem auch österreichische Hoteliers und Privatzimmervermieter, die sehr schnell bereit waren, auch Quartiere zur Verfügung zu stellen – vor allem die ÖHV hat da koordinierend eine sehr wichtige Rolle eingenommen –, und an dieser Stelle wirklich ein großes Dankeschön an all jene, die jetzt in dieser Krise helfen, obwohl sie in den letzten zwei Jahren selbst massiv von den Auswirkungen der Pandemie betroffen waren.
Sie wissen, die für uns wichtigste Möglichkeit im Rahmen der Österreich-Werbung ist ja die österreichische Tourismuswerbung. Wir beobachten die Märkte sehr genau (Zwischenruf des Abg. Ries): Wir sehen jetzt nicht wirklich einen großen Rückgang bei Buchungen beziehungsweise eine Stornierungswelle, haben aber versucht, vor allem für den Städtetourismus, der ja besonders betroffen ist, mehrere Pakete zu schnüren – also Sonderwerbemaßnahmen für den Städtetourismus und vor allem auch einen
gemeinsamen Conventionsbereich, der Kongresse, Messen, Veranstaltungen einfach wieder ermöglichen soll.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Die Frau Minister hat meine Zusatzfrage, was wir mit der Österreich-Werbung und so weiter zu tun gedenken, bereits beantwortet. – Herzlichen Dank.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Dann stellt Frau Abgeordnete Erasim eine Zusatzfrage. – Bitte.
Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Frau Bundesministerin! Die Energiepreisexplosion – natürlich auch durch den Krieg begründet, aber nicht nur – ist ein großes Thema. Das Ergebnis des Energiegipfels haben wir ja von Ihnen und Ihren RegierungskollegInnen schon gehört – aus unserer Sicht lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Zusammengefasst: zu wenig, zu zaghaft, aber auch zu spät und zu ungenau. Die gebeutelten und durch fehlende Planungssicherheit Ihrerseits sehr stark verunsicherten Tourismus- und Gastronomieunternehmen sind wieder einmal die Leidtragenden.
Was werden Sie, Frau Bundesministerin, über die bereits bekannten Maßnahmen hinaus tun, um zu vermeiden, dass die Freizeitwirtschaft aufgrund der exorbitanten Preissteigerungen in fast allen Bereichen gezwungen ist, Preiserhöhungen für den Gast vorzunehmen, und so soziale Barrieren für den Zugang zu Erholung weiterhin erhöht werden?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Frau Abgeordnete, ich muss Ihnen einmal grundsätzlich widersprechen, weil wir als Bundesregierung mittlerweile bereits zwei Pakete gegen die Teuerung beschlossen haben, die insgesamt ein Volumen von 4 Milliarden Euro umfassen.
Vergleichen sie das mit Deutschland! Das Land hat eine zehnmal größere Bevölkerung, hat aber dasselbe Entlastungsvolumen im selben Zeitraum zur Verfügung gestellt. Also da ist Ihr Vorwurf, dass wir zu langsam agieren und zu wenig tun, vor allem auch im Vergleich zu anderen Ländern, die im selben Ausmaß betroffen sind – Betriebe genauso wie Bevölkerung –, absolut zurückzuweisen. (Beifall bei der ÖVP.) Vor allem der Ansatz betreffend Energiekosten, vor allem auch die Anhebung der Pendlerpauschale – also für all jene, die auf das Auto angewiesen sind, die das Auto benutzen müssen, um in die Arbeit zu kommen – soll sehr zielgerichtet wirken und umfasst natürlich auch klein- und mittelständische Betriebe ganz zentral. Davon sind besonders auch der Tourismus und die Gastronomie vollumfänglich erfasst.
Ob es weitere Pakete brauchen wird – gestern gab es ein Gespräch mit den Sozialpartnern –, wird natürlich auch laufend evaluiert. Finanzministerium, Bundeskanzleramt: Die Gespräche laufen. Wenn es in dieser sehr schwierigen Zeit und Krise weitere Unterstützung braucht, dann wird sie auf jeden Fall auch von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Lercher. – Bitte.
Abgeordneter Maximilian Lercher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Vollspaltenböden sind eine Qual und müssen weg: Das sehen laut einer Umfrage 96 Prozent der Bevölkerung in Österreich so, das sehen im Wesentlichen auch alle Parteien hier im Haus – bis auf die Ihre – so. Das kostet 250 Millionen Euro, das muss es unserer Gesellschaft wert sein, deswegen meine Frage:
„Wieso blockieren Sie so vehement das von der SPÖ geforderte Ende der Vollspaltenböden, das innerhalb der nächsten fünf Jahre durch einen Förderschwerpunkt bei den Agrarfördermitteln und durch eine Änderung im Tierschutzgesetz erreicht werden könnte?“ (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sie sprechen da ein ganz wichtiges Thema an, das ist das Tierwohl. Ich glaube, Tierwohl ist nicht nur ein großes Anliegen der Bevölkerung, sondern vor allem auch der Bäuerinnen und Bauern. Wir haben im Jahr 2020 gemeinsam mit der Branche in Österreich einen großen Tierwohlpakt erarbeitet.
Das, was Sie jetzt ansprechen – dass es eine entsprechende Förderung geben soll –, gibt es bereits seit 1.1.2021: Es werden in Österreich ausschließlich tierwohlfreundliche Ställe gefördert und finanziell unterstützt. Gleichzeitig haben wir im GAP-Strategieplan versucht, die Mehrkosten, die für die Bäuerinnen und Bauern entstehen, zu einem Großteil abzudecken, weil vor allem die Stroheinstreu etwas sehr, sehr Teures ist. Wir können das aber nicht vollumfänglich machen. Die Produktion ist das eine; das Tierwohlfleisch ist in der Produktion trotzdem um ein Vielfaches teurer (Zwischenruf bei der SPÖ) – Tierwohlfleisch ist rund ein Drittel teurer, Bioschweinefleisch ist rund um die Hälfte teurer. Das bedeutet, wir versuchen, auf der einen Seite mit Investitionsanreizen den Umbau zu gestalten und auf der anderen Seite den Bäuerinnen und Bauern die Mehrkosten abzugelten.
Das, was wir jetzt noch brauchen, sind die Konsumentinnen und Konsumenten, die bereit sind, zu tierwohlproduziertem Fleisch zu greifen und diese Produktion damit zu unterstützen. Wir sind aktuell mit einer enormen Teuerung konfrontiert, gerade im Schweinebereich produzieren die österreichischen Landwirte seit Monaten nicht mehr kostendeckend. Das geht zu diesen Preisen gar nicht mehr.
Ein weiteres Problem, das wir aktuell auch haben – Sie sind ja auf Gemeindeebene durchaus sehr bewandert –, ist die Stallwidmung. Tierwohlfreundliche Ställe sind wegen der offenen Haltungssysteme geruchsintensiver. Wir sehen zurzeit auf betrieblicher Ebene die große Schwierigkeit, dass Betriebe zwar umstellen wollen, dass sie von uns auch die Förderung bekommen, dass es dann aber sehr oft auf regionaler Ebene scheitert, weil die Widmungen nicht erfolgen.
Wir haben in der Schweineproduktion in Österreich aktuell einen Selbstversorgungsgrad von 100 Prozent, das heißt, wir sind nicht von Importen abhängig. Das Thema Versorgungssicherheit war ja gerade in der ersten Hälfte der Fragestunde ganz zentral. Wir werden alles dafür tun, dem Wunsch der Gesellschaft Rechnung zu tragen, die bäuerliche Produktion in Österreich auch abzusichern, weil ansonsten die Folge wäre, dass die Produktion ins Ausland abwandert. Dort sind die Spaltenböden nicht nur gängiger Standard, sondern in vielen Ländern der alleinige Standard.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lercher?
Abgeordneter Maximilian Lercher (SPÖ): Sehr gerne, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin, deswegen fordern wir ja keine kosmetischen Förderungen, sondern ordentliche Förderungen für die Bäuerinnen und Bauern, damit das leidige Thema endlich erledigt ist. Die Zahlen, auf die wir uns berufen, kommen ja, soweit ich weiß, von einem Experten, der von der ÖVP nominiert wurde. Das ist im Gesundheitsausschuss auch so diskutiert worden.
Wenn ich ehrlich bin: Ich höre von Ihnen nur Ausreden, aber keine Lösungen zu diesem Thema. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist ein Problem und deswegen ist meine Frage: Warum sind Sie gegen Tierwohl? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hörl: So ein Blödsinn!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Herr Abgeordneter Lercher, ich muss Ihnen vehement widersprechen. Wenn Sie behaupten, dass 120 Millionen Euro Investitionsförderung pro Jahr, die bestmögliche Beratung und Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern (Zwischenruf des Abg. Matznetter) und die Herkunftskennzeichnung, die ein ganz zentrales Element sein wird – vor allem für verarbeitete Produkte, denn Frischfleisch wird bereits gekennzeichnet; das, was es braucht, ist vor allem die Kennzeichnung von verarbeiteten Produkten, und dazu wird der Gesundheitsminister auch sehr bald etwas vorlegen (Zwischenrufe der Abgeordneten Greiner und Matznetter) –, kosmetische Maßnahmen sind, dann schauen Sie bitte einmal über die eigene Stalltüre hinaus (Zwischenrufe bei der SPÖ) in andere Länder der Europäischen Union, womit die kämpfen, wie wenig die in diesem Bereich tun. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Wenige Hundert Meter von der österreichischen Staatsgrenze entfernt entstehen gerade riesige Schweinemastbetriebe rein auf Vollspaltenböden, weil dort die Chance gesehen wird, billig zu produzieren und nach Österreich zu importieren. Wir können diesen Weg der Umstellung nur gemeinsam mit den Bäuerinnen und Bauern und nur gemeinsam mit den Konsumentinnen und Konsumenten gehen, und dann werden wir es auch schaffen. Alles andere wird nicht funktionieren. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Abgeordneter Lindinger. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sie haben es gerade angesprochen: Unsere Bäuerinnen und Bauern arbeiten zu den höchstmöglichen Produktionsstandards, vor allem was den internationalen Vergleich betrifft, und produzieren qualitativ hochwertige Lebensmittel. Wir wissen, dass die gesellschaftlichen Anforderungen vor allem im Bereich des Tierwohls größer werden.
Wir alle sind daran interessiert, eine positive Weiterentwicklung zu unterstützen. Eines muss aber klar festgehalten werden: Der Wert der Lebensmittel muss sich auch entsprechend im Preis abbilden. Ich sage Danke für Ihren Einsatz. Es wäre wünschenswert, dass auch andere Player entlang der Wertschöpfungskette den Bäuerinnen und Bauern diese Wertschätzung entgegenbringen.
Meine Frage: Wie unterstützt der GAP-Strategieplan 2023 die heimischen Betriebe beim Umstieg auf noch tierwohlgerechtere Haltungssysteme? (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Den einen Teil habe ich bereits angesprochen, das ist vor allem die Investitionsförderung. Ich bringe noch einmal den Hinweis, dass wir nur mehr tierwohlfreundliche Ställe fördern, das aber nicht erst seit jetzt, sondern bereits seit eineinhalb Jahren. Das war ein ganz, ganz wichtiger Schritt, gemeinsam mit der Branche, nicht gegen die Bäuerinnen und Bauern und aus einer moralischen Überhöhtheit heraus, sondern durchaus auch die Praxis betrachtend.
Das Zweite ist der GAP-Strategieplan, da wollen wir über die Öpul-Maßnahmen Mehrkosten, beispielsweise für Beschäftigungsmaterial, Stroheinstreu, zusätzlich abgelten. Der GAP-Strategieplan ist gerade bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung.
Gleichzeitig ist auch die Weidehaltung ein ganz wichtiges Thema: Grünlandwirtschaft ist in Österreich ganz entscheidend und bedeutend. Wir wollen auch im Bereich der Weidehaltung zusätzliche Prämien kalkulieren und an die Bäuerinnen und Bauern als Unterstützung auszahlen, damit sie die Weidehaltung stärker in Anspruch nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.
Da alle Anfragen zum Aufruf gelangt sind – ein paar Kollegen sind entschuldigt –, darf ich die Fragestunde für beendet erklären und mich bei der Frau Minister recht herzlich für ihre Auskunft bedanken. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 10210/J bis 10286/J
2. Anfragebeantwortungen: 9350/AB bis 9354/AB
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Verkehrsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (40. KFG-Novelle) (1424 d.B.)
*****
Fristsetzungsanträge
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Abgeordneter Kaniak beantragt hat, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag der Abgeordneten Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend COVID-19-Impfpflichtgesetz eine Frist bis zum 25. März zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen zur Abstimmung gebracht.
Weiters darf ich mitteilen, dass die Abgeordneten Litschauer und Ottenschläger beantragt haben, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage betreffend ein „Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (40. KFG-Novelle)“, 1424 der Beilagen, eine Frist bis zum 26. April zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen gleichfalls zur Abstimmung gebracht.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 2 bis 4, 7 bis 11, 12 bis 17, 18 bis 21, 22 bis 24 sowie 27 bis 29 jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es wurde in der Präsidiale Konsens über die Dauer der Debatten erzielt und eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart. Daraus ergeben sich 176 Minuten für die ÖVP, 122 für die SPÖ, 99 für die FPÖ, 90 für die Grünen und 72 Minuten für die NEOS.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung für jene Damen und Herren, die keinem Klub angehören, 36 Minuten; sie ist auf 5 Minuten pro Debatte beschränkt.
Ich darf gleich über die eben dargestellten Redezeiten abstimmen lassen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (1297 d.B.): Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ für die Periode 2021 bis 2027 (1398 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 1. Tagesordnungspunkt.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Herr Abgeordneter Gödl ist als Erster zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Für lebenswerte und liebenswerte Regionen, in denen sich die Menschen zu Hause fühlen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren, die Sie dieser Sitzung zu Hause folgen! Wir starten jetzt mit Punkt 1 der Tagesordnung, und wir haben zu Beginn gleich ein sehr erfreuliches Thema zu diskutieren, nämlich die Entwicklung der Regionen in Europa und damit auch die Entwicklung der Regionen in Österreich.
Jede Bürgerin, jeder Bürger in Österreich hat gemäß Meldegesetz in einer Gemeinde seinen Wohnsitz gemeldet, aber typischerweise spielt sich das tägliche Leben in einer Region ab, einer Region, in der es Arbeitsplätze gibt, in der es Bildungsangebote gibt, in der man eben Wohnraum vorfindet, in der ein nachhaltiges Leben möglich ist, in der die Freizeit gestaltet werden kann, ja, in der es eine gute Lebensqualität gibt.
Ausgerechnet mit dem Beitritt zur Europäischen Union ist auch die Entwicklung dieser Regionen ganz stark in den Fokus gerückt. Innerhalb der europäischen Politik hat man sich darauf verständigt, dass die großen Fragen und Herausforderungen natürlich auf europäischer Ebene diskutiert und verhandelt werden müssen, dass es aber für die Lebensqualität der Menschen fundamental wichtig ist, dass die Regionen, in denen sie zu Hause sind, aktiv gestaltet werden. Damit sind wir bei einem ganz wichtigen Politikfeld der Europäischen Union, nämlich bei der sogenannten Kohäsionspolitik. Kohäsion heißt übersetzt Zusammenhalt, und genau darum geht es.
Die Kohäsionspolitik richtet sich aktiv an Städte und Regionen, nämlich in der Form, dass in Beschäftigung, in Wachstum, in Lebensqualität, in Infrastruktur investiert werden soll, eben – wie anfangs gesagt – dass die Regionen als Heimat von den Bürgerinnen und Bürgern empfunden werden.
Hinter der Kohäsionspolitik steht also die Idee von Hunderttausenden Projekten in den Regionen Europas, und tatsächlich wurden seit dem Beitritt zur Europäischen Union Tausende Projekte in Österreich umgesetzt; allein in der Steiermark mehr als 1 500 Projekte. Auch in meiner Region, dem steirischen Zentralraum, Graz, Graz-Umgebung, Voitsberg, gab und gibt es viele Projekte, die mithilfe von europäischen Fondsmitteln die Lebensqualität vor Ort gestärkt haben und stärken. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Ich denke da an Carsharingprojekte. Ich denke an Projekte wie dieses: In Voitsberg wurde ein großes Braunkohlekraftwerk stillgelegt, und nun wird im Rahmen von Regionalentwicklungsprogrammen versucht, diesen Raum mit alternativen Energieformen, mit einer guten Ansiedelungs- und Standortpolitik zu transformieren, in die neue Zeit zu bringen.
Um diese Projekte voranzutreiben, bedarf es eines umfassenden Werkzeugkoffers, und in diesem Werkzeugkoffer sind, wenn wir die Kohäsionspolitik betrachten, eben mehrere Fonds untergebracht, so der EU-Fonds für ländliche Entwicklung oder eben auch der EU-Fonds für regionale Entwicklung.
Beim heutigen Beschluss dieser 15a-Vereinbarung mit den Ländern unter Tagesordnungspunkt 1 geht es schlussendlich darum, die Spielregeln in Österreich festzulegen: Welche Aufgaben haben die Bundesministerien – da ist das Bundesministerium von Frau Ministerin Köstinger ganz besonders gefordert, aber auch jene des Arbeitsministers und des Sozialministers – und welche Aufgaben sind in den Ländern zu erfüllen, damit eben diese Mittel abgerufen werden, damit diese Mittel entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union eingesetzt werden, sodass wir am Ende eine Stärkung der Regionen spüren und erleben?
Meine geschätzten Damen und Herren! Das ist ein sehr erfreulicher Beschluss. Wir sind jetzt in die nächste Programmperiode gestartet, die Programmperiode von 2021 bis 2027, und die genauen Regeln dieser Zusammenarbeit in den Institutionen legen wir nun mit dieser Vereinbarung fest – für eine offensive Regionalpolitik für lebenswerte und liebenswerte Regionen, in denen sich die Menschen zu Hause fühlen! (Beifall bei der ÖVP.)
11.24
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Cornelia Ecker. – Bitte sehr.
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die EU-Kohäsionspolitik bemüht sich intensiv darum, in den Regionen und in den Städten der Europäischen Union neue Arbeitsplätze zu schaffen, beispielsweise die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu steigern und die Lebensqualität der EU-Bürgerinnen und -Bürger zu verbessern. Daher befinden sich im dazugehörigen EU-Kohäsionsfonds auch Geldmittel für den sozialen Bereich und vor allem auch für den ländlichen Raum.
Österreich war bis vor Kurzem ein gut funktionierender Sozialstaat, doch seitdem die Sozialdemokratie nicht mehr in der Regierung ist (Heiterkeit bei der ÖVP), geht es mit unserem Sozialstaat rapide bergab. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Michael Hammer: So ein Blödsinn! – Rufe bei der ÖVP: Das ist unerhört! Wer hat denn den Familienbonus gemacht? Wer hat denn das größte Entlastungspaket der Zweiten Republik gemacht?! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ich verstehe die Aufregung innerhalb der ÖVP durchaus, das war klar. (Ruf bei der ÖVP: Faktenbefreit!) Dies zeigt auch der Umstand,
dass EU-Gelder im Sozialbereich, die Österreich seitens der EU zuerkannt wurden (Ruf bei der ÖVP: Von welchem Land reden Sie?) – ich erkläre Ihnen gleich, wieso –, nicht abgeholt werden, meine Damen und Herren, und zwar Geld für bessere Beschäftigungschancen, Geld für bessere Bildung und Ausbildung, Geld für Qualifizierung, Geld, welches dazu beitragen könnte, die Benachteiligung am heimischen Arbeitsmarkt einzudämmen. Dieses Geld, geschätzte Damen und Herren von der ÖVP, versauert in Brüssel. An dieser Stelle mein Appell an den Sozialminister: Bitte holen Sie diese Gelder ab! Gerade in Krisenzeiten brauchen wir einen starken Sozialstaat. (Beifall bei der SPÖ.)
Die SPÖ ist das soziale Gewissen in diesem Land. Wir werden immer aufschreien, wenn wirksame Förderprogramme, die den Österreicherinnen und Österreichern zugutekommen, gestrichen beziehungsweise drastisch gekürzt werden sollen. Letzteres passiert gerade im Zuge der GAP-Reform, indem der Gesetzentwurf von Landwirtschaftsministerin Köstinger vorsieht, dass die Fördermaßnahme soziale Dienste – und jetzt bitte aufpassen! – um 77 Prozent gekürzt wird. Das bedeutet womöglich, dass wir ab 2023 weniger Geld für Kinderbetreuungseinrichtungen haben (Ruf bei der ÖVP: Das Gegenteil ist der Fall! – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP), dass es weniger Geld für psychosoziale Einrichtungen geben wird, obwohl hier etwas ganz anderes angekündigt wurde.
Auch die Pflegeeinrichtungen könnten dringend benötigte Finanzmittel nicht mehr erhalten. Damit würde die Infrastruktur am Land nachhaltig geschädigt (Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller), denn die Kommunen werden es nicht mehr schaffen, die Einbußen auszugleichen. Die finanziellen Belastungen in unseren Gemeinden sind uns allen bekannt, sie sind zu hoch, und die hohen Standards in den kommunalen Einrichtungen wären beispielsweise auch in Gefahr.
Ministerin Köstinger unterstützt da die Gemeinden nicht. Sie bringen mit Ihren geplanten Kürzungen dieser wichtigen Unterstützungsleistungen die Finanzen in den Gemeinden einfach in eine weitere Schieflage. (Abg. Michael Hammer: Sie reden so einen Blödsinn zusammen!) Auch wir Frauen würden diese Senkungen zu spüren bekommen, denn diese Fördermaßnahme ist ein wichtiger Motor für unsere Beschäftigungschancen am Land. Ich habe in der Vergangenheit viele Anträge eingebracht, doch leider wurden sie alle von Türkis und Grün vertagt. (Abg. Michael Hammer: Weil sie nicht gut waren!) – Sie waren gut, da bin ich mir ganz sicher.
Die Sozialdemokratie, und das kann ich Ihnen versprechen – weil Sie immer dazwischenrufen –, wird weiterhin für die österreichischen Regionen und vor allem für die Unterstützung von Frauen am Land kämpfen. Und ich weiß, zahlreiche NGOs stehen da an unserer Seite, und davor haben Sie Angst, das verstehe ich auch. (Beifall bei der SPÖ.) Wir werden in diesem Bereich mehr Geld fordern.
Wir werden aber auch der gegenständlichen Vereinbarung zustimmen, damit wenigstens ein bisschen Geld in unserem ländlichen Raum hängen bleibt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Lausch.)
11.28
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schmiedlechner. – Bitte sehr.
Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Zuseher! Bei diesem Tagesordnungspunkt handelt es sich vor allem um die Umsetzung der EU-Förderprogramme in den Regionen, da können wir natürlich zustimmen.
Jetzt aber – nur kurz rückblickend – zum letzten Landwirtschaftsausschuss: 17 Tagesordnungspunkte, und ein einziger Tagesordnungspunkt hat es geschafft, hier im Nationalrat diskutiert zu werden. Die anderen Anträge, und zwar gute Anträge der Opposition, gute Lösungsvorschläge der Opposition, wurden alle vertagt.
Was hat die ÖVP in der Vergangenheit gemacht? – Abschaffung der Mutterkuhprämie, Abschaffung der Milchquote, Abschaffung des Rübenkontingents, Erhöhung der Einheitswerte, Abschaffung des Agrardiesels und immer mehr Auflagen und Richtlinien für die Bauern. Der Schaden ist angerichtet und die ÖVP betreibt Arbeitsverweigerung in den Ausschüssen. Ja, so ist es halt, wenn man zuerst beim ÖAAB und beim Wirtschaftsbund fragen muss, ob man irgendetwas machen darf.
Durch die explodierenden Preise sind viele Missstände in der Landwirtschaft jetzt noch offensichtlicher geworden. Gerade jetzt sehen wir anhand des Ukrainekonflikts ganz klar, wie es um unsere Ernährungssouveränität steht und dass uns die ÖVP mit ihrer Überschusslüge stets einen falschen Eindruck vermittelt hat. Man wird sich in Zukunft nicht mehr fragen, ob die Bauern gesunde Lebensmittel produzieren. Man muss sich die Frage stellen, ob die Bauern es sich leisten können, Lebensmittel zu produzieren und man wird sich auch die Frage stellen, ob sich der Konsument die Lebensmittel noch leisten kann. Die Frau Bundesminister sieht die Ernährungssicherheit nicht bedroht. Sie weiß ja jetzt schon, wie das Wetter wird, wie es sich in den nächsten Monaten entwickelt, und natürlich auch, wie die Ernte ausfällt.
Die Ministerin und die ÖVP beobachten die Märkte. Überhaupt ist mein Eindruck, dass die ÖVP momentan nicht wirklich etwas tut, außer zu beobachten. (Zwischenruf des Abg. Haubner.) Anstatt dringend die Gemeinsame Agrarpolitik der EU zu hinterfragen und der Situation anzupassen, hören Sie von den ganzen Problemen der Bauern nichts. Die ÖVP beobachtet, sieht die horrenden Lebensmittelpreise, schaut zu, sieht die steigenden Betriebsmittelpreise, schaut zu. Die Energie- und Spritpreise steigen ins Unermessliche, die ÖVP schaut zu. – Frau Ministerin, wann wollen Sie endlich handeln?
Ich habe es schon mehrmals erwähnt und ich wiederhole es: Schreddern Sie die Pläne zum Green Deal! Die GAP muss überarbeitet werden und an die aktuelle Situation angepasst werden. Es ist ein Wahnsinn, unsere Bauern zu verpflichten, Blühflächen anzulegen, während gleichzeitig auf der anderen Seite Leute hungern müssen. Sie erzeugen die nächste Krise, eine Hungerkrise.
Zweitens: die heimische Produktion stärken und die Bauern unterstützen, Erlass der Mineralölsteuer und Mehrwertsteuer für landwirtschaftliche Betriebe. Unbedingt notwendig, um die Lage zu entschärfen und die Ernährungssouveränität in Österreich sicherzustellen, wäre ein Agrargipfel.
Abschließend: Ich habe es in der letzten Sitzung in meiner Rede bereits gesagt, warum sich die ÖVP nicht gegenüber den anderen Bünden durchsetzt. (Abg. Hechenberger: Wenn du es eh schon gesagt hast, brauchst du es nicht wiederholen! – Abg. Eßl: Probier es noch einmal!) Stellvertretend für alle Bauernbundabgeordneten und den Bauernbund darf ich dem Bauernbundpräsidenten das übergeben, was euch fehlt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schmiedlechner hält ein gefärbtes Ei in die Höhe, geht zum Sitzplatz von Abg. Strasser und legt dieses sowie ein zweites Ei auf dessen Pult. – Abg. Strasser: Du hast ein Niveau ...!)
11.33
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Schmiedlechner, für so etwas erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. Das entspricht nicht der Würde des Hauses.
*****
Die nächste Rede hält Herr Abgeordneter Stammler. – Bitte sehr.
11.33
Abgeordneter Clemens Stammler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Europäische Union ist zweifelsohne eines der erfolgreichsten und größten Friedensprojekte, die wir auf dieser Welt ins Leben gerufen haben. Ich glaube, ein großer Teil dessen sind genau die gegenständlichen Fonds, also der Sozialfonds, der Nachhaltigkeitsfonds und vor allem die Interreg, die grenzüberschreitende wirtschaftliche und kulturelle Förderprogramme umfasst.
Die wahre Bedrohung für Putin ist in diesem Krieg, den er gerade führt, ja nicht die Nato, sondern die wahre Bedrohung ist die Ukraine selbst, sind die ukrainischen Bürgerinnen und Bürger. Wer sich mit der Ukraine befasst hat oder eventuell schon einmal dort war, stellt ganz schnell einmal fest, dass es da eine junge Generation gibt, die sehr innovativ ist, die in einer Aufbruchstimmung ist, die sehr gut gebildet ist und die vor allem Werte wie Freiheit und Demokratie ganz besonders hochhält. Diese Angst Putins, dass dieser Funke auf sein eigenes Volk überspringen könnte, ist groß, das ist die eigentliche Bedrohung.
Genau diese Förderprogramme, die wir innerhalb der EU haben und die auch über Ländergrenzen hinweg wirken sollen, dienen dazu, dass wir unsere Kultur gemeinsam teilen, dass wir unseren Wirtschaftsraum gemeinsam teilen, dass wir ganz einfach besser voneinander lernen, uns gegenseitig verstehen, aber auch die Sorgen wahrnehmen und sozialen Ausgleich schaffen können.
Ich glaube, dass diese Programme einen großen, großen Dienst in Sachen Frieden zwischen Brüdervölkern leisten können. In diesem Sinne würde ich einen Appell an die Länder richten, diese Förderprogramme auch zu nützen, um genau diesen Funken überspringen zu lassen und einen anderen Funken, der derzeit herrscht, nicht aufkommen und erlöschen zu lassen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Auch ich möchte damit beginnen, dass wir natürlich überregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit – vor allem auch in der Landwirtschaft – unterstützen und dass auch die dafür notwendigen Instrumente geschaffen werden sollen, um einen reibungslosen und transparenten Ablauf zu ermöglichen. Das finden wir gut, dem werden wir auch zustimmen.
Es ist aber trotzdem so, dass das eigentlich alles zu einem Nebenschauplatz geworden ist, denn vor genau einem Monat ist Russland unter Putin einen Angriffskrieg gegen die Ukraine eingegangen, welcher nicht nur Zehntausende Tote und Millionen Flüchtlinge verursacht hat, sondern vor allem auch wirklich unfassbares Leid.
Eine Auswirkung davon sind nicht nur die steigenden Energiepreise, die wir sehen, oder die Preise an der Zapfsäule, natürlich gibt es auch massive Verwerfungen am internationalen Agrarmarkt. Ja, die Lebensmittelpreise werden ebenfalls steigen. Russland und die Ukraine sind zwei der wichtigsten Agrarproduzenten und vor allem ‑exporteure der Welt, die jetzt aus dem Weltmarkt gefallen sind. Das hat massive Auswirkungen auf die Preise und vor allem auch auf die Versorgungslage ganz vieler Menschen – auch außerhalb Europas. Dem müssen wir wirklich ins Auge sehen. Die FAO warnt bereits vor der größten Hungersnot seit 1945.
Gerade vorhin hatten wir ja die Fragestunde, und ich habe gefragt: Was tun Sie diesbezüglich gemeinsam mit der Europäischen Union, um dieses Leid möglichst zu
verkleinern? Ganz abhalten werden wir es nicht können, ganz abwenden wird nicht möglich sein. Was wird hier genau gemacht? Welche Interventionen wird es von der Europäischen Union geben? Was kann man auch aus Österreich heraus tun?
Ehrlich gesagt: Es ist halt immer noch zu wenig. Ja, wir müssen gemeinsam mit der EU agieren, aber es gibt natürlich auch Dinge, die wir selbst sehr schnell machen könnten. Wir haben sie wieder einmal zusammengestellt, weil auch wir der Meinung sind, dass die Regierung und vor allem die Frau Bundesministerin ein bisschen schneller tätig werden müssen.
Beim ersten Punkt, den wir uns angeschaut haben, geht es um die Brachen. Wir finden es sehr gut, dass die Brachen jetzt wieder reaktiviert werden, um Getreide oder auch Eiweißfrüchte anbauen zu können. Das ist im Augenblick einfach nötig, eine künstliche Verknappung wird nichts bringen.
Wir würden auch einen Schritt weitergehen und uns die Biodiversitätsflächen anschauen. Bevor jetzt Umweltorganisationen sagen, das ist nicht gut: Das sehen wir auch. Was wir uns aber anschauen würden, ist, dass man vor allem die Ackerflächen in diesem Bereich wieder reaktiviert, nicht die Bereiche auf Wiesen, auf Grünland und so weiter. Das ist fruchtbares Ackerland, das morgen reaktiviert werden könnte, deswegen würden wir diesbezüglich auch einen Schritt weitergehen.
Ein Riesenthema ist die Lebensmittelverschwendung. Bevor die Frau Bundesministerin wieder sagt, das wäre nicht ihr Thema und man müsste das an die Umweltministerin weitergeben, wie sie es ja im Ausschuss recht süffisant gemacht hat: Ganz so sehe ich das nicht. Der Rechnungshof hat ja auch festgestellt, dass vor allem auch landwirtschaftliche Erzeugnisse auf den Feldern verrotten. Wir reden von 170 Tonnen pro Jahr, und da hat natürlich auch die Landwirtschaftsministerin eine Verantwortung.
Der nächste Punkt, den ich nennen möchte, ist, zügelloses Zubetonieren zu stoppen. Wir müssen endlich aufhören, Agrarland zuzubetonieren. Da finde ich es dann schon interessant, wenn man immer sagt, man hat keinen Durchgriff auf die Länder und auf die Gemeinden. Wenn man sich Niederösterreich anschaut: Herr Pernkopf macht Aussendungen, bei denen man sich fragt, was er nicht noch alles an Zuckerln für die Bauern haben will. Wenn es aber darum geht, das Zubetonieren zu stoppen, sind sie Kaiser: Jeden Tag werden allein in Niederösterreich 2 Hektar Grünland zubetoniert. Das könnte durchaus auch angegriffen werden, denn es ist ja nicht so, dass die ÖVP auf Länder- und Gemeindeebene keine Mandatare hätte. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Ein letzter Punkt, der mir besonders nach dem letzten Agrarausschuss auch wieder im Kopf hängen geblieben ist, ist die AMA-Marketing. Es werden mehr und mehr AMA-Marketinggebühren eingehoben und eingesackt, ohne dass man weiß, was wirklich rauskommt. Ich habe gefragt: Was sind denn die Erfolgskriterien für so eine Kampagne? Wie viele Packerl Milch hat man denn mit dieser tollen Milchkampagne, die gerade gelaufen ist, mehr verkauft? – Es gibt keine Antworten, meine Damen und Herren, es werden aber 20 Millionen Euro Jahresbeiträge von den Bäuerinnen und Bauern eingesackt. Das Geld könnte man besser ausgeben.
Ein letzter Satz zu den AMA-Marketingbeiträgen für Getreide, die ja jetzt gerade gefordert werden, um Getreide besser vermarkten zu können: Ich glaube nicht, dass wir die Nachfrage nach Getreide im Augenblick anheizen sollten, vielleicht sehen Sie auch davon ab, dass dafür Gebühren eingehoben werden.
Das waren viele Vorschläge, ich hoffe, zumindest einige davon werden aufgenommen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
11.41
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister Köstinger. Ich darf ihr das Wort erteilen.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Ich nehme zur Kenntnis, dass die Redebeiträge der geschätzten Abgeordneten relativ wenig mit dem jetzigen Verhandlungsgegenstand zu tun haben. Ich möchte aber trotzdem kurz darauf eingehen, weil das heute eine für uns durchaus auch sehr wichtige Abstimmung ist.
Es gibt eine Regierungsvorlage zu einer Artikel-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern betreffend die nationale Abwicklung und Kontrolle der EU-Kohäsionspolitik. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat ja dabei die Funktion der Gesamtkoordination inne, und ich muss darauf hinweisen, dass die Regional- und Strukturpolitik in Österreich kein eigener Kompetenztatbestand des Bundes-Verfassungsgesetzes ist. Diesbezügliche Aufgaben werden in Österreich von mehreren zuständigen Bundesministerien und vor allem auch den Ländern wahrgenommen; deswegen brauchen wir jetzt eben auch die vorliegende Artikel-15a-Vereinbarung.
Die vorliegende Vereinbarung wurde über zwei Jahre mit allen betroffenen Partnern auf Bundes- und Länderseite verhandelt und gemeinsam erarbeitet. Ich darf mich hier ganz speziell bei den Vertreterinnen und Vertretern des österreichischen Bundesrates bedanken, die dabei sehr intensiv mitgewirkt haben.
Bei dieser 15a-Vereinbarung, die vor allem eben auch Verwaltungs- und Kontrollvereinbarungen beinhaltet, sind drei Punkte besonders wichtig: Zum einen ist es einmal die Zuständigkeit für die gemäß EU-Verordnung einzurichtenden Organe des Verwaltungs-, Begleit- und Kontrollsystems, zum anderen sind es die Verfahrensbestimmungen zur Programmdurchführung und schließlich auch die Verantwortlichkeiten und Verfahren im Fall von finanziellen Berichtigungen. Diese beziehen sich auf drei relevante Fonds: Das ist zum einen der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Just Transition Fund sowie eben auch der Europäische Sozialfonds Plus.
Seit Beginn der Verhandlungen betreffend die EU-Verordnungen für die neue Programmperiode haben wir uns vonseiten des Bundesministeriums ganz intensiv auch für eine Vereinfachung der Verwaltungsmodalitäten eingesetzt. Sie, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, sind ja auch diesbezüglich immer wieder mit Fragen konfrontiert. Das haben wir sehr konkret umzusetzen versucht. Die Regelungen sollen vor allem Projektträger wie auch die Förderstellen entsprechend entlasten, damit die Qualität der Projekte im Vordergrund steht und eine rasche Abwicklung ermöglicht wird. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Fischer und Stögmüller.)
11.44
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kühberger. – Bitte.
Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Ich habe jetzt zwar nur 3 Minuten Zeit, aber ich möchte meine Rede auch in drei Bereiche einteilen, und zwar wie mein Leben: Ich bin Bauer, ich bin Bürgermeister und Familienvater und Abgeordneter.
Lieber Kollege Peter Schmiedlechner, als Bauer sage ich dir: Diese Rede war eines Parlamentes nicht würdig. Du hast dir da selber ein Ei gelegt, und dieses Ei kannst du dort hinten in der letzten Reihe auch selber ausbrüten. Wir schaffen nicht Probleme, sondern wir schaffen Lösungen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schmiedlechner hält ein rotes Ei in die Höhe.)
Als Familienvater und als Bürgermeister wende ich mich jetzt an die SPÖ: Frau Kollegin Ecker, irgendwie habe ich das Gefühl gehabt, Sie sind im falschen Haus. Sie sind nicht einmal rot geworden – na ja, Sie sind ja schon rot – bei Ihrer Rede, als Sie diese Rede wie im Deutschen Bundestag gehalten haben. (Zwischenrufe der Abgeordneten Greiner und Kucharowits.)
Wir haben das zweite Entlastungspaket beschlossen, zehnmal höher als in Deutschland. (Zwischenrufe der Abg. Cornelia Ecker.) Wir haben die größte ökosoziale Steuerreform der Zweiten Republik mit 18,5 Milliarden Euro beschlossen. Wir entlasten Familien (Abg. Cornelia Ecker: Ihre Familien! Ihre Familien!), zum Beispiel gibt es für eine Familie mit zwei Kindern – fünf und neun Jahre alt –, in der die Frau 2 100 Euro brutto verdient, der Mann 2 500 Euro, 2 700 Euro Entlastung in einem Jahr. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Eine alleinstehende Frau mit einem Kind, die 1 544 Euro brutto verdient, erhält über 850 Euro Entlastung. (Abg. Heinisch-Hosek: Haben Sie keine Studien gelesen über Alleinerziehende? Das ist ja unfassbar! – Weiterer Ruf bei der SPÖ: Was wissen Sie von Alleinerzieherinnen?) Die Mindestpensionsbezieher bekommen eine 15. Pension und so weiter, und so fort. Ja, wir, die ÖVP, sind sozial, das tut der SPÖ weh. (Widerspruch bei der SPÖ.) Wir haben den Familienbonus mit 2 000 Euro eingeführt. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Zanger.)
Richtig, jetzt kommt bei meiner Rede noch der Abgeordnete durch: Die europäische Kohäsionspolitik ist eine ganz wichtige Maßnahme, auch für draußen, für unsere Gemeinden, wo ich Bürgermeister bin; wir stärken diese Regionen. Wenn es dort nämlich soziale oder wirtschaftliche Unterschiede gibt, sind wir mit Investitionen und mit Fonds da. Und heute befassen wir uns hier mit den europäischen Rahmenbedingungen, wobei wir einen Beschluss über eine 15a-Vereinbarung diskutieren, die notwendig ist, wodurch wir dann diese Vereinbarung mit unseren Ländern haben. Diese Periode läuft ja von 2021 bis 2027, und da gibt es viele große Ziele.
Die Zeit erlaubt es nicht mehr, aber eines möchte ich kurz ansprechen: die Energiewende, erneuerbare Energie. Jeder Euro, der dort investiert wird, ist ganz, ganz wichtig. Gerade wenn man jetzt hinausschaut: Wir haben März, die Ackerbauern wollen die Aussaat machen. In meinem Betrieb würde ich gerne in eineinhalb Monaten silieren. Ich weiß nicht, ob wir bis dahin die Ernte einfahren können, weil es zu trocken ist, weil wir jetzt – sollte nächste Woche kein Regen kommen – den trockensten März haben. Ich hoffe, der Regen kommt, denn seit 160 Jahren war es nicht so trocken.
Darum macht jeder Euro für Klimaprojekte, die dem entgegenwirken, Sinn, worauf die EU schaut. Auch in meiner Region, im Bezirk Leoben, sind viele Projekte umgesetzt worden: Der öffentliche Verkehr ist heute schon genannt worden, Biomassekraftwerke, Fotovoltaikflächen auf Firmengebäuden. Das Ziel ist – und dieser Beschluss bringt uns dazu –, dass wir unsere Regionen stärken, dass wir dort eine Wertschöpfung haben, dass wir lebenswerte Gemeinden haben. Darum ist das ein guter, guter Beschluss.
Herr Kollege Schmiedlechner, das sind Lösungen! Nicht nur schreien, schreien und Emotionen an falscher Stelle ausdrücken! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.47
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nun folgt eine tatsächliche Berichtigung durch Frau Abgeordnete Cornelia Ecker. (Abg. Strasser: Das wird ein politisches Statement!)
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Ich möchte eine tatsächliche Berichtigung machen: Mein Vorredner hat soeben gesagt, wie sozial die ÖVP sei, und behauptet, dass der Familienbonus alle Familien betrifft. (Rufe bei der ÖVP: Das hat er nicht behauptet! Das hat er nicht gesagt!)
Herr Kollege, ich kann Ihnen nur sagen: Das stimmt nicht. 350 000 Kinder leben in Armut (Zwischenruf des Abg. Weidinger), das ist jedes fünfte Kind. So sozial seid ihr! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Lausch.)
11.48
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist keine tatsächliche Berichtigung, sondern eine politische Bewertung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Köchl. – Bitte sehr.
Abgeordneter Klaus Köchl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kühberger, stolz als Bürgermeister hier zu stehen und Frauen zu beleidigen ist wahrscheinlich typisch deine Art. (Zwischenrufe der Abgeordneten Kühberger und Weidinger.) Ich muss sagen: Das ist letztklassig, so macht man das nicht! (Beifall bei der SPÖ.)
Ein Bürgermeister kann nicht so auftreten, das soll man nicht machen, auch nicht der Kollege von der Freiheitlichen Partei, denn bei all diesen EU-Angelegenheiten gibt es schon einiges zu beanstanden. (Ruf bei der FPÖ: Bravo!) Das Erste ist nämlich, dass es der ÖVP und auch den Grünen nicht gelingt, Fördergelder in entsprechender Höhe bei der EU abzuholen und diese dann in Österreich anständig zu verteilen. Ihr bringt das einfach nicht zusammen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Lausch und Schmiedlechner.)
Das Nächste ist: Ihr habt das mit den Ländern ausgeredet. Kollege Stammler sagt, die Länder sind aufgefordert, die Gelder abzuholen. Ich kann das aus der Praxis sagen, das weißt du als Bürgermeister auch: Es ist irrsinnig schwer, alle Förderrichtlinien et cetera einzuhalten und diese Gelder abzuholen. (Abg. Kühberger: Vielleicht läuft’s in Kärnten anders? Kärnten ist anders!)
Das Wichtigste dabei wird sein, dass ihr in Zukunft, weil es eine andere Zeit ist, das Geld sozial aufteilt. (Abg. Kühberger: Nehmt einen schwarzen Landeshauptmann und ...!) Ihr könnt nicht weiterhin die Großbauern und die Hektarbetriebe fördern, sondern ihr werdet schauen müssen, dass das in den Regionen draußen funktioniert. Es darf nämlich nicht sein (Abg. Kühberger: Du darfst Kärnten nicht mit der Steiermark vergleichen!), dass eine kleine Bäuerin, die zu mir kommt und sagt: Ich bin alleinerziehende Mutter, muss daneben arbeiten gehen und den Hof bewirtschaften!, sich 400 Euro für eine Autoreparatur nicht leisten kann. Dafür, dass eben diesen Menschen geholfen wird, sollte dieser Sozialfonds hergenommen werden. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist ja unerhört, ihr habt in dieser ÖVP, das merke ich immer mehr, für die Frauen echt nichts übrig. Ihr habt für die Frauen nichts übrig! (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.)
Ihr habt in Zukunft andere Spielregeln aufzustellen. Es ist ja logisch, wir haben eine andere Zeit, es ist Krieg in der Ukraine, die Menschen werden ärmer, sie sind immer mehr von Armut betroffen – und ihr schickt die Fördergelder noch immer an die Großbauern aus! Wann werdet ihr einmal darüber nachdenken, das zu verändern? Diese Politik ist unzumutbar. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Schwache Rede! – Abg. Michael Hammer: In Kärnten hört der Fasching scheinbar nie auf!)
11.51
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Weber. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Johann Weber (ÖVP): Brücken statt Keile!
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie, aber auch zu Hause vor den Bildschirmen!
Ich beginne meine Rede mit einer Frage: Wer hat vor zehn Jahren mit Recht den Friedensnobelpreis erhalten? – Es war dies die Europäische Union, sie hat damals den Friedensnobelpreis erhalten.
Heute schreiben wir das Jahr 2022. Durch die Europäische Union und die Vorgängerorganisationen wurden historische Feinde, die es damals am alten Kontinent gegeben hat, enge Partner und in der Zwischenzeit gute Freunde. Noch nie in der Geschichte gab es in Mitteleuropa ein so großes Zeitfenster, in dem wir in Frieden leben dürfen und durften. Es liegt an uns allen, dass dies auch so bleibt. Gerade in der jetzigen Zeit stehen wir vor einer Situation, in der der Frieden in Gefahr ist. Wir erleben es tagtäglich in den Medien mit, was derzeit östlich von Österreich, sprich in der Ukraine, stattfindet. Gerade die wirtschaftliche Zusammenarbeit ist ein ganz wesentlicher Pfeiler für diesen Frieden, den wir in Europa so sehr schätzen und genießen.
Der vorliegende Gesetzentwurf betrifft eben die Verteilung dieser EU-Mittel: Es ist richtig und wichtig, dass das alles seine Ordnung hat, es geht letztendlich um Geld. Im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik 2021 bis 2027 unterstützt die Europäische Union das übergeordnete Ziel der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts mithilfe dieser verschiedenen – wir haben es schon gehört – Finanzinstrumente.
Österreich hat in den letzten Jahren, eigentlich Jahrzehnten sehr stark von der EU-Erweiterung, speziell der Osterweiterung, profitiert. Wir können uns alle erinnern: Wir haben eine Zeit lang miterleben dürfen, was es heißt, am Eisernen Vorhang zu leben. In der Zwischenzeit sind wir in das Herz Europas, in die Mitte Europas gerückt, und was den Wohlstand betrifft, an die Spitze Europas. Das haben wir auch zu schätzen gelernt.
In der nächsten Förderperiode sind speziell für Projekte, in denen eben Brücken gebaut werden, Investitionen vorgesehen. Ich möchte jetzt die Interreg-Projekte ansprechen, da geht es auch um Regionen, in denen Brücken gebaut und nicht Keile geschlagen werden sollen, Projekte, die länderübergreifend stattfinden, wie bei uns in Kärnten gemeinsam mit Slowenien und Italien. Dafür werden in der nächsten Periode circa 20 Millionen Euro für solche Investitionen nach Kärnten fließen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das sind Dinge, die wir brauchen. Diese Gelder werden vor allem in den Klimaschutz und Katastrophenschutz und in die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung im Kultur- und Tourismusbereich fließen. Das sichert auch hinkünftig den Wohlstand und die Arbeitsplätze in diesen Regionen – das brauchen wir.
Eines möchte ich gegen Ende meiner Rede jetzt unbedingt noch loswerden: Jede Form der Investition in den Frieden rechnet sich, denn jeder Tag Krieg verursacht immensen Schaden in den betroffenen Regionen. Wir sehen ja an diesen Bildern aus dem Osten, was es heißt, Schaden zu produzieren, deswegen: Investitionen in den Frieden rechnen sich immer.
Schlusssatz: Bauen wir bitte Brücken! (Bravoruf und Beifall bei der ÖVP.) Brücken sind verbindend. Treiben wir keine Keile wo auch immer hinein, denn Keile wirken trennend. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
11.55
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Feichtinger. – Bitte sehr.
Abgeordnete Elisabeth Feichtinger, BEd BEd (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Vorerst zu Kollegen Kühberger: Also die Art und Weise, wie mit unserer Conny Ecker umgegangen wurde, finde ich absolut unprofessionell. Man merkt einfach, das Thema, das sie angesprochen hat, tut der ÖVP weh, und das ist Ihre Reaktion darauf. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Kainz und Schmiedlechner.)
Kommen wir zum Thema zurück: Efre, ESF Plus, JFT, IWB sind alles Förderprogramme der EU. So komplex und kompliziert, wie das Thema und die Namen sind, so komplex und kompliziert ist auch die Beantragung dieser Fördermittel. Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung als Kommunalpolitikerin im ländlichen Raum kann ich nur sagen, dass diese Abwicklung dringend vereinfacht werden muss. Für kleine Gemeinden ist es extrem schwierig, diese komplexen Anträge alleine zu stellen, alle Förderanträge vollständig und richtig einzureichen.
Wenn die Förderung dann vielleicht zugesagt wird, müssen die Gemeinden die Kriterien dementsprechend erfüllen. Dabei ist es für die Gemeinden, die eben wenig Personal haben, oft schwierig, den Überblick zu haben, daher ist es notwendig, die Gemeinden zu motivieren, diese Fördermittel abzuholen. Dass die Kriterien total schwierig zu erfüllen sind, sieht man eben auch an der Ausschöpfung, nämlich daran, dass diese Fördermittel bei der EU nicht entsprechend abgeholt werden.
Ein Beispiel aus meiner Zeit als Bürgermeisterin ist das Projekt Radstern. Gemeinden haben dabei übergreifend als Stadt-Umland-Kooperation zusammengearbeitet, gemeinsam mit dem Regionalmanagement hat uns Herr Söser bei den Förderungen, bei den Anträgen unterstützt – ein herzliches Dankeschön noch einmal von meiner Seite. Er hat gefragt: Wie schaut das aus? Welche Beschlüsse braucht es in den jeweiligen Gremien? Wie schaut es mit dem Budget aus? Worauf muss man achten?, und vor allem auch: Wie lange braucht das Projekt?
Wir hatten einen sehr engen Zeitrahmen, dieses Projekt umzusetzen, und schlussendlich muss man dann die gesamten Abrechnungen zeitgerecht einreichen, sonst bekommt man die Förderung nicht. Last, but not least haben wir beim Efre angesucht. Da ist es wichtig, dass man auf der Homepage immer dieses Logo hat. Wenn das nicht der Fall ist, dann gibt es auch noch eine Förderkürzung, das ist für die Gemeinden ein Wahnsinn, für kleine Gemeinden umso mehr. Wir sind eigentlich eine große Gemeinde, viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben da zusammengearbeitet, es waren Bruckner Andreas und stellvertretend Krenn Robert, die sich sehr dafür eingesetzt haben, dass dieses Projekt umgesetzt werden konnte.
Frau Ministerin Köstinger, für uns ist klar, die Gemeinden brauchen entsprechende Unterstützung, damit sie die Förderungen abholen können, es liegt an Ihnen, diese Unterstützungsmöglichkeiten auszubauen. (Beifall bei der SPÖ.)
11.58
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Berlakovich. – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Der Ukrainekrieg verändert vieles. In den letzten Jahren ist die Europäische Union von vielen als ein zerstrittener Haufen, als ein Auseinanderdriften von Mitgliedstaaten mit enormen Egoismen wahrgenommen worden – dann passiert der Krieg in der Ukraine und verändert vieles.
Plötzlich ist sich die Europäische Union einig und wird als sehr stark empfunden, wenn es darum geht, sich für Menschenrechte und für den Frieden in Europa einzusetzen, sich für das Selbstbestimmungsrecht der Völker einzusetzen. Der Effekt ist, dass plötzlich viele Staaten Mitglied der Europäischen Union werden wollen, selbstverständlich die Ukraine, aber auch Georgien, Moldawien, die Westbalkanstaaten. Warum? – Weil die Europäische Union Sicherheit und vor allem Frieden vermittelt – Kollege Weber hat das Thema schon angesprochen –, denn der Haupterfolg der Europäischen Union ist, dass es ein Friedensprojekt ist.
Die Reaktion, wenn man das in der Vergangenheit diskutiert hat, war von vielen: Frieden. – Ja, eh. Das muss man aber in der jetzigen Situation unterstreichen. Es ist gelungen, Völker zu einen. Die EU tut auch viel dafür, um diesen Frieden auf dem eigenen Gebiet zu sichern. Sie schafft Begegnungen, nicht nur von politischen Amtsträgern, sondern bis hin zu Unternehmen, zu Menschen, die zusammenkommen, Studentinnen- und Studentenaustauschprogramme. Man lernt sich besser kennen und schafft so Frieden auf verschiedenen Ebenen.
Warum sage ich das? – Weil das Thema heute ein solches ist. Die Regionalpolitik der Europäischen Union ist solch ein Beitrag zur Friedenssicherung, weil sie sagt: Das Ziel der Regionalpolitik ist, stärkere Regionen zu unterstützen und schwächere Regionen wirtschaftlich an das Niveau der stärkeren Regionen heranzubringen, in allen Gebieten Europas Wohlstand und damit auch Frieden zu sichern. Da ist die Europäische Union sehr erfolgreich. Bei der territorialen Zusammenarbeit geht es andererseits darum, dass man die Zusammenarbeit zwischen Ländern fördert, die eben gemeinsame Grenzen haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ! Heute geht es da nicht um eine Agrardebatte. Es ist der Efre-Fonds, der Fonds für regionale Entwicklung, angesprochen worden, und da spielt die Landwirtschaft keine so große Rolle; die hat ja einen eigenen Fonds. Hier geht es um Interreg-Projekte, um Projekte zwischen Nachbarländern.
Wir haben in Österreich mehrere solche Projekte, mit Ungarn, mit der Slowakei, mit Slowenien, mit Italien, mit Bayern. Auch im Bodenseegebiet gibt es Interreg-Projekte, bei denen es um Fragen geht wie: Wie können wir die Verkehrsinfrastruktur, die Mobilität in der Region gemeinsam verbessern? Wie können wir zum Beispiel die Breitbandversorgung, die Informationskanäle verbessern, grenzüberschreitend?
Wir haben in meinem Heimatbundesland etliche Interreg-Projekte, die sich zum Beispiel mit der Erhaltung des Naturerbes befassen. Wir haben einen grenzüberschreitenden Nationalpark Neusiedler See – Seewinkel mit den Ungarn, wo es darum geht, das Kulturerbe, aber auch das Naturerbe zu erhalten. Es geht bei diesen Projekten zum Beispiel im Burgenland auch darum, an den großen europäischen grenzüberschreitenden Verkehrsnetzen teilzunehmen, um die Mobilität für die Menschen in dieser Region zu verbessern.
In anderen Bundesländern – das sage ich abschließend – haben wir ähnliche erfolgreiche Projekte. Da wäre in Niederösterreich die Errichtung der Technopole, wobei sich manche Regionen wie das Waldviertel dort anschließen und ein ebensolches haben möchten. In der Südsteiermark gibt es sehr viele Projekte, in Osttirol auch, also in verschiedenen Regionen des grenzüberschreitenden Raums. Das ist das gemeinsame Europa, eines, das durch Projekte Frieden sichert und damit auch Wohlstand absichern kann. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
12.02
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Ich frage, ob wir mit der Abstimmung beginnen können: SPÖ? Grüne? NEOS? FPÖ? ÖVP? – Ja.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, den Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz in 1297 der Beilagen zu genehmigen.
Ich darf die Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Das ist einstimmig angenommen.
2. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1026 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz und das Digitalsteuergesetz 2020 geändert werden (1382 d.B.)
3. Punkt
Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz geändert wird (1383 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1621/A(E) der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung der digitalen Medientransformation (1384 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Punkten 2 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Leichtfried.
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren! Geschätzte ZuseherInnen! Die österreichische Medienlandschaft ist aktuell mit mehreren Problemen befasst, mit mehreren Herausforderungen konfrontiert, die zu lösen sind. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Das ist einerseits die Konkurrenz aus dem deutschsprachigen Raum, die über eigene Werbefenster Werbegelder abzieht, aber nicht unbedingt österreichischen Content produziert. Es ist die Konkurrenz der international agierenden Onlinekonzerne, die enorme Wettbewerbsvorteile haben und relativ schwer durch regionale Maßnahmen zu beeindrucken sind. Und wir haben ein geändertes Medienverhalten, das sich über die Jahrzehnte wirklich massiv verändert hat.
Ich kann mich noch gut erinnern, dass es früher üblich war, um 20.15 Uhr die gesamte Familie vor dem Fernseher zu versammeln. Das ist bei Weitem nicht mehr der Fall und findet an sich überhaupt nicht mehr statt. Deshalb, ich sage es ganz offen, begrüßen wir auch als Oppositionspartei die in Verhandlung stehende Medientransformationsförderung.
Unsere Aufgabe als Politik ist es zweifelsohne, Medienunternehmen in diesen schwierigen Situationen zu unterstützen. Und unterstützen – erlauben Sie mir diesen Sidestep – tut man nicht, indem man möglichst viele gefakte Umfragen inseriert, sondern unterstützen tut man global und nachhaltig, und es wäre auch vernünftig, das so zu tun. Dieses Gesetz, das Sie jetzt hier vorschlagen, zeigt auch Ansätze dazu, das muss man offen zugestehen.
Es ist wichtig, wenn wir vorankommen wollen, dass die österreichischen Medien und ‑unternehmen die digitale Transformation jetzt schaffen. Dazu braucht es Innovation, es braucht Medienvielfalt, und es braucht die Absicherung einer eigenständigen, und das ist auch ganz wichtig, österreichischen Medienlandschaft.
Deshalb unterstützt die österreichische Sozialdemokratie grundsätzlich diesen Regierungsvorschlag. Es gäbe aber noch einiges zu verbessern. Kollegin Schatz wird noch
einen Antrag einbringen, um das kundzutun, und wir hoffen, dass vielleicht auch die Regierung beziehungsweise die Abgeordneten der Regierungsparteien das unterstützen können.
Geschätzte Damen und Herren, ein Punkt wäre die Digitalsteuer: Die Einnahmen werden auf 80 Millionen Euro geschätzt, und Sie geben letztlich nur 20 Millionen Euro für Maßnahmen zur Stärkung der Digitalisierung der Medienunternehmen aus. Warum nicht die 80 Millionen Euro insgesamt?, das ist die Frage. Das wäre meines Erachtens viel gescheiter und sinnvoller.
Die zweite Frage: Warum werden reine Onlinemedien nicht gefördert? Ich finde, das ist auch wichtig, auch da ist das Geld gut angelegt. Diese Medien brauchen mehr Förderung. Im digitalen Bereich ist der Innovationszyklus unglaublich kurz und unglaublich intensiv. Deshalb wäre es gut, auch hier zu fördern, um auch den digitalen Medien in Österreich die gleichen Chancen zu geben, die sie eben vorfinden sollen.
Dritter Punkt: der Österreichische Rundfunk. Es braucht jetzt endlich eine neue gesetzliche Regelung, es kann nicht mehr zugewartet werden. Auch da stellt sich die Frage, gerade im digitalen Bereich: Was darf, was soll öffentlicher Rundfunk in der Zukunft leisten, um auch öffentlicher Rundfunk bleiben zu können? Öffentlicher Rundfunk bedeutet nämlich auch hohe ZuseherInnen- und UserInnenzahlen, und auch dafür ist Vorsorge zu treffen.
Letzter Punkt, geschätzte Damen und Herren: Es gibt immer mehr verfassungsrechtliche Bedenken, ob eine Partei, die bei der letzten Wahl etwas über 30 Prozent erzielt hat und die jetzt einen Stimmenanteil von ungefähr 23 Prozent hat, die absolute Mehrheit im ORF-Stiftungsrat haben soll. Das ist meines Erachtens verfassungswidrig und das sollten wir in Zukunft auch diskutieren. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
12.07
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gabriela Schwarz. – Bitte.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich gehöre ja definitiv zu der Generation, die die Wandlung von analog zu digital nicht nur als Konsumentin, sondern auch als Journalistin mitbekommen hat, und weiß, was für eine Herausforderung es für die Medien ist, das umzustellen, umzubauen und aufzubauen. Kollege Brandstätter kann das sicher nachvollziehen.
Da geht es um Hardware, da geht es um Software, aber da geht es auch sehr viel um die Aus-, Weiter- und Fortbildung von Journalistinnen und Journalisten. Denn zu welchem Medium greift denn der User oder die Userin? – Zu dem, das ihn gut informiert, gut serviciert. Da heißt es ganz einfach, Qualität zu bieten, und das kostet Geld.
Wir wollen, dass der Medienstandort Österreich in sehr, sehr vielen Belangen gestärkt wird, und da stimme ich absolut mit Kollegen Leichtfried überein. Da gibt es viele Dinge, über die zu diskutieren ist, aber in erster Linie sollte es uns darum gehen, die österreichische Medienlandschaft möglichst stark und gut aufzustellen.
Über die Inhalte diskutieren wir gerade unter Bundesministerin Raab mit sehr, sehr vielen Stakeholdern aus den unterschiedlichsten Bereichen.
Bevor ich aber zur digitalen Transformation dann noch ein paar Sätze sage, erlauben Sie mir auch zu erwähnen: Es geht heute auch um das Verbot der Verbreitung von Russia Today. Ich trete ein für die Medienfreiheit und für die Meinungsfreiheit. Das sage
ich ganz bewusst auch als Journalistin, ich war nämlich lange genug Redakteurssprecherin. Wofür ich aber nicht eintrete, ist Kriegspropaganda. Die gilt es definitiv zu unterbinden! (Beifall bei ÖVP, Grünen und NEOS.)
Bei Übertretungen ist das auch zu sanktionieren. Kriegsberichterstattung – Kriegspropaganda hat bei uns nichts verloren, und der Krieg an und für sich auch nicht. Ich bedaure es zutiefst, dass Menschen in der Ukraine, Zivilistinnen und Zivilisten, in diesem völlig unnötigen Krieg sterben!
Kommen wir zurück zur digitalen Transformation. Worum geht es? – Es geht um Qualität, es geht um Ausbau, um Fortbildung von Journalistinnen und Journalisten, und das Paket, das geschnürt ist, kann sich wohl sehen lassen.
Notifiziert von der Europäischen Kommission sind es heuer immerhin 54 Millionen Euro, die Rundfunk und Printmedien den Übergang in das digitale Zeitalter erleichtern sollen. In den folgenden Jahren – bis zum Jahr 2027 – werden es jährlich 20 Millionen Euro sein.
Besondere Bedeutung haben für mich in diesem Zusammenhang auch der Jugendschutz und die Barrierefreiheit, die wir nicht außer Acht lassen dürfen, denn wir wissen, dass gerade junge Menschen den Social-Media-Accounts folgen, die nicht immer das tun, was wir gerne hätten, nämlich Fakten verbreiten und nicht Fakenews. Wir haben auch in Bezug auf die Pandemie sehr deutlich gesehen, was da alles los war, und uns ist daran gelegen, dass österreichische Medien die Glaubwürdigkeit haben und behalten, die sie verdienen.
Dieses Gesetz, das wir heute hoffentlich mit großer Zustimmung beschließen, ermöglicht es den österreichischen Medien, auch weiterhin Qualität zu bieten. Mir wäre wirklich daran gelegen, dass auf die Aus- und Fortbildung von Journalistinnen und Journalisten und auf die Barrierefreiheit, die wir auch nicht außer Acht lassen dürfen, größter Wert gelegt wird.
Qualität, Vielfalt und natürlich auch Ausbau: Wir wollen, dass der Medienstandort Österreich stark bleibt und sich auch in Zukunft im Vergleich und im direkten Konkurrenzkampf mit Medien wie Google et cetera gut bewähren kann. Uns ist wirklich wichtig, dass der österreichische Medienmarkt so vielfältig und so qualitätsvoll bleibt.
Die Förderung der digitalen Transformation ist ein erster wichtiger Schritt dazu, und ich bin überzeugt davon – Kollegin Blimlinger und ich stehen da mitten in Verhandlungen ‑, dass noch ganz viele weitere folgen werden. Ich bin sehr zuversichtlich und bitte Sie um größte Zustimmung im Sinne der digitalen Transformation. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.11
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Susanne Fürst zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Thema des medienrechtlichen Komplexes im Verfassungsausschuss war ganz versteckt auch eine Novelle des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes, welche eine handfeste Beschränkung für die Grundrechte Meinungsfreiheit, freier Zugang zu Informationen und Pressefreiheit beinhaltet. Entgegen den Beteuerungen auch meiner Vorrednerin von der ÖVP treten die anderen Parteien eben nicht für die freie Meinung und für die Pressefreiheit ein, sondern genau für das Gegenteil. Ich erkläre Ihnen, warum. (Abg. Gabriela Schwarz: Das ist am Thema Kriegspropaganda ...!)
Immer, wenn Regierungen – sei es die EU-Kommission in Brüssel oder die Regierung hier in Wien – uns vor etwas schützen wollen, ist größte Vorsicht angebracht, denn dann kommen immer mehr Staat, mehr Macht für die Exekutive und weniger Freiheit sowie ein Abbau der Grundrechte für die Bürger heraus. Wenn es heißt, das sei ja nur vorübergehend, das sei ja nur während der Krise, dann wird das mit Sicherheit ein Dauerzustand.
Vor zwei Jahren begann man, unsere Gesundheit zu schützen. Nur eine der vielen, vielen Folgen davon – aber eine besonders dramatische – ist, dass annähernd die Hälfte der Jugendlichen nun psychisch angeknackst und beschädigt ist, und das war nicht das Virus, sondern das waren die Politik und der Protektionismus, der hier Einzug gehalten hat. Dann begann man, die Wirtschaft zu schützen. Das Desaster haben wir gestern in der Plenardebatte diskutiert und werden das auch heute noch diskutieren: Pleiten, hohe Preise, kommende Arbeitslosigkeit. Es war weder das Virus die Ursache dafür, noch ist es der Krieg, wie jetzt behauptet wird, sondern es ist wieder die Politik.
Man kann sich auch nicht erwarten, dass nach zwei Jahren Verbreitung von Angst und Panik – und das hält ja immer noch an – eine blühende Wirtschaft vorzufinden ist, sondern wir werden nicht nur in eine menschliche Depression, sondern auch in eine langanhaltende wirtschaftliche Depression getrieben.
Da man aber nun diese Unfähigkeit, das Versagen, die schlechten oder die guten Absichten, die Orientierungslosigkeit jedenfalls irgendwie kaschieren muss, beginnt man nun, uns vor den Informationen zu schützen, vor den falschen natürlich, vor verschiedenen Meinungen, vor der Meinungsvielfalt, vor Lügen, vor Wahrheit, vor Propaganda, vor tiefgehenden Recherchen, vor Ursachenforschung, davor, dass alle Argumente auf den Tisch gelegt werden. Das alles brauchen wir nicht, das verwirrt die Bürger nur. Sie sollen sich eben nicht selbst eine Meinung bilden. Das ist aber eigentlich der materielle Gehalt der Grundrechte Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Informationsfreiheit, dass man freien Zugang zu den Informationen hat und die Bürger sich ihre Meinung bilden. Das ist nicht mehr gewünscht. Die Meinung wird vorgegeben, die Bürger sollen das glauben; und wenn sie es nicht glauben, dürfen sie aber trotzdem ihre Meinung nicht mehr vertreten und verbreiten.
Nun hat Präsidentin Ursula von der Leyen von der EU-Kommission bereits im Februar angekündigt, dass ein EU-weites Verbot für eine Reihe von Medien, insbesondere russische Medien, kommt, um die Bürger vor der Verbreitung von Lügen über den russischen Überfall auf die Ukraine zu schützen – genau so hat sie es gesagt und genau das wird mit der Novelle umgesetzt, die wir hier jetzt, ohne unsere Zustimmung, beschließen. Das heißt, es wird die Meinungsvielfalt bei diesem Thema beseitigt, es wird ein Meinungskanal geschaffen, und alles, was davon abweicht, wird verboten und kriminalisiert. Es wird gesagt, da gehe es nur um die Ukraine – aber es ist halt doch zu hinterfragen, ob wir alle die Meinung von Frau Ursula von der Leyen teilen wollen.
Wie gesagt, alle anderen Parteien sind bedauerlicherweise dabei. Die Scheinheiligkeit ist unglaublich. Das haben wir auch bei der gestrigen Debatte gesehen, als es um die Mediensituation in der Türkei gegangen ist. Zu Recht haben wir kritisiert, dass die Situation für die Journalisten und auch für die freien und unabhängigen Medien, insbesondere für die kleineren, sehr, sehr schwierig ist, dass dort die Medienfreiheit, die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit und auch die sozialen Medien sehr unter Druck sind. (Abg. Kassegger: Jetzt machen wir genau dasselbe! Wir machen genau das Gleiche!)
Auch in Russland sind übrigens die sozialen Medien wirklich sehr unter Druck, das wird auch zu Recht kritisiert. Auch das Putin-Regime hat jetzt die sozialen Medien, die Nutzung des Internets durch die russische Bevölkerung eingeschränkt. Tatsächlich soll auch die russische Bevölkerung nicht die volle Information über den Konflikt bekommen – und das ist falsch.
Genauso falsch ist aber das, was wir hier jetzt beschließen. Das ist dasselbe wie das, was in Russland passiert, nur mit umgekehrten Vorzeichen, denn auch hier soll nur eine Meinung, nur eine Sicht auf diesen Konflikt zulässig sein, und die abweichenden Meinungen werden unterdrückt, gelöscht und unter Strafe gestellt. (Abg. Höfinger: Das ist ja unglaublich! – Abg. Gabriela Schwarz: Es geht um Kriegspropaganda!) Hier geht es jedoch um Gutmenschen, und die dürfen das natürlich. (Abg. Höfinger: Unglaublich!)
Wir stimmen dagegen, leider wirklich als einzige Partei. Auch sogenannte Grundrechteparteien machen da eine Ausnahme (Zwischenrufe bei der ÖVP): zuerst bei Corona, jetzt bei der Ukraine; so wird das dann ein Dauerzustand. Wir stimmen auch angesichts der extremen Teuerungswelle für die Bürger in unserem Land gegen zusätzliche Medienförderungen. Ich denke, das Geld könnte nun wirklich dringlich anders eingesetzt werden.
Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Teuerungsbremse für die Bürger statt Millionengeschenke für Medienkonzerne“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die für 2021 budgetierten 54 Mio. EUR sowie die ab 2022 jährlich fortlaufenden 20 Mio. EUR an zusätzlicher Medienförderung nicht auszuschütten und stattdessen zur Bekämpfung der Teuerung in Österreich einzusetzen.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
12.18
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Fürst und weiterer Abgeordneter
betreffend Teuerungsbremse für die Bürger statt Millionengeschenke für Medienkonzerne
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1026 d.B.) (TOP 2): Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz und das Digitalsteuergesetz 2020 geändert werden (1382 d.B.) in der 149. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 24. März 202
2.
Nach aktuellen Berechnungen beträgt die Inflationsrate bereits fast sechs Prozent. Gestiegene Preise für Energie, Treibstoffe, Wohnen und Nahrungsmittel stellen die Österreicher vor gewaltige Probleme. Die galoppierende Inflation treibt nicht nur immer mehr Bürger in Armut und Existenzängste, sondern schädigt auch all jene, die für schlechtere Zeiten Reserven anlegen und Geld sparen.
Die Belastungspolitik dieser Bundesregierung richtet sich gegen die Österreicherinnen und Österreicher. Ein Entlastungspaket mit Millionenförderungen gibt es hingegen für die Medien: Ab 2022 sollen 20 Mio. EUR pro Jahr bereitgestellt werden, um Medienunternehmen beim „digitalen Transformationsprozess“ zu unterstützen. Rückwirkend für 2021 begnügt man sich damit nicht. Stattdessen sollen gleich 54 Mio. EUR als Sondertranche ausschüttet werden.
Der Medienbranche werden die Steuereinnahmen somit in gewohnt türkis-grüner Manier nachgeworfen werden. Bereits 2020 sorgten die immens hohen Regierungsausgaben für Inserate und Werbung für Aufsehen: Die Bundesregierung warb um rund 47,3 Millionen Euro. Gegenüber 2019 bedeutete das bereits mehr als eine Verdreifachung der Werbeausgaben. Um die Stellung als größter Werbekunde des Landes zu sichern, schloss die Bundesregierung zudem 2021 über die Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) Rahmenverträge über 180 Millionen Euro für vier Jahre für Mediaagenturleistungen sowie 30 Millionen für vier Jahre Kreativagenturleistungen ab.
Nicht derart ungehemmt zeigt man sich jedoch, wenn es um die Bedürfnisse der Bürger geht. Die aktuelle Kostenlawine ist die direkte Folge der völlig untauglichen Corona-Politik der Bundesregierung und eine konkrete Auswirkung des Klimawahns, dem sich ÖVP und Grüne verschrieben haben. Statt Investitionen in eine wohlgesonnene Presse braucht es nunmehr dringende Maßnahmen zur Sicherung der Lebensqualität und zur Bekämpfung von Armut. Die Bereiche, in denen es eine Teuerungsbremse braucht, sind zahlreich:
• Wohnen
Viele Familien können sich das Wohnen kaum noch leisten. Mieten sind in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Im April droht vielen Mietern durch die Anhebung der Richtwertsätze eine saftige Erhöhung um mindestens 6 Prozent. Häuslbauer müssen aufgrund der massiv ansteigenden Preise für Baustoffe um bis zu 14 Prozent tiefer in die Tasche greifen.
• Energie
Am schlimmsten schlägt die Preisspirale im Energiebereich zu. Strom wurde im Jahr 2021 um 12,4 Prozent teurer, Gas um 27,8 Prozent und Heizöl gar um 44,3 Prozent, Tendenz weiterhin stark steigend! Die einseitige Ausrichtung der Steuerreform auf Klimaziele führt dazu, dass noch mehr Menschen sich das Heizen bald nicht mehr leisten können.
• Verkehr
Die Politik der Regierungsparteien zielt darauf ab, den Individualverkehr stark zu besteuern. Während die Jahreskarten im öffentlichen Verkehr deutlich günstiger wurden, explodieren die Kosten fürs Auto. Hinzu kommt, dass die Grünen wichtige Straßenprojekte blockieren. Faktum aber ist, dass der öffentliche Verkehr nur in einigen Ballungszentren gut funktioniert. Im ländlichen Raum geht es nicht ohne Auto. Es braucht eine klare Entlastung – vor allem für die Pendler!
• Treibstoff
2021 war der Verkehr der stärkste Preistreiber – mit einem horrenden Sprung von 32,9 Prozent bei den Preisen für Benzin und Diesel. Diese dramatischen Preissteigerungen sind zu einem großen Teil hausgemacht. Zur Mineralölsteuer und Mehrwertsteuer kommt nun die mit der schwarz-grünen Steuerreform beschlossene CO2-Abgabe, die im Juli jeden Liter noch einmal um 10 Cent teurer macht.
• Lebensmittel
Jeder Bürger spürt die Teuerung auch beim täglichen Einkauf. Bis Mitte 2022 wird ein weiterer steiler Anstieg befürchtet. Der Mikrowarenkorb, der überwiegend Lebensmittel enthält, verteuerte sich im Jahresvergleich um 4,6 Prozent. Das Preisniveau des Miniwarenkorbs, der einen wöchentlichen Einkauf abbildet und neben Nahrungsmitteln und
Dienstleistungen auch Treibstoffe enthält, stieg per Ende Jänner 2022 im Jahresabstand gar um 8,8 Prozent.
• Freizeit
Groß war der Preissprung auch im Hotel- und Gastronomiebereich (+ 6,3 Prozent per Jänner 2022) sowie bei Freizeit- und Kultureinrichtungen (+ 4 Prozent). Kein Wunder, dass sich immer mehr Menschen einen Urlaub und selbst kleinere Freizeitvergnügen kaum noch leisten können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die für 2021 budgetierten 54 Mio. EUR sowie die ab 2022 jährlich fortlaufenden 20 Mio. EUR an zusätzlicher Medienförderung nicht auszuschütten und stattdessen zur Bekämpfung der Teuerung in Österreich einzusetzen.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Frau Abgeordnete Blimlinger, Sie gelangen nun zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Dieser Entschließungsantrag der Abgeordneten Fürst und Kollegen ist natürlich von seltener – wie soll ich sagen? – Unkenntnis gezeichnet (Zwischenruf der Abg. Erasim), weil es natürlich bei dem heute zu beschließenden KommAustria-Gesetz nicht um Werbung geht – da steht drinnen, dass der Medienbranche Steuereinnahmen „in gewohnt türkis-grüner Manier nachgeworfen werden“. – Da wird nichts nachgeworfen, sondern da wird ein innovatives Projekt gestartet, das den Medienstandort Österreich stärken wird. Es freut mich sehr, dass wir mit diesem Gesetz heute, mit der Novelle des KommAustria-Gesetzes den Fonds zur Förderung der digitalen Transformation auf die Beine stellen.
Es ist ein Fonds, der vor allen Dingen jene Zielrichtung hat, im Bereich aller Medien – egal ob Print- oder bereits elektronische Medien – die Digitalisierung voranzutreiben, das heißt, entsprechende Projekte zu entwickeln. Wir wissen, dass die meisten Medien, vor allem Printmedien, genau an dieser Schwelle stehen, dass der Printkonsum stetig zugunsten des Onlinebereichs abnimmt, und daher ist es notwendig, da zu finanzieren. Das steht ja auch jetzt bereits mit 15 Millionen Euro im Gesetz, dann sind es 20 Millionen, und weil der Prozess der EU-Notifikation so lange gedauert hat, sind es jetzt 54 Millionen, und es freut mich besonders, dass wir das sozusagen im Gesamten auszahlen.
Vielleicht ein kurzes Charakteristikum dieses Fonds: Es geht wirklich darum, in allen Bereichen zu fördern. Ein kleiner Wermutstropfen, aber die werden wir in Zukunft vielleicht noch dazukriegen, sind reine Onlinemedien. Davon gibt es in Österreich nur fünf, aber vielleicht schaffen wir es, auch noch die Onlinemedien da hineinzukriegen. Es sind alle Bereiche abgedeckt, Volksgruppen, auch der NKR-Fonds, den wir auch gern erhöhen wollen, was wir auch dieses Jahr machen. Ich weiß, das wird schon lange versprochen, aber es sollte auf jeden Fall dieses Jahr noch passieren, und da sind wir auch in guten Gesprächen, dass das der Fall sein wird.
Worum es eigentlich geht, ist der Erhalt und der Ausbau journalistischer Arbeitsplätze, denn das ist eigentlich die wahre Medienförderung: zu sagen, es geht um Journalismus und eben nicht Fakenews.
Eine kurze Anmerkung zur Abgeordneten Fürst: Es gibt keine Zensur, auch wenn Sie das behaupten! Abweichende Meinungen werden natürlich gebracht, nur: Abweichende Meinung ist ein definitiv grundlegender Unterschied zu irgendwelchen absurden Wurmgeschichten und Fakenews. Es geht darum, diese natürlich nicht zu senden. (Abg. Amesbauer: Fakenews ... aber auch ...!) Aber auch die können natürlich im privaten Rundfunk gesendet werden, wie wir wissen; der nicht kommerzielle macht das nicht, der kommerzielle sehr wohl.
Wichtig noch beim Digitalisierungsfonds, Transformationsfonds: Ausbildung. Gabi Schwarz hat das schon erwähnt, ganz wichtige Bereiche sind die Ausbildung, der Jugendschutz, aber auch zum Beispiel der ganze Bereich der Volksgruppen, die da die Möglichkeit kriegen, ins Digitale zu transformieren und sicherlich auch noch einmal eine Stärkung zu erfahren.
Auch ich würde mich über breite Zustimmung zu diesem Gesetz freuen. Die Projekthöhe war immer ein Thema. Auch da werden wir schauen, dass wir in den Richtlinien, die erlassen werden, noch einmal nachschärfen und vielleicht eine geringere Projekteinreichhöhe kriegen.
Es ist zum ersten Mal so, dass in einem Medienförderungsgesetz tatsächlich Kriterien definiert sind, die sich nicht nur an Reichweite und Auflage orientieren, sondern an journalistischen Arbeitsplätzen. Ich denke mir, das ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer neuen Medienförderung.
In diesem Sinne bin ich der Meinung (Ruf bei der SPÖ: Zustimmen!), dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.23
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Nikolaus Scherak. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Kollegin Schwarz hat Russia Today schon angesprochen. Russia Today ist ein Propagandainstrument, und seit dem Start des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine wurde die Verbreitung von Fakenews, die Verbreitung von Falschinformationen auch noch intensiviert, während es umgekehrt in Russland so ist, dass unabhängige Berichterstattung verboten wurde und viele westliche Journalistinnen und Journalisten ausgereist sind, um weiter Bericht erstatten zu können.
Das Propagandainstrument Russia Today wurde durch diesen Krieg zu einem gefährlichen Kriegsinstrument. Vor diesem Hintergrund beschließen wir heute, dass österreichischen Netzanbietern die Ausstrahlung von Russia Today verboten wird. Das ist eine Maßnahme, die – da hat Frau Kollegin Fürst recht – wenn, dann nur als Ultima Ratio getroffen werden kann, weil sie natürlich im Zusammenhang mit Presse- und Meinungsfreiheit zumindest zu hinterfragen ist.
Aber um die freie Presse einzuschränken (Abg. Matznetter: Wobei diesen Artikel 10 ...!), Herr Kollege Matznetter, braucht es eine freie Presse; und Russia Today ist ein Instrument der Kriegsführung, ist ein Sprachrohr Putins. (Beifall der Abg. Blimlinger.) Wir sanktionieren hier also keine Meinung, sondern wir sanktionieren ein Kriegsinstrument und nicht eine ganz gewöhnliche Meinung (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten
von ÖVP und Grünen), ein Kriegsinstrument, das dazu verwendet wird, dem Bruch des Völkerrechts und diesem grauenhaften Angriffskrieg den Boden zu bereiten.
Ich habe das hier in diesem Hohen Haus in den letzten Wochen schon sehr oft gesagt: In diesem verrückten Angriffskrieg von einem machthungrigen Despoten, der absolut keine Grenzen kennt, kann es für uns als Europäer, für uns als Österreicher eigentlich nur eine Seite geben, und das ist an der Seite der Freiheit, an der Seite des Friedens, an der Seite der Rechtsstaatlichkeit – und das bedeutet an der Seite der Ukraine.
Umso mehr lässt es mich beschämt zurück, dass wir es hier im Hohen Haus bis jetzt immer noch nicht geschafft haben, eine Einladung an den ukrainischen Präsidenten Selenskyj auszusprechen – nach seinen Reden im Senat in den USA, nach seiner Rede im Deutschen Bundestag, nach seiner Rede im Europaparlament, nach seiner Rede im britischen Unterhaus, nach seiner Rede in der Knesset und nach seiner vorgestrigen Rede im Parlament in Rom, bei der im Übrigen sogar der Rechtspopulist und Lega-Nord-Chef Matteo Salvini applaudiert hat –, dass wir es bis jetzt also nicht schaffen, dass wir diese Einladung aussprechen und er zu uns sprechen kann.
Geschafft haben wir das deswegen nicht, weil es in Österreich leider immer noch politische Kräfte gibt, die vor dem Hintergrund einer falsch verstandenen Neutralität und vielleicht auch eines ungeklärten Verhältnisses zum autokratischen Russland – dem Russland, das durch einen Bruch des Völkerrechts eine Invasion in einen souveränen Nachbarstaat gestartet hat, dort einen vernichtenden Angriffskrieg führt, dort täglich zivile Einrichtungen in Schutt und Asche legt, dort täglich Männer tötet, dort täglich Frauen tötet, dort täglich kleine Kinder tötet – sich zuerst einmal besorgt darüber äußern und überlegen wollen, ob denn die österreichische Neutralität damit vereinbar wäre, dass derjenige, der in der Ukraine gerade unsere europäischen Werte verteidigt, in unserem Parlament eine Rede hält und vom Leid seines Volkes, des ukrainischen Volkes berichtet und uns um Hilfe bittet. Ich finde, das richtet sich von selbst. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
12.27
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Nikolaus Berlakovich, Sie gelangen zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir sprechen heute über den Fonds zur Förderung der digitalen Transformation. Die Kolleginnen Schwarz und Blimlinger und auch Kollege Scherak sind schon inhaltlich auf dieses Gesetz eingegangen, es ist eine gute Sache.
Frau Kollegin Fürst, bei allem Respekt: Die Situation hier bei uns mit jener in Russland zu vergleichen ist völlig absurd! Wenn in Russland Menschen stehen und friedlich ein Plakat in die Höhe halten, auf dem „Frieden“ steht, werden sie abgeführt oder niedergeknüppelt. Wenn Journalistinnen oder Journalisten in Russland in der Öffentlichkeit das Wort Krieg verwenden, können sie bis zu 15 Jahre eingesperrt werden. (Abg. Stefan: Was ist mit Saudi-Arabien? Wie ist es denn in Saudi-Arabien?) Und dann sagen Sie, das in Russland ist so wie bei uns?! – Ich meine, das ist doch absurd und, bei allem Respekt, das ist lächerlich – lächerlich! (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Scherak.)
Jedenfalls halte ich diese digitale Unterstützung für wichtig, und ich darf mich hier auch zum Volksgruppenbereich äußern, weil – wie wir es schon gehört haben – auch die Volksgruppenmedien eine Unterstützung bekommen sollen. Es hat vor Kurzem auf Einladung von Parlamentspräsident Sobotka ein Treffen der sechs anerkannten österreichischen Volksgruppen gegeben, bei dem über deren Lage gesprochen wurde und sehr
klar herausgekommen ist, dass die Weitergabe der Sprachen der Volksgruppen zentrale Bedeutung hat. Wird die Sprache nicht mehr gesprochen, wird sie nicht weitergegeben, so hört die Volksgruppe praktisch zu existieren auf. Daher gibt es viele Anstrengungen und Bemühungen, das zu unterstützen, und der mediale Bereich ist ein solcher.
Es war wichtig, dass es uns gelungen ist, in dieser Periode die Volksgruppenförderung insofern zu spezifizieren, als Volksgruppenmedien eine besondere finanzielle Unterstützung erhalten. Jede Volksgruppe bekommt ein Leitmedium im Printbereich besonders gefördert. Was wichtig ist: dass die Sprache dort weitergetragen wird.
Im Digitalbereich ist das ebenfalls von Bedeutung, denn bei dieser Dialogplattform ist herausgekommen, dass Volksgruppenvertreter gesagt haben, es reißt der Kontakt zu den Jugendlichen ab, zu den jungen Menschen, die auf anderen Ebenen kommunizieren, und daher ist der digitale Bereich von enormer Bedeutung. Es gibt bereits Aktivitäten. Die burgenländischen Kroaten haben mehrere Apps installiert, eine Kinderapp unter dem Titel: Mein erstes Wörterbuch!, mit der Kinder spielerisch an dieses Thema herangeführt werden sollen, oder eine Liederbuchapp, mit der Liederbücher digital weitertransportiert werden.
Auch die Roma nutzen die digitalen Möglichkeiten. dRoma-Blog, dRoma-TV sind Aktivitäten, die digitale Medien nützen.
Das sollte stärker werden. Ich begrüße das, weil das ein wichtiger Beitrag ist, wie wir im Übrigen mehrere andere Dinge gemeinsam gemacht haben. Die Verdoppelung der Volksgruppenförderung war ein zentraler Meilenstein, weil damit Projekte gefördert werden können, die eben auch in diesen Bereich hereingreifen.
Wir werden da weitere Aktivitäten setzen. Sehr positiv ist, dass der ORF im September ein Magazin startet, in dem alle österreichischen Volksgruppen mehrmals im Monat vorkommen sollen, und damit der österreichischen Öffentlichkeit auch dieser wichtige Teil unserer Identität präsentiert wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.30
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte.
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die Frau Bundesministerin ist nicht mehr hier. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Intention, heimische Medienunternehmen im internationalen Wettbewerb zu unterstützen, den Medienstandort Österreich zu stärken, begrüßen wir und unterstützen wir und sehen wir auch als sehr positiv an. Die rasche und sich ständig verändernde Digitalisierung der Medienwelt, neue Plattformen, die auftauchen, die bespielt werden sollen, neue Konsumgewohnheiten – all das soll durch den neu geschaffenen Fonds zur digitalen Transformation unterstützt und gefördert werden. Das ist richtig und dringend notwendig.
Positiv sehen wir auch, dass es zukünftig keine Förderungen und Steuergelder mehr für demokratiefeindliche Medien geben soll. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, den wir auch seit Jahren entsprechend eingefordert haben.
Wir sehen aber in dieser Gesetzesvorlage auch konkrete Mängel, bei denen wir eine breitere, eine umfassendere Beschlussfassung bevorzugt hätten. Kollege Leichtfried hat auch schon konkret darauf hingewiesen.
Da ist zum einen die Dotierung des Fonds mit aktuell 20 Millionen Euro jährlich. Wir wissen, dass heuer ungefähr 80 Millionen Euro aus der Digitalsteuer erwartet werden. Da gäbe es also noch durchaus Potenzial, diesen Fonds höher zu dotieren.
Kritisch sehen wir auch, dass aktuell reine Onlinemedien aus diesem Fonds ausgespart bleiben und nichts von diesen Fördergeldern erhalten sollen. (Beifall bei der SPÖ.) Darüber, dass wir auch diese reinen Onlinemedien entsprechend mitaufnehmen, sollten wir bitte noch einmal diskutieren.
Was uns als SPÖ besonders wichtig ist: dass vor allem nicht kommerzielle Rundfunkanbieter nicht aus diesem Fördertopf hinausfallen, dass sie entsprechend gefördert und unterstützt werden, denn – und wir wissen das alle aus unserer täglichen Arbeit – die leisten wirklich wertvolle Arbeit in den Regionen und tragen dazu bei, dass es auch in den Regionen eine bunte und breite Berichterstattung gibt.
Ich als Oberösterreicherin erwähne exemplarisch Radio FRO, das Freie Radio Salzkammergut, oder auch, liebe Johanna Jachs, das Freie Radio Freistadt, das ja eine breite Plattform zum Beispiel für die Antiatomkraftbewegung ist, wo immer wieder Punkte thematisiert werden, die in größeren Medien oft keinen Platz haben.
Uns ist es wirklich ein Anliegen, dass diese eigentlich ja antragsberechtigten Medien nicht aus dem Fördertopf hinausfallen, weil die Kriterien nicht so gestaltet sind, dass sie da diese Anträge entsprechend stellen können. Momentan steht ja eine Antragssumme von 150 000 Euro im Raum. Das wird für viele nicht erreichbar sein. Da wollen wir wirklich entsprechende konkrete Maßnahmen setzen, damit diese nicht kommerziellen Rundfunkanbieter nicht aus diesem Fördertopf hinausfallen.
Dazu bringe ich einen entsprechenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „digitale Transformationsförderung auch für den nichtkommerziellen Rundfunk“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die – prinzipiell antragsberechtigten – nichtkommerziellen Medien nicht durch die Gestaltung der Vergaberichtlinien von Förderungen aus dem Fonds zur Förderung der digitalen Transformation ausgeschlossen werden. Vielmehr ist aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen von kommerziellen und nichtkommerziellen Rundfunkanbietern eine sachlich begründete Differenzierung der Förderbedingungen vorzusehen."
*****
Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
12.34
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Jörg Leichtfried, Sabine Schatz
Genossinnen und Genossen
betreffend digitale Transformationsförderung auch für den nichtkommerziellen Rundfunk
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Verfassungsausschusses über ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz und das Digitalsteuergesetz 2020 geändert werden (1026/1382 d.B.) (TOP 2)
Durch den neu geschaffenen „Fonds zur Förderung der digitalen Transformation“ sollen angesichts der Situation der österreichischen Medienlandschaft, der Konkurrenz aus dem deutschsprachigen Ausland und durch internationale Online-Konzerne, Transformationsprozesse in der österreichischen Medienbranche unterstützt werden. Aufgrund der geringen Größe des österreichischen Medienmarktes besteht die Gefahr, dass sonst spezifisch österreichische Inhalte in Zukunft verschwinden werden. Ziel ist der Erhalt und der Ausbau einer unabhängigen und pluralistischen Medienlandschaft.
Der nichtkommerzielle Privatrundfunk leistet österreichweit einen großen Beitrag zur Medienvielfalt und Vermittlung von Medienkompetenz. Als Ergänzung zum öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Privatrundfunk ermöglicht er eine aktive Beteiligung der Bevölkerung und transportiert Themen, die oftmals in der Mainstreamberichterstattung wenig Gehör finden. Auch können Menschen vor die Kamera und das Mikrophon geholt werden, die in anderen Medien oft ausgeschlossen bleiben. Damit wirkt der nichtkommerzielle Rundfunk als Verstärker einer lokalen, regionalen und nationalen kulturellen Produktion.
Der Sektor der nichtkommerziellen Rundfunkmedien − neben öffentlich-rechtlichem und privat-kommerziellem Sektor − der dritte Rundfunksektor in Österreich, besteht aus Freien Radios, Community TVs, COMMIT (Community Medien Institut für Weiterbildung, Forschung und Beratung) und dem Verband Freier Rundfunk Österreich. Seit Bestehen des „Fonds zur Förderung des Nichtkommerziellen Rundfunks“ (NKRF), der seit 2013 Freie Medien in ihrer Tätigkeit unterstützt, haben zehntausende Kinder, Jugendliche und Erwachsene an Aus- und Weiterbildungsangeboten teilgenommen. Der Medienwissenschaftler Peter Plaikner bezeichnet nichtkommerzielle Medien deshalb zurecht als „Labors und Fitnessstudios der Zivilgesellschaft“. Denn zu verstehen was Medienproduktion ausmacht, also wie Medien arbeiten und wie Nachrichten und Inhalte entstehen, sollte insbesondere in Zeiten von „Fake News“ Teil des demokratiepolitischen Grundwissens sein.
Der nichtkommerzielle Privatrundfunk ist daher eine zukunftsweisende Säule der demokratischen Medienöffentlichkeit in Österreich und muss im Sinne einer Demokratisierung der Medienlandschaft eine deutliche Aufwertung erfahren. Leider ist das bisher nicht erfolgt. Im Mai 2019 hat der Nationalrat die Mittel des Bundes für private kommerzielle Radio- und TV Veranstalter („Privatrundfunkfonds“) von jährlich 15 auf 20 Millionen Euro erhöht, während die Mittel für den nichtkommerziellen Rundfunk gleichblieben. Es fehlt daher immer noch eine Erhöhung des Fonds zur Förderung des nicht-kommerziellen Rundfunks (NKRF) von drei Millionen € auf zumindest 6 Millionen € mit einer Perspektive auf weitere Erhöhungen.
Das Ziel der Regierungsvorlage zur Förderungen der digitalen Medientransformation ist in ihrem Grundsatz zu befürworten. Allerdings hat sie einige „Schönheitsfehler“, die durch eine angemessene Berücksichtigung der Stellungsnahmen aus der Begutachtung beseitigt hätten werden können. Das betrifft beispielsweise die Höhe der Dotierung – für 2022 werden Einnahmen in der Höhe von 80 Mio. € aus der Digitalsteuer erwartet, nur 20 Mio. € jährlich davon gehen in die Medienförderung –, die fehlende Einbeziehung reiner Onlinemedien oder den weiteren Ausbau der Förderstandards bei der Vergabe zur Sicherung unabhängiger journalistischer Arbeit.
Insbesondere haben jedoch die nichtkommerziellen Medien darauf hingewiesen, dass auf ihre speziellen Rahmenbedingungen unbedingt Rücksicht genommen werden muss. Formal sind sie jedenfalls antragsberechtigt beim „Fonds zur Förderung der digitalen Transformation“. Allerdings besteht die Gefahr, dass sie durch die von der RTR zu erstellenden Vergaberichtlinien de facto von der Förderung ausgeschlossen werden. Die Voraussetzungen für das Agieren von nichtkommerziellen und kommerziellen Rundfunkanbietern unterscheiden sich wesentlich, daher haben gleiche Vergaberichtlinien auch
unterschiedliche Auswirkungen auf kommerzielle und nichtkommerzielle Anbieter. Das betrifft beispielsweise Mindestantragssummen oder den Eigenmittelanteil. Die Aufbringung des letzteren ist für nichtkommerzielle Anbieter wesentlich schwieriger als für kommerzielle. Auch Mindestantragssummen in der Höhe von 150 000 € wie sie dem Vernehmen nach derzeit im Raum stehen schließen nichtkommerzielle Anbieter praktisch aus. Es braucht daher dringend eine Differenzierung zwischen nicht-kommerziell und kommerziell auf der Richtlinien-Ebene und Mindestantragssummen dürfen jedenfalls nicht höher als 15.000 € sein. Sonst besteht die Gefahr, dass gerade nichtkommerzielle Anbieter, die einen wichtigen Beitrag zu Medienvielfalt und Meinungspluralismus leisten, von der digitalen Transformationsförderung nicht profitieren können.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die – prinzipiell antragsberechtigten – nichtkommerziellen Medien nicht durch die Gestaltung der Vergaberichtlinien von Förderungen aus dem Fonds zur Förderung der digitalen Transformation ausgeschlossen werden. Vielmehr ist aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen von kommerziellen und nichtkommerziellen Rundfunkanbietern eine sachlich begründete Differenzierung der Förderbedingungen vorzusehen.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, natürlich: Etwas zu verbieten ist immer eine Notwehrmaßnahme. Notwehrmaßnahme bedeutet, dass etwas, das unter regulären Umständen nicht zu tolerieren wäre, trotzdem gemacht wird, weil man einfach keine andere Wahl hat. Um genau das handelt es sich bei diesem RT-Verbot und dem Sputnik-Verbot.
Es gilt aber auf der anderen Seite auch: Immer, wenn man zu Notwehrmaßnahmen greifen muss, hat die Prävention versagt. Das müssen wir hier alle gemeinsam auf unsere Kappe nehmen.
Es gibt bei diesen Verschwörungserzählungen, bei diesen konstruierten Geschichten unterschiedliche Kategorien. Das beginnt immer irgendwie ganz harmlos mit Ideen wie etwa, dass unsere Politiker Echsenwesen aus dem All wären oder Stationen von geheimen Flugscheiben irgendwo in der Antarktis verborgen wären. Das hört man gerne, nimmt man zum Schmunzeln und denkt sich nicht recht viel dabei.
Dann geht es aber in die nächste Kategorie über, und da wird es dann schon gefährlicher. Das sind dann Erzählungen, die mit dem alltäglichen Leben etwas zu tun haben, in denen es um Ereignisse geht, die es tatsächlich gegeben hat. Dann wird eine irre Geschichte daraus konstruiert. Das sind diese Erzählungen über 09/11 oder die Mondlandung. Man lacht, man denkt sich: Wie kommt jemand auf so eine Idee, dass das gefakt oder was auch immer sein könnte? Trotzdem bleibt bei vielen Menschen dieses: Na ja, vielleicht könnte aber doch etwas dran sein!, und das ist das Gefährliche.
Genau da wird es nämlich deshalb gefährlich, weil dann aus diesem: Es könnte etwas dran sein!, doch die Bereitschaft kommt, solche Dinge leichter zu glauben, solchen Dingen zu folgen und solchen Erzählungen dann Glauben zu schenken, auch wenn sie tatsächlich komplett falsch sind, wenn sie nicht einmal mehr einen wahren Kern haben. Und genau dort sind wir jetzt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir sind deshalb dort, weil uns über diese Medien tatsächlich falsche Informationen geliefert werden, nämlich erfundene Wahrheiten. Das ist das riesengroße Problem daran. Ich bitte, das nicht misszuverstehen: Fakten sind keine Meinungen. Es gibt Meinungen zu Fakten, es gibt Positionen, die sich auf diese Fakten beziehen, aber wenn man den Boden der Tatsachen verlässt, dann ist das keine Meinung, sondern dann ist das Unwahrheit. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Deshalb muss ich Ihnen hier sagen: Es tut mir leid, dass wir zu diesem Mittel greifen müssen, denn es ist tatsächlich ein Eingeständnis dessen, dass wir bisher zu wenig darauf reagiert haben, zu wenig Bezug genommen haben, zu wenig darauf hingewiesen haben, wie groß die Gefahr ist, die von solchen Medien droht, die von solchen Erzählungen droht und die daraus droht, dass Meinungen und Meinungsfreiheit als Schutzschild genommen werden, um Propaganda zu transportieren.
Ja, es ist ein Eingeständnis: Wir haben bisher zu wenig Augenmerk darauf gelenkt. Das müssen wir ändern, und dafür brauchen wir Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.38
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! An dieser Stelle möchte ich mich einmal ganz, ganz herzlich bei den vielen mutigen Journalistinnen und Journalisten dieser Republik dafür bedanken, dass sie oft, vor allem in den vergangenen drei bis vier Jahren unter schwierigen Arbeitsbedingungen doch immer wieder sehr kritisch Bericht erstattet haben. Das ist zu würdigen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich danke Ihnen. Bleiben Sie weiterhin so mutig! Sie sind nämlich eine wichtige Institution, wenn es darum geht, die Mächtigen zu kontrollieren, die Finanzstarken zu kritisieren. Vieles würde nicht ans Tageslicht kommen, wenn Sie nicht Ihre Karriere riskieren würden, wenn Sie nicht Ihren Idealismus leben würden. Sehr gut machen Sie das!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich wirklich jeden Morgen (Zwischenruf des Abg. Zarits), wenn ich zum ersten Kaffee von besonderen Ereignissen lesen darf (Zwischenrufe bei der ÖVP), wenn ich wieder einmal von einer mutigen Tat lesen darf, wenn ich wieder einmal lesen darf, wie unterstützend, wie hilfsbereit unsere Gesellschaft ist. Das erfüllt mich nicht nur mit Mut, mit Zuversicht und mit Freude, sondern ich bin auch ein bisschen stolz auf unsere Gesellschaft, weil die Hoffnung immer wieder da ist, dass wir Engagement entwickeln, und dafür bedanke ich mich.
Medienfreiheit, Medienpluralismus ist, sehr geehrte Damen und Herren, extrem wichtig für unsere Demokratie. Ich finde es nicht nur wichtig, dass wir die Regionalität und die österreichischen Medien mit unseren Steuergeldern fördern – das sollte uns sehr, sehr wichtig sein –, sondern wir müssen sie auch fördern, weil es ja sichtbar ist, wenn Regierungen auf die Berichterstattung so stark Einfluss nehmen. So unschuldig und so ein unbeschriebenes Blatt ist die Republik Österreich leider nicht. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Der Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission zeigt uns, dass diese exzessiven Regierungsinserate ein Instrument der politischen Einflussnahme sind, und das
darf nicht zugelassen werden. Deswegen ist es wichtig, dass wir schauen, mit Förderungen mehr Existenzsicherung für österreichische Medien zu gewährleisten. (Neuerlicher Zwischenruf bei der ÖVP.)
Eines möchte ich aber, bevor ich zum Schluss komme, schon auch noch betonen: Selbstverständlich ist die Medienfreiheit sehr wichtig, und eine Abgeordnete, die vor mir geredet hat, Frau Abgeordnete Fürst, hat kritisiert, dass Russia Today zensuriert wird, quasi befristet nicht mehr ausgesendet wird. Sicherlich hat es eine sehr interessante Diskussion gegeben und wir müssen auch über die nationalen Grenzen hinweg die Pluralität hochhalten, aber das muss schon auch gesagt werden: Wir dürfen die Kraft der Worte, wenn es um Hetze, Hass, Falschinformationen und Kriegspropaganda geht, nicht geringschätzen, wir dürfen das nicht unterschätzen, was das mit einer Gesellschaft macht. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.) Sehen Sie, die meisten Frauen und Männer in Russland wissen nicht so recht, was in der Ukraine passiert, die glauben immer noch an irgendein Militärmanöver. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.)
Ich denke, wenn die EU-Kommission eines dieser Sanktionsinstrumente durchführt, sollten wir Österreicher uns dem auch anschließen. Daher haben wir dieser befristeten Zensur auch zugestimmt, aber nichtsdestotrotz: Medienvielfalt ist uns wichtig, und Ihnen, Vertreterinnen und Vertreter der Regierung, lege ich ans Herz: Lassen Sie die Medien in Österreich frei arbeiten, das ist wichtig für unsere Demokratie! (Ruf bei der ÖVP: Geh bitte!)
Wir werden dieser Förderung selbstverständlich zustimmen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Blimlinger und Koza.)
12.42
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harald Stefan. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich nehme auch Stellung zu dem sogenannten Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, bei dem es in Wirklichkeit darum geht, Sanktionen der Europäischen Union umzusetzen und, wie schon gesagt wurde, verboten wird, RT – Russia Today – und andere derartige Sender in Österreich zu verbreiten, und zwar mit einer Strafdrohung bis zu 50 000 Euro. Das ist der Inhalt.
Das reiht sich ein in eine Kultur, die wir schon in den letzten Jahren in sehr unangenehmer Weise beobachten durften, diese Cancel Culture, also diese Kultur des Entfernens, des Löschens, bei der es nicht darum geht, sich mit anderen Meinungen, die vielleicht unangenehm sind, die vielleicht auch nicht richtig sind, auseinanderzusetzen, zu diskutieren, sondern da geht es um das Entfernen, das Wegschieben – und nicht um das Auseinandersetzen. Das ist eine ganz negative Entwicklung, die mit diesem Gesetz auch noch vorangetrieben wird.
Es ist schon richtigerweise darauf hingewiesen worden: In Russland wird total gelöscht, da werden Meinungen stark unterdrückt, wesentlich unterdrückt. Viele Russen wissen gar nicht, was passiert. Warum stellen wir uns aber auf dasselbe Niveau? Warum stellen wir uns auf dasselbe Niveau und glauben, es ist sinnvoll, einen Teil der Berichterstattung zu verbieten? Natürlich ist es Propaganda, keine Frage, aber glauben wir, dass von der anderen Seite nicht auch Propaganda gemacht wird? – Das halten wir aus. Freiheit heißt, sich zwischen verschiedenen Punkten, zwischen verschiedenen Positionen entscheiden zu können. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn ich nur einen Teil vorgebe, dann brauche ich nicht mehr von Freiheit zu sprechen. Meinung muss man sich bilden. Wenn eine Meinung vorgegeben wird und es nur diese eine Meinung gibt, dann gibt es keine Meinungsbildung. Was glaubt man oder was denkt
man vom Menschen in Österreich, dass man davon ausgeht, dass er nicht in der Lage ist – wenn er noch dazu, wie ja gesagt wurde, aufgeklärt wird, informiert wird –, sich seine Meinung zu bilden? Haben wir wirklich so ein Menschenbild, dass wir glauben, wir müssen genau vorgeben, was zu denken ist und was berichtet werden darf und was nicht?
Christian Ortner hat das so auf den Punkt gebracht, er hat gesagt: „Diese Form des betreuten Medienkonsums ist charakteristisch für autoritäre Systeme wie China oder eben auch Russland“. – Das ist völlig richtig. Wir machen das aber leider auch, und das ist eine ganz negative Entwicklung. Man muss dabei ja vor allem immer bedenken: Was ist denn das Ergebnis? – Das ist genau das, wovor gewarnt wird, genau das erzeugen wir damit. Wenn ein Teil einer Berichterstattung gelöscht wird, wenn man den nicht sehen darf, dann entstehen natürlich Mythen, dann denke ich mir: Warum darf das nicht berichtet werden, vielleicht ist irgendwo doch ein Funken Wahrheit dabei? Was haben die anderen für eine Angst, dass sie das nicht berichten? – Dann entstehen Verschwörungstheorien, dann entsteht Misstrauen.
So ganz von der Hand zu weisen ist es natürlich nicht. Denken wir nur an die Coronazeit! Was wurde alles als Fakenews verboten, aus den sozialen Medien geradezu gelöscht: Es wird keine Einschränkungen der Grundrechte geben; es wird keine Impfpflicht geben – na, Wahnsinn, das muss bekämpft werden; wir alle kennen diese Zitate –; es gibt keine wesentlichen Impfnebenwirkungen; nein, die Geimpften und die Ungeimpften sind völlig unterschiedlich infektiös. – Allein das Wort vollimmunisiert, wie lange ist das hier in den Mund genommen worden? – Reinste Fakenews!
Das ist auch ein Teil dessen, was zu Misstrauen führt, wenn sich im Nachhinein nämlich herausstellt, es hat einiges von dem, was da unterdrückt wurde, doch gestimmt.
Bitte passen wir daher auf, wir machen da eine ganz gefährliche Gratwanderung! Wir gehen auf einem ganz gefährlichen Boden, denn wir müssen den Menschen nicht mitgeben, was sie denken sollen, sondern wie sie denken sollen. Das ist das Menschenbild, das wir verbreiten wollen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn wir sehen, was sich da abspielt, und dann schauen, was auf der europäischen Ebene passiert, auf der es noch weiter geht: Wahrscheinlich noch im März wird eine Verordnung beschlossen, dass auf europäischer Ebene die verschlüsselten Chats auf den Mobiltelefonen beobachtet werden müssen. Das heißt, genau das, was in Russland die letzte Möglichkeit ist, sich ordentlich oder noch geheim zu verbinden, nämlich genau diese End-to-End-Verschlüsselung, das, was zum Teil hier auch gepriesen wird – Gott sei Dank gibt es das noch!, das, mit dem man in Russland noch irgendwie Informationen weitergeben kann –, wird jetzt auf europäischer Ebene beobachtet und wird dann hintertrieben.
Da geht es nicht darum, dass man damit illegale Dinge erreicht – ja, natürlich auch. Es gibt aber nun einmal rein menschlich ein großes Bedürfnis nach vertraulicher Kommunikation, sei es mit Freunden, mit einem Anwalt, mit dem Arzt, was auch immer. Wir haben nicht umsonst ein Briefgeheimnis, das verfassungsrechtlich sehr stark geschützt ist. Und da greifen wir jetzt ein, und das ist diese Tendenz: Wir glauben, wir müssen den Menschen so bevormunden, wir müssen ihm vorgeben, was er zu denken hat, und wir müssen genau wissen, was er kommuniziert.
Das betreiben Sie unter anderem auch mit dem, was Sie heute machen. Nicht alles, was sich Ermittlungsbehörden wünschen, ist mit der Freiheit kompatibel – das ist der entscheidende Punkt. Wenn wir so weitermachen, sind wir auf einem ganz schlechten Weg.
Daher: Trauen wir uns und unserer Gesellschaft und dieser Demokratie zu, dass sie sich ihre Meinung bildet, dass sie das aus verschiedenen Positionen betrachtet, denn wir sind ja überzeugt davon, dass wir die richtige Position einnehmen, und wir sind überzeugt,
dass wir einen Angriffskrieg, einen verbrecherischen, erkennen und auch verurteilen können. Begeben wir uns aber nicht auf dieses Niveau, wie es andere Staaten machen, die wir ablehnen! (Beifall bei der FPÖ.)
12.49
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind drei junge geflüchtete Frauen aus der Ukraine – Olha Bosak, Alla Staschtschenko und Marija Martschuk – heute hier im Hohen Haus. – Wir wünschen Ihnen und Ihrem Volk alles erdenklich Gute. Sie können sich unserer Solidarität sicher sein. Schön, dass Sie heute hier sind! (Anhaltender allgemeiner Beifall.)
Zu dieser Debatte ist niemand mehr zu Wort gemeldet, daher ist sie geschlossen.
Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Ich frage die Fraktionen, ob wir gleich in den Abstimmungsvorgang eintreten können. – Mir wird Zustimmung signalisiert. Dann werde ich auch so vorgehen.
Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz und das Digitalsteuergesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1382 der Beilagen.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Teuerungsbremse für die Bürger statt Millionengeschenke für Medienkonzerne“.
Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „digitale Transformationsförderung auch für den nichtkommerziellen Rundfunk“.
Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1383 der Beilagen.
Wer sich für diesen Gesetzentwurf ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 1384 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Das ist die Mehrheit, somit ist er zur Kenntnis genommen.
5. Punkt
Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über die Regierungsvorlage (1361 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1388 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Nun kommen wir zu Tagesordnungspunkt 5.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße zu dieser Debatte Herrn Bundesminister Martin Kocher im Hohen Haus.
Frau Abgeordnete Carina Reiter, Sie haben als Erste das Wort. Bitte.
Abgeordnete Carina Reiter (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Die Familienbeihilfe ist eine wichtige Form der Familienförderung in Österreich. Sie ist eine direkte Leistung, um Kosten, die unterhaltspflichtigen Eltern für Kinder entstehen, auszugleichen.
1955 wurde das Familienlastenausgleichsgesetz zum ersten Mal erlassen, und die Intention des Gesetzes hat heute noch die gleiche Gültigkeit wie damals. Der Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung, die die Ernährung, Bekleidung, häusliche Unterbringung und Erziehung von Kindern verursacht, ist nicht nur eine Forderung im Sinne der sozialen Gerechtigkeit, sondern eine gesellschaftliche Existenznotwendigkeit.
Die Zeit vergeht, das Familienlastenausgleichsgesetz besteht. Seit 1955 hat sich natürlich einiges getan. Die Welt ist digitaler, die Welt ist effizienter geworden, und so haben sich natürlich auch das Familienlastenausgleichsgesetz und auch die zugehörigen Abwicklungsverfahren weiterentwickelt. Seit März 2021 ist das Familienbeihilfeverfahren Fabian aktiv. Damit wird und wurde der Aufwand zum einen für die Bürgerinnen und Bürger verringert, aber zum anderen auch für die Mitarbeiter im Finanzamt, damit die Abwicklung auch da effizienter wird.
Beim aktuellen Tagesordnungspunkt, den wir besprechen, geht es um die digitale Weiterentwicklung dieses Familienbeihilfeverfahrens. Durch die Verarbeitung externer Daten soll das Verfahren effizienter und schneller werden. Somit wird die Abwicklung erleichtert. Umgesetzt wird die Verarbeitung von Daten für Schüler und Schülerinnen, Lehrlinge und Studierende.
Die wichtigsten Eckpunkte sind, dass die Weitergewährung der Familienbeihilfe für vier Monate nach Abschluss der Schulausbildung – das bedeutet einfach einen durchgehenden Bezug der Familienbeihilfe – möglich ist. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verarbeitung eben dieser Daten. Da beschließen wir heute hoffentlich das Paket zwei, in dem es um die Daten der Lehrlinge und der Schülerinnen und Schüler geht, um auch diese Erleichterung zugänglich machen zu können.
Was sind also die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger? – Es geht um eine effiziente Anspruchsüberprüfung. Es geht um eine rasche automationsunterstützte Weitergewährung der Familienbeihilfe. Es ist keine Vorlage von Papierunterlagen oder zusätzliches Hochladen auf Finanzonline notwendig. Es sind keine Amtswege in dieser Form notwendig. Es geht einfach um eine schnelle und unbürokratische Abwicklung dieses Verfahrens.
Kurz gesagt geht es uns einfach darum, Familien gerade in einer Zeit, die oft sehr belastend ist, die sehr fordernd ist – da geht es um Schule, Beruf, die Herausforderungen, die der Alltag so mit sich bringt –, das Leben ein bisschen leichter zu machen, die Abwicklung, soweit es technisch möglich ist, zu vereinfachen und somit einfach diesen Bürokratieaufwand für die Familien zu verringern. Unser Credo ist also ganz klar: so wenig
wie möglich und nur so viel wie nötig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.56
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Wimmer. – Bitte.
Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Familien! Der vorliegende Antrag zum Familienlastenausgleichsgesetz schafft die Rechtsgrundlage für die geplante automatisierte Verarbeitung von SchülerInnen- und Lehrlingsdaten zur Anspruchsprüfung für die Familienbeihilfe.
Liebe Familien! Was sich so sperrig anhört, soll das Familienbeihilfenverfahren vereinfachen und beschleunigen, das heißt, die Verfahrensdauer soll reduziert werden. Für uns als SPÖ ist es wesentlich, dass die Familienleistungen zeitnah und unbürokratisch bei den Familien ankommen. Im vergangenen Jahr kam es vermehrt zu Verzögerungen bei der Auszahlung der Familienbeihilfe – Herr Bundesminister, Sie werden sich auch noch an den Rückstau bei den Finanzämtern erinnern –, und das muss künftig einfach vermieden werden. Wenn die Familien auf die Familienbeihilfe wochenlang, monatelang warten müssen, dann ist das einfach ein riesiger, mit großen finanziellen und persönlichen Sorgen verbundener Einschnitt. Außerdem sind an die Familienbeihilfe auch andere Familienleistungen geknüpft. Das heißt, für die Familie sind die Familienbeihilfe und ihr rechtzeitiges Eintreffen auf dem Konto eine ganz wichtige Voraussetzung.
Wenn nun die Abläufe beschleunigt und entbürokratisiert werden, dann stimmen wir dem natürlich gerne zu. Wir hoffen auch, dass dann in der Umsetzung alles reibungslos funktioniert.
Vielleicht gelingt es damit auch, einige Sorgen der Familien zu lindern, denn Sorgen haben die Familien sehr viele. Seit über zwei Jahren erleben wir nun diese Pandemie, und für viele Familien ist es nach wie vor unverändert schwierig. Laufend ändern sich die Regeln. Warum sich diese ändern, ist ja kaum mehr nachvollziehbar. So meinte der Bildungsminister kürzlich, dass es trotz der höchsten Inzidenz seit Beginn der Pandemie keinen Handlungsbedarf gibt, die Regeln in den Schulen anzupassen.
Etwas Unterstützung bringt die geplante Verlängerung der Sonderbetreuungszeit, die auch dringend gebraucht wird, um die Betreuung der Kinder auch weiterhin gewährleisten zu können. Leider gibt es wieder keine zusätzliche Unterstützung für Eltern von Hochrisikokindern. Ich habe das bereits im Hohen Haus und auch im Ausschuss mehrmals thematisiert. Diese Eltern fühlen sich unsichtbar, sie fühlen sich nicht gehört und von der Politik im Stich gelassen. Weder Sie als Arbeitsminister noch der Gesundheitsminister oder die Familienministerin haben sich bisher für diese Familien starkgemacht. – Liebe Familien, wir sehen euch, ihr werdet nicht von allen vergessen! (Beifall bei der SPÖ.)
Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung der Sonderbetreuungszeit für Covid-19-(Hoch-)Risikokinder“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, der Bundesminister für Arbeit und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, werden ersucht dem
Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern von (Hoch-)Risikokindern ausgeweitet wird, damit sie während hoher Covid19-Inzidenzen trotz offener Kinderbildungseinrichtungen Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können.“
*****
Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von den Regierungsparteien, es müsste doch auch in Ihrem Sinne sein, die Eltern von kranken und besonders gefährdeten Kindern, die Immunerkrankungen haben, die Krebserkrankungen haben, mit dieser Sonderbetreuungszeit zu unterstützen. Also geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie unserem Antrag heute zu! (Beifall bei der SPÖ.)
13.00
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Wimmer,
Genossinnen und Genossen
betreffend Ausweitung der Sonderbetreuungszeit für Covid-19-(Hoch-)Risikokinder
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über die Regierungsvorlage (1361 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1388 d.B.)
Familien sind seit Beginn der Covid-19-Pandemie im Ausnahmezustand. Zur Mehrfachbelastung durch Homeoffice, Homeschooling und der Angst vor einem Jobverlust oder Kurzarbeit kommt die Sorge um die Gesundheit von Familie und Freunden. Besonders belastend ist diese Situation für Eltern, deren Kinder vor der Pandemie gesundheitlich beeinträchtigt waren. Die Eltern wissen aufgrund von Herzerkrankungen, Lungenerkrankungen, Autoimmunerkrankungen, Behinderungen oder sonstigen Krankheiten, wie es sich anfühlt, wenn das eigene Kind um sein Leben kämpft. Eine Ansteckung mit Covid-19 ist für diese Kinder wesentlich gefährlicher als für Kinder ohne Grunderkrankungen.
Aus Sorge um die Gesundheit der Kinder wägen die Eltern genau ab, ob die Kinder den Kindergarten oder die Schule besuchen. Sind es die sozialen Kontakte wert, die Ansteckungsgefahr in Kinderbildungseinrichtungen in Kauf zu nehmen? Ist Bildung wichtiger als die Gefahr eines Krankenhausaufenthalts, wenn sich das Kind mit Covid-19 infiziert? Diese Fragen und noch mehr stellen sich Eltern von (Hoch-)Risikokindern jeden Tag.
Insbesondere in Zeiten von hohen Inzidenzen entscheiden sich die Eltern oft gegen einen Besuch von Kindergarten und Schule und betreuen die Kinder zu Hause. Da diese (Hoch-)Risikokinder oft nicht akut erkrankt sind, gibt es weder die Möglichkeit der Pflegefreistellung noch des Pflegeurlaubs. Die Sonderbetreuungszeit kann lediglich maximal 3 Wochen in Anspruch genommen werden. Diese Zeit ist nicht ausreichend, da seit Beginn der Covid-19-Pandemie die Phasen von Hochinzidenzen länger als 3 Wochen dauerten.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, der Bundesminister für Arbeit und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, werden ersucht dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern von (Hoch-)Risikokindern ausgeweitet wird, damit sie während hoher Covid19-Inzidenzen trotz offener Kinderbildungseinrichtungen Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können.“
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher jetzt auch weiter in Verhandlung.
Frau Abgeordnete Edith Mühlberghuber, Sie haben als Nächste das Wort.
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauer zu Hause vor den Bildschirmen! Ja, die Familienbeihilfe soll nun schneller und unbürokratischer bei den Familien ankommen, dafür wurde das digitale Beihilfeverfahren Fabian entwickelt. In Zukunft sollen Familien rasch und ohne wiederholte Antragstellungen, ganz automatisch und einfach die Familienbeihilfe erhalten. Wenn es wirklich so ist, dann ist es auch gut so. Hoffen wir, dass es auch wirklich so unbürokratisch und einfach funktioniert.
Natürlich wird das Projekt Fabian von der ÖVP hochgelobt, aber einiges wird von der Volkspartei wie immer vergessen und nicht angesprochen, denn bereits vor 20 Jahren hat der Rechnungshof empfohlen, das Projekt Familienbeihilfeverfahren weiterzuentwickeln, zu modernisieren. Das Projekt wurde mehrmals abgebrochen, es wurde gestoppt. Im Familienausschuss haben wir das Thema immer wieder angesprochen, immer wieder nachgefragt, wann das neue IT-Programm Fabian endlich entwickelt ist.
Es hätte zunächst im Jahr 2019 und dann im Jahr 2020 starten sollen. Im März 2021 wurde Fabian dann von Frau Familienministerin Raab und dem damaligen Finanzminister Blümel ganz großartig präsentiert, dabei wurde jedoch auf eines vergessen: Es wurde auf die Kosten vergessen; ob das absichtlich oder unabsichtlich war, sei einmal dahingestellt. Wir haben dazu nachgefragt und so erfahren, dass zu diesem Zeitpunkt, Stand 2021, Kosten von über 13 Millionen Euro für dieses IT-Programm zusammengekommen sind.
In den letzten Jahren – es wurde schon angesprochen – hat es bei der Auszahlung der Familienbeihilfe immer wieder Probleme gegeben. Es ist immer wieder zu Verzögerungen gekommen, und ganz extrem war es im letzten Jahr, 2021. Familien mussten monatelang auf die Familienleistung warten, mussten ohne die Familienbeihilfe durchkommen, und das, obwohl laut Ministerium die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei nur 27 Tagen lag.
Zum Teil wurden die Verzögerungen und die Probleme behoben, aber so richtig funktioniert es nach wie vor nicht. Viele Familien sind verärgert, und der Unmut ist auch verständlich. Dazu habe ich zwei Beispiele von Familien, die mich persönlich kontaktiert haben, um ihrem Ärger Luft zu machen.
Erstes Beispiel von einer betroffenen Mutter, März 2022: Ich warte für zwei studierende Kinder seit September 2021 auf eine Antwort vom Finanzamt. Seit September bekomme ich nichts mehr, obwohl ich die Nachweise schon lange eingereicht habe. Es kommt nicht einmal eine Antwort. – Zitatende.
Zweites Beispiel, Februar 2022 – ich zitiere –: Ich habe 22 Monate auf die Familienbeihilfe für vier Kinder nach Umzug und Wechsel des Beziehers – von Vater zu Mutter – warten müssen. Nach zwei Monaten Bezug wurde sie wieder eingestellt – es ist ja nur für 24 Monate gewährt –, und der Anspruch wird wieder geprüft. Nun warte ich schon wieder sechs Monate. Das zieht natürlich auch den Anspruch auf diverse sonstige Leistungen nach sich. Insgesamt schuldet mir der Staat fast 4 000 Euro.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Und das bei einer Teuerungswelle, unter der die Familien besonders leiden! Da muss man wirklich einmal ganz ehrlich sagen: So kann es nicht sein, so geht man mit Familien nicht um! Das ist mehr als beschämend, und ich hoffe, solche Beispiele gehören nun der Vergangenheit an. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
13.04
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Bitte.
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzter Minister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Es ist nicht das erste Mal, dass wir über Fabian sprechen. Gemeint ist damit nicht der männliche Vorname, der übrigens zu den beliebtesten in Österreich zählt, sondern jenes System, mit dem künftig die elektronische Form der Beantragung der Familienbeihilfe, aber auch das Verfahren zur Weitergewährung geschaffen wird.
Auch das System Fabian wird künftig sehr beliebt sein, da es den Antragstellern und Antragstellerinnen für die Familienbeihilfe mühsame physische Wege und Papierkram erspart – endlich, würde ich meinen, denn den Aufwand, der bisher notwendig war, würde ich als anachronistisch bezeichnen. Mit der Digitalisierung und der Automatisierung der Abläufe werden – es wurde von den Kollegen und Kolleginnen schon angesprochen – eben Verzögerungen und Rückstau minimiert und abgebaut, was dringend notwendig ist. Aber nicht nur das, denn wir verlängern die Familienbeihilfe nach dem Schulabschluss um weitere vier Monate, zudem wird die automatische Verarbeitung der Studierenden- und der Lehrlingsdaten künftig zur schnelleren Auszahlung der Familienbeihilfe führen.
Ich freue mich, dass wir mit Fabian die Abwicklung sozusagen ins 21. Jahrhundert bringen. Ich danke den Parteien für die Rückmeldungen, auch für die konstruktive Kritik, und freue mich, dass wir das heute beschließen können, denn somit können wir wirklich allen Familien in Österreich eine entsprechende Entlastung bringen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
13.06
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte.
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, meine Vorrednerin hat schon angesprochen, dass wir an Fabian konstruktive Kritik geübt haben. Ich möchte dazu einleitend ein paar Dinge sagen.
Das eine ist: Wir NEOS unterstützen natürlich immer die Vereinfachung von bürokratischer Struktur, wir befürworten es immer, wenn etwas in Zukunft elektronisch gemacht werden kann, wenn es für die Antragstellerinnen und -steller schneller geht, und das ist bei Fabian sicherlich der Fall. Das heißt, wir gehen davon aus, dass ganz grundsätzlich die Familienbeihilfe in Zukunft unkomplizierter, auch einfacher und transparenter beantragt werden kann.
Aber – und das ist jetzt schon ein großes Aber, und es ist kein Aber nur deshalb, weil wir in der Opposition sind –: Es gab eine Begutachtungsphase von Fabian, und da gab es sehr überraschende Stellungnahmen. Es geht nämlich einerseits darum, dass man zur Kennzeichnung des Antrags die Sozialversicherungsnummer der Personen, die den Antrag einbringen, verwendet. Und wer hat kritisiert, dass das in der vorliegenden Form wahrscheinlich keine so gute Idee ist? – Das war einerseits das Sozial- und Gesundheitsministerium; es hat in seiner Stellungnahme geschrieben, dass das, was das Familienministerium plant, keine sehr gute Idee ist. Wer hat das noch kritisiert? – Der Rechnungshof, eine Institution, die man durchaus auch ernst nehmen darf, hat ebenfalls kritisiert, dass die Verwendung der Sozialversicherungsnummer aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht optimal ist. Und wer hat es noch kritisiert? – Die Datenschutzbehörde.
Wir haben das im Familienausschuss angesprochen, sehr konstruktiv, und haben auch darauf hingewiesen, dass es ja nicht um einen langen Zeitraum geht. Es gibt ja eine Alternative, das ist die Verwendung der Personenkennzeichnung – ich will da jetzt gar nicht zu technisch werden –, die ab Herbst zur Verfügung stehen soll.
Genau aus diesem Grund bringe ich einen Abänderungsantrag zum vorliegenden Gesetzesantrag ein, nämlich inhaltlich sinngemäß dahin gehend, dass wir die Verwendung der Sozialversicherungsnummer streichen und schlicht alle anderen Dinge so vorbereiten, dass die Automatisierung der Datenübertragung dann ab Herbst mit einem gut funktionierenden Tool vonstattengehen kann.
*****
Inhaltlich zeigt das Folgendes: Wir sehen einfach eine Familienministerin, die in der Familienpolitik alleine in irgendeine Richtung rudert. Viele fragen sich aber, wohin. Selbst die anderen Ressorts sind über die Art, wie da gearbeitet wird, relativ überrascht.
Da möchte ich ein zweites Beispiel bringen: Es ist im quasi grundsätzlichen Entwurf auch vorgesehen, dass das Ministerium für Wirtschaft und Digitalisierung Teile der Finanzierung übernehmen soll. Dieses Ministerium hat im Begutachtungsprozess eine Stellungnahme abgegeben, wonach man dort von der Finanzierung nichts wusste, das deswegen auch nicht budgetiert habe und das Geld dafür eigentlich nicht vorgesehen sei.
Man darf also festhalten: Die Familienministerin hat eine an sich gute Idee so schlecht umgesetzt, wie man sie nur umsetzen kann, nämlich datenschutzrechtlich und hinsichtlich der Finanzierung.
Ungeachtet dessen, dass ich weiß, dass dieser Änderungsantrag heute leider keine Mehrheit von den Regierungsfraktionen bekommen wird, werden wir dem Entwurf trotzdem zustimmen, und das aus zwei Gründen: Der erste Grund ist sehr rasch erklärt. Für Bürgerinnen und Bürger wird es mit diesem Beschluss eine Verbesserung geben. Die Probleme, die das Ministerium haben wird, sind sehr stark nach innen, in Richtung Verwaltung gerichtet. Es wird zu Verzögerungen kommen, man wird nachbessern müssen, man wird es anders machen, als man es vorgehabt hat. Es wird in der Verwaltung auch nicht so schnell billiger, wie man gedacht hat, es wird aber für die Menschen besser. Wir werden als NEOS nicht gegen etwas stimmen, wodurch es unmittelbar für Bürgerinnen und Bürger besser wird.
Der zweite Grund ist, dass man uns versichert hat, dass man zwar den Antrag heute ablehnen werde, sich aber die Verwaltung dahinter darum bemühen werde, die Kritikpunkte auszuräumen, damit man nicht in jene Gefahr gerät, die wir hier benennen.
In diesem Sinne: eine gute Idee, leider – wie viel zu oft – von dieser Regierung sehr, sehr schlecht umgesetzt. Wir erwarten in Zukunft bessere Arbeit. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
13.11
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über die Regierungsvorlage (1361 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1388 d.B.) (TOP 5)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
In Ziffer 1 lautet §46a Abs. 2 Z5 wie folgt:
„5. eine automatisierte Datenübermittlung aus den lokalen Evidenzen gemäß § 5 des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 (BilDokG 2020), BGBl. I Nr. 20/2021, betreffend die in § 2 Z 1 BilDokG 2020 genannten Bildungseinrichtungen an das Finanzamt Österreich im Wege der vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung betriebenen Schnittstelle zum Register- und Systemverbund nach § 1 Abs. 3 Z 2 des Unternehmensserviceportalgesetzes (USPG), BGBl. I Nr. 52/2009, einzurichten. In diesem Rahmen sind vom Finanzamt Österreich die verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen des Tätigkeitsbereichs „Bildung und Forschung“ (vbPK‑BF gemäß § 9 des E‑Government-Gesetzes (E‑GovG), BGBl. I Nr. 10/2004) oder übergangsweise (§ 55 Abs. 53) bis zur Ausstattung mit bereichsspezifischen Personenkennzeichen jedoch die Sozialversicherungsnummern der Kinder, für die die Familienbeihilfe beantragt wurde oder gewährt wurde bzw. wird, an die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung betriebene Schnittstelle zum Register- und Systemverbund zu übermitteln. Zu den vbPK‑BF oder übermittelten Sozialversicherungsnummern sind im Wege der Schnittstelle aus den lokalen Evidenzen folgende Daten an das Finanzamt Österreich automatisiert zu übermitteln:
a) vbPK‑BF der Kinder, für die die Familienbeihilfe beantragt wurde oder gewährt wurde bzw. wird,
b) Beginndatum der Ausbildung im laufenden Schuljahr am jeweiligen Schulstandort,
c) Schulkennzahl, Schulformkennzahl dieser Ausbildung, Bezeichnung und Anschrift der Schule,
d) die im laufenden Schuljahr besuchte Schulstufe am jeweiligen Schulstandort,
e) Status als ordentliche oder außerordentliche Schülerin bzw. ordentlicher oder außerordentlicher Schüler,
f) Datum der erfolgreich abgelegten abschließenden Prüfung,
g) Datum der Beendigung des Schulbesuchs an der meldenden Schule während des Schuljahres;"
Begründung
Das österreichische System ist oftmals für lange Amtswege und überflüssige Bürokratie bekannt. Änderungen werden vielfach diskutiert und vorgeschlagen, selten passiert aber etwas. Anders in diesem Fall, in dem mit der Vorlage das Familienbeihilfenverfahren FABIAN vereinfacht und beschleunigt werden soll. Derartige Änderungen sind immer zu begrüßen, allerdings müssen auch alle beteiligten Stakeholder im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden und Einwände aus den Stellungnahmen im Idealfall zur Verbesserung von Gesetzesvorlagen eingearbeitet werden. Im Falle der Vorlage 1361 d.B.
wurden einige Punkte aus Stellungnahmen allerdings nichts wirklich berücksichtigt. So wurde beispielsweise seitens des BMDW angemerkt, dass die Aufgaben im Wirkungsbereich des BDMW nicht im Vorhinein abgesprochen waren. Aufgrund der Zusammenarbeit in der Regierung ist allerdings zumindest zu hoffen, dass eine Zustimmung bedeutet, dass eine Umsetzung ermöglicht wird.
Ähnliche Probleme gibt es bei der Verwendung der Sozialversicherungsnummer, die bis zur Verwendung der Personenkennzeichen (vbPK-BF) als Übergangslösung vorgesehen ist. Gegen diese Vorgehensweise hat aber nicht nur das Sozialministerium Einspruch erhoben, sondern auch der Rechnungshof und die Datenschutzbehörde haben Bedenken zu dieser Lösung vorgebracht. Nachdem die Änderung ohnedies erst technisch umgesetzt werden muss, bietet es sich an, mit der Implementierung bis zur erfolgten Umsetzung der vbPK-BF zu warten.
Da es keinen allzu hohen Zeitdruck zur Implementierung gibt, scheint eine verzögerte Umsetzung bis zur Nutzung der Personenkennzeichen im Sinne der Datensicherheit möglich. Indem der Abs 2 Z5 b) aus der Regierungsvorlage gestrichen wird, fällt die übergangsweise Nutzung der Sozialversicherungsnummern weg und die Datensicherheit kann durchgehend gewährleistet werden.
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in seinen Grundzügen erläutert, gelangt gerade zur Verteilung und steht auch mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Norbert Sieber. – Bitte.
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Ja, mit Fabian beschließen wir heute ein wirklich gutes Projekt – Teil zwei. Den ersten Teil haben wir ja alle im Dezember beschlossen, nun eben Teil zwei.
Kollege Bernhard hat es bereits erläutert, es wird einen Abänderungsantrag dazu geben, und er schreibt in der Begründung: „Anders in diesem Fall, in dem mit der Vorlage das Familienbeihilfenverfahren [...]“ ausdrücklich „vereinfacht und beschleunigt“ wird. Es wird also auch im Abänderungsantrag darauf hingewiesen, dass das Projekt Fabian Gutes bewirkt.
Nun: Wir haben wie erwähnt bereits im Dezember beschlossen, dass die Familienbeihilfe um vier Monate verlängert wird, um eben einen durchgängigen Bezug der Familienbeihilfe, wenn dann im Herbst mit dem Studium begonnen wird, zu gewährleisten. Das ist der eine Punkt. Dazu muss aber auch gesagt werden, dass in diesen vier Monaten unabhängig davon, ob danach eine Ausbildung als Studium oder eine andere Ausbildung begonnen wird, die Beihilfe weiter gewährt wird. Wir verlängern also den Bezug der Familienbeihilfe um vier Monate. Das ist, glaube ich, auch für die Familien insgesamt eine durchaus erfreuliche Meldung. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Neßler.)
Mehrfach betont wurde – und ich möchte es auch noch einmal betonen –: Durch die Übermittlung von Daten der Studierenden aus dem Datenverbund der Universitäten und der Hochschulen wird das Verfahren entsprechend beschleunigt und vereinfacht. Auch das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger und zentraler Punkt dieses Vorhabens.
Aber nun zum Abänderungsantrag: Ja, die Kritik ist berechtigt und wurde angebracht, es war auch in den Stellungnahmen zu lesen, dass zum Beispiel der Umgang mit den Sozialversicherungsnummern kritisch gesehen wird. Richtig ist aber auch, dass genau deswegen ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Sozialversicherungsnummern nur vorübergehend, bis zum Herbst, verwendet werden sollen und dann eben die
schnellstmögliche Ausstattung mit verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen erfolgt. Das ist die moderne Art der Verschlüsselung und wird datenschutzrechtlich auch absolut wasserdicht verwendet. Diese besseren, verschlüsselten Daten werden dann auch verpflichtend zu verwenden sein, in der Übergangsphase sind es die Sozialversicherungsnummern.
Da Kollege Bernhard gemeint hat, wir haben eigentlich nicht so einen Zeitdruck: Das stimmt natürlich nur etwas eingeschränkt. Wir haben schon einen Zeitdruck, denn wir wollen dieses System im Herbst starten. Wir wollen mit Fabian im Herbst starten und es auch jetzt schon den Studierenden ermöglichen, dass sie in diesen vier Monaten Familienbeihilfe beziehen. Deswegen müssen wir jetzt die entsprechenden Adaptierungen voranbringen und die technischen Adaptierungen unbedingt umsetzen. Das braucht, weil es technisch heraufordernd ist, seine Zeit.
Wir haben also – und das bestätigen auch alle Experten – schon einen Zeitdruck, da in die Gänge zu kommen. Ich bin auch sehr dankbar dafür, dass wir hier alle einstimmig diesen Beschluss fassen werden, wir werden aber eurem Antrag, obwohl er inhaltlich durchaus korrekt ist, nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Neßler.)
13.15
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Melanie Erasim. – Bitte.
Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Geschätzte Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Wir als sozialdemokratische Parlamentsfraktion sind eine starke Partnerin für die Familien in diesem Land und haben immer ausgestreckte Arme, wenn es darum geht, den Familien die ihnen gebührende Unterstützung angedeihen zu lassen. Genau deshalb werden wir diesem Gesetzesvorschlag zustimmen, denn durch diese Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes wird eine Automatisierung bei der Verarbeitung der Daten von SchülerInnen und Lehrlingen vorgesehen, wodurch die Familienbeihilfe rasch und unbürokratisch bei den Familien ankommen soll.
Wenn es um Beschleunigung und Vereinfachung geht, sind wir als SPÖ eine starke Stimme. Beschleunigung und vor allem Vereinheitlichung wären aber auch beim Thema Kinderbildung der Kleinsten mehr als nur wünschenswert. Auch wenn die Kindergärten zum größten Teil in der Verantwortung der Bundesländer liegen, fordere ich Sie, Herr Bundesminister, aber vor allem Ihre Kollegin auf, da tätig zu werden und vor allem auf die ÖVP-geführten Bundesländer Druck zu machen, denn dort liegen die Bedingungen besonders im Argen.
Als Niederösterreicherin kann ich berichten, dass lediglich 2,1 Prozent der Gemeinden die seitens der Arbeiterkammer erstellten VIF-Kriterien erfüllen. Diese Kriterien legen aufgrund des Alltags der Eltern – sehr oft nach wie vor vor allem der Mütter – fest, welche Maßnahmen notwendig wären, um nicht nur Wahlfreiheit, sondern eine echte Wahlmöglichkeit zu haben. Diese Kriterien, die notwendig wären, lauten wie folgt: mindestens 47 Wochen pro Jahr, mindestens 45 Stunden pro Woche geöffnet, davon an mindestens vier Tagen 9,5 Stunden, täglich muss ein warmes Mittagessen angeboten werden.
Wie bereits gesagt liegt all das im ÖVP-geführten Niederösterreich im Argen. Deshalb bin ich sehr froh darüber und auch stolz darauf, dass wir als SPÖ Niederösterreich ein sogenanntes 3G-Kinderprogramm vorgestellt haben und auf rasche Umsetzung drängen.
Was fordern wir? – Wir fordern 3G, nämlich in diesem Sinn: gratis, ganztags und ganzjährig, unter Einbindung der Gemeinden, denn auf deren Rücken darf das, auch wenn es um das Wohl der Familien geht, nicht ausgetragen werden, geschätzte Kolleginnen
und Kollegen, aber auch unter Berücksichtigung der notwendigen Aufwertung der ElementarpädagogInnen. Gruppengrößen müssen verkleinert werden, die Vorbereitungszeit muss aufgewertet werden. Nur von Namensänderungen haben sie nämlich nichts: ob jetzt Tante oder Kindergärtnerin und dann Pädagogin – an der Höhe des Verdienstes hat sich in all dieser Zeit nämlich für all diese Heldinnen des Alltags nichts geändert.
Deshalb: Nehmen Sie, Herr Bundesministerin (in Richtung des die Familienministerin vertretenden Bundesministers Kocher), nehmen Sie, Frauenministerin, nehmen Sie, Familienministerin, Einfluss auf Ihre Kolleginnen und Kollegen in Niederösterreich und darüber hinaus! Beenden Sie die Selbstbeweihräucherung! Arbeiten wir gemeinsam an den besten Bildungsmöglichkeiten für unsere Kinder, unsere Zukunft! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.18
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rosa Ecker. – Bitte.
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister in Vertretung! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause! Fabian ist seit März 2021 endlich in Betrieb und soll jetzt durch eine Verknüpfung mit externen Datenhaltern verschlankt und vor allem beschleunigt werden. Dagegen gibt es ja grundsätzlich nichts zu sagen. Schauen wir uns das System Fabian aber einmal genauer an!
Das neue Familienbeilhilfeverfahren Fabian hat bis Jänner 2021 rund 13,5 Millionen Euro an Kosten verursacht. Knapp 1 Million Euro davon kam aus dem Finanzministerium, die restlichen 12,5 Millionen Euro kamen aus dem Flaf, dem Familienlastenausgleichsfonds.
Sehr geehrte Damen und Herren, 12,5 Millionen Euro aus dem Flaf? – Der Flaf ist chronisch unterfinanziert und wurde ursprünglich zur Finanzierung von Kernaufgaben im Familienbereich geschaffen: für die Familienbeihilfe, für das Karenzgeld, für die Schulbücher.
Auch 2021 wurden aus dem Flaf 7,6 Milliarden Euro ausbezahlt und nur 7,5 Milliarden Euro eingenommen. Mit Ende 2021 war der Flaf-Reservefonds mit 3,6 Milliarden Euro verschuldet, und wo bleiben die Maßnahmen, um diesen Reservefonds zu entschulden? – Nichts zu sehen. Für uns ist ganz, ganz wichtig, dass die Auszahlungen der Familienleistungen auch zukünftig gesichert sind, und damit ist auch die Entschuldung des Flaf-Reservefonds eine wichtige Sache. Fabian wurde seit 2003 entwickelt und immer wieder gestoppt. Wie gesagt: 13,5 Millionen Euro, und ob das in Form von Verwaltungsvereinfachungen je wieder hereinkommt, ist wirklich stark zu bezweifeln und fraglich.
Und, sehr geehrte Damen und Herren, es sind noch viele Fragen dazu offen! Der Rechnungshof hat empfohlen, einen Kriterienkatalog für ein elektronisches Reporting zu erstellen. Die Frau Familienministerin ist nicht da und der Herr Minister wird es nicht wissen, aber: Gibt es dieses Reporting jetzt, nachdem Fabian schon ein Jahr läuft?
Vorgesehen war auch, dass Fabian an den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten angebunden wird. Funktioniert das jetzt problemlos? Das wäre ja betreffend Kinder, die im Ausland wohnen, in Bezug auf die Familienleistungen aus Österreich wichtig.
Wir wünschen uns auch, dass andere beihilferelevante Daten miterfasst werden, und von einem so teuren Programm darf man sich das auch erwarten; zum Beispiel ob ein Kind getrennt lebende Eltern hat oder ein Pflegekind ist, damit eben Rückforderungen im Zusammenhang mit dem Familienbonus Plus vermieden werden können. Was geschieht denn jetzt, wenn ein Lehrverhältnis oder eine Schulausbildung unterbrochen oder abgebrochen wird und das von der Firma oder von der Schule nicht gemeldet wird,
die Meldung verabsäumt wird? Die Eltern verlassen sich dann darauf, dass das automatisch funktioniert, und dann kommt – angesichts der Wartezeiten in der Bearbeitung, von denen wir heute gehört haben – vielleicht nach 22 Monaten eine Aufforderung: Finanzamt, Rückzahlung! – Na dann, gute Nacht!
Es wäre auch interessant und wichtig für das System, ob das Kind Pflegegeld bezieht, ob es damit selbst versichert ist und ob dieser Versicherungsanspruch auch an die Familienbeihilfe geknüpft ist, denn wenn das eine wegfällt, fällt das andere automatisch auch weg, und die Eltern denken dann nicht mehr automatisch daran, dass sie vielleicht selbst tätig werden müssen.
Es gibt also viele offene Fragen. Wir stimmen heute dieser Gesetzesvorlage zu, aber wir hoffen schon, dass diese offenen Fragen auch geklärt werden. (Beifall bei der FPÖ.)
13.22
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort. – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Familienausschusses.
Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 2322/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kinderbetreuungs-Zweckzuschussgesetz des Bundes zur Umsetzung eines Gratis-Angebots in der Elementarpädagogik (1389 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Herr Abgeordneter Erwin Angerer, Sie gelangen zu Wort. Bitte.
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Ja, breite Ablehnung für unseren Antrag, für meinen Antrag betreffend Einführung eines Gratiskindergartens.
Warum – diese Frage habe ich mir gestellt – sind alle Parteien gegen die Einführung eines Gratiskindergartens? – Ich glaube, bei zumindest zwei Fraktionen ist der Grund jener, dass in meinem Antrag nicht nur der Gratiskindergarten gefordert wird, sondern auch eine flexible Betreuung, sprich Betreuung zu Hause. Das wird halt von vielen so gesehen – abschätzig nennt man es sogar Herdprämie –, dass man Frauen Geld gibt, damit sie ihre Kinder zu Hause betreuen, damit sie dann am Herd bleiben und nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können.
Jetzt sage ich: Unser Zugang ist natürlich, dass die Familien das selbst entscheiden sollen. Es soll die Mutter selbst entscheiden, ob sie zu Hause bei ihrem Kind bleiben oder das Kind in eine Kinderbetreuungseinrichtung geben will. Wir hätten beide Modelle unterstützt, sowohl das eine mit einem Kinderbetreuungsscheck als auch das andere, dass man den Kindergarten über den Bund finanziert.
Jetzt muss man wissen, wie der Kindergarten zurzeit finanziert wird. Zurzeit, in unserem föderalen System, gibt es Zuschüsse von Bundesseite, es gibt Zuschüsse von Landesseite, die Betreiber sind meistens die Gemeinden, und die Eltern müssen auch noch dazuzahlen. Diese Kinderbetreuungskosten sind natürlich für viele Eltern eine massive
Belastung, vor allem wenn es dann in Richtung Ganztagskindergarten geht, und das wäre aus unserer Sicht eine wirkliche Entlastung für alle Familien, für alle Kinder in diesem Land, auch eine nachhaltige Entlastung. Vor allem jetzt, in Zeiten wie diesen, da alles teurer wird, wäre das eine richtig familienfreundliche und soziale Entlastung für alle, die Kinder haben.
Man kommt da aber leider nicht drüber, und daher wird dieser Antrag leider abgelehnt. Wir haben heute zumindest einmal die Gelegenheit, über dieses Thema zu diskutieren. Ich bin auch gerne bereit, wenn die Hürde nur das ist, dass man Kinder zusätzlich zu Hause betreuen kann, das halt aus diesem Antrag rauszunehmen, und wir bringen vielleicht einen gemeinsamen Antrag ein, in dem es einmal nur um die Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen durch die öffentliche Hand geht – damit hätte ich auch kein Problem. Ich werde das in der nächsten Ausschusssitzung gerne vorschlagen, dass wir vielleicht versuchen, dieses Thema zu lösen und die Kinderbetreuung insgesamt kostenfrei zu stellen.
Was das Thema der Kinderbetreuung zu Hause betrifft, gibt es ja Beispiele in Österreich, das Berndorfer Modell zum Beispiel, wo Gemeinden das schon von sich aus tun. Das ist ein Ansatz, ist aber offensichtlich nicht gewollt, und wie gesagt, ich bin auch gerne bereit, das aus dem Antrag herauszunehmen und eben nur einmal die Kinderbetreuung alleine umzusetzen. Das wäre wirklich eine intelligente Investition in die Zukunft, eine intelligente Investition in unseren Nachwuchs.
Es versteht eigentlich auch niemand, dass die Eltern die Elementarpädagogik für Kinder im Alter von ein bis fünf Jahren mitfinanzieren müssen, während später, wenn sie dann in die Schule gehen, die Pflichtschule von der öffentlichen Hand finanziert wird. Das ist etwas, was wir in unserem Bildungssystem ändern sollten. Es ist eine Investition in unsere Jugend, es ist eine Investition in die zukünftigen Lehrlinge, in die Facharbeiter, und diese brauchen wir in weiterer Folge auch in der Wirtschaft.
Wenn wir uns das Bildungsniveau anschauen, muss man sagen, es ist heute vor allem bei den Kleinkindern wichtig, dass sie, wenn sie dann in die Schule kommen, ins schulpflichtige Alter kommen, die deutsche Sprache beherrschen, auch entsprechend mitmachen können, wenn sie dann in die Ausbildung kommen; insofern wäre es sinnvoll, wenn der Staat eingreifen würde. Wie gesagt, von uns aus würde es diese Unterstützung auf jeden Fall geben; vielleicht können wir uns einmal darauf einigen, dass wir die Kindergärten finanzieren.
Ich glaube, vonseiten der ÖVP gibt es eh einiges gutzumachen, nachdem Herr Kurz mit Herrn Schmid zu Mitterlehners und Kerns Zeiten die Nachmittagsbetreuung verhindert hat (Ruf bei der ÖVP: Jetzt ist es schon echt langsam fad!); und an die SPÖ – Sie reden davon, dass heute 300 000 Kinder unter der Armutsgrenze leben –: Ich kann mir vorstellen, dass das eine schöne Unterstützung für die Familien und alle Kinder wäre, und ich würde mich freuen, wenn Sie uns da auch in die richtige Richtung unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
13.27
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Joachim Schnabel. – Bitte.
Abgeordneter Joachim Schnabel (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren zu Hause! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Herr Kollege Angerer von der FPÖ hat es wieder einmal getan und hat den Herrn Kanzler außer Dienst quasi als Verhinderer eines Ausbauprogrammes dargestellt (Rufe bei der SPÖ: War er ja auch!), was so nicht stimmt. (O-ja-Rufe bei der SPÖ.) – Sie, aufseiten der SPÖ, regen sich immer wieder auf, das weisen wir strikt zurück.
Schauen wir uns die Fakten an: Seit 2009 wurde wesentlich in das Ausbildungsprogramm, in das Elementarpädagogikprogramm investiert, und seit 2009 wurden zum Beispiel vor allem für die unter Dreijährigen maßgeblich Betreuungsplätze und Elementarpädagogikplätze geschaffen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Bitte (in Richtung SPÖ), das nehmen Sie zurück, was Sie jetzt gesagt haben, ich habe es gehört! (Abg. Holzleitner: Bitte? Was denn?)
Unsere Drei- bis Sechsjährigen haben eine Betreuungsquote von 94 Prozent, bei den Ein- bis Dreijährigen wie gesagt haben wir das verdoppelt, und wenn wir uns die unter Dreijährigen noch einmal in der jeweiligen Altersgruppe ansehen, dann sehen wir, dass die Zwei- bis Dreijährigen mit einem Schnitt von 54,3 Prozent einen Betreuungsplatz finden, und erst darunter, zwischen ein und zwei Jahren, mit 24,3 Prozent; von null bis zu einem Jahr nutzen sie einen Betreuungsplatz mit durchschnittlich 2,2 Prozent.
Man muss auch dazusagen: Österreich ist betreffend die finanziellen Mittel, die finanziellen Familienleistungen, unter den top drei Nationen der Europäischen Union. Wir erhöhen auch den Familienbonus auf 2 000 Euro. Wir erhöhen jetzt im Zuge der Steuerreform den Kindermehrbetrag für die alleinerziehenden Eltern auf 450 Euro. Wir haben heute schon über die Familienbeihilfe geredet, und wir haben auch ein Karenzmodell, das den Eltern eine wirkliche Wahlfreiheit bietet, gerade bei Kindern im Alter von null bis eins und von null bis zwei Jahren. Das wird halt auch sehr gerne in Anspruch genommen, und das muss man tolerieren. (Beifall bei der ÖVP.)
Weil nach mir Kollegin Holzleitner spricht und ganz sicher wieder den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung fordern wird (Rufe bei der SPÖ: Richtig! Genau!) – das wird sie ganz sicher wieder tun (Zwischenruf der Abg. Holzleitner) –: Darauf sage ich immer, das wird nicht das Allheilmittel sein, um dieses Ausbauprogramm zu forcieren. Wir müssen den Bereich der Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen forcieren, wir haben da einen Engpass. (Abg. Holzleitner: Das streitet niemand ab! Das unterstützen wir auch!) Wir haben da mit den Kollegs schon einiges getan, die werden sehr gut gebucht, aber da muss es auch weitere Schritte geben. Es bedarf aber auch – da stimme ich mit Herrn Kollegen Angerer schon überein – einer konkreten Ausgestaltung der Finanzierung.
Unsere Frau Bundesministerin Raab, der ich auf diesem Wege beste Genesungswünsche übermittle, ist dabei, die 15a-Vereinbarung zum Ausbauprogramm wieder zu verhandeln. Aus unserer Sicht, aus der Sicht der Gemeinden, ist es einerseits essenziell, die Errichtung dieser Kinderbetreuungsstätten, dieser Elementarpädagogikstätten natürlich mitzufinanzieren, aber wenn die Gemeinden – die machen ja rund 80 Prozent der Dienstleister in diesem Bereich aus – weiterhin dieses Angebot stemmen müssen, brauchen sie auch eine nachhaltige Finanzierung für den laufenden Betrieb (Abg. Holzleitner: 1 Milliarde fortgeschrieben ist der Vorschlag für die 15a-Vereinbarung!), und das muss aus Sicht der Gemeinden, aus Sicht der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen im Zuge dieser 15a-Vereinbarung mitverhandelt werden. (Beifall bei der ÖVP.)
In diesem Sinne gilt es viel Augenmerk auf die 15a-Vereinbarung zu legen. Mit Frau Ministerin Raab sind wir da in engem Austausch, um dann im Herbst mit einem neuen Programm wieder quasi in die Zukunft zu starten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
13.31
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva-Maria Holzleitner. – Bitte.
Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Ja, Herr Kollege Schnabel, es ist halt schon ein ziemlicher Kas, wenn Chatnachrichten eben genau das belegen, dass Sebastian Kurz den Rechtsanspruch auf Bildung
ab dem ersten Lebensjahr mit Thomas Schmid einfach verhindert hat. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Verhindert hat er das! Chatnachrichten zeigen uns das schwarz auf weiß, Stück für Stück, Wort für Wort, und dessen werden Sie sich nicht entledigen können, sofern Sie nicht den Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr endlich Realität werden lassen und einführen. Wir wären dabei. (Beifall bei der SPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Sie haben auch die 15a-Vereinbarung angesprochen. Da hätte ich einen guten Tipp: 1 Milliarde Euro fortgeschrieben – natürlich müssen wir den Kommunen unter die Arme greifen, und die Sozialdemokratie zieht da auf jeden Fall an einem Strang –, 1 Milliarde Euro fortgeschrieben für die Kommunen, dass wir ihnen auch gescheit unter die Arme greifen können, weil Bildung ein Recht von Kindern ist, und auch die PädagogInnen dürfen wir nicht vergessen! (Beifall bei der SPÖ.) Natürlich steht ihnen eine gescheite Bezahlung zu. Und die PädagogInnen gehen zu Recht auf die Straße, diese Woche, nächste Woche (Abg. Sieber: In Wien vor allem!), weil die Arbeitsbedingungen besser werden müssen.
Wir wollen die Kommunen unterstützen, wir wollen die Länder unterstützen, und alles andere, was weniger als diese 1 Milliarde Euro fortgeschrieben ist, ist eine Bankrotterklärung, denn: Die Sozialpartner – Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, Arbeiterkammer, Gewerkschaft – und auch die Kinderfreunde im Übrigen sind dafür (Abg. Michael Hammer: Die Kinderfreunde, wer interessiert die?): 1 Milliarde Euro für Kinderbildung jetzt! Das wäre wichtig. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Michael Hammer: Die sozialistischen Kinderfreunde sind nicht interessant!)
Ich finde, das ist wirklich ein Wahnsinn, wenn die ÖVP da total aufgeregt ist, wenn ich die Industriellenvereinigung lobe (Abg. Michael Hammer: Kinderfreunde, haben Sie gesagt! Die interessieren uns nicht!), die Wirtschaftskammer lobe, die 1 Milliarde Euro für die Bildung fordern. Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung fordern 1 Milliarde Euro. Finden Sie das empörend? Ich finde das super! Ich finde das super, wenn auch die Wirtschaft sagt: Wir wollen Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern, wir wollen Frauen die Möglichkeit auf Selbstbestimmung geben, mit institutioneller Kinderbetreuung, denn die muss gefördert, die muss finanziert werden. Das finde ich super und kann ich nur unterstützen. Dieses Sozialpartnerpapier ist wirklich Gold wert, sage ich Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)
Aber eines zu sagen ist mir jetzt am Schluss auch noch sehr wichtig: Wenn wir über Elementarbildung sprechen, dann hilft es auch nichts, wenn sich dann der Bildungsminister bei sonntäglichen „Pressestunden“ hinstellt und sagt: Ich habe ein Herz für Elementarpädagogik. – Super! Diesem Herz für Elementarbildung müssen auch Taten folgen! Diesem Herz für Elementarbildung müssen Taten folgen, indem wir das gescheit finanzieren, gute Arbeitsbedingungen schaffen und die PädagogInnen endlich einmal gescheit bezahlen, denn es geht um die Arbeitnehmerinnen in dem Fall, es geht um die Kinder, es geht um die Familien, es geht um die Frauen. Das wäre wichtig. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Pfurtscheller: Seien Sie Vorbild in Wien und zahlen Sie einmal gescheit und ordentlich! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ihre Aufgeregtheit zeigt mir (Abg. Michael Hammer: Wer ist denn aufgeregt?) – der ganze Block der ÖVP ist aufgeregt (Abg. Michael Hammer: Ihre Rede regt mich auf, die ist ja - -!) –, diese Aufgeregtheit zeigt, dass in Ihnen noch immer dieses konservative Wertebild steckt (Abg. Michael Hammer: Ja, das linke wollen wir eh nicht!), dass Sie nicht verstehen, was Kinderbildung ab dem ersten Lebensjahr bedeutet, dass Sie nicht verstehen (Ruf bei der ÖVP: Unerhört! – Abg. Michael Hammer: Wollen uns alle zu Sozis machen!), was es bedeutet, auch Selbstbestimmtheit für Frauen zu fördern, indem institutionelle, kostenlose, ganztägige, ganzjährige Kinderbildung flächendeckend vom Neusiedler See bis zum Bodensee ermöglicht werden würde. (Beifall bei der SPÖ sowie
der Abg. Künsberg Sarre. – Abg. Michael Hammer: Ja machts es am Neusiedler See! Ihr könnt es eh am Neusiedler See machen!)
13.34
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Barbara Neßler, Sie gelangen jetzt zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzter Minister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Ich muss ganz ehrlich sagen, der Antrag der FPÖ lässt mich etwas ratlos zurück, weil ich nicht weiß, was ein Schecksystem an Verbesserung mit sich bringen soll. Ich glaube, im Gegenteil, es würde zu einer Verbürokratisierung des Ganzen führen, was ja nicht das Ziel sein kann, was die Kinderbetreuung beziehungsweise -bildung anlangt.
Und wenn der FPÖ die Wahlfreiheit im Angebot so wichtig ist, dann muss ich sagen, da muss es zuerst ein Angebot geben, damit ich überhaupt wählen kann, denn ohne Wahlmöglichkeiten gibt es einfach keine Wahl. Da schaue ich nach Oberösterreich, wo die FPÖ in Regierungsverantwortung ist: Es ist jenes Bundesland – zusammen mit der Steiermark, muss man dazusagen –, das die geringsten Betreuungsquoten bei den unter Dreijährigen hat. (Beifall bei den Grünen.) Das gilt auch für das Thema Ganztagsbetreuung und auch für das Thema Schließtage. Im Endeffekt bedeutet das, dass nicht einmal 5 Prozent aller unter Dreijährigen einen Platz mit einer Nachmittagsbetreuung haben, und Sie wissen, was das für die Betroffenen, insbesondere für die Frauen, heißt.
Es kann da schon der Verdacht aufkommen, dass hinter dem Schlagwort der Wahlfreiheit eine Politik steckt, die Frauen zu Hause halten will, und dass das Ganze auch noch so verkauft wird, als ob das quasi die freiwillige Entscheidung der Betroffenen wäre. Das ist eine Familienpolitik, die bis in die Fünfzigerjahre propagiert wurde, die nach und nach der Gleichstellungspolitik quasi weichen musste, und das ist gut so. (Beifall bei den Grünen.)
Wir werden da ganz sicher keinen Schritt mehr zurück machen, und das Rad wird auch die FPÖ nicht mehr zurückdrehen können. Im Gegenteil, hier werden wir nur noch Schritte nach vorne machen.
Ja, und wenn wir bei den Schritten nach vorne sind: Wir waren immer für den Rechtsanspruch und wir sind auch nach wie vor für den Rechtsanspruch, und es ist klar, dass es hier qualitätsvolle Plätze braucht. Die Verhandlungen, das ist schon angesprochen worden, zu den neuen 15a-Vereinbarungen sind am Laufen, und ich appelliere an alle Parteien, nicht nur an die in Regierungsfunktion, nicht nur an die FPÖ, auch an die SPÖ und an die NEOS, dass da tatsächlich gut verhandelt wird, weil diese Verhandlungsergebnisse entscheidend sein werden, auch was die ganze Finanzierung anlangt.
Zum Schluss komme ich als Kindersprecherin nicht darum herum, noch zur aktuellen Situation etwas zu sagen. Gerade sind durch den Ukrainekrieg sechs Millionen Kinder in akuter Gefahr. Die Hälfte aller Geflüchteten sind Kinder, 7 Prozent davon sind unbegleitete minderjährige Schutzsuchende. Das heißt, das sind Kinder, die ohne Eltern von ihrem Zuhause fliehen mussten. Und was mich wirklich wütend macht: Was macht die FPÖ in der aktuellen Situation? – Ihr niederösterreichischer Landesrat Waldhäusl instrumentalisiert dieses unendliche Leid und spricht doch tatsächlich von Triagen im Asylsystem, die er sich herbeiwünscht. Dieses Menschenbild, der Charakter, der hinter solchen Aussagen steht, Entschuldigung, das ist nichts anderes als einfach nur widerwärtig. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Diese Haltung hatten wir schon einmal und diese Haltung hat bei uns keinen Platz mehr. Lassen Sie sich das ein für alle Mal auch gesagt sein! (Neuerlicher Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Und zum Schluss: Nicht nur in der Ukraine ist Krieg. Es gibt keine besseren und es gibt keine schlechteren Kriege. Es gibt keine besseren und es gibt keine schlechteren Schutzsuchenden. Und kein Kind ist gerne ein Flüchtlingskind in Österreich, jedes Kind wäre lieber ein Kind zu Hause. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie des Abg. Bernhard.)
13.39
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen!
Heute reden wir wieder einmal über die Kinderbetreuung, aber nicht über einen großen Wurf, der uns weiterbringt, sondern über eine Ablehnung – und das ist symptomatisch.
Zuerst muss man natürlich sagen, dass auch wir den Antrag abgelehnt haben, aber das liegt an seiner Ausgestaltung. Die FPÖ hat hier wieder einmal ein Zweckzuschussgesetz vorgeschlagen, und das ist genauso sinnlos wie die ewigen Zweckzuschussgesetze der Regierung. Ausbau und Reformen können nur nachhaltig und tiefgreifend sein, wenn wir die Strukturen des Landes verändern. Die Zweckzuschüsse sind nur Pflaster, die wir auf ein einzelnes Problem kleben, die Wunden werden aber immer wieder aufreißen.
Das sehen wir an einem Beispiel schon im Antrag selbst. Wie soll eine bundeseinheitliche Finanzierung der Elementarpädagogik erfolgen, wenn es einen Zweckzuschuss gibt, der unterschiedlichste Formen fördert? – Es stimmt schon, dass jede Form der Kinderbetreuung möglich sein muss – öffentliche, private, Betriebskindergärten, Tagesmütter –, dafür müssen wir aber wissen, wohin welche Mittel fließen.
Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert,
welche Forderungen es an die nächste
15a-Vereinbarung gibt, und da gab es eigentlich sehr breiten Konsens. Es ist
schade, dass die Regierungsparteien da immer nur in der Ausschussdiskussion
zustimmen und sich dann nicht einmal dazu durchringen können, einen
Entschließungsantrag als Zeichen einer Zusammenarbeit zu sehen.
Wir haben gesehen, dass es bei der Kinderbetreuung großen Konsens gibt, aber wir betonen es noch einmal, damit es irgendwann ankommt: Wir brauchen einen Ausbau bei der Kinderbetreuung, Verbesserungen bei der Elementarpädagogik und den Arbeitsbedingungen, wir brauchen aber auch, wie schon gestern besprochen, mehr Inklusion, mehr Sprachförderung und eine transparentere Finanzierung, damit das Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht.
Sagen Sie nicht nur im Ausschuss, dass auch Sie das wollen, sondern machen Sie es – und dafür brauchen wir bei der 15a-Vereinbarung nicht nur Anschubfinanzierungen für Investitionen, sondern die verschiedensten Formen von Kinderbetreuung müssen dann auch im Betrieb finanziert sein. Kleben wir keine Pflaster auf das Problem, sondern gehen wir endlich ganze Reformen an! – (Sich auch in Gebärdensprache bedankend:) Danke. (Beifall bei den NEOS.)
13.42
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Ich würde jetzt zu den Abstimmungen kommen, wenn alle Fraktionen einverstanden sind. – Ich gehe so vor.
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, in 1361 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Bernhard, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Bernhard, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 1 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist einstimmig so angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung der Sonderbetreuungszeit für Covid-19-(Hoch-)Risikokinder“.
Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Ausschusses für Familie und Jugend, seinen Bericht 1389 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer spricht sich für diese Kenntnisnahme aus? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1331 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 geändert werden (1404 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1672/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aussteuerungssystem des ÖVP-Wirtschaftsbundes gegen Arbeitslosen in Österreich in Zeiten der Corona-Arbeitsmarktkrise (1418 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1927/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung einer Lehrabschlussprämie (1405 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2334/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird (1406 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1360 d.B.): Bundesgesetz über die Regelung der Beziehungen im Bereich der sozialen Sicherheit im Verhältnis zur Provinz Québec (1407 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir nun zu den Tagesordnungspunkten 7 bis 11, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als erster Redner ist mir Herr Abgeordneter Alois Stöger gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Reden wir über den Arbeitsmarkt! Unser Arbeitsmarkt erholt sich von den Folgen der Coronapandemie. Das ist eine gute Entwicklung, aber über den Berg sind wir noch lange nicht. Deshalb ist es so auch wichtig, dass wir darauf schauen, wie es weitergeht.
Vorgestern waren 166 000 Personen in Kurzarbeit angemeldet, und daher ist es so wichtig, dass wir dieses Instrument auch verlängern und ausbauen – ich glaube, das ist gut. Die Kurzarbeit war ja immer ein Garant dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Kaufkraft erhalten können und sich weiterhin ihr Leben leisten können, daher ist es wichtig, dass wir auch in Zukunft mit diesem Instrument ein bisschen etwas bei der Kaufkraft tun.
Bisher war es so, dass man jedenfalls 80 Prozent des letzten Einkommens hat bekommen müssen. Wenn man drei Monate lang in Kurzarbeit ist, kann man das überbrücken, es gibt aber Personen, die jetzt schon zwei Jahre lang in Kurzarbeit sind, und daher, Herr Bundesminister, muss die Ersatzrate für die Arbeitnehmer in Kurzarbeit in der neuen Entwicklung jedenfalls bei 90 Prozent liegen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich ersuche Sie, Herr Bundesminister, das in den nächsten Entwicklungen umzusetzen – und wenn Sie sich den Bericht des Rechnungshofes angesehen haben, wissen Sie: Es ist ja eh sehr viel Geld drinnen. Das sollte man auch einmal den Arbeitnehmern geben. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Und da wir gerade vom AMS reden, ist es auch gut, über die Ersatzrate von Arbeitslosen zu reden: Wir fordern ganz deutlich: Das Arbeitslosengeld muss 70 Prozent des letzten Einkommens betragen, damit die Menschen aus der Armutsfalle herauskommen. (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Bundesminister! Ich habe heute in der Früh mit Bürgermeister David Allerstorfer aus Feldkirchen an der Donau gesprochen. Der Herr Bürgermeister hat 40 Menschen, die aus der Ukraine vertrieben wurden, in seiner Gemeinde aufgenommen. Jetzt geht es darum, wie wir mit diesen Menschen umgehen.
Das Erste, was sie bräuchten, ist ein Zugang zu Deutschkursen. Das würde der Bürgermeister organisieren, aber – aber! – wie gehen die Behörden damit um? – Die Behörden sagen: Jetzt machen wir einmal gar nichts, jetzt schauen wir einmal, dass sie einen Ausweis kriegen. – Das dauert mindestens einen Monat. Also ich habe schon allein zehn Tage dafür gebraucht, dass ich mich mit dieser Gruppe überhaupt bei der Polizei anmelden durfte – die haben also zehn Tage gebraucht, dass man sich anmelden durfte! Und dann dauert es noch einmal, bis der Ausweis ausgestellt ist, und dann müssen sie noch einmal zum Arbeitsamt gehen und sollen sich arbeitslos melden – und dann denkt man einmal darüber nach, ob man ihnen Deutschkurse anbietet. Herr Bundesminister, ich ersuche Sie: Bauen Sie die Bürokratie ab und schauen Sie, dass die Bürgermeister in ihren Gemeinden Deutschkurse anbieten können! (Beifall bei der SPÖ.)
Und was sie noch brauchen: Wir müssen die Menschen, die Vertriebenen, auch vor Ausbeutung am Arbeitsmarkt schützen. Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz von Vertriebenen vor Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, Vertriebenen aus der Ukraine, die in unserem Land Schutz suchen, rasch den Arbeitsmarktzugang zu eröffnen und alle Vorkehrungen zu treffen, um diese Menschen vor Ausbeutung zu schützen. Insbesondere sollen die Kotrollstrukturen der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, der Österreichischen Gesundheitskasse und des Finanzministeriums in den kommenden Monaten Schwerpunktaktionen durchführen, bei denen auch die Einkommenseinstufungen dieser besonderen Gruppe kontrolliert und harte Strafen bei Verfehlungen ausgesprochen werden. Um die vorrangige Kontrollen dieser Vertriebenen durch die Kontrollorgane organisieren zu können, ist es notwendig, dass der besondere Status auch für die Kontrollorgane erkennbar wird. Dieser erforderliche Datenfluss soll sichergestellt werden.“
*****
Besten Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.50
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch,
Genossinnen und Genossen
betreffend Schutz von Vertriebenen vor Ausbeutung am Arbeitsmarkt
eingebracht im Zuge der Debatte zum Antrag 2334/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird (1406 d.B.)
Tausende der Menschen, die aus der Ukraine flüchten mussten, sind bereits in Österreich angekommen und suchen Schutz und Sicherheit in unserem Land. Um ihnen diese auch zu vermitteln, ist es notwendig, dass für sie so rasch als möglich eine gewisse Normalität in ihren Alltag zurückkehrt. Dies kann insbesondere durch den Zugang zu Bildung und Arbeit erreicht werden.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt muss daher so rasch als möglich sichergestellt werden. Es muss ein Zugang zu Arbeitsplätzen sein, die auch der Qualifikation der Betroffenen so weit als möglich entspricht, denn das vermittelt den Menschen Würde und Anerkennung.
Bei Arbeitsangeboten gibt es bereits auch viel privates Engagement, das natürlich ebenfalls zu unterstützen ist, allerdings sind aber auch erste Vermittlungsplattformen entstanden, auf denen gesetzlich vorgeschriebene Details bei angebotenen Arbeitsplätzen fehlen, wie zum Beispiel der Hinweis, dass eine Beschäftigungsbewilligung durch das AMS erteilt werden muss.
Mit dem Schicksal von vertriebenen und geflüchteten Menschen darf jedenfalls kein Lohn- und Sozialdumping betrieben werden. Deshalb muss auch die Einhaltung von Gesetzen und Kollektivverträgen verstärkt kontrolliert werden, damit es zu keinen Verwerfungen am Arbeitsmarkt kommt.
Es wird leider auch die Erfahrung gemacht, dass mancherorts mit Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation bereit sind, beinahe alles zu tun, um Geld zu verdienen, nicht korrekt umgegangen wird. Daher bedarf es eines besonderen Schutzes für die Betroffenen, entsprechender Kontrollen und scharfer Sanktionen für Betriebe, die glauben, das ausnützen zu müssen.
Es müssen daher in den Kontrollstrukturen der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse), der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) und des Finanzministeriums in den kommenden Monaten Schwerpunktaktionen durchgeführt werden. Es reicht nicht zu kontrollieren, ob die Anmeldung eines Arbeitnehmers erfolgt ist, auch die Einstufung muss überprüft werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, Vertriebenen aus der Ukraine, die in unserem Land Schutz suchen, rasch den Arbeitsmarktzugang zu eröffnen und alle Vorkehrungen zu treffen, um diese Menschen vor Ausbeutung zu schützen. Insbesondere sollen die Kotrollstrukturen der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, der Österreichischen Gesundheitskasse und des Finanzministeriums in den kommenden Monaten Schwerpunktaktionen durchführen, bei denen auch die Einkommenseinstufungen dieser besonderen Gruppe kontrolliert und harte Strafen bei Verfehlungen ausgesprochen werden. Um die vorrangige Kontrollen dieser Vertriebenen durch die Kontrollorgane organisieren zu können, ist es notwendig, dass der besondere Status auch für die Kontrollorgane erkennbar wird. Dieser erforderliche Datenfluss soll sichergestellt werden.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte.
13.51
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause und auf der Galerie! Vier Grundfreiheiten sind die Basis unseres EU-Binnenmarktes: Dienstleistungen, Kapital, Personen und Waren können sich frei durch das Unionsgebiet bewegen. Für uns als Konsumenten ist dies ein großer Luxus, wir müssen uns aber auch die Hintergründe anschauen. Waren bewegen sich nämlich nicht von alleine, sie müssen von jemandem transportiert werden. Das geschieht in der EU noch immer sehr häufig mittels Lkw, und auch diese fahren noch nicht von alleine. Es braucht einen Menschen, der vorne im Fahrerhaus sitzt. Für diese Dienstnehmer, die Fahrer, haben wir in den vergangenen Jahrzehnten schon wichtige Regelungen beschlossen, die vor Ausbeutung schützen sollen.
Es gibt nun neue Regelungen für die Kabotage innerhalb Europas. Ausländische Frachtunternehmen dürfen ihre Fahrer nicht mehr ewig und drei Tage durch unterschiedliche Mitgliedstaaten schicken. Die Fahrer müssen zumindest einmal im Monat ihre Ruhezeit im Heimatland verbringen.
Wir regeln nun auch die wöchentlichen Ruhezeiten neu. Diese sind nun zu planen und dürfen nicht mehr nur im Lkw verbracht werden. Das sind wichtige Schritte für den Arbeitnehmerschutz und auch gegen Lohndumping, denn es kann nicht sein, dass heimische Frachtunternehmer nicht konkurrenzfähig sind, weil ausländische Mitbewerber die Preise zulasten ihrer Fahrer drücken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wir setzen somit weitere wichtige Schritte, um das Arbeitsumfeld und die Wettbewerbsbedingungen in der Logistikbranche zu verbessern.
Ebenso beinhaltet die Regelung die Anpassung an die neuen Führerscheinbedingungen. L17-Fahrer haben nun die Möglichkeit, eine Fahrerkarte zu bekommen und werden somit auch über die lückenlose technische Aufzeichnung geschützt. Das alles sind gesetzliche Rahmenbedingungen, die wir als Nationalrat schaffen müssen. Dafür sind nicht die Gewerkschaften, sondern wir als Politik zuständig und verantwortlich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Genau deshalb auch noch ein paar Worte zum Antrag der Abgeordneten Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehrabschlussprämie: Ich weiß nicht, wie oft uns als Volkspartei bereits vorgeworfen wurde, wir würden über die Sozialpartner drüberfahren. (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Die vereinte Opposition wildert aber in der Zwischenzeit selbst im Revier der Sozialpartner. Auf dieser Ebene müsste nämlich das Einführen eines Bonus für einen Lehrabschluss ausverhandelt werden. Es ist ganz klar eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern auf Basis von Kollektivverträgen. (Heiterkeit der Abg. Belakowitsch. – Abg. Wurm: Ha, ha!)
Vielleicht sollte man sich gerade aufseiten der Sozialdemokratie wieder an Größen wie Anton Benya erinnern, die noch ein gesundes Verständnis vom Verhältnis zwischen Politik und Arbeitnehmervertretung hatten, bevor man die Aufgaben der Sozialpartner an den Nationalrat delegiert. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Bei Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist es nämlich wichtig, dass die beiden Seiten direkt miteinander sprechen. Als christlich-soziale Gewerkschafterin bin ich eine Verfechterin des sozialen Dialogs auf Augenhöhe. Zum Schluss darf ich den Sozialpartnern noch ein Zitat von Anton Benya für ihre Verhandlungen mitgeben, das mir als bäuerliche Interessenvertreterin besonders gut gefällt: „Die Kuh, die man melken will, sollte man nicht schlachten“. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Bravoruf des Abg. Hörl.)
13.55
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Wenn Sie sich jetzt überhaupt nicht mehr auskennen, wofür die Österreichische Volkspartei steht, kann ich das nachvollziehen. Das ist auch ganz schwer zu verstehen gewesen.
Das Erste, worum es gegangen ist: Es ist um eine Verbesserung der Ruhezeiten von Fernfahrern gegangen. Dem werden wir unsere Zustimmung geben. Die Frau Kollegin hat dann großartig gesagt: Das müssen wir hier herinnen beschließen, das beschließt nicht die Gewerkschaft! Beim nächsten Antrag war dann genau das Gegenteil der Fall: Das beschließen die Gewerkschaft und die Sozialpartnerschaft, da sind wir als Parlament außen vor! (Zwischenruf des Abg. Hörl.) – Sie müssen sich irgendwann einmal mit sich selbst einigen, wofür Sie glauben, dass Sie hier herinnen sind, weil Sie ja auch Gewerkschafterin sind. In welcher Rolle haben Sie jetzt geredet, Frau Kollegin Zopf (Beifall bei der FPÖ), als Abgeordnete oder als christlich-soziale Gewerkschafterin? – Es ist nicht erkennbar gewesen.
Man kann es sich nicht immer so drehen, wie man will. Man muss eine stringente Linie fahren, und das ist das Problem der Österreichischen Volkspartei und dieser Bundesregierung insgesamt – in allen Belangen, nicht nur am Arbeitsmarkt oder bei der Sozialpolitik: einmal so und einmal anders, einmal hü und einmal hott. Das ist ein Sauhaufen, den Sie hier darbieten! Das Problem ist, dass sich draußen keiner mehr auskennt! (Oh-Rufe bei der ÖVP.)
In dem Antrag, über den Frau Kollegin Zopf hier am liebsten nicht abstimmen möchte, weil das Parlament nicht zuständig ist, sondern die Sozialpartner und die Gewerkschaften, ging es darum, dass man die Lehre attraktiviert, dass man jungen Menschen, die eine Leistung erbracht haben, die eine Lehrabschlussprüfung gemacht haben, eine Prämie ausbezahlt. Das ist etwas, das hier herinnen zu beschließen ist, denn es ist ein Ausdruck politischen Willens, zu sagen: Ja, ich möchte, dass junge Menschen für die Leistung, die sie erbringen, auch eine Anerkennung bekommen! (Abg. Michael Hammer: Ihr wollt Freibier für alle, ja!)
Und ja, wir als Politiker wollen in Zukunft mehr Facharbeiter haben, damit wir vielleicht irgendwann einmal hier stehen können und nicht mehr klagen müssen: Wir haben einen Facharbeitermangel! – Frau Kollegin, darauf zielt das ab.
Die Volkspartei ist aber offensichtlich so mit sich selbst beschäftigt, dass sie nicht einmal mehr einen Antrag ordentlich lesen kann (Abg. Hörl: Das ist eine Unterstellung!), das ist das Problem! Das Ergebnis ist dann diese österreichische Regierungspolitik, die uns in Wahrheit seit zwei Jahren das Leben zur Hölle macht. Die Regierung regiert an den Bürgern vorbei, und das ist auch der Grund, warum ihr immer mehr Zuspruch verliert: weil sich die Leute irgendwann nicht mehr auskennen, nicht nur in der Coronapolitik, auch am Arbeitsmarkt, auch in anderen Bereichen. Das ist euer Problem!
Es ist noch ein Antrag von mir auf der Tagesordnung, und dieser ist mir deswegen besonders wichtig, weil Kollege Stöger begonnen hat, über den Arbeitsmarkt zu sprechen, der sich langsam erholt. Wir wissen nicht, wie er sich angesichts des Krieges in der Ukraine, der schon vier Wochen dauert und bei dem leider Gottes immer noch kein Ende in Sicht ist, weiterentwickelt. Wir hoffen alle jeden Tag, dass es vielleicht doch noch ganz rasch zu einem Frieden kommt, zumindest einmal zu einem Waffenstillstand, aber wir haben das Problem, dass viele Firmen, vor allem sehr energieintensive Betriebe, überlegen, ob sie ihre Mitarbeiter nicht in Kurzarbeit schicken sollen. Insoweit braucht es
natürlich auch weiterhin ein Kurzarbeitsmodell, wie auch immer das dann am Ende ausgestaltet wird. Wir können heute noch nicht abschätzen, wie viele Personen das brauchen werden.
Die Arbeitslosigkeit ist zum Glück schon relativ niedrig. Das nützt aber den Betroffenen natürlich überhaupt nichts, meine Damen und Herren. Das ist schön für jene, die nicht mehr arbeitslos sind, nützt aber den Betroffenen überhaupt nichts. Was ich nicht möchte, ist, dass man versucht, wie es Teile der Österreichischen Volkspartei, vor allem des Wirtschaftsflügels immer wieder versuchen, diese Arbeitslosen auszusteuern und aus dem System rauszubringen. Das kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
Unser Zugang ist ein anderer: Wir müssen versuchen, die Leute wieder in den Arbeitsprozess zu reintegrieren. Das ist das, was notwendig ist, da muss man sich halt etwas überlegen und da muss man auch flexibel werden. – Herr Bundesminister, Sie sind ja gerade dabei, das Arbeitslosengeld Neu aufzusetzen – was auch immer am Ende des Tages herauskommen wird. Eines muss aber, glaube ich, der wesentliche Fokus sein: Wir müssen darauf schauen, die Leute in den Arbeitsprozess zurückzubringen. Das ist das, was es braucht (Bundesminister Kocher nickt), und dafür stehen wir als Freiheitliche Partei. (Beifall bei der FPÖ.)
13.59
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei den Tagesordnungspunkten, die gerade behandelt werden, geht es unter anderem um die Verlängerung der Inanspruchnahme von Kurzarbeit von 24 auf maximal 26 Monate.
Warum wird das heute beschlossen? – Es sollen die Unternehmen, die bislang die Coronakurzarbeit in Anspruch genommen haben – das sind insbesondere jene Unternehmen, die nach wie vor von Beschränkungen, von Maßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie betroffen waren, von der Stadthotellerie über die Nachtgastronomie bis hin zu Flughafenbetreibern –, die Möglichkeit haben, diese Coronakurzarbeit ausschleifen zu lassen, sich besser anpassen zu können, weil jetzt erfreulicherweise natürlich schön langsam die massiven Beschränkungen, die es gegeben hat, auslaufen. Damit es aber diesen fließenden Übergang gibt, diesen guten Übergang, wird die Kurzarbeit noch einmal um zwei Monate verlängert, und das ist ein guter und wichtiger Schritt.
Wir werden die Kurzarbeit, auch wenn sie Covid-19-bedingt an Bedeutung verlieren wird, auch in den nächsten Wochen und Monaten brauchen. Es gibt dazu auch ein Modell, das die Sozialpartner bereits gemeinsam mit der Regierung erarbeitet haben, das mit Ende Juni ausläuft, das durchaus auch Ansatzpunkte für ein künftiges Modell bieten und liefern kann.
Wir werden Kurzarbeit brauchen, ganz einfach deshalb, weil dieser verbrecherische Krieg, den Putin gegen die Ukraine gestartet hat, natürlich auch massive ökonomische Auswirkungen auf Europa hat, auch massive ökonomische Auswirkungen auf Österreich haben wird, also einzelne Branchen, einzelne Betriebe, die Lieferkettenprobleme haben, die Probleme mit Rohstofflieferungen haben, die Probleme mit der Energieversorgung haben (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer), unter Umständen tatsächlich auf diese Modelle umsteigen müssen, auf Kurzarbeit umsteigen müssen (Abg. Loacker: ... müssen Steuerzahler ... Probleme zahlen!), damit es ihnen eben möglich ist, die Beschäftigung zu halten. (Zwischenrufe der Abgeordneten Loacker und Doppelbauer.) Wir wollen Beschäftigung halten, wir wollen Beschäftigung sichern, insbesondere auch die Einkommen der Beschäftigten sichern (Zwischenruf des Abg. Loacker), und darum wird Kurzarbeit auch in Zukunft notwendig sein.
Lassen Sie mich noch zu einem Punkt sprechen, den Kollegin Belakowitsch erwähnt hat, einem Antrag, in dem es darum geht, arbeitslose Menschen vor Aussteuerung zu sichern, zu schützen: Es geht dabei – das, was hier eingefordert wird – insbesondere um ein Bekenntnis zur Notstandshilfe und dass die Notstandshilfe nicht abgeschafft werden soll. – Ja, dieses Bekenntnis gebe ich sehr gerne ab. Dieses Bekenntnis hat unser Sozialminister Johannes Rauch abgegeben, hat unser Sozialminister Wolfgang Mückstein schon abgegeben, gebe ich regelmäßig ab, hat auch unser Arbeitsminister Kocher abgegeben. (Bundesminister Kocher nickt.) Wer bei der letzten Enquete zur Reform der Arbeitslosenversicherung war, hat dort klar hören können: Nein, die Notstandshilfe wird nicht abgeschafft! – Und ich möchte schon eines erwähnen: Diese Regierung war und ist bislang die erste, die die Notstandshilfe in einer Krise erhöht hat (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer), und zwar für eineinhalb Jahre.
Diese Regierung ist die erste, die Arbeitslosengeld und Notstandshilfe in Form von Einmalzahlungen inzwischen dreimal erhöht hat, einmal als Teuerungsausgleich. Diese Regierung ist diejenige, die erstmals tatsächlich versucht hat, in der Pandemie, in einer Krise – das hat keine sozialdemokratisch geführte Regierung gemacht, schon gar keine Regierung mit blauer Beteiligung (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch) – diese wichtigen Einrichtungen und sozialen Absicherungen, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, noch besser auszustatten. Darauf sind wir stolz und darüber freuen wir uns, und das Instrument der Notstandshilfe hat sich in der Krise derartig bewährt, dass es vonseiten der Regierung, von unserer Seite, von grüner Seite sowieso dezidiert keine Überlegungen gibt, diese auch abzuschaffen.
Was aber schon interessant ist: Es kommt ja nicht nur darauf an, was man in der Opposition sagt, denn da kann man viel fordern (Zwischenruf des Abg. Kaniak), es kommt vor allem darauf an, was man tut, wenn man in der Regierung ist. Es ist nämlich schon sehr bezeichnend, dass ausgerechnet in einer türkis-blauen Regierung eine blaue Arbeits- und Sozialministerin das Wifo beauftragt hat, doch durchzurechnen, was eine Abschaffung der Notstandshilfe bedeuten würde. Dazu hat es Studien gegeben, dazu hat es wissenschaftliche Beauftragungen gegeben, und im Regierungsprogramm ist es ja auch mehr oder weniger so drinnengestanden.
Wissen Sie, was das bedeutet hätte? – Dass 121 000 Menschen ausgesteuert gewesen wären, das war das Aussteuerungsprogramm einer türkis-blauen Regierung unter einer Arbeitsministerin Hartinger-Klein. So schaut es nämlich aus! Und die FPÖ ist halt wie immer, sie schreit: Haltet den Dieb! – Das kennen wir, das sind wir gewohnt, das ist nichts Neues: die FPÖ mit der fetten Kassa unterm Arm. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
14.04
Präsidentin Doris Bures: Im weiteren Verlauf der Debatte ersuche ich wieder um Mäßigung in der Ausdrucksweise.
Nun gelangt Herr Abgeordneter Loacker zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mir würde schon die fette Kassa von Lothar Lockl spannend genug vorkommen, (Abg. Wurm: Ah? Richtig!), wenn ich das von der grünen Seite her höre. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS.)
Kollege Koza hat gelobt, wie super es sei, dass man jetzt die Kurzarbeit nicht nur 24 Monate, sondern 26 Monate lang machen kann. Ich sage Ihnen: Ein Betrieb, der 26 Monate in Kurzarbeit ist, ist wahrscheinlich so marod, dass man kein Steuergeld mehr hineinschütten sollte. (Abg. Tanja Graf: Na ja, Kollege!) Wir haben nämlich so viele offene Arbeitsstellen wie schon lange nicht mehr, und Sie nehmen Steuergeld in die Hand
und halten Arbeitnehmer in Jobs fest, in denen sie nicht gebraucht werden, während wir auf der anderen Seite Firmen haben, die einen Arbeitskräftemangel haben und diese Leute sofort einstellen würden. Das ist aktives Verbrennen von Steuergeld, und jetzt dehnen Sie die Kurzarbeit auch noch auf 26 Monate aus.
Richtig wäre es, die Kurzarbeit zurechtzustutzen und wieder zu den Bedingungen anzubieten, wie sie bis 2019 gegolten haben. Wenn Kollege Koza Lieferkettenprobleme ins Treffen führt, dann muss ich sagen: Lieferkettenprobleme sind klassische betriebliche Probleme, betriebliche Risiken, und es ist nicht die Aufgabe des Steuerzahlers, einzuspringen, wenn ein Unternehmen betriebliche Risiken hat, die sich realisieren. Und wenn jemand Geschäfte mit Russland macht und über Jahre gut verdient hat und jetzt geht es nicht mehr, dann muss er auch die Folgen seiner eigenen Dispositionen tragen und kann diese nicht dem Steuerzahler überwerfen, denn die guten Geschäfte mit Russland hat man ja auch gemacht. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS.) Dann muss man jetzt auch die Risiken tragen, die sich realisiert haben.
Diese Regierung aber, die ja auch durch die Öbag-Chefin ausrichten lässt, man würde gerne noch mehr Betriebe verstaatlichen, arbeitet ja an der Umsetzung des Modells Landwirtschaft auf die gesamte Wirtschaft. Es sollen alle vom staatlichen Tropf abhängig gemacht werden. Das ist Ihr Ziel. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS.)
Jetzt noch einmal zur Notstandshilfe: Es wäre richtig gewesen, das umzusetzen, was seit 2017 im schwarz-blauen Regierungsprogramm gestanden ist (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), nämlich die Notstandshilfe und die Mindestsicherung zu einem System der sozialen Absicherung zusammenzuführen. Das Wort Aussteuerung, das Kollege Koza verwendet hat, kommt ja aus den Dreißigerjahren – er ist da einfach in der Zeit ein bisschen zurückgeblieben –, damals hat es keine Sozialhilfe und Mindestsicherung gegeben.
Man muss sagen, das Schlimmste, was einem in Österreich passieren kann, ist, dass man einen Tausender Mindestsicherung bekommt. Das ist nicht viel, ein Tausender, aber ich sage Ihnen, es ist eine Errungenschaft des Sozialstaates, dass man nicht tiefer fallen kann als in die österreichische Mindestsicherung, die im internationalen Vergleich ein ganz großartiges Niveau bietet. Das muss man einfach sagen.
Der Rechnungshof sagt immer wieder, dieses Parallele von Notstandshilfe und Mindestsicherung, dass sich zwei Behörden darum kümmern, dass eine Person sozial abgesichert ist, ist ineffizient. Es ist auch demütigend für die Leute, wenn sie die eine Leistung da beantragen müssen und für die soziale Absicherung noch zu einer zweiten Behörde latschen müssen, also zweimal betteln müssen, damit sie einmal sozial abgesichert sind. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Wurm. – Abg. Wurm: Das war jetzt einmal eine gute Rede!)
14.08
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich der Herr Bundesminister zu einer Stellungnahme gemeldet. – Bitte, Herr Minister Kocher.
Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Es sind zwei gesetzliche Vorhaben, die heute auf der Tagesordnung stehen: einerseits der geplante und jetzt auch konjunkturgerechte Ausstieg aus der Coronakurzarbeit – und zwar der Coronakurzarbeit, nicht der Kurzarbeit insgesamt, dazu sage ich gleich ein bisschen mehr – und das Mobilitätspaket für die Sicherheit im Straßenverkehr im Zusammenhang mit Vorschriften, was Ruhezeiten und Ähnliches betrifft.
Bevor ich damit starte, vielleicht einige Worte zur Lage: Wir erleben eine sehr schwierige Situation mit großer Unsicherheit, einen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, der uns alle, glaube ich, sehr betroffen macht, auch die Folgen auf die Menschen dort.
An erster Stelle steht natürlich der Schutz dieser Menschen in der Ukraine und wenn sie zu uns kommen, aber natürlich hat das Ganze auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, auch wenn wir im Moment, was die Arbeitslosenzahlen betrifft, noch keine sehr starken Effekte sehen. Wir haben die letzten Wochen weiter zurückgehende Arbeitslosenzahlen erlebt. Die Zahl ist jetzt so gering, wie sie letztes Jahr im Sommer war, und im Sommer ist sie generell immer geringer als im Winter und Frühjahr, das heißt, die Lage ist weiter stabil und der Arbeitsmarkt ist resilient. Die Dynamik scheint sich aber einzubremsen, und was immer auch passiert, es kann durchaus sein, dass sich die Lage weiter verschlechtert, dass wir dann auch am Arbeitsmarkt die Folgen der Sanktionen, die Folgen des Kriegs und die Folgen der wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Kriegs sehen, und das heißt natürlich, dass wir uns darauf vorbereiten müssen.
Ein wichtiger Faktor wird weiterhin die Kurzarbeit sein. Deshalb ist es, glaube ich, wichtig, diese Kurzarbeit auch fortzuentwickeln. Es gibt drei Dinge, die heute im Zusammenhang mit der Kurzarbeit eine Rolle spielen.
Erstens die Coronakurzarbeit: Das war die Kurzarbeit für Betriebe, die behördlich geschlossen waren oder in denen es aufgrund der behördlichen Einschränkungen massive Umsatzausfälle gab. Diese Coronakurzarbeit hat 1,3 Millionen Beschäftigungsverhältnisse in 120 000 Betrieben gesichert. Gerade am Höhepunkt der Pandemie, zu Beginn, war sie besonders wichtig. Sie kann jetzt, Ende März, auslaufen, weil die Pandemie den Arbeitsmarkt nicht mehr so stark beeinträchtigt. Das ist der erste Punkt. Ich glaube, es ist wichtig zu sagen, dass die Pandemie zwar noch immer Folgen zeigt, dass sie aber glücklicherweise am Arbeitsmarkt nicht mehr so stark spürbar ist.
Zweitens: Es gibt die reguläre Kurzarbeit, die bis Ende Juni läuft. Es ist vereinbart, in der Koalition gemeinsam mit den Sozialpartnern über den weiteren Weg, wie diese Kurzarbeit ab 1. Juli 2022 ausgestaltet sein soll, zu sprechen. Es ist klar, dass es weiterhin Kurzarbeit braucht. Dabei geht es nicht nur um Lieferengpässe, sondern auch um Sanktionen, die dazu führen, dass zum Beispiel Betriebe auch massiv in ihrer Geschäftstätigkeit beeinträchtigt sind. Deshalb braucht es diese Kurzarbeit, um Beschäftigungsverhältnisse zu erhalten.
Der dritte Punkt betrifft die Frage der Dauer der Kurzarbeit. Es gibt eine gesetzliche Grundlage, die die Kurzarbeit grundsätzlich für ein Kurzarbeitsprojekt auf 24 Monate befristet. Es gibt einige Betriebe, die tatsächlich sehr, sehr lange durch Coronaeinschränkungen betroffen waren. Das sind vor allem Veranstalter, das sind vor allem Stadthotels, die länger keine Veranstaltungen oder Kongresse organisieren konnten. Für diese wollen wir jetzt in diesem Gesetzesvorhaben die maximale Inanspruchnahme um zwei Monate bis auf 26 Monate verlängern, um eben einen geplanten und auch geordneten Ausstieg aus der Coronakurzarbeit möglich zu machen.
Ich glaube, das ergibt ökonomisch Sinn und ist auch für alle Betroffenen, für die Betriebe und für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die optimale Lösung. Wir sprechen von einer kleinen fünfstelligen Zahl, von knapp über 10 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bisher fast über die gesamten 24 Monate in Kurzarbeit waren.
Der zweite wichtige Punkt, der nicht auf der Tagesordnung steht, aber auch mit der Sicherheit für Unternehmen zu tun hat, bezieht sich auf eine Verordnung, die ich heute noch ganz kurz erwähnen möchte.
Wir haben heute gemeinsam mit dem Gesundheitsressort die Risikogruppenfreistellungsverordnung um zwei Monate bis Ende Mai verlängert. Die Infektionszahlen bei Omikron sind immer noch hoch. Die Risikogruppen sind oft auch trotz einer Impfung noch stärker gefährdet als die anderen Beschäftigten. Deshalb ist es, glaube ich, das richtige Signal, diese Freistellung zu verlängern. Sie tritt nur dann in Kraft, wenn es keine andere Möglichkeiten wie Homeoffice oder andere Schutzvorkehrungen gibt, schützt
aber einige Tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor ganz gefährlichen Verläufen, die sich aus einer Ansteckung ergeben könnten – deshalb diese Verlängerung um zwei weitere Monate. Die Kosten übernimmt dann die öffentliche Hand, das heißt, die Betriebe haben keine Kosten, wenn es zu einer solchen Freistellung von Risikogruppenangehörigen kommt.
Der letzte Punkt, noch ganz kurz, betrifft das Mobilitätspaket. Dabei geht es um verbesserte Schutzstandards für Lenkerinnen und Lenker. Es wurde schon angesprochen: Die wöchentliche Ruhezeit soll nicht im Fahrzeug verbracht werden. Es gibt also ein Verbot, es gibt bessere Aufzeichnungsvorschriften, eine Modernisierung der Aufzeichnungsvorschriften, und es gibt eine noch stärkere Verpflichtung zu regelmäßigen Ruhezeiten. Das sorgt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr, deshalb bitte ich auch um Zustimmung zu dieser sinnvollen Regelung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)
14.14
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Tanja Graf zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Minister! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Ich darf bei diesen Tagesordnungspunkten auf zwei Anträge näher eingehen.
Der erste Antrag ist von der FPÖ und hat die Nummer 1672. Da geht es darum, dass die FPÖ einen Antrag eingebracht hat, der für meinen Geschmack eigentlich entbehrlich und geschmacklos ist. Wir sprechen von einem Antrag, in dem Sie ein Arbeitspapier des Wirtschaftsbundes kritisieren, das sich mit der Frage der degressiven Arbeitslosenversicherung auseinandergesetzt hat, und das mit der Aussteuerung von 1933 vergleichen. Diesen Vergleich zu bringen ist entbehrlich und geschmacklos (Abg. Belakowitsch: Das Papier ist geschmacklos!) – mehr kann ich dazu nicht sagen. (Beifall bei der ÖVP.) Ich weise diese Kritik aufs Schärfste zurück. Das ist eine bodenlose Frechheit. (Abg. Belakowitsch: Na dann war’s richtig!)
Ich würde Ihnen raten, einen besseren Vergleich zu ziehen. Machen Sie den Vergleich aussagekräftiger, anhand der Sozialleistungen, die wir in Österreich haben! Vergleichen Sie das mit dem Budget, das wir in Österreich haben! Kollege Loacker hat es eigentlich auf den Punkt gebracht: Wir haben eine Mindestsicherung, die sehr hoch ist. Wir haben auch ein Sozialbudget, das die Hälfte unseres Haushaltsbudgets ausmacht; und wenn ich mir das Budget des Arbeitsministers anschaue: das sind 9 Milliarden Euro. Machen Sie diesen Vergleich, bevor Sie so einen Antrag einbringen! (Beifall bei der ÖVP.)
Es ist auch wichtig für uns – ich glaube, auf diesen Fokus sollten wir uns konzentrieren ‑, dass wir Menschen in Beschäftigung bringen und Ihnen auch Perspektiven schaffen.
Zum zweiten Antrag – Minister Kocher hat es schon gesagt –: Wir haben einen Antrag eingebracht, 2334, in dem es um die weitere Gewährung der Kurzarbeit geht. Wir haben auch schon ausführlich darüber gesprochen. Es geht dabei definitiv nicht um eine Verlängerung, sondern es geht um Betriebe, die es jetzt wirklich schwer haben. Das sind die Veranstalter, das ist die Stadthotellerie.
Auch der Vergleich, den Kollege Loacker gebracht hat, dass man Menschen sozusagen dort blockiert, um den Arbeitsmarkt weiterzutreiben, hinkt. Wenn es so einfach wäre, dann wäre die Frage ja längst beantwortet. Es ist nicht so einfach. Ich kann einen Tontechniker nicht einfach an eine Maschine stellen und sagen: Du bist jetzt ein Facharbeiter. Wenn das so einfach wäre, dann hätten wir ja auch die Lösung dafür. Das ist es nicht. (Beifall bei der ÖVP.)
Zum Thema Lehre: Frau Kollegin Belakowitsch hat meine Kollegin Frau Zopf kritisiert. Also eines darf ich schon sagen – ich bin Lehrlingsbotschafterin von Salzburg –: Wenn
Sie die Studien darüber lesen, warum sich ein junger Mensch, ein Jugendlicher für eine Lehre entscheidet, dann werden Sie feststellen, dass der Grund dafür nicht Ihr Antrag sein wird, bei dem am Ende der Lehre eine Prämie herausschaut. Das ist es nicht. Man sollte Jugendliche am Beginn der Lehre motivieren, den Weg in die Lehre zu gehen.
Ein Grund liegt darin, dass die Unternehmen attraktiver sind. Die Unternehmer machen da sehr viele Sachen, um Jugendliche eben davon zu überzeugen. Es sind auch die Eltern zu Hause, die mitentscheiden, ob ein junger Mensch eine Lehre macht oder nicht. Wir haben in Salzburg den Talente-Check, bei dem wir sehr ausführlich auf dieses Thema und auf die Talente der Jugendlichen eingehen. Darauf sollten wir uns fokussieren: Wie kann ich die Lehre attraktiver gestalten? – Das geht nicht nur mit Geld allein, Frau Kollegin!
Wir können uns gerne auch einmal bilateral darüber unterhalten, wie wir das in Salzburg machen. Vielleicht können wir gemeinsam ein Projekt starten, durch das wir die Lehre attraktiver gestalten können. (Abg. Belakowitsch: Dann kann es ja in Salzburg keinen Facharbeitermangel mehr geben!) Ich lade Sie gerne dazu ein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.17
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Seemayer. – Bitte.
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Abgeordnete Graf, Sie haben da etwas ganz Richtiges gesagt: Es kommt oft auch darauf an, wie die Eltern daheim zu einer Lehre stehen. Da spielt ganz oft die Erfahrung, die die Eltern im Arbeitsleben machen, eine Rolle: ob man mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ordentlich umgeht und sie im Betrieb ordentlich behandelt.
Viele Betriebe machen das auch, da haben Sie schon recht, aber viele Menschen machen die Erfahrung, dass man im Arbeitsleben nicht immer fair behandelt wird, und dann ist es völlig verständlich, dass Eltern ihren Kindern vielleicht eher zu einer schulischen Ausbildung raten, um dem Druck des Arbeitslebens als Arbeiterin oder Arbeiter nicht ausgesetzt zu sein. Wir müssen also auch an den Arbeitsbedingungen der Eltern arbeiten, wenn wir wollen, dass die Eltern den Kindern die Lehre empfehlen. (Beifall bei der SPÖ.)
Vielleicht noch ganz kurz zum Thema Kurzarbeit: Wenn es notwendig ist, dass wir jetzt noch einige wenige Betriebe unterstützen, indem wir die Kurzarbeit von 24 auf 26 Monate ausdehnen, dann ist das in Ordnung. Es trifft nicht mehr sehr viele. Wenn es für einige notwendig ist, dann glaube ich, dass es sinnvoll ist, diese Maßnahme umzusetzen.
Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Transportbereich ist ein ganz wichtiger und auch notwendiger Schritt. Jeder von uns kennt die völlig überfüllten Lkw-Parkplätze entlang der Transportrouten quer durch ganz Europa. Auch wenn diese ständig ausgebaut oder attraktiver gestaltet werden, ist es oft eine Zumutung, wenn man dort auf den Abstellplätzen in den Fahrzeugen die wöchentliche Ruhezeit verbringen muss. Mit der Umsetzung der Bestimmungen aus dem EU-Mobilitätspaket soll dies nun endgültig der Vergangenheit angehören. Die wöchentlichen Ruhezeiten sollen zumindest einmal im Monat zu Hause verbracht werden können.
Ich denke auch, dass das ein Stück weit ein Beitrag dazu ist, um den ständigen Arbeitskräftemangel, den wir derzeit in der Transportbranche schon haben, zu bekämpfen. Wenn wir wollen, dass wir dafür Arbeitskräfte finden, muss man sich überlegen, wie man
auch die Arbeitsbedingungen in dieser Branche verbessert. Dann wird es auch wieder leichter sein, Menschen zu finden, die diesen Job auch machen.
Eines vielleicht noch zu den Ideen, dass einmal der Kollektivvertragspartner oder Sozialpartner, einmal der Gesetzgeber zuständig ist: Das kann man sich einfach nicht aussuchen. Wenn man sich anschaut, wie gute Ideen oft in Gesetze gegossen worden sind, wird man draufkommen, dass manche Ideen von Betriebsrätinnen und Betriebsräten in Betrieben umgesetzt wurden. Die Kollektivvertragspartner haben viele dieser Ideen auch in die Kollektivverträge aufgenommen, um sie mehr Menschen zugänglich zu machen, und gute Ideen aus Kollektivverträgen sind oftmals ins Gesetz gekommen, damit sie allen zugänglich sind. Ich glaube, das ist eine richtige und wichtige Vorgehensweise, die wir in Österreich gewählt haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.21
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kira Grünberg. – Bitte.
Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte in meiner Rede auf die Tagesordnungspunkte 10 und 11 eingehen.
Tagesordnungspunkt 10 betrifft die Kurzarbeit, über die wir heute schon mehr gehört haben. Normalerweise ist es Unternehmen nur möglich, 24 Monate Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen. Wir werden das jetzt um zwei Monate verlängern, weil es einfach immer noch Unternehmen gibt, die von der Covid-19-Pandemie sehr stark betroffen sind. Das sind auf der einen Seite Unternehmen, die bei Veranstaltungen tätig sind, aber auch der Städtetourismus, die Städtehotellerie.
Darüber hinaus sind wir nun auch mit einer neuen Krise konfrontiert. Durch den Krieg Russland gegen die Ukraine ist absehbar, dass das auch bei uns in Österreich wirtschaftliche Folgen haben wird, auf der einen Seite durch die Sanktionen, auf der anderen Seite aber eben auch durch Lieferengpässe. Wir hören jetzt schon von Unternehmen, dass sie Engpässe bei Rohstoffen und Materialien haben und damit nicht wie gewohnt ihrer Produktion nachgehen können. Deshalb werden wir uns auch Gedanken darüber machen müssen, wie eine Fortsetzung der Kurzarbeitmöglichkeiten unabhängig von der Covid-19-Pandemie vonstattengeht.
Nun noch zum Tagesordnungspunkt 11, zu dem wir von den Vorrednerinnen und Vorrednern noch nicht viel gehört haben. Es geht um die Beziehungen im Bereich der sozialen Sicherheit mit der kanadischen Provinz Québec. Österreich hat mit vielen verschiedenen Ländern auf der ganzen Welt Abkommen über die soziale Sicherheit. Diese umfassen vor allem Bestimmungen der Pensionsversicherung, die Gleichstellung der beidseitigen Staatsangehörigen oder auch die Zusammenrechnung der Versicherungs- und Wohnzeiten für einen Leistungsanspruch.
In Kanada gibt es aber eine Besonderheit, und die betrifft eben die Provinz Québec. Diese hat ein eigenes Pensionssystem. Zudem fallen in Kanada auch die Bereiche der Kranken- und Unfallversicherung in die Zuständigkeit der Provinzen. Deshalb hat Österreich mit Québec eine völkerrechtliche Vereinbarung geschlossen, damit auch dort die soziale Sicherheit gewährleistet wird.
Nun ist es natürlich auch so, dass durch verschiedene Entwicklungen in nationalen und zwischenstaatlichen Bereichen der sozialen Sicherheit von Zeit zu Zeit Anpassungen und Überarbeitungen notwendig sind. So ist es auch mit Kanada gewesen. 2015 konnte ein neues Abkommen vereinbart werden. Mit dem vorliegenden Gesetz wird nun auch die Vereinbarung mit der Provinz Québec aktualisiert. Es betrifft hauptsächlich neue Pensionsberechnungen und zusätzlich auch noch die neu aufgenommenen Bestimmungen
im Bereich der Unfallversicherung. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Koza und Jakob Schwarz.)
14.24
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Zuseher! Es war schon relativ verblüffend, was Frau Kollegin Graf und Frau Kollegin Zopf von der ÖVP zu diesen Tagesordnungspunkten ausgeführt haben.
Vielleicht einmal zur Kollegin Graf: Wenn das alles so gut funktioniert, dann gehe ich davon aus, dass ihr in Salzburg jetzt keinen Facharbeitermangel in den Unternehmen habt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Tanja Graf: Sie verwechseln ...!) Die Realität ist, dass natürlich auch in Salzburg ein Facharbeitermangel besteht.
Bei Frau Kollegin Zopf war der Vergleich mit der Kuh recht interessant. Ich würde es vielleicht ein bisschen anders definieren: Es geht auch darum, dass man die Kuh füttert, wenn man Milch haben will. Genau darum geht es bei diesem Antrag, den unser Wirtschaftssprecher Kollege Angerer mit uns gemeinsam eingebracht hat.
Dass die Grünen als weltfremde Partei diesen Antrag nicht verstehen, ist mir klar (Heiterkeit bei den Grünen), aber ihr von der ÖVP seid ja im Wirtschaftsprozess dabei, ihr kennt die Seite der Unternehmer und die Seite der Arbeitnehmer. Und das Problem ist ja nicht neu, das diskutieren wir seit Jahren, um nicht zu sagen, Jahrzehnten. Es ist absehbar: Der Fachkräftemangel in Österreich wird immer größer. Das ist vor allem für Unternehmer eine Belastung, und das wäre eine sehr sinnvolle Maßnahme.
Ich sage es noch einmal für die Zuseher: Wir haben in diesem Antrag gefordert, dass jeder, der in Österreich eine Lehre erfolgreich abschließt, eine Prämie von 10 000 Euro bekommt, und zwar 5 000 Euro in bar und 5 000 Euro in Form eines Ausbildungsschecks (Abg. Tanja Graf: Das wird von den Branchen schon gemacht!), mit dem er sich danach nach eigenen Interessen weiterbilden kann. Dabei braucht er den Arbeitgeber gar nicht zu fragen, sondern er hat einen Scheck über 5 000 Euro, womit er sich noch einmal spezialisieren und weiterbilden kann.
Was an diesem Vorschlag, Frau Graf, jetzt schlecht sein soll, müssen Sie mir einmal erklären. Alle Maßnahmen, die gesetzt wurden – auch von der Wirtschaftskammer, der Arbeiterkammer, der Gewerkschaft –, um dieses Problem, dass wir immer weniger Facharbeiter haben, zu lösen, sind ja sinnvoll. (Abg. Tanja Graf: Nicht am Ende der Lehre!) Sie haben uns aber über die Jahre nicht zum Ziel geführt. Wir müssen das also noch einmal verstärken und intensivieren. Nur zur Erinnerung: Den Blum-Bonus haben wir auch im Parlament entschieden. Selbstverständlich können wir auch das hier entscheiden.
Weil der Minister gerade hier ist: Wie die Arbeitslosenzahlen in Österreich zeigen, haben wir rund 380 000 Arbeitslose (Zwischenruf der Abg. Kirchbaumer), und 50 Prozent davon sind eben leider Gottes Menschen, die keine Ausbildung absolviert haben. Sie haben nach neun Jahren Schule die Ausbildung abgeschlossen. Das ist genau das Problem am Arbeitsmarkt, und alles, was in diese Richtung Verbesserung bringt – und zwar für die Arbeitnehmer, aber auch für die Arbeitgeber –, sollte man unterstützen.
Ich kann die ÖVP nur noch einmal auffordern: Bitte geht in euch, denkt darüber nach und unterstützt diesen praxisgerechten, zukunftsorientierten, nachhaltigen Vorschlag für unsere jungen Menschen und für die Wirtschaft! Es kann ja für die ÖVP bitte schön keine Hürde sein, das zu unterstützen. Das könnt ihr ja draußen auch niemandem erklären, warum ihr dagegen seid. Wenn ihr heute wie im Ausschuss dagegenstimmt, werde euch daran erinnern, dass die ÖVP nicht will, dass junge Menschen in Österreich unterstützt
werden, wenn sie eine Lehre beginnen und diese erfolgreich abschließen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Hörl: So ein Blödsinn! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ist die ÖVP dagegen? Daran werde ich euch erinnern.
Bitte schön, denkt noch einmal nach, redet mit eurem Klubobmann! (Zwischenruf bei der ÖVP.) Denkt nach und findet einen Zugang, um dieses Projekt zu unterstützen (weiterer Zwischenruf bei der ÖVP), weil das ein ganz wichtiges Element wäre, um den Fachkräftemangel für Unternehmer zu verringern und die Arbeitslosenzahlen, die wir beim AMS haben, zu verringern. Es wäre also eine Win-win-Situation. Bitte schön, das ist ja für euch nicht so schwierig, zu verstehen. Springt über den Schatten und geht mit diesem Antrag mit! Das würde uns allen guttun.
Einen letzten Satz zum Nachdenken: Ihr habt ja auch mit der Abschaffung der Hacklerpension einen Kardinalfehler gemacht (Ruf bei der ÖVP: Jaaa!), wodurch Menschen, die eine Facharbeiterausbildung haben und 45 Jahre arbeiten, Steuern zahlen, Abgaben zahlen, jetzt auch noch Abschläge in der Pension bekommen. Wir werden nicht müde werden, euch diesen Sündenfall umzuhängen. Wir werden versuchen – hoffentlich sind wir einmal gemeinsam so stark –, das wieder geradezubiegen und für die Menschen wieder besser zu machen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Hörl: Das war Populismus pur!)
14.30
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Yannick Shetty. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren, wie wir gerade schon gehört haben, einen Antrag der FPÖ zur Einführung einer Lehrabschlussprämie. Wir haben das auch im Ausschuss schon gesagt: Das ist grundsätzlich gut und geht in die richtige Richtung, denn wir müssen alles tun, um die Lehre attraktiver zu gestalten. Es wird aber halt nicht ausreichen.
Ich möchte ein paar Gründe nennen, warum da so dringend Handlungsbedarf ist. Der schon häufig, auch heute schon häufig angesprochene Fachkräftemangel ist im Endeffekt primär ein Lehrlingsmangel. Wenn man sich die Mangelberufsliste auf Bundesebene und diese 66 Berufe anschaut, dann kommt man zum Schluss, dass ungefähr zwei Drittel dieser Berufe, also zwei Drittel aller Mangelberufe, Lehrberufe sind.
Vor diesem Hintergrund ist es besonders schockierend, wenn wir auf die Lehrlingszahlen schauen. Während 2008 132 000 junge Menschen in einer Lehre waren, waren es 2021 nur mehr 107 000, also ein Minus von 20 Prozent. Gleichzeitig sind die offenen Lehrstellen in diesem Zeitraum explodiert. 2008 waren – unter Anführungszeichen – „nur“ 3 600 Lehrstellen offen, während 2021 mehr als 7 200 Lehrstellen offen waren, die Zahlen haben sich verdoppelt. Wir müssen also mehr tun und wir müssen weniger auf Floskeln setzen, wie zum Beispiel Lehre attraktiveren – ich kann das fast schon nicht mehr hören, wenn das kommt. Wir müssen diese Floskel, wenn wir sie verwenden, auch mit Leben erfüllen!
Deswegen möchte ich Ihnen drei ganz konkrete Vorschläge machen, was wir tun könnten. Erstens: Wir machen die Lehre attraktiver, indem wir sie flexibler gestalten. Wir leben nicht mehr im Jahr 1950, als man einen Beruf erlernte und den dann sein ganzes Leben ausübte. Wir müssen vereinfachen, dass man von einem Lehrberuf auf einen anderen umsteigen kann, deswegen müssen wir die Lehre modularisieren.
Zweitens: Wir brauchen mehr, wir brauchen bessere, wir brauchen verpflichtende Berufsorientierung. Ich sage das jetzt ganz salopp so dahin: Wenn man mit 14 oder 15 Jahren in der Schule sitzt, ist es dann nicht sinnvoller, sich beispielsweise zwei
Stunden pro Woche mit einer ordentlichen Berufsorientierung auseinanderzusetzen –natürlich muss diese Berufsorientierung qualitativ hochwertig sein –, als zwei Stunden im Zeichen- oder Religionsunterricht zu sitzen?
Ich erzähle Ihnen ein ganz konkretes Beispiel: Ich war in Oberösterreich bei einem kleinen und mittleren Unternehmen und habe dort mit den Lehrlingen gesprochen. Da war eine junge Frau – ich muss noch einmal nachschauen, denn es ist ein so komplexer Lehrberuf –, sie hat eine Lehre zur Wärme-, Kälte- und Schallschutztechnikerin gemacht, also etwas sehr Technisches. Bei ihr ist bei der Berufsorientierung rausgekommen, dass sie Leichenwäscherin werden soll. Also jetzt nichts gegen Leichenwäscher, aber, ich glaube, dass das ein bisschen praxisfern ist und auseinandergeht, das erkennt jeder.
Drittens, das wird der FPÖ jetzt weniger gefallen, werden wir die Lehrstellenlücke nicht nur mit österreichischen Lehrlingen schließen können. Deswegen haben wir auch einen ganz konkreten Vorschlag gemacht, nämlich die Rot-Weiß-Rot-Karte zu reformieren und einen eigenen Aufenthaltstitel mit der Rot-Weiß-Rot-Karte Lehre einzuführen, damit junge Menschen aus Drittstaaten die legale Möglichkeit haben – das ist jetzt nicht möglich –, nach Österreich zu kommen, um hier einen Lehrberuf zu lernen. Ich sage es ganz klar: Ja, wir brauchen eine Willkommenskultur für qualifizierte Zuwanderung.
Die Lehre ist der Weg aus dem Fachkräftemangel. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch, und jetzt müssen Sie bitte endlich ins Tun kommen! (Beifall bei den NEOS.)
14.33
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Erwin Angerer. – Bitte.
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte auch noch einmal auf das Thema und auf unseren Antrag, eine Lehrabschlussprämie von 10 000 Euro einzuführen, zurückkommen.
Es ist ja eigentlich immer so, dass kritisiert wird, die Opposition bringe keine Vorschläge, kritisiere die Regierung nur, habe selber keine Ideen. Herr Minister Kocher, Sie haben doch als Experte beim IHS auch immer alles gewusst und die Politik beraten und gesagt, was alles gemacht gehört! Jetzt muss ich Sie einmal fragen: Wo sind denn Ihre Vorschläge? Wo sind denn Ihre Vorschläge, um die Facharbeiterproblematik zu lösen? Wo sind denn Ihre Vorschläge, um mehr Lehrlinge in die Lehre zu bringen? Wo sind sie denn, Herr Minister? – Ich höre nichts mehr von Ihnen – seit Sie Minister und nicht mehr Experte sind, höre ich nichts mehr.
Vielleicht melden Sie sich zu Wort und sagen uns heute, welche Vorschläge Sie zum Thema Lehrlinge, wie man mehr Lehrlinge in die Lehre bringen kann oder wie man den Facharbeitermangel lösen kann, hätten. Experten haben wir ja genug in dieser Regierung, Expertinnen, Experten und noch mehr Expertinnen und Experten beraten die Regierung – kommen tut aber nichts! Jetzt ist es genau umgekehrt, jetzt kritisiert die Regierung die Opposition, die Vorschläge einbringt.
Eine Lehrabschlussprämie, um den Lehrberuf einfach aufzuwerten, das ist der Zugang. Nicht nur um Geld zu verteilen, sondern um zu sagen, der Lehrling, und in weiterer Folge der Facharbeiter, ist uns etwas wert. Es ist so, dass vier von zehn Lehrlingen selbstständig werden, das heißt, das ist auch eine Investition in die Zukunft, das ist eine Investition in die Privatwirtschaft, weil die auch Unternehmer werden. Wenn man dem Lehrling nach seiner Lehre 5 000 Euro gibt und das in Vergleich stellt – ich will jetzt gar nicht damit vergleichen, was wir für andere Bereiche ausgeben – mit dem, was wir in Studenten investieren: Ein Student kostet den Staat circa 30 000 bis 40 000 Euro, das übernimmt der Staat für sein Studium. Der Lehrling ist uns nicht 5 000 Euro plus 5 000 Euro für seine Ausbildung wert? – Also das ist lächerlich. Man muss den Beruf und den Facharbeiter aufwerten, da muss man etwas tun!
Auf der anderen Seite haben wir natürlich auch Vorschläge eingebracht, dass man die Vorschriften und Auflagen für Unternehmen, was die Lehrausbildung betrifft, zurücknimmt, um die Unternehmen zu entlasten. Auch da ist nichts passiert. Wir haben mehrfach den Blum-Bonus gefordert, um die Unternehmen zu unterstützen, was die Kosten der Lehre betrifft – auch da hat man nichts getan.
Also, Herr Minister, nur zu kritisieren, die Opposition zu kritisieren, das ist zu wenig. Bringen Sie selbst Vorschläge! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
14.36
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht die Berichterstattung ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2241/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kreditvergabe an Pensionist*innen (1408 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2107/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „1.000 Euro Österreich-Gutschein“ (1409 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2001/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Energiearmut verhindern – keine Strom- und Gaspreiserhöhungen durch öffentliche EVUs (1410 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2229/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Preismonitoring, Inflationsstopp und Einführung einer Treibstoffpreisdeckelung (1411 d.B.)
16. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2302/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsausgleich um 4,0 Prozent für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension (Pensionsanpassung 2022) (1412 d.B.)
17. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2340/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des
Tabakmonopolgesetz 1996 und des Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 –BVergGKonz 2018 (1417 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 bis 17 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße Herrn Bundesminister Johannes Rauch in unserer Mitte und erteile als erster Rednerin Frau Abgeordneter Gabriele Heinisch-Hosek das Wort. – Bitte.
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Arbeitsminister! Herr Sozialminister! Der Herr Sozialminister bleibt, der Herr Arbeitsminister verlässt uns. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte uns alle, auch wenn es wehtut, noch einmal daran erinnern, denn ich glaube, es muss gesagt werden und Sie müssen es auch hören, dass seit Türkis-Blau I, II und jetzt auch unter Türkis-Grün sozialpolitisch wirklich Abbau in diesem Land betrieben wurde.
Abbau wurde nicht nur betrieben, weil es meine persönliche Meinung ist, weil die Sozialdemokratie in vielen Stunden Zusammenkunft im Sozialausschuss wirklich gute Vorschläge eingebracht hat, die nicht gehört werden, schubladisiert werden, sprich auch vertagt werden, sondern weil es auch wissenschaftlich belegt ist. Wissenschaftlich belegt ist, dass die Umgestaltung der Mindestsicherung in die Sozialhilfe Neu viele, viele Menschen in diesem Land ärmer gemacht hat – diese Studie können Sie alle nachlesen –, da wart ihr, die FPÖ unter Schwarz-Blau I und II, seinerzeit Handlanger oder verlängerte Werkbank der ÖVP (Zwischenruf des Abg. Lausch), und jetzt seid es ihr, die Grünen.
Jetzt repariert ihr ein bisschen, aber das ist leider zu wenig. Es gibt Teuerungsausgleich, Energiebonus, das sind alles Einmalmaßnahmen, die natürlich niemandem auf Dauer in eine Situation bringen, in der das Leben gut bestritten werden kann. Ich wiederhole noch einmal, weil es gestern ein wichtiges Thema war und auch heute Thema ist: Preissteigerung von 6 Prozent, Preissteigerung von 6 Prozent für die Pensionistinnen und Pensionisten, um eine sehr volatile Gruppe heranzuziehen. Viele Pensionistinnen und Pensionisten können das mit der Pensionserhöhung, mit dem Ausgleich von 1,8 bis 3 Prozent nicht bewerkstelligen. Es geht um das Wohnen, um das Heizen, um das Essen, es geht um Energie, es geht einfach darum, dass manche Haushalte armutsgefährdet sind.
Eine Untersuchung, die wissenschaftlich belegt ist, EU-Silc, eine ganz große Befragung, weist aus, dass fast jeder zweite Einelternhaushalt, Alleinerziehende mit ihren Kindern, armutsgefährdete Personen beinhaltet. Es ist heute schon gesagt worden: 350 000 Kinder, jedes fünfte Kind in diesem Land, sind armutsgefährdet.
Das ist ein Armutszeugnis für diese Bundesregierung, und ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie absolut nicht reagieren, Menschen, die in ihrer Existenz bedroht sind, nicht begleiten und keine Maßnahmen setzen, damit die Ausgrenzung, die damit verbunden ist, damit die Armutsgefährdung, die Armut, die damit verbunden ist, und dass dieses Stigma, dieser Stempel, den diese Menschen aufgedrückt bekommen, endlich, endlich beseitigt werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für niemanden außer für die Ölkonzerne ist diese Zeit, dieser schreckliche Krieg jetzt wirklich das absolut Positive. Die machen die fettesten Gewinne ever, und der Preisdeckel der Wirtschaftsministerin lässt auf sich warten. Ab 1. April drohen Mieterhöhungen, weil Sie nicht tätig werden. Viele können sich die Mieten nicht mehr leisten. Warum stoppen Sie die nicht? Die Sozialleistungen gehören nicht immer wieder mit Einmalzahlungen adaptiert, wobei man den Bonus, den man mit der Post bekommt, dann noch einlösen muss. Man hofft darauf, dass die, die viel verdienen, ihn nicht einlösen. Das alles sind Schildbürgerstreiche, die einer Regierung eigentlich nicht würdig sind. (Beifall bei der SPÖ.)
Genauso müsste die Pensionserhöhung vorgezogen werden. Daher stimmen wir dem Antrag der Freiheitlichen zu, die 4-prozentige Pensionsanpassung jetzt zu machen. Wir fordern das schon länger. Sie muss vorgezogen werden.
Im Übrigen, Herr Sozialminister, beenden Sie bitte endlich das Coronachaos! Es kennt sich kein Mensch mehr aus, und das wird uns nicht helfen. Das Impfen ist am Nullpunkt angelangt, und wir gefährden damit die Gesundheit von noch mehr Menschen, wenn da nichts passiert. (Beifall bei der SPÖ.)
14.41
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek! Auch wenn Sie noch öfter wiederholen, dass nichts passiert ist und nichts passiert – die Aussage wird deswegen nicht richtiger. Ich sage es immer wieder, ich sage es mit vollster Überzeugung und ich sage es auch gerne, weil wir nämlich tatsächlich etwas tun, etwas getan haben und auch weiter tun werden, weil das große Problem der Teuerung, der Inflation, der steigenden Energiepreise natürlich etwas ist, das insbesondere die einkommensschwächeren Gruppen, die PensionistInnen, die MindestsicherungsbezieherInnen, Menschen in Arbeitslosigkeit und NiedrigverdienerInnen besonders stark spüren. Das wissen wir alle. Wir müssen sicherstellen und wir müssen alles tun, damit sich die Menschen, die wirklich von der Teuerung besonders stark betroffen sind, ihre täglichen Aufwendungen, ihre Lebenshaltungskosten auch leisten können. Wir müssen sie dabei bestmöglich unterstützen und ihnen bestmögliche Hilfe bieten. Darum haben wir auch bereits – und das tatsächlich ziemlich früh, nämlich bereits im Dezember beginnend – entsprechende Pakete geschnürt, wir haben ein erstes Paket und ein zweites Paket geschnürt.
Das erste Paket hat insbesondere darauf abgezielt, dass genau diese besonders vulnerablen Gruppen, genau die, die es besonders stark trifft, die wirklich das Problem haben, was sie sich noch leisten können, ob sie sich das Essen noch leisten können oder die Gasrechnung bezahlen müssen, besonders unterstützt werden. Und die Leistungen werden auch bereits ausbezahlt, die ersten 150 Euro für arbeitslose Menschen sind bereits überwiesen worden, und es werden demnächst die Gelder für die StipendienbezieherInnen überwiesen und auch für die PensionistInnen, für die MindestpensionistInnen und für alle anderen, für die wir diesen 300-Euro-Teuerungsausgleich beschlossen haben. Das sind 300 Euro für die Gruppen, die das Geld tatsächlich dringend und möglichst rasch brauchen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Der zweite Punkt: Was war noch in diesem Paket drinnen? Das wird immer wieder ausgeblendet: Wir haben glücklicherweise im Unterschied zu anderen Ländern wie Deutschland beispielsweise eine Steuerreform beschlossen, eine Steuerreform, die insbesondere auch unteren Einkommensgruppen zugutekommt, mit dem Sozialversicherungsbonus, mit dem erhöhten Pensionistenabsetzbetrag und Leistungen, die wir vorgezogen haben, um der Teuerung entgegenwirken zu können. Wir haben den Klimabonus, der für das ganze Jahr ausbezahlt wird, für das ganze Jahr gilt, obwohl erst im zweiten Halbjahr die CO2-Steuer einsetzt. Auch das stärkt die Haushalte.
Wenn man sich dieses ganze Bündel insgesamt anschaut – und ich habe mir das angeschaut –, werden insbesondere PensionistInnenhaushalte jetzt auch mit der Senkung der Energieabgaben um 400 bis 500 Euro entlastet; jene Haushalte, die Mindestpension beziehen, sogar um 700 bis 800 Euro, und das allein aufgrund der Antiteuerungsmaßnahmen.
Dazu kommt noch, und das freut mich schon besonders, dass endlich auch manche Bundesländer nachgezogen und ihre Sozialleistungen entsprechend umgestellt, intensiviert oder erhöht haben. Ich möchte Tirol lobend erwähnen, das jetzt einen Energiekostenzuschuss beschlossen hat; 250 Euro zusätzlich zu einem bereits hohen Heizkostenzuschuss von 250 Euro, das heißt, die bekommen bis zu 500 Euro. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Kollege Wurm lacht. Er weiß offensichtlich nicht, was 500 Euro für einkommensschwache Haushalte bedeuten. Ich weiß das noch, denn ich habe auch einmal studiert und vom Stipendium gelebt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir haben in Salzburg beispielsweise eine Erhöhung der Mindestsicherung, der Sozialhilfe pro Kind um monatlich 39 Euro, und wir haben in Wien – und auch das möchte ich lobend erwähnen – jetzt de facto eine Erhöhung des Teuerungsausgleichs um 200 Euro zusätzlich. Ja, das sind Leistungen, die ganz wunderbar, ganz wichtig und zentral sind. Und ich würde dringend bitten, dass insbesondere auch in dem Land, das die FPÖ mitregiert, in Oberösterreich, endlich auch entsprechende Maßnahmen gesetzt werden, um die Ärmsten der Armen, diejenigen, die das Geld wirklich brauchen, entsprechend zu unterstützen. Es ist höchste Zeit. Schaut euch die genannten Beispiele an und folgt ihnen! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.45
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Kollege Koza, wir sind im österreichischen Parlament! Es geht darum, was die Bundesregierung macht, wie die Bundesregierung den Bürgern angesichts dieser Teuerung hilft, die wir erleben. Die gibt es schon länger, als der Krieg dauert. Schon Ende letzten Jahres war nämlich absehbar, dass die Energiepreise explodieren werden. Was, Herr Kollege Koza, hat diese Bundesregierung tatsächlich gemacht? (Zwischenruf des Abg. Koza.)
Sie haben die Pensionisten erwähnt.1,8 Prozent Pensionserhöhung! Und da reden Sie irgendetwas davon, dass Sie auf die Ärmsten der Armen geschaut hätten?! Jemand, der 1 300 Euro Pension brutto bezieht, das sind in etwa 1 150 Euro netto, der hat von dieser Bundesregierung 1,8 Prozent Erhöhung bekommen. Das, meine Damen und Herren von der Bundesregierung, ist nicht sozial, sondern ein Im-Stich-Lassen der Pensionistinnen und Pensionisten gewesen. Wir haben damals schon gewusst, dass die Inflationsrate in die Höhe schnellen wird, und sie ist schon um den Jahreswechsel bei etwa 3 Prozent gelegen, meine Damen und Herren. Da hätte man hinschauen und handeln müssen, und nicht erst im Nachhinein sagen: Da geben wir einmal da 100 Euro und da 150 Euro und dann schicken wir etwas mit der Post und dann machen wir dort und dann machen wir da.
Das sind Almosen, die Sie verteilen. Sie möchten die Bürger zu Abhängigen machen, die dann jedes Mal Danke sagen. Das ist ein ganz anderer Weg als der, den wir gehen wollen. Wir wollen den Bürgern nämlich nachhaltig helfen, wenn es um die Teuerung geht. Und daher braucht es jetzt noch einmal eine Pensionserhöhung, nämlich 4 Prozent. Das ist ja ohnehin schon wieder überholt, und selbst mit 4 Prozent ist ein Realeinkommensverlust für Pensionisten gegeben, aber es wäre immerhin mehr als das Doppelte von dem, was Sie den Pensionisten gönnen, meine Damen und Herren von der Bundesregierung.
Das ist das, was wir so kritisieren. Sie schauen zu, seit Monaten schauen Sie zu. Der Spritpreis geht in unendliche Höhen hinauf, und die Bundesregierung sitzt da, verschränkt die Arme und sagt: Vielleicht sollte die Wettbewerbsbehörde etwas tun. Wo ist
denn die Wirtschaftsministerin gewesen? Warum hat sie denn nichts gemacht? Warum wird denn die CO2-Steuer nicht für mindestens zwei Jahre ausgesetzt, meine Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei? Ist das wirklich ein Thema für sie, dass das so wichtig ist, dass ab 1. Juli noch einmal 20 Cent pro Liter auf den Spritpreis draufkommen, nur weil das die Grünen wollen? Ist das wirklich Politik im Sinne der Bürger in diesem Land? Im Sinne der Pendler? Die können sich dann im Lohnsteuerausgleich nächstes Jahr irgendwann eine erhöhte Pendlerpauschale holen. Das kann doch nicht das sein, womit man den Bürgern tatsächlich hilft.
Die Leute brauchen jetzt sofort Hilfe. Wie schaut es denn aus bei den Familien, bei den AlleinerzieherInnen, bei den Müttern, bei jenen, die Kindergeld beziehen? Wann war denn da die letzte Erhöhung? Ich höre nichts von der Regierung, da kommt nichts. Bei Lebensmitteln irgendetwas, macht man da etwas mehrwertsteuermäßig? Ich höre nichts, da kommt nichts von dieser Bundesregierung. Die Bürger werden schlicht und einfach im Stich gelassen, meine Damen und Herren! Und wann immer ein Antrag der Opposition kommt, wird er abgelehnt, wird drübergefahren, wird er lächerlich gemacht. Wir machen ohnehin so viel!, das ist dann die Antwort.
Allein die Bürger spüren es nicht, die sind verzweifelt. Jetzt kommen die Abrechnungen, die Nachforderungen bei den Gas- und Stromkosten. Die Leute wissen nicht, wie sie das bezahlen sollen. Und hier herinnen herrschen gähnende Leere und Schweigen. Es kommt von dieser Bundesregierung nichts!
Herr Sozialminister, vielleicht nehmen Sie sich auch einmal die Zeit, Sozialpolitik zu machen. In der Coronapolitik sind Sie ja, das haben Sie bewiesen, noch ärger als Ihre beiden Vorgänger. Das Chaos ist explodiert. Eine Verordnung, die großspurig am Sonntag angekündigt wird, kommt nicht. Oder doch? Man weiß es nicht. Also Coronapolitik können Sie nicht. Lassen Sie es bleiben, wir brauchen sie eh nicht mehr! Vielleicht können Sie Sozialpolitik.
Schauen Sie bitte hin, wie die Lebensbedingungen vieler Menschen in unserem Land sind! Helfen Sie bitte jetzt und bringen Sie auch Ihre Fraktion einmal dazu, dass sie wieder hinschaut, dass es Sozialpolitik gibt, die diesen Namen auch verdient, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Als Freiheitliche Partei, die wir hier viele Anträge eingebracht und auch die Petition „Kostenlawine stoppen“ im Internet gestartet haben, nämlich auf stopp.kostenlawine.at, werden wir uns auch in den nächsten Wochen und Monaten immer dafür einsetzen, dass jetzt endlich gehandelt wird!
Es braucht eine Senkung der Mehrwertsteuer auf die Energie, es braucht eine Senkung der Mehrwertsteuer auf die Lebensmittel! (Zwischenruf des Abg. Lausch.) Es braucht dringend einen Beschluss, dass diese unselige CO2-Steuer aus dieser ökosozialen Steuerreform ausgesetzt wird, meine Damen und Herren, damit die Bürger wieder ein bisschen mehr Hoffnung schöpfen können, dass sie sich das Leben leisten können! (Beifall bei der FPÖ.)
14.51
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Fürlinger. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Kollege Koza hat die Zeit ausreichend genützt. Ich habe zu wenig Zeit, um alles aufzuzählen, was diese Regierung alles gemacht hat. Kollege Koza ist zu Recht diesem etwas peinlichen Sozialpopulismus, der hier von einigen geboten wird, entgegengetreten. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Fischer.)
Ich, meine Damen und Herren, beschäftige mich mit einem anderen Thema, das uns tatsächlich durchaus beschäftigt und auch zu Recht von einigen Kollegen aufgegriffen worden ist. Quer durch alle Ausschüsse, egal, ob sie zuständig sind oder nicht, wird jetzt die Kreditvergabe für Pensionisten thematisiert.
Wir haben ein kleines Problem, bestehend aus einer Kreuzung zwischen Konsumentenschutz und Bankenregelung. Wir haben vor einigen Jahren ein Verbraucherkreditgesetz beschlossen, mit dem wir den Verbraucher schützen wollten und den Banken aufgetragen hatten, ganz genau zu untersuchen, was denn die Voraussetzungen für eine Kreditvergabe sind.
Gleichzeitig ist man infolge der Bankenkrise 2008 auf europäischer Ebene, aber auch auf nationaler Ebene darangegangen, das Bankgeschäft zu regulieren. Und immer wenn Dinge auf beiden Seiten gut gemeint sind, kann man sie auch oben drüberdrehen; dann kann man sie so weit bringen, dass sie sich gegen den Zweck richten.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, die Europäische Zentralbank und andere Institutionen auf europäischer Ebene kommen und sagen, die Banken dürfen keine Kredite mehr vergeben, und wenn, dann müssen sie sie mit so vielen Sicherheiten unterlegen, dass es faktisch unmöglich wird, einem mittelalterlichen bis älteren Menschen, der über kein besonderes Vermögen oder hohes Einkommen verfügt, einen Kredit zu geben.
Die FMA in Österreich schreibt eins zu eins das ab, was auf europäischer Ebene von gewissen Lobbyorganisationen wie der Baselgruppe den Banken aufgetragen wird; und am unteren Ende ist der Konsument, der geschützt werden soll, derjenige, gegen den sich das Gesetz richtet. (Beifall und Zwischenruf des Abg. Wurm.) Man kann die Dinge so weit übertreiben. Man kann den Konsumentenschutz so missinterpretieren und so stark machen, dass er sich gegen den Geschützten wendet.
Hier werden wir, glaube ich, gemeinsam, meine Damen und Herren, versuchen müssen, a) das Gesetz entsprechend anzupassen. Ich spreche vom Verbraucherkreditgesetz. Andererseits werden wir als Österreich den europäischen Institutionen auch klar sagen müssen, dass wir diese Form der Regulierung, die in manchen Bereichen einfach unsinnig ist, wieder aufheben. Sonst geht es uns am Ende wie dem berühmten Zauberlehrling:
„Herr, die Not ist groß!
Die ich rief, die Geister
werd ich nun nicht los.“
Daher, meine Damen und Herren, müssen wir gemeinsam zaubern, dass die Pensionisten wieder zu ihrem Kredit kommen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Wurm. – Abg. Wurm: ... EU-Reden ... habe ich nie gehört!)
14.54
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir diskutieren jetzt sechs verschiedene Wünsch-dir-was-Anträge von Rot und Blau in einer Debatte. Da ist alles Mögliche dabei: ein 1 000-Euro-Gutschein für alle, eine 4-prozentige Pensionserhöhung sofort, ein Treibstoffpreisdeckel, ein Energiepreisstopp, eine Inflationsbremse und vieles mehr, also wirklich alles von allem für alle.
Diesen Anträgen von Rot und Blau liegt ein gewaltiges Missverständnis zugrunde, dem diese beiden Parteien gemeinsam unterliegen. Sie glauben nämlich, der Staat könnte alles auffangen. Das geht aber deshalb nicht, weil der Staat ja die Gemeinschaft der
Steuerzahler ist (Zwischenruf bei der SPÖ), und die Gemeinschaft der Steuerzahler kann sich ja nicht ständig selbst auffangen. Das funktioniert nicht.
Die Gemeinschaft der Steuerzahler kann nicht alle Schwierigkeiten, die im Leben passieren, für alle auffangen. Es ist die Aufgabe der Gemeinschaft, auf die zu schauen, die nicht auf sich selbst schauen können, absolut, aber man kann nicht allen alles abfedern, weil irgendjemand am Schluss immer zahlen muss.
Die hohe Inflation, die wir aktuell erleben, ist ja nur zu einem kleinen Teil Folge der Ukrainekrise. Wenn wir etwa jetzt lesen, dass die Immobilienpreise um 12 Prozent gestiegen sind, dann ist es nicht die Ukrainekrise, die die Immobilienpreise nach oben treibt, sondern das ist die Folge von jahrelanger Geldschwemme durch die Europäische Zentralbank.
Die EZB hat das deswegen gemacht, weil sie marode, aufgrund von populistischen Politikergeschenken hochverschuldete Staaten aus der Misere retten will. Die Bürger zahlen jetzt dafür in Form von Inflation. Also die Geschenke aus Steuergeld, die Geschenke von populistischen Politikern müssen jetzt in Form von Inflation bezahlt werden.
Eines müsste eigentlich klar sein: Wir können nicht auf Dauer mehr konsumieren, als wir an realen Werten produzieren. Das ist aber viel zu lange passiert. Es müsste auch klar sein, dass wir uns nicht mit der Notenpresse in den Wohlstand drucken können, indem wir sagen: Dann machen wir halt höhere Pensionen. Das funktioniert so nicht.
Seriöse Oppositionsarbeit würde so aussehen, dass man Dinge beantragt, die man selbst auch umsetzen würde, wenn man in der Regierung wäre. Was Rot und Blau heute liefern, ist aber billigster Bassenapopulismus. Das ist einfach das Unterste vom Untersten! Das hat mit Oppositionsarbeit nichts zu tun, das ist einfach nur noch zum Genieren. (Beifall bei NEOS und ÖVP sowie der Abg. Fischer. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
14.57
Präsidentin Doris Bures: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Johannes Rauch das Wort. – Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Vielleicht zunächst anknüpfend an Sie, Kollege Loacker, und auch an die Vorredner und Vorrednerinnen, eine Bemerkung, bevor ich auf die Teuerung zu sprechen komme: Eines ist schon klar: Österreich ist auch deshalb gut durch die letzten beiden Jahre gekommen und auch gut aufgestellt, was Armut und Armutsbekämpfung angeht, weil wir ein funktionierendes Sozialstaatsmodell haben. Das ist über die Jahre erstritten worden, auch in diesem Haus beschlossen worden, auch von der Sozialpartnerschaft, die oft gescholten wurde, hochgehalten worden, und das ist gut so. Das haben andere europäische Staaten abgeschafft und verloren. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Das ist die Basis von Armutsbekämpfung und Wohlstandssicherung, und das sollten wir nicht vergessen. Da stehen wir im internationalen Vergleich gut da. Da breche ich, das sage ich auch dazu, eine Lanze für die Sozialpartnerschaft. Die wird ja oft irgendwie – wie soll ich sagen? – als Nebenregierung dargestellt. Ich halte das für eine gute Form des Dialogs und der Miteinbindung, auch wenn die Forderungen manchmal überschießend sind.
Also gestern sind uns Forderungen präsentiert worden, die haben meiner überschlagsmäßigen Rechnung nach etwa 15 Milliarden Euro betragen. Man kann darüber diskutieren, ob und wie man das finanzieren kann, aber ich stehe dazu: Das österreichische Sozialstaatsmodell ist ein gutes und bewahrt uns davor, dass Armut sich flächendeckend ausbreitet.
Zu den Maßnahmen: Ich weiß schon, dass Ihnen alles zu langsam ist, zu wenig weitreichend, was die Armutsbekämpfung angeht; aber es ist auch nicht so, dass die Bundesregierung nichts gemacht hat. Kollege Koza hat es aufgezeigt: Es sind in Summe, wenn man die Maßnahmen seit dem letzten Jahr zusammenzählt, etwa 5 Milliarden Euro, die lockergemacht worden sind. 5 Milliarden Euro, meine Damen und Herren, waren auch zu Zeiten einer großen Koalition eine Steuerreform, und zwar eine ziemlich maßgebliche Steuerreform vom Volumen her. Da hat man schon davon gesprochen, dass das ganz ordentlich ist, dass das gestemmt werden kann.
Nun weiß ich auch, dass Inflation, Inflationsbekämpfung nicht ausschließlich dadurch bewältigt werden kann, dass der Staat das auffängt. Das geht sich ökonomisch nicht aus. Auch ich als Sozialpolitiker muss sagen, das geht sich ökonomisch nicht aus. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn man sich ein bisschen die Marktmechanismen, die dahinter liegen, anschaut, muss man halt auch wissen, dass dort Gewinne lukriert werden, die gar nicht – wie soll ich sagen? – durch direkte Eingriffe oder Ersatzzahlungen des Staates steuerbar sind; das ist klar.
Wo wir etwas gemacht haben und wo wir treffsicher sind, das ist bei den untersten Einkommen, bei den MindestsicherungsbezieherInnen, bei den BezieherInnen von Mindestpensionen; da haben wir rasch und treffsicher geholfen.
Diese Auszahlungen laufen genau jetzt. Da hat die Bundesregierung bereits im letzten Jahr Maßnahmen gesetzt. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Die Auszahlungen folgen heuer. Wir sind da auf einem guten Weg, und Sie können sich darauf verlassen, wir suchen entlang des Sozialpartnergipfels auch das Gespräch mit den Verbänden, um da allenfalls nachzubessern.
Ich bleibe dabei, die Bundesregierung hat rasch gehandelt, hat treffsicher gehandelt und muss sich da im internationalen Vergleich – und ich habe mir das sehr genau angeschaut, auch in der Schweiz, auch in Deutschland, auch in Frankreich – nicht nur nicht verstecken, sondern hat, was die Höhe und die Treffsicherheit angeht, so glaube ich, Hervorragendes vorzuweisen. – Ich danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
15.01
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Seit den letzten Wochen ist das drängendste Thema für die Menschen in Österreich die massive Teuerung der Lebenshaltungskosten.
Für viele Menschen ist das Leben nicht mehr leistbar. Wir reden hier nicht von Luxusgütern, die man sich nicht mehr leisten kann, sondern es geht um Lebensmittel, es geht um die Miete, es geht um Strom- und Heizkosten. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)
Die Regierung hat einige Maßnahmen angekündigt, die jedoch für die Menschen nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Unsere Anträge wurden ignoriert und wieder nicht aufgenommen. Die Hauptbetroffenen sind jene Menschen, die nur ein geringes Einkommen haben, und dazu gehören auch die PensionistInnen.
Da gibt es keine Lösungsansätze der Regierung, ganz im Gegenteil: Die Regierung weigert sich, die Pensionen vorzeitig zu erhöhen. Ich möchte heute aber eine enorme Diskriminierung der PensionistInnen in unserer Gesellschaft aufzeigen – es geht da um
2,4 Millionen Menschen in Österreich –, denn auch die PensionistInnen haben das Recht, ungehindert am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilzuhaben. Es ist unglaublich, dass PensionistInnen keine Kredite bekommen, auch wenn sie ausreichend Sicherheiten hätten und es wahrscheinlich wäre, dass diese Kredite wieder zurückgezahlt würden.
Wovon spreche ich im Konkreten? – Zum Beispiel vom Austausch der Ölheizung in einem Einfamilienhaus eines Pensionisten oder vom Umbau zu einem barrierefreien Badezimmer oder auch von der Anschaffung eines Treppenliftes. Das sind massive Kosten, die sich die wenigsten ohne Kredit leisten können. Leider vergeben die Banken aber keine Kredite an Menschen, die in Pension sind, obwohl Sicherheiten da wären.
Kollege Fürlinger hat vorhin schon die EU-Regelungen, die Baselabkommen der Banken und so weiter angesprochen. Überraschenderweise gibt es in Deutschland aber die Möglichkeit, dass Kredite für PensionistInnen, die Sicherheiten vorweisen können, geschaffen wurden. Warum ist das in Österreich nicht möglich? Wir brauchen hier nicht zu zaubern und den Zauberlehrling zu zitieren, wir brauchen nur zu beschließen und zuzustimmen, nämlich unserem Antrag. (Beifall bei der SPÖ.)
Der Antrag wurde von uns bereits im Konsumentenschutzausschuss eingebracht. Dort wurde er vertagt. Wir haben ihn im Sozialausschuss eingebracht, jetzt soll er wieder dem Konsumentenschutzausschuss zugewiesen werden, obwohl er dort bereits vertagt wurde. Das ist eine reine Verhinderungstaktik und zeigt, dass die Regierung für die PensionistInnen absolut nichts tun will, sondern offensichtlich eben nur für Konzerne und Superreiche da ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir werden aber nicht müde, dafür einzutreten, dass diese Diskriminierung der PensionistInnen beseitigt wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
15.04
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wurm. – Bitte sehr.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kollegen! Die Ausführungen meiner Vorredner waren jetzt auch wieder sehr interessant, auch jene des Ministers. Herr Minister, ich hoffe, Sie sind jetzt nach wenigen Tagen oder Wochen noch nicht so demoralisiert, dass Sie sagen, Sie können als Sozialminister gegen diese Teuerungswelle und gegen die sozialen Probleme nichts unternehmen. Da würde ich mir schon wünschen, dass Sie in Ihrer Funktion als Sozialminister alles und ein bisschen mehr tun, um den Menschen zu helfen, und nicht jetzt schon mehr oder weniger resignieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Kollege Loacker hat ja einen sehr interessanten Volkswirtschaftsvortrag gehalten, allerdings war dann der Schlusssatz doch eher ein bisschen bösartig. Er hat die Vorschläge der Sozialdemokraten und der Freiheitlichen als „billigsten Bassenapopulismus“ – oder so in etwa – tituliert.
Wer sich die Anträge anschaut, weiß, dass das die Anträge wären, die die Bevölkerung von der Regierung erwartet. Da von der Regierung aber nichts kommt, müssen wir sie halt einbringen. Dann aber diese Anträge zu vertagen oder abzulehnen löst ja das Problem der Menschen nicht.
Ich muss vielleicht zum letzten Ausschuss noch einmal ein paar Sätze sagen: Das war noch in der Faschingszeit, und es sind doch ein paar Äußerungen gefallen, die mich fast an den Karneval erinnert haben. Kollege Koza hat zum Beispiel gesagt, diese Bundesregierung aus ÖVP und Grünen steht weiter links als die aktuelle Bundesregierung in Deutschland. (Zwischenruf bei den Grünen.) So hat er das tituliert, und dann hat er das
damit erklärt, dass er überhaupt nicht verstehe, warum da immer so quasi diese Jammerei vorherrsche, weil diese Regierung in den letzten Wochen und Monaten so viel getan habe und die Bevölkerung mit irgendwelchen Schecks, Hilfsmaßnahmen und sonstigen Dingen überschüttet. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Er war also völlig verzweifelt, weil er nicht verstanden hat, was die Problematik draußen ist.
Das ist vielleicht auch interessant: Beim Thema Energie hat Kollege Koza dann diese Maßnahme der Regierung, 10 Millionen Euro in Energieberatung zu stecken, als ganz toll verteidigt. Erklärt hat er es dann im Ausschuss so: Im Rahmen dieser Energieberatung soll man quasi in die Haushalte gehen und den Menschen erklären, wenn sie das Sofa, die Couch von der Heizung wegschieben, dann brauchen sie weniger zu heizen. Das sind diese Heiztipps, und das ist so quasi das, was die ÖVP und die Grünen jetzt offensichtlich den Menschen sagen, die mit Gaspreiserhöhungen von 30 Prozent, 40 Prozent, 50 Prozent konfrontiert sind.
Das ist einfach weltfremd, aber so agiert ihr, und das wird euch irgendwann, bald einmal hoffentlich, einholen, weil die Bevölkerung draußen die Probleme eben hat und ihr sie nicht löst, nicht einmal im Ansatz – Frau Kollegin Belakowitsch hat es gesagt –, von den Lebensmitteln bis zum Heizen, Energie, Treibstoff, und, und, und.
Sowohl wir als Freiheitliche als auch andere haben ganz konkrete Vorschläge gemacht, die eine Entlastung bringen würden: Reduzierung der Mehrwertsteuer, und, und, und. Das wischt ihr alles weg, und es kommt ein heißer Luftballon, wie es gestern erklärt wurde, und es heißt, das ist jetzt die Lösung für die galoppierende Inflation, und damit ist die Sache erledigt. (Zwischenruf des Abg. Hörl.)
Was ja auch interessant war: Vizekanzler Kogler hat die Bundeswettbewerbsbehörde thematisiert. Die werde er jetzt beauftragen, die solle einmal wegen der Konzerne schauen, wer da die Milliarden verdient hat. Vielleicht nur zur Erinnerung, liebe Grüne: Ihr habt euch da von der ÖVP die Bundeswettbewerbsbehörde abnehmen lassen. Die sitzt jetzt bei Frau Kollegin Schramböck im Wirtschaftsministerium, und die soll das jetzt quasi kontrollieren. Wir haben als Freiheitliche alles getan, um das zu verhindern – das war einmal eine sehr gute Behörde –, die Grünen haben das aber unterstützt, und jetzt ist die Bundeswettbewerbsbehörde mehr oder weniger völlig kompetenzlos. Sie kann auch nichts machen. – Das nur zur Erklärung.
Auch bei den Pensionisten – wir haben ja einen entsprechenden Antrag im Konsumentenschutzausschuss eingebracht, und die Kollegen von der SPÖ haben es auch erklärt –, noch einmal: Das Thema ist da. Wenn man heute knapp über 55 oder 60 Jahre alt ist, bekommt man bei vielen Banken trotz guter Bonität keinen Kredit mehr.
Herr Fürlinger, deine Rede war ja sensationell. So eine EU-kritische Rede habe ich von der ÖVP noch nie gehört. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Das ist eben genau diese Geschichte. Das heißt, die Regeln aus Brüssel – aber das erzählen wir seit Jahren oder Jahrzehnten – sind praxisfremd und helfen den Menschen nicht, sondern nur Konzernen. Das auch noch einmal, das habe ich schon mehrmals gesagt: Die großen Gewinner der Krisenjahre sind die Milliardäre dieser Welt. Die haben ihr Vermögen verdoppelt. Das ist ganz klar.
Wir stehen aber für eine soziale Marktwirtschaft, Herr Kollege Loacker, für eine soziale Marktwirtschaft und keinen Wildwestkapitalismus. Den hatten wir jetzt. (Abg. Loacker: Eine Staatsquote von 58 Prozent, hast du das vergessen?)
Herr Kollege Loacker, die Staatsverschuldung und dass die Milliardäre reicher und reicher werden, ist nicht die Schuld der Freiheitlichen. Das ist eben das, was das internationale Universum sich so überlegt hat, und mit diesen Realitäten leben wir jetzt, Herr Loacker. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Loacker.) Nicht wir haben zur Notenbank
gesagt: Geld pressen, Geld pressen! Das ist die Realität. Wir Freiheitliche stehen für eine soziale Marktwirtschaft.
Den Menschen muss geholfen werden, gerade jetzt. Es ist ja, bitte schön, nicht so schwierig, die Steuer auf Lebensmittel, auf Benzin, auf Gas, auf Strom zumindest befristet zu reduzieren. Das macht diese Regierung nicht. Ganz im Gegenteil: Die Grünen wollen ihre Religion mit der Ökosteuer und der CO2-Abgabe noch einmal vorantreiben. Das ist also vollkommen weltfremd. Ich kann nur hoffen, dass die Bürger bei den Wahlen irgendwann diese Regierung und diese Konstellation abstrafen, weil Grüne und ÖVP leider so weitermachen werden, solange das nicht passiert. (Beifall bei der FPÖ.)
Wie gesagt, bitte schön, ich kann nur auffordern, sich diese Anträge, die jetzt sowohl von uns als auch von den Sozialdemokraten vorliegen, noch einmal von ÖVP-Seite anzuschauen und den Menschen wirklich zu helfen. Das ist die Forderung. Ich hoffe, ihr könnt über euren Schatten springen und uns unterstützen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
15.11
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Koza zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wurm hat behauptet, ich hätte im Sozialausschuss irgendetwas von Sofaherumrücken, um es wärmer zu haben, behauptet. Weiters hat Herr Abgeordneter Wurm behauptet, ich hätte im Sozialausschuss ernsthaft behauptet, diese Regierung wäre linker als jene in Deutschland. (Abg. Belakowitsch: Das stimmt auch! Das hast du auch gesagt! Wörtlich hast du es gesagt!)
Ich berichtige tatsächlich: Von irgendwelchem Sofaherumgerücke, um Wärmegewinne in einer Wohnung zu erzielen, war nie die Rede, insbesondere von meiner Seite überhaupt nicht. Das ist frei erfunden.
Weiters habe ich darauf hingewiesen, dass die Entlastungspakete in Österreich aktuell deutlich höher ausfallen als in Deutschland (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), was freiheitliche MandatarInnen sich dazu hinreißen lassen hat, zu sagen: Na, die Regierung in Österreich ist ja linker als die in Deutschland! Das war der Fakt. So war es. Alles andere ist ein Scherz. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
15.12
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Berichterstattung ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Dann verlege ich die Abstimmungen wie vereinbart an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1781/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1413 d.B.)
19. Punkt
Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das
Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1414 d.B.)
20. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2350/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird (1415 d.B.)
21. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2344/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird (1416 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Punkten 18 bis 21 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Muchitsch. – Bei Ihnen steht das Wort, Herr Abgeordneter. Bitte sehr. (Abg. Belakowitsch: Die Abstimmungen? Wo sind die Abstimmungen?)
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 18 bis 21: Änderungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz betreffend neue Teststrategie.
Seit der vollmundigen Ankündigung der Bundesregierung über die Aufhebung von Coronamaßnahmen sind die Infektionszahlen in Österreich gestiegen, ja, und nach den Lockerungen sogar explodiert. Alle Expertinnen und Experten waren anderer Meinung, alle haben gesagt: Bei sinkenden Fallzahlen lockern, aber nicht bei steigenden Infektionszahlen! (Abg. Belakowitsch: Die sinken eh!) Die Regierung hat dennoch diese Schutzmaßnahmen aufgehoben, hat die Impfpflicht ausgesetzt, und jetzt wollen Sie auch noch die kostenlosen Tests limitieren. (Abg. Gödl: Warst du gegen die Impfung? Hast du gegen die Impfung gestimmt? Hast du gegen die Impfung gestimmt?)
Die Zeche für dieses Missmanagement zahlen die Menschen, die zahlt das Personal in den Spitälern. Die Hilferufe sind nicht zu überhören. Wenn wir uns die Meldungen ansehen – ganz aktuell aus den Pflegeeinrichtungen in Wiener Neustadt, in Baden, in Mödling –, dann sehen wir, dass diese Einrichtungen auf einen Notbetrieb umgestellt sind, Herr Gesundheitsminister, und all das nur deshalb, weil die Regierung viel zu früh gelockert hat. (Abg. Belakowitsch: Nein, weil alle in Quarantäne sind!) Erst jetzt reagieren Sie und machen eine Maskenpflicht in Innenräumen – das ist eine Maßnahme, die schon viel früher hätte starten können –, um letztendlich erst jetzt eine Verordnung auf dem Tisch zu haben, nämlich die 121. Verordnung in den letzten zwei Jahren betreffend Coronamaßnahmen.
Genauso ist auch Ihre heutige sogenannte neue Teststrategie zu kritisieren. Da werden Gratistests limitiert. Maximal fünf Antigentests pro Monat sollen gratis sein. Weiters haben Sie angekündigt, auch fünf weitere Gratis-PCR-Tests pro Monat anzubieten. Das alles erfolgt unter dem Titel neue Teststrategie.
Ich sage Ihnen, das ist weder Fisch noch Fleisch. Warum? – Es geht sich für jene Menschen, die tagtäglich ihrer Arbeit nachgehen, mit diesem Angebot nicht aus, ihre Arbeit auszuführen. Diese Regelung ist nichts anderes als ein politischer Kompromiss zwischen Schwarz und Grün, sie ist aber keine Lösung für die Zukunft und sie ist dementsprechend schon gar nicht praxistauglich.
Sie wollen weitere Gratistests für Menschen, die Pflegeheime oder Spitäler besuchen, anbieten. Sie wollen weitere Gratistests für Menschen, die Symptome haben, anbieten. Wie soll sich das alles aber mit fünf Tests plus fünf Tests ausgehen? Wie wollen Sie das erfassen, wie wollen Sie das dokumentieren, wie soll das transparent festgehalten werden?
Diese neue Teststrategie ist genauso undurchführbar, undurchsichtig und intransparent wie Ihre Impfpflicht, die Sie nun auf 31. Mai verschoben haben. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
Man muss sich das alles noch einmal in Erinnerung rufen: Sie haben in einer Zeit mit 60 000 Infizierten, mit den höchsten Infektionszahlen, mit 3 300 SpitalspatientInnen, 230 auf Intensivstationen, die Maßnahmen gelockert.
Die eine Kommission hat gelockert, das war Gecko, die andere Kommission hat die Ampel auf Rot gestellt, das war die Ampelkommission. Die Menschen, Herr Bundesminister, kennen sich nicht mehr aus. Was gilt ab wann? Da sind keine Strategie, keine Lösungen, kein Plan erkennbar. Seit zwei Jahren gibt es einen komplett unlogischen Zickzackkurs in der Pandemiebekämpfung.
Jetzt hören wir, dass Sie bei der neuen Covid-Medikamentenregelung ein weiteres Mal Unfähigkeit beweisen, wenn Sie 270 000 Dosen des Medikaments Paxlovid für Risikopatienten bestellen, aber zu überhöhten Preisen, ohne geklärt zu haben, wie Sie die Verteilung durchführen wollen, ohne Einbindung der Profis von der Sozialversicherung, ohne Preisverhandlung.
Jetzt sollten nach Ihrem Vorschlag die Apotheken diese Medikamente verteilen, aber für jedes Packerl, das man über den Ladentisch schiebt, 15 Euro kassieren, und zahlen soll das die Sozialversicherung. Das ist nicht nur unfair, sondern das ist wirtschaftlicher und gesundheitspolitischer Pfusch, Herr Bundesminister.
Diese Regierung ist nicht fähig, irgendeine Krise zu bewältigen. Zum Schutz der Menschen in Österreich bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „rasche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sofort Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, zur Sicherung des Gesundheitssystems und zur Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung zu ergreifen.
Insbesondere müssen folgende Maßnahmen unverzüglich gesetzt werden:
- 2-G-Regel in der Gastronomie reaktivieren.
- Umfassendes Testsystem mit PCR und Antigen erhalten.
- Gezielte Impfanreize und Impfkampagnen durchführen, um die Durchimpfungsrate rasch zu erhöhen, damit wir gegen eine Welle im Herbst geschützt sind.“ (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
*****
Herr Gesundheitsminister, lernen Sie bitte aus den Fehlern der letzten zwei Jahre dieser Bundesregierung. Nur so haben die Menschen eine Chance auf eine bessere Gesundheitsversorgung und auf ein besseres Gesundheitssystem. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
15.19
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kucher,
Genossinnen und Genossen
betreffend rasche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung
Eingebracht im Zuge der Debatte zu Antrag 1781/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1413 d.B.)
Die Corona-Situation ist dramatisch, die Bundesregierung verliert komplett die Kontrolle über die Ausbreitung des Virus. Fast 60.000 Neuinfektionen, 3.000 Spitalspatient*innen, 220 auf Intensivstationen. 790 Corona-Tote in den letzten vier Wochen. 1.000 Schulklassen ohne Unterricht. Die Erstimpfungen gehen gegen Null.
Das Handeln dieser Bundesregierung folgt keiner Logik und wissenschaftlicher Evidenz. Die Konsequenz: Unsere Spitäler kommen stark unter Druck – das gefährdet die Gesundheit aller; Schulen und Kindergärten leiden stark unter Personalausfällen; Betriebe bekommen immer mehr Probleme, weil Personal ausfällt.
Auch im Bereich des Impfens geht nichts weiter. Impfen bleibt der Schlüssel in der Pandemiebekämpfung. Derzeit sind die täglichen Impfungen fast zum Erliegen gekommen. Die Regierung versagt völlig.
Die Verantwortung dafür tragen der Bundeskanzler und der Gesundheitsminister. Sie lassen das Coronavirus nun wie die Teuerungswelle tatenlos durch Österreich durchrauschen.
Wir fordern die Bundesregierung daher auf jetzt sofort zu handeln❗
Die Rückkehr der Maskenpflicht in Innenräumen, wovon sich der Gesundheitsminister jetzt doch überzeugen hat lassen, ist nur ein Teil der notwendigen Maßnahmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sofort Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, zur Sicherung des Gesundheitssystems und zur Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung zu ergreifen.
Insbesondere müssen folgende Maßnahmen unverzüglich gesetzt werden:
• 2-G-Regel in der Gastronomie reaktivieren.
• Umfassendes Testsystem mit PCR und Antigen erhalten.
• Gezielte Impfanreize und Impfkampagnen durchführen, um die Durchimpfungsrate rasch zu erhöhen, damit wir gegen eine Welle im Herbst geschützt sind.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ribo. Bei ihr steht das Wort. – Bitte.
Abgeordnete Bedrana Ribo, MA (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! In den TOPs 18 bis 21 sprechen wir über Gesundheitsthemen, die im letzten Sozialausschuss behandelt wurden. Alle Abänderungsanträge, die ich heute hier einbringen werde und die auch ausgeteilt wurden, stehen im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung. Ein großer Teil der Inhalte betrifft die adaptierte beziehungsweise neue Teststrategie, das heißt die Umstellung von Massentests auf spezifisches Testen.
Nicht alle Teile dieser neuen Teststrategie brauchen gesetzliche Änderungen, es gibt auch Teile, die über Verordnungen geregelt werden, zum Beispiel die PCR-Testungen. Ich erinnere da noch einmal: Die PCR-Testungen gehören zum Screeningprogramm der Länder, das heißt, sie stehen in Verantwortung der Länder, und ich gehe davon aus, dass die Länder diese Verantwortung beziehungsweise diese Aufgabe auch übernehmen werden. (Zwischenruf bei der SPÖ.)
Ich bringe jetzt den Abänderungsantrag zu TOP 18 der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 1781/A, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, ein.
Ich bringe auch den Abänderungsantrag zu TOP 19 der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden sollen, ein.
Ganz kurz zu den Inhalten der zwei Anträge: Mein Vorredner, Kollege Muchitsch, hat ja schon gesagt, da geht es um die fünf Gratis-Antigentests – besser bekannt als Wohnzimmertests –, die weiterhin in Apotheken vergeben werden und abzuholen sind. Die Änderungen zur Ausschussversion betreffen die Altersgrenze, also es gibt jetzt keine Altersgrenze. Das heißt, die Tests gibt es für alle Versicherten und Mitversicherten, unabhängig vom Alter.
Neu im Vergleich zur Ausschussversion ist auch die Regelung über die Vergabe des Covid-Medikaments Paxlovid. Apotheken bekommen – auch schon erwähnt – von den KV-Trägern 15 Euro für die Abgabe der Medikamente. Wir haben auch immer versprochen, dass wir, wenn es Medikamente zur Covid-Bekämpfung gibt, sie der breiten Bevölkerung niederschwellig zugänglich machen möchten. Das wird hiermit getan. Diese Regelungen gelten vorerst bis 30. Juni und können natürlich dann per Verordnungsermächtigung bis längstens Jahresende verlängert werden.
*****
Zu TOP 20 – ich muss einmal schauen, dass ich da Ordnung hineinbringe (in den Unterlagen blätternd) – bringe ich den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 2350/A, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird, ein.
Da geht es eben darum, dass Personen, die aus Elga herausoptiert haben, auch diese Gratistests bekommen beziehungsweise dass das, wie bis jetzt geregelt, über Gutscheine laufen soll. ÄrztInnen und Rechtsanwälte können auch die fünf Gratistests bekommen, natürlich unter der Voraussetzung, dass sie sich eine E-Card zulegen. Damit dies
möglich ist, wurde zwischen den Kammern und der E-Card-Agentur auch bereits verhandelt und es wurden Verträge abgeschlossen.
*****
Lassen Sie mich noch ganz kurz etwas zu der neuen Teststrategie sagen. Es war immer klar, dass es im Zuge der Pandemie unterschiedliche Entwicklungen geben wird und dass auch bestimmte Angebote an die Entwicklungen angepasst werden müssen, so auch zum Beispiel das Testangebot. Bereits unter Minister Mückstein hat man angekündigt, dass wir das Testen adaptieren müssen – was wir jetzt auch machen.
Noch einmal: Das Testen wird nicht ganz heruntergefahren. Ein Testen ist weiterhin möglich. Es ist ganz wichtig, dass man das hier sagt: Ein Testen ist weiterhin möglich. Ein Grundangebot ist weiterhin da. Wir fahren das Testsystem etwas zurück, aber es kann jederzeit, wenn die Notwendigkeit da ist, ohne viel Vorlaufzeit wieder mehr getestet werden und das System kann wieder ganz hochgefahren werden.
Noch ein Punkt ist mir wichtig: Freitesten, behördliches Testen, Testen bei Symptomen ist weiterhin möglich und hat mit diesen fünf oder zehn Gratistests nichts zu tun. Auch in jenen Bereichen, in denen vulnerable Gruppen vorkommen – Pflegeheime, Krankenhäuser –, ist Testen weiterhin möglich, das hat auch nichts mit diesen fünf Gratistests zu tun. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Zusammengefasst: Es braucht niemand – wirklich niemand – Angst zu haben, dass man nicht getestet werden kann. Ein Grundangebot ist da.
Ich weiß, man kann es nicht oft genug sagen, und auch nach zwei Jahren sage ich es immer und immer wieder und werde nicht müde, es hier zu sagen: Impfen ist nach wie vor der beste Schutz gegen Covid. Ich bitte wirklich alle Personen, die sich bis jetzt noch nicht haben impfen lassen, dies zu tun. Lassen Sie sich bitte impfen!
Noch einen Satz zu Ihnen, Kollege Muchitsch (Zwischenruf des Abg. Loacker), weil Sie auch immer von unserer Impfpflicht sprechen: Ich erinnere noch einmal daran, es ist nicht meine Impfpflicht, es ist nicht unsere Impfpflicht, es ist die Impfpflicht von allen Parteien hier im Parlament außer der FPÖ. Wir alle zusammen haben diese Impfpflicht beschlossen. – Danke noch einmal. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)
15.26
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner
und Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1781/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1413 d.B.) (TOP 18)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichts wird wie folgt geändert:
a) Die Z 2 lautet:
»2. Nach § 742a werden folgende §§ 742b und 742c samt Überschriften eingefügt:
„SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung
§ 742b. (1) Die öffentlichen Apotheken sind für die Dauer der durch die WHO ausgerufenen COVID-19-Pandemie berechtigt, auf Rechnung des Krankenversicherungsträgers SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung an bezugsberechtigte Personen abzugeben.
(2) Bezugsberechtigt sind alle nach diesem Bundesgesetz krankenversicherten Personen und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen. An jede bezugsberechtigte Person darf pro Monat eine Packung zu fünf Stück abgegeben werden.
(3) Der Krankenversicherungsträger hat pro abgegebener Packung ein pauschales Honorar in Höhe von zehn Euro zu bezahlen. Zuzahlungen der bezugsberechtigten Personen sind unzulässig. Der Bund hat dem Krankenversicherungsträger die daraus resultierenden Aufwendungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen.
(4) Der Krankenversicherungsträger ist im übertragenen Wirkungsbereich unter Bindung an die Weisungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz tätig.
Honorar für die Abgabe von COVID-19-Heilmitteln
§ 742c. Der Krankenversicherungsträger hat den öffentlichen Apotheken für die Abgabe eines vom Bund zur Verfügung gestellten und finanzierten Heilmittels zur Behandlung von COVID-19 ein pauschales Honorar in Höhe von 15 Euro zu bezahlen. Abweichend von § 30b Abs. 1 Z 4 drittletzter Satz bedarf die Verschreibung eines solchen Heilmittels nicht der ärztlichen Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes.“«
b) Die Z 4 lautet:
»4. Nach § 767 wird folgender § 768 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmungen zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2022
§ 768. (1) § 742b samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 tritt mit 9. April 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft. Dauert die COVID-19-Pandemie über den 30. Juni 2022 hinaus an, so kann der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Verordnung das Außerkrafttreten bis längstens 31. Dezember 2022 verschieben.
(2) § 742c samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 tritt rückwirkend mit 21. März 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2022 außer Kraft.“«
Begründung
Zu Z 2 und 4 (§§ 742b samt Überschrift sowie 768 ASVG):
Durch den gegenständlichen Abänderungsantrag in 2. Lesung soll der Kreis der Personen, die SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung nach § 742b ASVG beziehen dürfen, dahingehend erweitert werden, dass die Beschränkung auf bestimmte Geburtsjahrgänge entfällt.
Die Maßnahme ist vorläufig bis Ende Juni 2022 befristet. Dauert die COVID-19-Pandemie über den 30. Juni 2022 hinaus an, so wird dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Befugnis eingeräumt, durch Verordnung. das Außerkrafttreten bis längstens 31. Dezember 2022 zu verschieben.
Zu Z 2 (§ 742c ASVG samt Überschrift):
Der Einsatz von Heilmitteln zur Behandlung von COVID-19 ist nach medizinischer Expertise auch im niedergelassenen Bereich möglich und zweckmäßig. Die Heilmittel sollen bei Patientinnen und Patienten, die positiv auf COVID-19 getestet wurden und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, zur Anwendung kommen. Dabei handelt es sich um Krankenbehandlung, die Teil des krankenversicherungsrechtlichen Leistungsanspruchs gegenüber der Österreichischen Gesundheitskasse ist. Die Abgabe der Heilmittel ist im niedergelassenen Bereich in den öffentlichen Apotheken vorgesehen. Aufgrund der zentralen Beschaffung und Finanzierung der Heilmittel durch den Bund kann bezüglich der Abgeltung der Leistungen der öffentlichen Apotheken bzw. des Großhandels nicht auf die üblichen Preisbildungsmechanismen (zB Arzneimitteltaxe, Regelungen des Erstattungskodex) zurückgegriffen werden, weshalb sich für diesen Sonderfall die Notwendigkeit der Schaffung einer eigenen rechtlichen Grundlage ergibt. Im gegenständlichen Sonderfall soll überdies keine Genehmigung durch den chef- und kontrollärztlichen Dienst des Krankenversicherungsträgers vorgesehen werden.
Dieses pauschale Honorar beträgt 15 Euro für jedes abgegebene Heilmittel und umfasst die Kosten für die Distribution durch den Großhandel sowie den gesamten logistischen Aufwand bis hin zu Beratung und Abgabe. Im Hinblick darauf, dass es sich – wie oben dargestellt – bei der Abgabe der Heilmittel um Krankenbehandlung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn handelt, sind die Honorare durch die Österreichische Gesundheitskasse zu tragen. Eine Rezeptgebühr ist nicht einzuheben, da es sich nach § 136 Abs. 4 ASVG um die Behandlung einer anzeigenpflichtigen übertragbaren Krankheit handelt.
*****
Gesamtändernder Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner
und Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1414 d.B.) (TOP 19)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
„Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes
Das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz – GSVG, BGBl. Nr. 560/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2022, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 380a werden folgende §§ 380b und 380c samt Überschriften eingefügt:
„SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung
§ 380b. (1) Die öffentlichen Apotheken sind für die Dauer der durch die WHO ausgerufenen COVID-19-Pandemie berechtigt, auf Rechnung der Sozialversicherungsanstalt SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung an bezugsberechtigte Personen abzugeben.
(2) Bezugsberechtigt sind
1. alle nach diesem Bundesgesetz krankenversicherten Personen,
2. die Personen nach § 5 Abs. 1 Z 1,
3. sowie die anspruchsberechtigten Angehörigen der Personen nach Z 1 und 2.
An jede bezugsberechtigte Person darf pro Monat eine Packung zu fünf Stück abgegeben werden.
(3) Die Sozialversicherungsanstalt hat pro abgegebener Packung ein pauschales Honorar in Höhe von zehn Euro zu bezahlen. Zuzahlungen der bezugsberechtigten Personen sind unzulässig. Der Bund hat der Sozialversicherungsanstalt die daraus resultierenden Aufwendungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen.
(4) Die Sozialversicherungsanstalt ist im übertragenen Wirkungsbereich unter Bindung an die Weisungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz tätig.
Honorar für die Abgabe von COVID-19-Heilmitteln
§ 380c. Die Sozialversicherungsanstalt hat den öffentlichen Apotheken für die Abgabe eines vom Bund zur Verfügung gestellten und finanzierten Heilmittels zur Behandlung von COVID-19 ein pauschales Honorar in Höhe von 15 Euro zu bezahlen. Abweichend von § 30b Abs. 1 Z 4 drittletzter Satz ASVG bedarf die Verschreibung eines solchen Heilmittels nicht der ärztlichen Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes.“
2. Nach § 397 wird folgender § 398 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmungen zu Art. 1 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022
§ 398. (1) § 380b samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 tritt mit 9. April 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft. Dauert die COVID-19-Pandemie über den 30. Juni 2022 hinaus an, so kann der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Verordnung das Außerkrafttreten bis längstens 31. Dezember 2022 verschieben.
(2) § 380c samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 tritt rückwirkend mit 21. März 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2022 außer Kraft.“
Artikel 2
Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes
Das Bauern-Sozialversicherungsgesetz – BSVG, BGBl. Nr. 559/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2022, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 374a werden folgende §§ 374b und 374c samt Überschriften eingefügt:
„SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung
§ 374b. (1) Die öffentlichen Apotheken sind für die Dauer der durch die WHO ausgerufenen COVID-19-Pandemie berechtigt, auf Rechnung der Sozialversicherungsanstalt SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung an bezugsberechtigte Personen abzugeben.
(2) Bezugsberechtigt sind alle nach diesem Bundesgesetz krankenversicherten Personen und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen. An jede bezugsberechtigte Person darf pro Monat eine Packung zu fünf Stück abgegeben werden.
(3) Die Sozialversicherungsanstalt hat pro abgegebener Packung ein pauschales Honorar in Höhe von zehn Euro zu bezahlen. Zuzahlungen der bezugsberechtigten Personen sind unzulässig. Der Bund hat der Sozialversicherungsanstalt die daraus resultierenden Aufwendungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen.
(4) Die Sozialversicherungsanstalt ist im übertragenen Wirkungsbereich unter Bindung an die Weisungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz tätig.
Honorar für die Abgabe von COVID-19-Heilmitteln
§ 374c. Die Sozialversicherungsanstalt hat den öffentlichen Apotheken für die Abgabe eines vom Bund zur Verfügung gestellten und finanzierten Heilmittels zur Behandlung von COVID-19 ein pauschales Honorar in Höhe von 15 Euro zu bezahlen. Abweichend von § 30b Abs. 1 Z 4 drittletzter Satz ASVG bedarf die Verschreibung eines solchen Heilmittels nicht der ärztlichen Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes.“
2. Nach § 391 wird folgender § 392 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmungen zu Art. 2 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022
§ 392. (1) § 374b samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 tritt mit 9. April 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft. Dauert die COVID-19-Pandemie über den 30. Juni 2022 hinaus an, so kann der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Verordnung das Außerkrafttreten bis längstens 31. Dezember 2022 verschieben.
(2) § 380c samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 tritt rückwirkend mit 21. März 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2022 außer Kraft.“
Artikel 3
Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes
Das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz – B-KUVG, BGBl. Nr. 200/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2022, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 261a werden folgende §§ 261b und 261c samt Überschriften eingefügt:
„SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung
§ 261b. (1) Die öffentlichen Apotheken sind für die Dauer der durch die WHO ausgerufenen COVID-19-Pandemie berechtigt, auf Rechnung der Versicherungsanstalt SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung an bezugsberechtigte Personen abzugeben.
(2) Bezugsberechtigt sind alle nach diesem Bundesgesetz krankenversicherten Personen und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen. An jede bezugsberechtigte Person darf pro Monat eine Packung zu fünf Stück abgegeben werden.
(3) Die Versicherungsanstalt hat pro abgegebener Packung ein pauschales Honorar in Höhe von zehn Euro zu bezahlen. Zuzahlungen der bezugsberechtigten Personen sind unzulässig. Der Bund hat der Versicherungsanstalt die daraus resultierenden Aufwendungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen.
(4) Die Versicherungsanstalt ist im übertragenen Wirkungsbereich unter Bindung an die Weisungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz tätig.
Honorar für die Abgabe von COVID-19-Heilmitteln
§ 261c. Die Versicherungsanstalt hat den öffentlichen Apotheken für die Abgabe eines vom Bund zur Verfügung gestellten und finanzierten Heilmittels zur Behandlung von COVID-19 ein pauschales Honorar in Höhe von 15 Euro zu bezahlen. Abweichend von § 30b Abs. 1 Z 4 drittletzter Satz ASVG bedarf die Verschreibung eines solchen Heilmittels nicht der ärztlichen Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes.“
2. Nach § 278 wird folgender § 279 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmungen zu Art. 3 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022
§ 279. (1) § 261b samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 tritt mit 9. April 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft. Dauert die COVID-19-Pandemie über den 30. Juni 2022 hinaus an, so kann der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Verordnung das Außerkrafttreten bis längstens 31. Dezember 2022 verschieben.
(2) § 261c samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 tritt rückwirkend mit 21. März 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2022 außer Kraft.““
Begründung
Im Gleichklang mit dem Abänderungsantrag in 2. Lesung zu 1781/A soll dessen Inhalt (Ausweitung des Kreises der für die SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung bezugsberechtigten Personen, Verordnungsermächtigung für den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Verlängerung der Bestimmung bis Ende des Jahres 2022 sowie Honorar für die Abgabe von COVID-19-Heilmitteln im öffentlichen Apotheken und ärztlichen Hausapotheken) auch in den Sondergesetzen GSVG, BSVG und B-KUVG nachvollzogen werden.
Zu Art. 1 bis 3, jeweils Z 1 und 2 (§§ 380b GSVG, 374b BSVG sowie 261b B-KUVG):
Der Kreis der Personen, die SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung nach den §§ 380b GSVG, 374b BSVG sowie 261b B-KUVG beziehen dürfen, soll dahingehend erweitert werden, dass die Beschränkung auf bestimmte Geburtsjahrgänge entfällt.
Darüber hinaus sind künftig auch jene Personen bezugsberechtigt, die aufgrund eines entsprechenden Antrages der gesetzlichen beruflichen Vertretung nach § 5 Abs. 1 Z 1 GSVG von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen sind, sofern sie nicht ohnedies nach den Bestimmungen eines Bundesgesetzes krankenversichert sind.
Die Maßnahme ist vorläufig bis Ende Juni 2022 befristet. Dauert die COVID-19-Pandemie über den 30. Juni 2022 hinaus an, so wird dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Befugnis eingeräumt, durch Verordnung. das Außerkrafttreten bis längstens 31. Dezember 2022 zu verschieben.
Zu Art. 1 bis 3, jeweils Z 1 (§§ 380c GSVG, 374c BSVG sowie 261c B-KUVG):
Der Einsatz von Heilmitteln zur Behandlung von COVID-19 ist nach medizinischer Expertise auch im niedergelassenen Bereich möglich und zweckmäßig. Die Heilmittel sollen bei Patientinnen und Patienten, die positiv auf COVID-19 getestet wurden und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, zur Anwendung kommen. Dabei handelt es sich um Krankenbehandlung, die Teil des krankenversicherungsrechtlichen Leistungsanspruchs gegenüber dem Krankenversicherungsträger ist. Die Abgabe der Heilmittel ist im niedergelassenen Bereich in den öffentlichen Apotheken vorgesehen. Aufgrund der zentralen Beschaffung und Finanzierung der Heilmittel durch den Bund kann bezüglich der Abgeltung der Leistungen der öffentlichen Apotheken bzw. des Großhandels nicht auf die üblichen Preisbildungsmechanismen (zB Arzneimitteltaxe, Regelungen des Erstattungskodex) zurückgegriffen werden, weshalb sich für diesen Sonderfall die Notwendigkeit der Schaffung einer eigenen rechtlichen Grundlage ergibt. Im gegenständlichen Sonderfall soll überdies keine Genehmigung durch den chef- und kontrollärztlichen Dienst des Krankenversicherungsträgers vorgesehen werden.
Dieses pauschale Honorar beträgt 15 Euro für jedes abgegebene Heilmittel und umfasst die Kosten für die Distribution durch den Großhandel sowie den gesamten logistischen Aufwand bis hin zu Beratung und Abgabe. Im Hinblick darauf, dass es sich – wie oben dargestellt – bei der Abgabe der Heilmittel um Krankenbehandlung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn handelt, sind die Honorare durch die Österreichische Gesundheitskasse zu tragen. Eine Rezeptgebühr ist nicht einzuheben, da es sich nach § 136 Abs. 4 ASVG um die Behandlung einer anzeigenpflichtigen übertragbaren Krankheit handelt.
*****
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner,
Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2350/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird (1415 d.B.) (TOP 20)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs genannte Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes 1415 d. B. wird wie folgt geändert:
a) Ziffer 2 lautet:
»2. Nach dem § 1c wird folgender § 1d samt Überschrift eingefügt:
„Aufwand für die Abgabe von SARS CoV 2-Antigentests zur Eigenanwendung durch öffentliche Apotheken
§ 1d. (1) Der Bund leistet aus Mitteln des COVID 19-Krisenbewältigungsfonds für die Dauer der durch die WHO ausgerufenen COVID-19-Pandemie einen Zweckzuschuss an
die Länder und Gemeinden in dem Ausmaß, wie die Länder und Gemeinden den öffentlichen Apotheken direkt, im Wege der Krankenfürsorgeeinrichtungen oder auf andere Weise den Aufwand für die kostenlose Verteilung von SARS CoV 2-Antigentests zur Eigenanwendung ersetzen.
(2) Der Ersatz nach Abs. 1 bezieht sich auf die kostenlose Verteilung von SARS CoV 2-Antigentests an Personen, die nach landesrechtlichen Bestimmung einen Anspruch auf Leistungen einer Krankenfürsorgeeinrichtung haben, und an deren ebenfalls leistungsberechtigten Angehörigen, soweit für die genannten Personen nach bundesgesetzlichen Vorschriften kein Anspruch auf Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
(3) Für jede bezugsberechtigte Person darf bei der Ermittlung der Höhe des Zweckzuschusses pro Monat nur eine verteilte Packung zu fünf Stück SARS CoV 2-Antigentests in Rechnung gestellt werden. Pro verteilter Packung SARS CoV 2-Antigentests wird vom Bund maximal ein Zweckzuschuss in der Höhe von 10 Euro geleistet.“«
b) Ziffer 3 lautet:
»3. In § 4 werden folgende Abs. 14 und 15 angefügt:
„(14) § 1b Abs. 1 und § 1d samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2022 treten mit 9. April 2022 in Kraft.
(15) § 1d samt Überschrift tritt mit Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft. Verschiebt die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch eine Verordnung nach § 768 ASVG das Außerkrafttreten des § 742b ASVG, so tritt § 1d mit dem in dieser Verordnung für § 742b ASVG genannten Datum für das Außerkrafttreten außer Kraft.“ «
Begründung
Durch den gegenständlichen Abänderungsantrag in 2. Lesung soll der Kreis der Personen, die nicht bei gesetzlichen Krankenversicherungsträgern versichert sind, sondern bei Krankenfürsorgeeinrichtungen der Länder oder Gemeinden anspruchsberechtigt sind und die SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung beziehen dürfen, dahingehend erweitert werden, dass die Beschränkung auf bestimmte Geburtsjahrgänge entfällt.
Die Maßnahme ist vorläufig bis Ende Juni 2022 befristet. Dauert die COVID-19-Pandemie über den 30. Juni 2022 hinaus an, so wird dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Befugnis eingeräumt, durch Verordnung das Außerkrafttreten zu verschieben.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die drei Abänderungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kaniak. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Das, was unser neuer Gesundheitsminister Rauch zusammengebracht hat, ist schon eine ganz bemerkenswerte Leistung.
In den letzten zwei Wochen haben Sie, Herr Bundesminister, es zusammengebracht, die bereits vollkommen unklare Regierungslinie in Sachen Corona noch weiter zu verkomplizieren und auch das letzte bisschen Vorhersehbarkeit zu beseitigen. Sie haben
vor knapp zwei Wochen eine neue Teststrategie angekündigt, haben gesagt, das soll im Sozialausschuss Mittwoch letzter Woche beschlossen werden. Wir haben Tag für Tag darauf gewartet, dass die entsprechenden Anträge vonseiten des Gesundheitsministeriums auf dem Tisch liegen. Geworden ist es dann ein Antragsbündel, das gerade einmal die Abgabe von fünf Selbsttests, fünf Wohnzimmertests, vorsieht. Die Regelungen dazu waren so schlecht formuliert, dass wir heute drei weitere Abänderungsanträge vorliegen haben, die alleine nur diesen Bereich neu und richtig regeln.
Das, was Sie eigentlich angekündigt haben, das, was die Menschen noch viel mehr interessiert und was Sie auch mit Ihrer neuen Verordnung – auf die wir übrigens auch mehrere Tage gewartet haben und die mit entsprechender Verzögerung in Kraft tritt – bis heute schuldig geblieben sind, ist, wie man tatsächlich zu seinen PCR-Tests kommt, die Gültigkeit für die sensiblen Bereiche haben. Dafür haben Sie bis heute keine Lösung präsentiert und das schieben Sie jetzt, wie das Kollegin Ribo gesagt hat, in die Verantwortung der Länder ab. Die sollen das im Rahmen ihrer Screeningtests machen.
Ja, das werden die Länder schon machen, Herr Bundesminister! Das werden sie aber auf neun unterschiedliche Arten und Weisen machen. Die Bürger kennen sich hinten und vorne nicht aus, sind zu Recht massiv verunsichert. Nicht nur die Bürger, auch die Anbieter dieser Teststraßen und Tests haben keine Ahnung, wie es ab 1. April weitergehen soll. Das ist Ihre Leistung der letzten zwei Wochen. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist aber auch kein Wunder: Wenn man permanent Parallelstrukturen aufbaut und alles über Verordnungen und Gesetze zu regeln versucht, dann ist es halt sehr schwierig, auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren. Deshalb möchte ich Ihnen einen konstruktiven Vorschlag machen: Wenn Sie es zusammenbrächten, dass wir die Testungen – im Übrigen genauso wie die Arzneimittelabgaben und die Vergütungen – in die Hand der Sozialversicherungen und des Gesundheitssystems, in die Hand von Ärztinnen und Ärzten und der Apotheken legen und das Ganze über die Sozialversicherung abrechnen, dann können Sie sich den ganzen Regelwahnsinn sparen. Dann haben wir auch tatsächlich ein flächendeckend vorhandenes Versorgungssystem, das eine Aufwachsfähigkeit hat, das für die Patienten zur Verfügung steht, und dann brauchen Sie nicht jede Kleinigkeit erneut gesetzlich und über Verordnung zu regeln, sondern dann können Sie das in den Verantwortungsbereich des Gesundheitssystems und der Sozialversicherungen geben. Das wäre die deutlich einfachere und bessere Lösung. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Gesundheitsminister, ich möchte Ihnen noch in einem weiteren Punkt helfen, denn wir haben ja auch die Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes in diesem Block drinnen. Auch da sind Sie verständlicherweise dem Ruf der Ärztekammer gefolgt und wollen verlängerte Zugriffszeiten in Elga gesetzlich fixieren, haben dabei aber auf einen ganz wichtigen Anbieter im Gesundheitssystem vergessen: auf die Apotheken. Die sollen weiterhin nur zwei Stunden die Daten verwerten können, während alle anderen Gesundheitsdienstleister und auch die entsprechenden Aufsichtsbehörden drei Monate Einsichtsrecht haben. Diesen Fehler wollen wir korrigieren, deshalb bringe ich einen entsprechenden Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2344/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird (1416 d.B)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs genannte Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichts wird wie folgt geändert:
a) Z 5 lautet:
„5. § 18 Abs. 6 Z 1 lautet:
„1. ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gemäß § 2 Z 10 lit. a, b, c, d und e und die ELGA-Ombudsstelle gemäß § 2 Z 14 nicht länger als 90 Tagen zurückliegen.““
b) Nach Z 5 wird folgende Z 5a eingefügt:
„5a. § 18 Abs. 6 Z 2 entfällt.“
*****
Die Begründung ist – wie gesagt –: Die Apotheken sollen hier mit allen anderen Gesundheitsanbietern gleichgestellt werden, und die Beratungssicherheit der Patienten soll damit umfassend garantiert werden. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
15.30
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak
und weiterer Abgeordneter
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2344/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird (1416 d.B)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs genannte Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichts wird wie folgt geändert:
a) Z 5 lautet:
„5. § 18 Abs. 6 Z 1 lautet:
„1. ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gemäß § 2 Z 10 lit. a, b, c, d und e und die ELGA-Ombudsstelle gemäß § 2 Z 14 nicht länger als 90 Tagen zurückliegen.““
b) Nach Z 5 wird folgende Z 5a eingefügt:
„5a. § 18 Abs. 6 Z 2 entfällt.“
Begründung
Zu lit. a und b:
Die Apotheken sollen hier mit allen anderen ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gleichgestellt werden, um die Patientensicherheit umfassend zu garantieren.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht in der Form, wie er vorliegt, zur Verhandlung.
Als nächster Redner ist Abgeordneter Smolle zu Wort gemeldet. – Bitte, bei Ihnen steht das Wort.
15.31
Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht jetzt um Sozialversicherungsgesetze, es geht auch um das Gesundheitstelematikgesetz und auch um das Zweckzuschussgesetz.
Ich möchte mit dem Gesundheitstelematikgesetz beginnen und hier einen ganz kleinen Abänderungsantrag einbringen. Ich lese ihn vor:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2344/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird (1416 d.B) (TOP 21)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs genannte Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichts wird wie folgt geändert:
a) In der Z 11 wird das Datum „30. Juni“ durch das Datum „31. Dezember“ ersetzt.
*****
Worum geht es in dem Gesundheitstelematikgesetz? – Sie haben von den Vorrednerinnen und Vorrednern bereits gehört, dass es in Hinkunft jedenfalls regulär fünf Gratis-PCR-Tests pro Person und Monat, fünf Gratis-Antigentests pro Person und Monat geben wird. Diese Antigentests werden via Sozialversicherung abgerechnet. Dazu ist es erforderlich, dass laut geändertem Gesundheitstelematikgesetz via Elga jedes Monat pro Person eine Quasiverordnung für diese fünf Tests eingestellt wird, die dann in der Apotheke entsprechend abgerufen werden kann. Diese Regelung ist vorerst bis 31. Dezember dieses Jahres befristet.
In den Sozialversicherungsgesetzen wird eben normiert, dass über die Sozialversicherungen via Apotheken die Ausgabe dieser Antigentests abgerechnet wird. Das ist natürlich eine Zusatzaufgabe der Sozialversicherungen. Es betrifft das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, aber auch die Sozialversicherungen der Bauern, der gewerblichen Wirtschaft und der Beamtinnen und Beamten. Dieser Mehraufwand wird den Sozialversicherungen vom Bund ersetzt.
Weiters wird in den Sozialversicherungsgesetzen auch geregelt, dass das jetzt zur Verfügung stehende Akutmedikament für die Behandlung von Covid-19 bei Risikopersonen nun zur Verfügung steht. Das ist jetzt ein Übergang zwischen Pandemiebekämpfung und gewöhnlicher Krankenbehandlung, würde ich einmal sagen, und deshalb gibt es da auch eine gewisse Kostenteilung. Diese derzeit noch sehr kostenintensiven Medikamente werden vom Bund beschafft, aber die Verteilung über die Apotheken ist nun bereits eine Leistung, an der die Sozialversicherungen beteiligt sind. Es ist ein richtiger Weg, das zunehmend in die reguläre Krankenversorgung einzubetten.
Es ist immer wieder die Frage aufgetaucht: Warum ändert sich etwas? Warum ändert sich jetzt etwas an der Teststrategie? – Es ist nun einmal so, dass die Pandemie in Phasen verläuft. Die Situation ändert sich, und die Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger sind aufgerufen, darauf auch entsprechend dynamisch zu reagieren. Deshalb gibt es in Zukunft die Grundversorgung mit verschiedenen Tests, zusätzlich gibt
es sie natürlich überall dort, wo es indiziert ist, wenn es rechtlich vorgeschrieben ist, bei Infektion, bei Symptomen, ebenso in vulnerablen Szenarien, wie zum Beispiel bei Besuchen in Alten- und Pflegeheimen.
Die Situation hat sich aber geändert, deshalb ist es gut, dass auch die Strategie sich ändert. Wenn jemand meint, über die ganze Zeit der Pandemie sei die Situation bis heute immer die gleiche geblieben, dann muss ich sagen, dass das nicht stimmt. Wer die ganze Zeit bis heute gemeint hat, die Sache sei harmlos – und da schaue ich ein bisschen in Richtung FPÖ –, hat sich eigentlich zwei Jahre lang ein wenig geirrt.
Wenn man der Meinung ist, heute hat es genau die gleiche Dramatik wie vor zwei Jahren – da schaue ich ein bisschen in Richtung SPÖ (Abg. Leichtfried: Ah geh!) –, dann irrt man sich vielleicht heute ein wenig. (Abg. Belakowitsch: Man hat sich nicht geirrt! Von Anfang an haben wir recht gehabt!) Es ist noch nicht harmlos geworden, und ich weiß nicht, wann es das wird, aber die Situation ist eine andere. (Zwischenrufe der Abgeordneten Leichtfried und Belakowitsch.)
Die längste Zeit sind 2 Prozent – 2 Prozent! – aller nachgewiesen infizierten Personen verstorben. Das war eine extrem dramatische Situation, auf die auch intensiv reagiert worden ist. In der jetzigen, abgelaufenen Omikron-BA.1-Welle ist diese Sterblichkeit glücklicherweise auf unter 0,1 Prozent, das heißt auf ein Zwanzigstel, zurückgegangen. (Abg. Loacker: Weniger als eine Grippe!) Wie das jetzt bei der draufgesetzten BA.2-Welle ist, ob es hoffentlich so bleibt, wissen wir noch nicht genau. Deshalb ist weiter Vorsicht angesagt.
Ich habe aber einen ganz vorsichtigen Optimismus, wenn ich in die Zukunft schaue: Wir haben derzeit eine breite Grundimmunität in der Bevölkerung – in erster Linie durch Impfung erreicht. Wir möchten diese in Zukunft auch weiter steigern. Die Infektionen tragen auch etwas dazu bei, wobei auch eine Infektion keine Garantie, kein sicherer Schutz gegen Varianten, die vielleicht noch kommen, ist. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Deshalb ist es auch gut, dass wir die verschiedenen Systeme weiterhin am Laufen halten, auch wenn wir sie derzeit etwas zurücknehmen können, und dass wir jedenfalls aufmerksam, mit Augenmaß und Vorsicht in die Zukunft gehen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
15.37
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr Josef Smolle, Ralph Schallmeiner
Kolleginnen und Kollegen,
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2344/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird (1416 d.B) (TOP 21)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs genannte Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichts wird wie folgt geändert:
a) In der Z 11 wird das Datum „30. Juni“ durch das Datum „31. Dezember“ ersetzt.
Begründung
Zu lit. a:
Gemäß § 20b Abs. 3 ist für die Dauer der Maßnahme monatlich eine Verordnung in ELGA zu speichern. Die Dauer der Maßnahme richtet sich nach den jeweiligen Sozialversicherungsgesetzen, die die Bezugsberechtigung regeln. Da es möglich sein soll, mit Verordnung die Dauer der Maßnahme bis Ende des Jahres 2022 zu verlängern, soll auch die mit den Sozialversicherungsrechten korrespondierende Bestimmungen in diesem Bundesgesetz verlängert werden. Da sich die Dauer der Maßnahme nach den Sozialversicherungsgesetzen richtet und ein Zugriff auf ELGA zum Zweck der Speicherung der entsprechenden Verordnungen nach Beendigung der Maßnahme unzulässig ist (und zwar selbst dann, wenn die Bestimmung noch in Kraft ist), ist eine Verordnungsermächtigung zur Verschiebung des Außerkrafttretens nicht erforderlich, sondern es kann gleich das entsprechende Datum vorgesehen werden.
Dies entspricht auch der erforderlichen Transparenz des Eingriffs in das Grundrecht auf Datenschutz, wonach die Intensität des Eingriffs bereits aus dem Gesetz vorhersehbar sein muss (vgl. das Rundschreiben des Bundeskanzleramts zur legistischen Gestaltung von Eingriffen in das Grundrecht auf Datenschutz vom 14. Mai 2008, GZ BKA-810.016/0001-V/3/2007).
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte. (Abg. Leichtfried: Der Herr Kollege Loacker ...!)
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Smolle hat gesagt, wenn sich die Verhältnisse ändern, dann muss die Regierung dynamisch reagieren. Man hat jetzt mit dem Wiedereinführen der Maskenpflicht aber so lange zugewartet, bis die Zahlen wieder sinken. Der Peak war am 17. März, und jetzt, am 24., tritt die Verordnung in Kraft, dass man wieder überall Masken tragen muss. Wir wissen nicht, was das Ziel dieser Verordnung ist. Wie lange wird die gelten? Was muss sinken: die Spitalszahlen oder die Infektionszahlen oder was überhaupt? (Abg. Kickl: Bis es wieder steigt! Das gilt, bis es wieder steigt!) Das ist eigentlich Blindflug, dynamischer Blindflug, aber Blindflug. (Abg. Belakowitsch: Blindflug, das haben wir seit zwei Jahren!)
Jetzt zu dieser Teststrategie: Ich frage mich, welche Strategie das ist. (Abg. Belakowitsch: Massentests! Da waren wir immer dagegen!) Wenn ich also jetzt einfach frage: Fünf plus fünf Tests für wen wofür? – Sie können es gar nicht kontrollieren, wer sich nicht fünf Tests abholt, sondern zehn, weil das System so aufgebaut ist, dass es sich für viele Personengruppen gar nicht nachvollziehen lässt. Das ist eine Augenauswischerei.
Wir werfen Milliarden fürs Testen zum Fenster hinaus und haben auch keinen besseren Pandemieverlauf als die anderen Länder. Das Testen kostet etwas in Deutschland, in der Schweiz, in Italien. Bei uns ist es gratis, aber wir haben auch nicht weniger an Corona Verstorbene als die Nachbarländer. Das hat alles nichts genützt, außer viel Geld gekostet, aber jetzt kommt eine Fünf-plus-fünf-Regel, die niemand umsetzen kann.
Zu den Covid-Medikamenten, die erwähnt worden sind: Seit Monaten – seit Monaten! – liegen diese Covid-Medikamente in Österreich, sind sie an die Bundesländer verteilt worden, es sind aber erst 7 Prozent dieser Medikamente an die Patienten ausgegeben worden. Heute um 9.53 Uhr kommt der Abänderungsantrag daher, wie die Ausgabe über die Apotheken funktionieren soll. So ein Schludern mit dem Steuergeld ist wirklich peinlich. In diesem Ministerium gehört einmal ordentlich aufgeräumt. Da wird das Geld der Steuerzahler zum Fenster hinausgeschmissen. (Beifall bei den NEOS.)
Herr Bundesminister, es wäre auch richtig, nach vorne zu schauen und den Leuten klar zu sagen, was Sie für den Herbst planen. Was kommt da? Ich befürchte ja, dass Sie in diesem dynamischen Blindflug des Josef Smolle sind (Abg. Ottenschläger: Hallo?! Hallo?!), dass Sie keine Ahnung haben, was Sie im Herbst machen wollen. Und wie wollen Sie jemanden dazu bringen, dass er sich impfen lässt? Denn die meisten, die keine Lust haben, sich impfen zu lassen, werden sich denken: Ich habe die jetzt monatelang am Schmäh geführt, habe es erfolgreich geschafft, alle am Schmäh zu führen, bin noch immer ungeimpft und werde auch im Herbst ungeimpft sein. Und das wird auch Minister Rauch nicht ändern, weil er keinen Plan und keine Strategie hat, außer diesem dynamischen Blindflug. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Obernosterer: Das sagt ein Vorarlberger!)
15.40
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. Ich darf ihm das Wort erteilen.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Präsident! Hohes Haus! Der dynamische Blindflug gefällt mir ja, Kollege Loacker, das ist irgendwie eine besondere Zuschreibung. Ich möchte ernsthaft auf ein paar Argumente eingehen und dann unbedingt noch etwas zur Medikamentenabgabe sagen, da die Behauptung im Raum steht, wir hätten nicht mit der Sozialversicherung gesprochen. Das stimmt natürlich nicht, darauf komme ich zurück.
Zur Teststrategie, zum Testen: Es gibt ja da – wie soll ich sagen? – Zugänge von ganz links bis ganz rechts. Die einen sagen: Es ist viel zu wenig!, die anderen sagen: Es ist viel zu viel, man sollte überhaupt nicht mehr testen, denn was hat uns das alles gebracht? – Ich würde sagen, der Weg, der jetzt gegangen wird, ist ein Weg der Mitte, auch deshalb, weil – und damit bin ich beim Herbst, Kollege Loacker – wir ein Testsystem haben müssen, um es allenfalls wieder hochfahren zu können. Das heißt, man kann das nicht auf null herunterfahren, da wir sonst nicht in der Lage wären, im Herbst rasch zu reagieren. Das ist notwendig, das ist vorausschauend und das brauchen wir.
Im Übrigen hoffe ich, wir brauchen es nicht mehr, aber wir wissen nicht genau – da überfragen Sie mich, wenn Sie von mir verlangen, dass ich das vorhersagen soll –, was im Herbst kommt. Da gibt es unterschiedliche Szenarien, das sagen auch die Expertinnen und Experten. Es kann sein, muss aber nicht sein, dass wir eine neue Virusvariante bekommen, von der wir heute nicht einmal wissen, wie sie sich verhält (Abg. Loacker nickt), wie ansteckend sie ist, welche Gefahren sie mit sich bringt im Hinblick auf Ansteckung oder die Gefahr, hospitalisiert zu werden. Das ist eine der Möglichkeiten. Eine zweite Möglichkeit – das ist die wünschenswertere – ist, das Ganze wird endemisch und verhält sich wie eine normale Grippe. Dann wird das deutlich handhabbarer als bisher. Alle anderen Szenarien, nämlich dass es noch schwieriger wird, möchten wir uns nicht vorstellen, denn das hatten wir schon dreimal. Aber, und das ist der Punkt, wir haben es mit einer Situation zu tun, in der wir einen unterschiedlichen Instrumentenkoffer zur Verfügung haben, den wir zu Beginn der Pandemie entwickelt, aber weitgehend nicht verändert haben. Das ist ein Problem, und das gebe ich zu.
Das heißt, wir müssen uns jetzt schon in Blickrichtung Herbst mehreres überlegen und vorbereiten, und zwar von den Dingen, die wir haben: Wie gehen wir mit der Impfung um? Was heißt das für das Impfregime? Wie verhält sich die ganze Angelegenheit, wenn eine vierte Impfung notwendig ist? Dazu sind die Erfahrungen aus anderen Ländern zu sammeln, unter anderem auch aus Israel, aus anderen Staaten der Welt, die auch forschend tätig sind. Wie machen wir es mit dem Testen, und zwar sowohl in den Schulen als auch in der Gesamtbevölkerung, in Betrieben? Welche Testregime brauchen wir für welches Szenario?
Dritter Punkt: Medikation. Wir haben mit den Medikamenten ein neues Instrument zur Verfügung, das wir bisher nicht hatten – und das wirkt. Das ist ein zusätzliches Auffangnetz für besonders schwierige, problematische Pandemiesituationen. Gott sei Dank haben wir es zur Verfügung, es wird uns helfen.
Der vierte Bereich ist der gesamte Bereich der Maßnahmen. Welche Maßnahmen können gesetzt werden? Wie gehen wir damit um, entlang des Grundsatzes: so wenig wie möglich, so viel wie notwendig!? Und jetzt sage ich Ihnen eines: Natürlich haben wir da in der Vergangenheit Instrumentarien entwickelt, die langsam und recht grobschlächtig waren. Das Virus hat sich in einer ziemlich großen Geschwindigkeit und auch Dramatik verändert, die Anpassung der Maßnahmen hat mit dem nicht Schritt gehalten, da wird hinzuschauen sein.
Was machen wir? – Wir schauen uns sehr genau an: Was hat die letzten beiden Jahre funktioniert und was nicht? Was ist gelernt worden? Was hat auch in unterschiedlichen Ländern funktioniert? (Abg. Belakowitsch: ... sinnlos!) Ich habe schon mehrfach gesagt, das Testregime in Wien ist ein gutes, hat funktioniert, in anderen Bundesländern haben andere Dinge funktioniert. Die sollte man mitnehmen. (Abg. Loacker: Was ist der Nutzen?) – Entschuldigen Sie, das Testsystem in Wien (Abg. Loacker: Nutzen?) hat von der Systematik her, wie es aufgesetzt ist, funktioniert. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Muchitsch.) Was wir jetzt gemacht haben, Kollege Loacker, ist, eine Anpassung vorzunehmen, was die Menge der Tests angeht, da wir natürlich wissen, dass wir nicht endlos Geld für das Testen ausgeben können. – So viel einmal dazu.
Die Geschichte mit der Medikation, dem Medikament Paxlovid: Es ist natürlich mit der Sozialversicherung gesprochen worden – das stimmt einfach nicht. Da hat es sogar ein zusätzliches Gesprächsangebot gegeben, das abgelehnt worden ist mit dem Hinweis, man habe keine Zeit. Das habe ich jetzt im Haus noch nachfragen lassen. Dieser Kontakt ist gesucht worden, und diese Gespräche haben stattgefunden.
Warum ist es Aufgabe der Sozialversicherung? – Die Sozialversicherung stand auf dem Standpunkt: Das geht uns nichts an, denn das ist keine Krankenbehandlung. – Was ist es dann? Es ist eine Krankenbehandlung! Wer dieses Medikament verschrieben bekommt, unterzieht sich einer Krankenbehandlung, und die Krankenbehandlung ist eine Versicherungsleistung. Das ist originäre Aufgabe der Sozialversicherung.
Und zur Kostenübernahme: Die Sozialversicherung hat sich dadurch, dass der Bund das Medikament beschafft hat, unglaublich hohe Kosten erspart. Es wurde von Bundesseite beschafft, und jetzt geht es um den Vertrieb. Dieser wird abgegolten, das ist systemkonform, das ist gerechtfertigt und jedenfalls auch, was die Kosten angeht, für die Sozialversicherung leistbar. – Ich danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
15.46
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Grünberg. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! In den letzten zwei Jahren haben wir miterlebt, wie sich das Coronavirus entwickelt hat, es ist mutiert, es hat sich verändert, und dementsprechend müssen auch wir unsere Strategien verändern. Es müssen verschiedene Maßnahmen gesetzt werden, und auch die Teststrategie muss geändert werden.
Wir in Österreich haben in der letzten Zeit sehr viel getestet, sehr umfangreich getestet, auch im Vergleich zu anderen Ländern, mit dem Ziel, Infektionsketten so früh wie möglich zu unterbrechen. Nun aber stehen wir wieder vor einer neuen Herausforderung, die
Omikronvariante macht alles anders. Deswegen gehen wir jetzt von den Massentests weg und wollen die Tests etwas einschränken.
Wie wir schon gehört haben, werden zukünftig fünf PCR-Tests pro Person pro Monat kostenlos zur Verfügung stehen, und dazu gibt es dann noch die fünf Antigentests, besser bekannt als Wohnzimmertests, die man sich in der Apotheke abholen und zu Hause dann selbst durchführen kann.
Was aber ganz wichtig ist: Es gibt eben auch Bereiche, in denen es sehr sinnvoll ist, weiterhin viel und regelmäßig zu testen. Das sind zum Beispiel Pflegeeinrichtungen, auch für den Besuch im Krankenhaus, oder eben auch Einrichtungen der Behindertenhilfe. In diesen Fällen wird es auch in Zukunft möglich sein, sich kostenlos zu testen, damit wir diesen vulnerablen Personenkreis weiterhin so gut wie möglich schützen können.
Herr Minister, ich vertraue Ihnen, dass Sie die Teststrategie gut umsetzen werden und weiterhin die Österreicherinnen und Österreicher und alle Menschen, die bei uns in Österreich leben, so gut wie möglich vor diesem Virus schützen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
15.49
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir verlegen auch diese Abstimmung nach hinten.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen jetzt zu den verlegten Abstimmungen, die wir zu jedem Tagesordnungspunkt jeweils einzeln vornehmen.
Können wir abstimmen? SPÖ? Grüne? NEOS? FPÖ? ÖVP?
Dann gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1331 der Beilagen.
Ich ersuche die Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dem auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist damit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1418 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1405 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dies tut, möge das mit einem Zeichen tun. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Tagesordnungspunkt 10: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1406 der Beilagen.
Wer dafür ist, wird um ein entsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist die Mehrheit.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer tut das auch in dritter Lesung? – Das ist das gleiche Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz von Vertriebenen vor Ausbeutung am Arbeitsmarkt“.
Wer dafür ist, wird um ein Zeichen der Zustimmung gebeten. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Regelung der Beziehungen im Bereich der sozialen Sicherheit im Verhältnis zur Provinz Québec samt Titel und Eingang in 1360 der Beilagen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig.
Auch die dritte Lesung wird sofort angeschlossen.
Wer stimmt auch in dritter Lesung zu? – Wiederum das gleiche Stimmverhalten. Der Entwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1408 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dies tut, gibt ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ich weise den Antrag 2241/A(E) dem Ausschuss für Konsumentenschutz zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1409 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dies tut, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1410 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dies tut, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Ich darf diesen Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zuweisen.
Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1411 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Das ist mehrheitlich angenommen.
Ich darf diesen Antrag dem Ausschuss für Konsumentenschutz zuweisen.
Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1412 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Das ist wiederum die Mehrheit, angenommen.
Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1417 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Das ist die Mehrheit.
Der Antrag wird dem Finanzausschuss zugewiesen.
Tagesordnungspunkt 18: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, in 1413 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Smolle, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Wir stimmen zuerst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab.
Die Abgeordneten Smolle, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Ziffern 2 und 4 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Ich komme zu den restlichen, noch nicht abgestimmten Teilen des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer ist dafür? – Das ist das gleiche Stimmverhalten: mit Mehrheit angenommen.
Dritte Lesung:
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „rasche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, in 1414 der Beilagen.
Hiezu liegt ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Smolle, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen vor.
Wir stimmen wie gehabt zuerst über den Gesetzentwurf in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages ab.
Daher bitte ich jene Damen und Herren, die sich für den vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1414 der Beilagen in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages der Abgeordneten Smolle, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Dritte Lesung:
Wer auch in dritter Lesung dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist wiederum das gleiche Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.
Tagesordnungspunkt 20: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird, in 1415 der Beilagen.
Hiezu haben wieder die Abgeordneten Dr. Smolle, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Wir stimmen daher zuerst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab.
Abänderungsantrag der Abgeordneten Smolle, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ziffern 2 und 3.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer ist dafür? – Das ist wieder das gleiche Stimmverhalten. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Wer tut das auch in dritter Lesung? – Das gleiche Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.
Tagesordnungspunkt 21: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird, in 1416 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Smolle, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Kaniak, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zuerst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Kaniak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 5 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Ich komme sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes und ersuche die Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Die Abgeordneten Kaniak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 5a eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Da ist die Minderheit, abgelehnt.
Die Abgeordneten Smolle, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 11 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den darf ich um ein entsprechendes Zeichen bitten. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Wer tut das auch in dritter Lesung? – Gleiches Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2317/A(E) der Abgeordneten Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbau der Energieberatung und zusätzliche Maßnahmen gegen Energiearmut“ (1393 d.B.)
23. Punkt
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2325/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aussagekräftige Statistik durch die FMA zum Basiskonto“ (1394 d.B.)
24. Punkt
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2177/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erstanlaufstelle Zahlungsverzug-Umsetzung bis zum 31. März 2022“ (1395 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 22 bis 24, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Drobits. Ich darf ihm das Wort erteilen. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Zug. Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nun: Ungefähr zur Mitte der Legislaturperiode darf ich das Resümee ziehen, dass die Regierungsparteien die Konsumentenschutzpolitik begraben.
Gut, von der ÖVP hätte ich nicht erwartet, dass sie ihre eigene Klientel schwächen möchte, aber bei den Grünen, die in den letzten Jahren den Verbraucherinnen und Verbrauchern immer wieder gezeigt haben, dass sie diese Gruppe mit Anstand vertreten wollen, muss ich erkennen, dass ohne Worte ein Abschied von der Konsumentenschutzpolitik ergangen ist.
Herr Bundesminister, ich kann daher nur noch sagen, Sie sind der letzte Hoffnungsschimmer, dass nun endlich wieder Konsumentenschutz gemacht und das Parlament entsprechend unterstützt wird.
Meine Aussage wird dadurch untermauert, dass wir eine Vertagungsorgie von ungefähr 90 Prozent aller Anträge haben, die überwiegend von den Oppositionsparteien gestellt worden sind, von unserer Seite, von den Freiheitlichen, teilweise auch von den NEOS. Und neben diesen Vertagungsorgien kommt es auch dazu, dass die Regierungsparteien unsere Anträge, unsere Ideen okkupieren und sagen: Wir setzen eine andere Überschrift drüber – so wie es beim Tagesordnungspunkt 24 der Fall ist –, schreiben statt „Ombudsstelle“ „Erstanlaufstelle Zahlungsverzug“ und verkaufen die Dinge ohne die anderen.
Manchmal kommt es vor, dass Sie von unseren Anträgen ausgehen, diese abändern wollen, uns auf die Abänderungsanträge als Einbringer auch draufnehmen, wie beim Verbot des Titandioxids, dann wird jedoch das Wort „unverzüglich“ gestrichen, und es kommt dann dazu, dass wir bis heute noch keine Umsetzung dieses gemeinsamen Beschlusses haben, weil eben das Wort „unverzüglich“ nicht im Antrag gestanden ist. – Das ist die jetzige Konsumentenschutzpolitik der derzeitigen Regierungsparteien!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke mir, das ist auch ein Umstand, Herr Präsident, durch den die parlamentarische Demokratie mit Füßen getreten wird, durch den vor allem aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher in Österreich mit Hohn versehen werden.
Der Höhepunkt ist der heutige Antrag, mit dem eine Beratung, eine Energieberatung, als Ausweg oder als Lösungsweg gesucht wird, um die Energiearmut in Österreich zu verhindern. – Stellen Sie sich vor, Kollege Weidinger, hier sitzt eine alleinerziehende Mutter mit Kindern oder eine Pensionistin, deren Heizung nicht mehr funktioniert oder die nicht weiß, wie sie das Gas im Herbst bezahlen wird, und diese hört von Ihnen: Ja, die ÖVP will mit den Grünen jetzt eine Energieberatung machen. Sie will den Menschen zeigen, wie die Fenster geöffnet werden, wie richtig gelüftet wird, und sie will zeigen, wie weit entfernt das Sofa von den Heizkörpern, die mittlerweile schon kalt sind, stehen muss. (Beifall der Abgeordneten Rauch und Wurm.) – Das ist die Idee, die Sie haben – ist das
wirklich die Realität? –, die Idee, die derzeit die ÖVP und die Grünen haben, wenn es darum geht, verzweifelte Menschen nicht zurückzulassen?
Dann höre ich: Maßnahmen, um Energiearmut hintanzuhalten. – Kollegin Hamann hat in der letzten Ausschusssitzung erklärt: Ja, wir wollen diese Maßnahmen setzen, wir werden sogenannte Sozialberatung machen! Die kommt zu den Menschen hin und wird ihnen zeigen, wie das funktioniert! – Nein, die Menschen brauchen jetzt Geld! Sie brauchen Unterstützung, damit sie die undichten Fenster reparieren lassen können. Sie brauchen nicht jemanden, der ihnen zeigt, wie die undichten Fenster geöffnet werden und wann sie geöffnet werden! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, dieser Antrag kann nur eine Alibiaktion sein. Er ist so bizarr und so realitätsfremd, dass ich mir denke, man will halt etwas machen, damit man etwas macht, weil man nichts gemacht hat. Deshalb bezeichne ich diesen Antrag, der heute vorliegt, als Stoßgebet, wobei ich Ihnen offen und ehrlich sage: Diese Energiearmut kann man nicht wegbeten!
Deshalb: Reißen Sie sich bitte zusammen, arbeiten Sie mit uns gemeinsam! Herr Bundesminister, ich setze wirklich auf Sie, dass wir endlich einmal zur Arbeit kommen! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
16.03
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fischer. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sitzen hier herinnen und es ist uns schön warm, wir haben uns heute die Hände wahrscheinlich mit warmem Wasser gewaschen, haben geduscht, ausreichend gegessen, es geht uns gut. In Zeiten der Pandemie, in Zeiten großer Arbeitslosigkeit geht es aber nicht allen gut.
Diese Bundesregierung setzt sich auf verschiedenen Ebenen für Personen ein, die in Not sind, Alleinerziehende sind, NotstandshilfebezieherInnen, für Leute, die Arbeitslosengeld bekommen, die Studienbeihilfe bekommen – jeder Einzelne von ihnen bekommt Geld, viel Geld: bis zu 450 Euro pro Person. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal in Europa, wir sind ein großes Vorbild (Beifall bei Grünen und ÖVP), und zwar deswegen, weil wir nicht nach dem Gießkannenprinzip allen ein bisschen etwas geben, sondern wir geben das Geld dorthin, wo es wirklich gebraucht wird.
Energieberatung, das klingt so nett, aber wart ihr schon einmal bei Leuten, die mit einem Backrohr, mit einem Fön heizen, die zugige Fenster haben? Energieberatung ist notwendig, damit wir hier Chancengleichheit schaffen, aber mit Beratung und Information allein ist es natürlich nicht getan. 10 Millionen Euro werden dafür verwendet, dass bei Personen, die eine Heizung haben, die ineffektiv ist, diese getauscht wird; die Ärmsten bekommen eine Gratisheizung von uns. So etwas hat es noch nie gegeben! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Wurm: Wo steht das? Ulli, wo steht das? Wo steht das mit der Gratisheizung?)
Und wenn wir davon sprechen, ob Konsumentenschutz einen Stellenwert hat oder nicht, dann brauchen wir uns nur anzuschauen, welche Anträge von den Regierungsfraktionen durchgebracht wurden – teilweise mit Unterstützung der Opposition. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass wir im Bereich des Kreditmoratoriums zehn Monate lang Geld gestundet haben – zehn Monate lang! –, dass es jetzt eine Stelle gibt, die beim Ministerium für Soziales und Konsumentenschutz eingerichtet ist, die sich regen Zustroms erfreut, wo wir die Leute dazu beraten, wie sie ihre Rechte durchsetzen können, wie sie Kredite bekommen, wie das funktionieren kann. Wir tun auf allen Ebenen etwas gegen die Energiearmut! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Ich möchte nur ein paar Stichworte sagen: Sanierungsscheck, Raus aus Öl und Gas, Befreiung von der Ökostrompauschale, Heizkostenzuschuss, Kooperationen mit der Caritas – all das wird umgesetzt. Und es ist keine Augenauswischerei: In den ersten zwei Monaten unserer Stelle, die sich gegen Energiearmut einsetzt, haben sich 3 200 Leute einen Energieberatungstermin geholt – 3 200 Leute!
Heizungstausch bringt ganz viel, weil er nämlich auf der einen Seite zu einer besseren Heizung, zu einer nachhaltigen Heizung führt, und auf der anderen Seite helfen wir den Leuten. Wenn gesagt wird: Wir senken Benzinpreise, das bringt etwas!, muss ich sagen: Nein, das bringt nichts! Das wäre das Gießkannenprinzip. Wir wollen niemanden zurücklassen, in diesen Zeiten müssen wir besonders für die Ärmsten da sein, und dafür möchte ich unserer Bundesregierung Danke sagen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Das Lamperl leuchtet schon rot, deswegen nur ein Satz noch: Auch das Basiskonto funktioniert und die Infokampagne dazu auch. Danke an dieser Stelle! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
16.08
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wurm. – Bitte sehr.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Zuseher und Kollegen! Frau Kollegin Fischer, bei aller persönlichen Wertschätzung und Sympathie – das gilt auch für Kollegen Weidinger –: Ihr solltet jetzt den Konsumentenschutz einfach beenden. Ihr habt in zweieinhalb Jahren zum Thema Konsumentenschutz nicht einen Beistrich weitergebracht – nicht einen! Sich hierherzustellen und das noch schönzureden ist natürlich jedem unbenommen, aber da ist nichts an Substanz da – überhaupt nichts! –, im Bereich Konsumentenschutz.
So, und jetzt haben wir natürlich zusätzlich ein Problem, nämlich dass der dritte Minister in diesem Ressort mit Gesundheit und Sozialem natürlich heillos überfordert ist und zum Thema Konsumentenschutz ja überhaupt nichts weiß. Also die Hoffnung, das Beten ist ja immer da, aber vom Beten haben wir im Konsumentenschutz nichts.
Noch einmal, Frau Kollegin Fischer: Es reicht nicht, sich hierherzustellen und zu sagen: Schutz vor Energiearmut. Das ist das Thema: Schutz der Bevölkerung vor Energiearmut. Und dann gibt es die 10-Millionen-Euro-Infokampagne zu Energieberatung! (Abg. Fischer: ... Millionen fürs Heizen!) Wie du mit 10 Millionen Euro für Beratung dann auch noch Heizungen für Bedürftige austauschen willst, na das schaue ich mir jetzt einmal an!
Energieberatung gibt es in jeder Gemeinde seit Jahrzehnten, in manchen – in meiner Gemeinde, glaube ich – seit 20 Jahren, in Wien sowieso, das ist ja nichts Neues, bitte! Bei der Energieberatung war schon – wie Kollege Drobits von den Sozialdemokraten das auch gesagt hat – so mehr oder weniger der Aufhänger: die Couch vom Heizkörper weg, damit besser geheizt und dann Energie gespart wird. So etwas – oder eben auf der Autobahn 100 km/h statt 130 km/h – diskutiert ihr ernsthaft?!
Also noch einmal: Das hat mit Konsumentenschutz ja überhaupt nichts mehr zu tun – null, komplett null. Und da kommt auch nichts mehr. Alles, was wir im Konsumentenschutz gemeinsam versucht haben aufzubauen, wird von euch beiden nach zweieinhalb Jahren blockiert. Noch einmal: Das ist eigentlich ein Offenbarungseid. Wenn einmal die Sozialdemokratie und sogar die NEOS das gleich wie wir Freiheitlichen sehen, dann solltet ihr auch anfangen nachzudenken.
Das nächste Thema war der Zahlungsverzug. Das war in Zeiten von Corona eben befristet, ist ausgelaufen, aber bitte, die Probleme der Menschen mit Zahlungsverzug haben sich ja nicht geändert. Noch einmal: Das ist ja auch danach noch weitergegangen.
Corona – wir haben es ja gerade heute wieder gehört –: Die Strategie des Ministers geht hin und her. Die Menschen sind nach wie vor, auch finanziell, mit dem Thema beschäftigt. Dann ist jetzt Ukrainekrise und, und, und. Da ist ja das Problem nicht gelöst.
Dass man diese Erstanlaufstelle nicht wirklich sofort, schon längst einmal eingesetzt hat, ist ein Drama. Alle Anträge unsererseits – auch, eine Deckelung einzuziehen, was die Überziehungszinsen betrifft – werden von euch nicht umgesetzt. Das wollt ihr nicht einmal diskutieren. Die Leute zahlen jetzt in der Krise 12, 14 Prozent Überziehungszinsen – und zwar nicht tausend Menschen in Österreich, sondern Hunderttausende. Das Problem wird dann noch größer, weil alles steigt, alles teurer wird. Das heißt, der Verschuldungsgrad bei dieser Gruppe wird von Monat zu Monat größer, und ihr macht im Konsumentenschutz nicht einmal das Geringste, um da zu helfen.
Wir haben eh schon im Grunde genommen auch noch einmal im Ausschuss diskutiert: Das Basiskonto gibt es seit 2016, also jetzt bald sechs Jahre. Es gibt aber keine statistisch vernünftigen Daten dazu. Einfach wäre, Herr Minister, die FMA aufzufordern, das so zu führen, dass man dann auch mit den Zahlen, Daten arbeiten kann, das verbessern kann, aber auch das wollt ihr nicht machen. (Beifall bei der FPÖ.)
16.12
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Weidinger. – Bitte.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Liebe Österreicherinnen, liebe Österreicher und alle Menschen, die in unserem Land leben! Konsumentenschutzpolitik genießt in dieser Regierung oberste Priorität. (Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.) Ich werde Ihnen, Herr Kollege Wurm und Herr Kollege Drobits, jetzt, in den nächsten Minuten auch genau ausführen, wo der grundsätzliche Unterschied liegt. (Ruf bei der FPÖ: Das ist der Witz des Tages! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Für uns bedeutet Konsumentenschutz, die Kaufkraft der Menschen zu stärken und sie zu entlasten. Das machen wir, meine Damen und Herren, seit dem ersten Tag, seit die Parlamentsmehrheit gute Politik für Österreich macht. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Das haben wir mit der ökosozialen Steuerreform, der größten Entlastung der Zweiten Republik mit 18,5 Milliarden Euro, zum Ausdruck gebracht. Was wir tun, ist nicht, einfach Kosmetik zu machen, sondern unser System grundsätzlich zu verändern, die Menschen zu entlasten. So haben wir ein Gesetz geschaffen, durch das wir die Einkommensteuertarife senken. Das bedeutet 650 Euro mehr für die Menschen, was spürbar jetzt schon in ihre Taschen kommt. Das heißt, wir schaffen auch gesetzliche Regelungen, damit das Leben günstiger wird, damit es leistbar wird, damit sich die Menschen das auch leisten können. (Abg. Belakowitsch: ... spüren nicht alle, ja ... alle Taschen voll ... die Konsumentenschutz-Taschen sind voll ...! – Zwischenruf des Abg. Wurm.)
Wir haben den Familienbonus eingeführt, der von 1 500 Euro auf 2 000 Euro erhöht wird. Wir haben einen Kindermehrbetrag eingeführt, und wir haben mit all den Sozialleistungen eine 15. Mindestpension geschaffen – ein sozialpolitischer Meilenstein in der Zweiten Republik. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Wir haben den Bundesreparaturbonus eingeführt. Kollege Kurt Egger wird ihn später noch genau ausführen. Hunderttausende Elektrogeräte werden in Zukunft nicht weggeworfen werden, sondern sie werden repariert werden. Da bleibt mehr Wertschöpfung bei den Betrieben. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Da schaffen und sichern wir Arbeitsplätze, und wir helfen mit, Klima und Umwelt zu schützen. Das ist Politik dieser Bundesregierung. – Danke, Herr Bundesminister! Danke der gesamten Bundesregierung für diesen Einsatz! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Rauch.)
Natürlich bleiben wir aber dort nicht stehen. Wir haben reagiert. Wir haben die Zeichen der Zeit erkannt. Die Teuerung ist eine große Herausforderung dieser Zeit, das sehen wir alle (Abg. Ries: ... das ist bezeichnend! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), deswegen haben wir schnell ein Paket von 2 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Wo haben wir gespart? – Beim Staat: indem wir Gas- und Elektrizitätsabgaben gesenkt haben, sodass den Menschen mehr Geld bleibt, damit sie es zu Hause nicht kalt haben (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), damit sie sich Lebensmittel leisten können und damit es für uns ein besseres, gutes Österreich gibt. (Beifall bei der ÖVP. – Heiterkeit und Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Wir haben den nächsten Schritt gesetzt: 1,7 Milliarden Euro. Was aber bedeutet das konkret? – 150 Euro für fast jeden Haushalt in Österreich, und für besonders betroffene Gruppen noch einmal 150 Euro als Soforthilfe. Das war richtig, das war wichtig, und da ist jeder Steuerzahlereuro gut verwendet. (Abg. Belakowitsch: Wahnsinn ... schon wieder Geld! ... Geld!)
Wir setzen auch wieder den nächsten Schritt. Wir bauen unsere Gesellschaft weiter positiv mit dem Klimabonus um, wobei wir darauf Wert legen – leider hat es in der Vergangenheit nicht diese Priorität gegeben –, den öffentlichen Verkehr auszubauen. (Abg. Belakowitsch: Ihr Kollege Weidinger sollte Bundeskanzler werden ...!) Wir geben den Menschen Geld in die Hand, damit es kein Nachteil ist, wenn man in einer ländlichen Region lebt, sondern man bleibt in den Regionen zu Hause und man kann sich das Leben leisten. Das ist wertorientierte, grundsätzliche Arbeit dieser Bundesregierung. Große Wertschätzung und Respekt für diesen Einsatz, auch für alle Parlamentarier, die daran arbeiten, dass wir diese Gesetzeswerke gemeinsam umsetzen!
Der nächste Schritt, den wir setzen – und da lade ich Sie alle heute ein, mitzustimmen und Ihrer politischen Verantwortung auch gerecht zu werden –, ist ein Nationaler Aktionsplan gegen Übergewicht bei Kindern in Österreich. Wir wissen natürlich, dass wir nicht nur seit der Pandemie, sondern dank der Segnungen der Digitalisierung und anderer gesellschaftlicher Entwicklungen junge Menschen haben, die den Weg zum Sport und zur gesunden Ernährung noch nicht gefunden haben. Auch denen helfen wir mit einer nationalen Strategie. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) – Danke, Herr Bundesminister, dass Sie sich ganz klar dazu bekennen! Das wird ein wertvoller Schritt auch für die Ernährung und für die Jugendpolitik in Österreich werden. (Abg. Rauch: Was du alles aufzählst ...! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Jetzt noch zur Energieberatung, die wir gesetzt haben: Das ist halt ein Unterschied, Herr Kollege Drobits. Wir machen nicht Einzelmaßnahmen, sondern wir haben gesamtheitliche Strategien. Nehmen Sie den Teuerungsausgleich her, nehmen Sie die Politik her, dass wir im System einsparen, damit die Menschen mehr Geld bekommen, und setzen Sie noch eins drauf – nämlich die Hilfe zur Selbsthilfe mit der Energieberatung, die wir gemeinsam mit dem Koalitionspartner, mit Kollegin Fischer, auf die Reise gebracht haben. (Abg. Belakowitsch: ... noch amal, noch ein Packerl, unglaublich!) Da wird noch den Schwächsten in der Gesellschaft geholfen. Es werden individuelle Konzepte erstellt, und am Ende des Tages wird auch noch das Heizsystem kostenlos ausgewechselt – ein sozialpolitischer Meilenstein, der richtig und notwendig ist, weil er mithilft, die ökosoziale Transformation für die Menschen in Österreich umzusetzen. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Unsere Hand bleibt aber ausgestreckt. Wir haben so viele ernste Themen, die uns heute beschäftigen (Abg. Belakowitsch: Ach so, drum die Kabaretteinlage! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ): der Krieg, das Thema des sozialen Wandels der Gesellschaft. Gehen wir den Weg gemeinsam! Wir strecken beide Hände aus – zur Sozialdemokratie, zu den Freiheitlichen, zu den NEOS. Wir tun es schon, gemeinsam mit unserem Koalitionspartner: Übernehmen wir gemeinsam Verantwortung für die Österreicherinnen und Österreicher!
Danke, Herr Bundesminister! Ich freue mich auf eine tolle, gute Zusammenarbeit mit Ihnen, auch in Ihrer Funktion als Konsumentenschutzminister. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
16.18
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Köchl. – Bitte.
Abgeordneter Klaus Köchl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Peter Weidinger (Abg. Belakowitsch: Das war ein Kabarett!), jetzt habe ich gehört, was du uns da erzählt hast, und das bestätigt mich ganz einfach in der Annahme, dass sich die ÖVP beim Konsumentenschutz noch nie ausgekannt hat und noch nie gewollt hat, dass in dieser Richtung etwas weitergeht. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Ich möchte zum Punkt 23, das Basiskonto betreffend, sprechen. Das ist am 18. September 2016 von unserem Minister von der SPÖ, von Alois Stöger, eingeführt worden und war die Grundlage. Es sollte ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen sein. Es wurde Basiskonto genannt und gilt für alle in Europa, die einen rechtmäßigen Aufenthalt in der EU haben. Sie dürfen so ein Basiskonto haben.
Wer braucht so etwas?, oder: Für wen wird so etwas eingeführt? – Sagen wir es mit einem Beispiel: Grundsätzlich kann jemand, der in Privatkonkurs geht, so etwas beantragen. Ich glaube, das ist das einzig Richtige, da den Ärmsten der Armen zu helfen, dass das passt und dass man sich das leisten kann, weil man sonst – wenn man nicht einmal ein Basiskonto zusammenbringt – nicht mehr zur Gesellschaft gehört. Ich weiß, dass Herr Wolf, Herr Benko oder Herr Karl-Heinz Grasser das nicht brauchen. Letzterer hat überhaupt kein Konto gebraucht, der hat die 500 000 Euro im Koffer umhergetragen. Das ist mir klar, dass der das nicht gebraucht hat.
Was wir aber bei diesem Antrag von der FPÖ beanstanden, ist, dass das an die Staatsbürgerschaft gekoppelt sein soll. Ich glaube, das brauchen wir nicht, das sind EU-Bürger, die brauchen nicht extra eine Staatsbürgerschaft nachzuweisen, wie das in dem Antrag drinnen steht. (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Ich sage, dass man das nicht braucht.
Abschließend noch zwei Sätze betreffend Maßnahmen gegen Energiearmut: Na ja, glaubt ihr von der ÖVP, aber vor allem ihr von den Grünen wirklich, dass man, wenn jemand einen neuen Kühlschrank einbaut, den er sich gar nicht leisten kann, weil er nicht einmal ein richtiges Konto bekommt, sondern nur ein Basiskonto, dann hergehen und sagen kann: Richtig lüften, dann habt ihr etwas für das Energiesparen getan!? (Zwischenruf des Abg. Weidinger.) Ich glaube, wenn ihr von den Grünen – ihr seid da wirklich im Speziellen angesprochen – diese 10 Millionen Euro für die Menschen anstatt für diese Infokampagne verwendet, sodass sie in Zukunft kein Basiskonto mehr brauchen, dann habt ihr das Geld richtig eingesetzt. (Beifall bei der SPÖ.)
16.21
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Werner. – Bitte sehr.
Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk. (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zum Ausbau der Energieberatung und den zusätzlichen Maßnahmen: Bereits gestern hatten wir ja eine Debatte zur aktuellen Situation der stark steigenden Energiepreise. Sie machen das Heizen teurer, sie machen die Lebensmittel teurer und sie machen die Menschen im Grunde arm.
Ja, wir unterstützen die Schaffung niederschwelliger Angebote im Bereich der Energieberatung, aber kann man von der Energieberatung wirklich aus der Energiearmut herausberaten werden? Macht Beratung das Leben wirklich leistbarer? – Nein! Und das ist keine Antwort aus dem Bauch heraus, sondern das ist die Antwort des Rechnungshofberichts dazu. Menschen, die sowieso jeden Cent umdrehen müssen, können aus der Energiearmut nicht herausberaten werden.
Die Ursachen für Energiearmut sind laut dem Bericht des Rechnungshofes dreierlei: das niedrige Haushaltseinkommen, überproportional hohe Energiekosten und die schlechte Energieeffizienz der Gebäude und Wohnungen, in denen diese Menschen leben. Was braucht es also? Eines ist klar: definitiv keine Erhöhung der Pendlerpauschale.
Folgende zu treffende Maßnahmen würde ich zusätzlich empfehlen: Das Erste ist einmal eine Sanierungsoffensive, und zwar in den Wohnungen, auch in geförderten Wohnanlagen, in denen Menschen, die von Energiearmut betroffen sind, leben.
Das Zweite sind natürlich Investitionen in die Energiewende, um das Angebot zu erhöhen. Statt 400 Millionen Euro in die Pendlerpauschale oder in den Pendlereuro zu stecken, wäre es klüger, auch dieses Geld in den Ausbau erneuerbarer Energien zu investieren, in Balkonkraftwerke und vor allem auch Stromspeicher. Wir wissen ja, das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Zur Erhöhung und Entlastung der Haushaltseinkommen zwei Dinge: Das Erste – und wir werden es gebetsmühlenartig wiederholen; die Grünen haben uns da gestern ein bisschen aufs Korn genommen, aber wir werden es so lange wiederholen, bis Sie es auch wirklich umsetzen –: Schaffen Sie die kalte Progression ab und entlasten Sie die arbeitenden Menschen!
Das Zweite: Daten belegen, dass insbesondere junge Menschen und junge Familien unter der Teuerung leiden. Erst gestern hat die WU eine Studie herausgegeben, in der sie genau aufgezeigt hat, dass vor allem Alleinerzieherinnen armuts- und ausgrenzungsgefährdet sind. Es braucht ein Gesamtpaket für diese Menschen mit höheren Absetzbeträgen, aber auch Sachleistungen.
In acht von neun Bundesländern ist die Kinderbetreuung kostenpflichtig. Streichen Sie das und sorgen Sie auch dafür, dass jedes Kind in Österreich zumindest eine warme und gesunde Mahlzeit bekommt. Schenken Sie durch die kostenfreie Kinderbetreuung den alleinerziehenden Frauen die Freiheit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, in dem Ausmaß, das es ihnen erlaubt, die steigenden Kosten selbst abzudecken – und degradieren Sie sie nicht wieder zu Bittstellern und Almosenempfängern!
Schließlich braucht es natürlich auch eine Evaluierung der Treffsicherheit und Wirksamkeit der Maßnahmen, die ich Ihnen vorgeschlagen habe, und auch aller anderen Maßnahmen, die es bereits gibt. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
16.24
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kirchbaumer. – Bitte.
Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause und hier bei uns auf der Galerie! Kollege Drobits ist leider nicht mehr im Saal. (Abg. Drobits hebt die Hand. – Abg. Leichtfried: O ja, da ist er! Aber er wechselt immer den Platz!) – Ah, Entschuldigung, ich habe dich leider nicht gesehen. Ich möchte dir ganz gern etwas sagen: Die SPÖ spricht von sozialer Kälte. Wien ist Vorreiter, was soziale Kälte angeht. Ich spreche von der jährlichen Valorisierung der Wohnkosten in der Stadt Wien und davon, dass diese jetzt auch nicht ausgesetzt worden ist. Das sind seit 2010 für jeden
Haushalt pro Jahr 1 500 Euro. Also ich glaube schon, dass wir darüber reden müssen; Frau Kollegin Deckenbacher wird auf das Thema, wie sozial doch das rote Wien ist, noch einmal näher eingehen.
Ein komplexeres Thema als die Energie gibt es tatsächlich nicht. Jedem recht getan ist eine Kunst, die niemand kann, und da möchte ich jetzt an dieser Stelle schon sagen: Was immer wir tun, ist falsch. Es ist ganz egal, was man macht: Versucht man, niederschwellig Beratungssysteme einzuführen, dann ist es nicht in Ordnung, dann braucht man das große Ganze. Haben wir das große Ganze, dann braucht es kleinere Mittel und Wege. Diese kleineren Mittel und Wege möchten wir mit einem Volumen von 15 Millionen Euro in die Haushalte bringen. 5 Millionen Euro werden für die Beratung und 10 Millionen Euro werden für die Bekämpfung der Energiearmut investiert – zu den schon jetzt beschlossenen 1,7 Milliarden Euro, die die Bundesregierung zur Verfügung stellt, um eben genau diesen Menschen zu helfen, die mit Energiearmut zu kämpfen haben. (Beifall des Abg. Hörl.)
Ich möchte das noch einmal taxativ aufzählen: ein 150-Euro-Gutschein für jeden Haushalt. Ich habe mir gestern erklären lassen: 4 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher können diesen nicht einlösen – 4 Prozent! –, und der Rest der Österreicherinnen und Österreicher sehr wohl. Also bitte, meine Damen und Herren, lassen Sie die Kirche im Dorf!
Die Ökostrompauschale und der Ökostromförderbeitrag werden auf null gesetzt. Der Teuerungsausgleich wird gestaffelt von 150 bis 300 Euro ausbezahlt. Bei vulnerablen Gruppen wird genauso geschaut, dass diese Menschen nicht in kalten Wohnungen sitzen müssen, so wie es von der Opposition immer dargestellt wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Mit dem neuen Maßnahmenpaket, das am vergangenen Wochenende, am Sonntag, von Finanzminister Magnus Brunner und von Bundesministerin Gewessler vorgestellt wurde, investieren wir weitere 2 Milliarden Euro für genau diesen Teuerungsausgleich, es ist ein Antiteuerungspaket. Ich glaube, das lässt sich sehr wohl sehen in Österreich, was wir hier machen. (Beifall bei der ÖVP.)
Noch etwas ganz kurz zum Antrag betreffend „Ausbau der Energieberatung und zusätzliche Maßnahmen gegen Energiearmut“. Meine Damen und Herren! Es gibt nach wie vor Haushalte, die vielleicht nicht immer genau wissen, wie man schnell, effizient Energie und zugleich auch CO2 einsparen kann, nämlich indem man vielleicht das Thermostat des Heizkörpers richtig einstellt. Ich komme manchmal in Haushalte, da haut es mich, wenn ich bei der Haustür hineingehe, fast wieder zurück vor lauter Wärme. Es wäre also gut, wenn wir uns das einmal anschauen würden. Man zieht das ins Lächerliche, so quasi: Ja, dann rücken wir halt die Couch ein bissel vom Heizkörper weg! – Ja, das hilft, meine Damen und Herren, genau solche Maßnahmen helfen! (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Und da kann man schnell helfen, denn: Schnelle Hilfe ist genauso wichtig wie finanzielle Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
16.28
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. Ich darf ihm das Wort erteilen. – Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Präsident! Hohes Haus! Ein paar Bemerkungen zu den Themen Ombudsstelle Zahlungsverzug und dann vielleicht auch noch zum Basiskonto und zum Konsumentenschutz insgesamt. Es soll ja nicht der Eindruck entstehen, Herr Kollege, dass mir der Konsumentenschutz, obwohl das K in der Bezeichnung des Ministeriums an letzter
Stelle steht, egal ist, ganz im Gegenteil. Ich möchte einmal mein Verständnis darlegen, wie ich KonsumentInnenschutz verstehe.
Zunächst die Feststellung: Diese Einrichtung brauchen wohl jene Menschen am ehesten, die sich eine anderweitige Rechtsberatung nicht leisten können, weil sie das entsprechende Einkommen nicht haben. Das heißt, ältere Menschen, Menschen mit geringem Einkommen, die nicht in der Lage sind, auf Rechtsberatung anderweitig zuzugreifen, brauchen den ganz besonderen Schutz in dieser Frage, und das ist auch der Zugang, den ich beispielsweise aus der Schuldnerberatung mitgenommen habe.
Wenn ich Ihnen jetzt sagen darf, dass die Ombudsstelle in meinem Haus bis zum heutigen Tag 150 Konsumentinnen und Konsumenten beraten hat, auch konkret Interventionen bei Bankinstituten getätigt hat, dass diese Interventionen vor allem Pensionistinnen und Pensionisten betroffen und dass diese Interventionen zum Erfolg geführt haben, dann ist dies der Zugang, wie ich ihn verstehe: konkret Hilfe zu leisten, Lösungen zu suchen, zu intervenieren und dann auch ganz konkret zu helfen. Diese Menschen haben sich nämlich nicht mehr zu helfen gewusst, haben sich an die Ombudsstelle gewandt, und dort ist es gelungen, tatsächlich rasch zu helfen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zum Basiskonto: Es ist, finde ich, schon beeindruckend, dass im Zeitraum vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2021 insgesamt 23 222 Basiskonten errichtet und eingerichtet worden sind. Das zeigt nämlich ganz deutlich: Das ist notwendig gewesen – es wurde lange Zeit bestritten, dass es so etwas braucht. Es ist evident: Das wirkt und nützt.
Von diesen Antragstellungen beziehungsweise insgesamt beantragten Basiskonten sind lediglich 621 abgelehnt worden, die meisten davon mit der ganz einfachen Begründung: Es gibt bereits ein Konto.
Also das Nichtfunktionieren des Basiskontos ist, glaube ich, damit sozusagen widerlegt worden. Wenn Anpassungen notwendig sind, werden diese auch gemacht. Sie wissen, dass die Europäische Kommission gerade eine umfangreiche Prüfung der Richtlinien vollzieht, und spätestens dann werden wir auch allfällige Anpassungen vornehmen – aber insgesamt sei gesagt: Das Basiskonto funktioniert. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.31
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Deckenbacher zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir alle, aber vor allem die Ärmsten in unserem Land, spüren den starken Anstieg der Energiekosten – geschuldet auf der einen Seite der Coronakrise, aber auch den Unsicherheiten rund um den schrecklichen Krieg in der Ukraine und damit verbunden natürlich der Liefersituation von russischem Gas und Öl.
Zu Beginn dieser Woche hat die Bundesregierung bereits ein weiteres Entlastungspaket vorgestellt, und insgesamt soll dieses mit etwa 4 Milliarden Euro eine Entlastung für alle, die in Österreich leben, bringen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Nun zum vorliegenden Antrag: Da soll der Energiearmut mit gezielten Maßnahmen entgegengewirkt werden. Von Energiearmut betroffen sind eben jene Menschen, die angesichts hoher Strom- und Heizkosten ein höheres Risiko haben, in die Armutsfalle zu geraten – ja, und das sind vor allem Mindestsicherungsbezieher, das sind Pensionistinnen und Pensionisten, das sind alleinerziehende Elternteile, aber auch viele Frauen.
An dieser Stelle möchte ich an den Teuerungsausgleich erinnern, den wir bereits im Jänner auf den Weg gebracht haben, und daran, dass wir gestern unter anderem auch einen Energiekostenausgleich für alle Haushalte beschlossen haben. Ja, und zusätzlich setzen wir auch auf Beratung, um Menschen zu informieren, sie zu unterstützen und ihnen zu zeigen, wie sie energieeffizient agieren und Kosten einsparen können. Auch wenn das oft noch so banal und einfach erscheint, denke ich, ist das extrem wichtig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) Da kann man sehr wohl von sozialen Maßnahmen sprechen.
Erlauben Sie mir, als Wiener Abgeordnete den Blick nach Wien und auf die SPÖ-NEOS-geführte Stadtregierung zu richten, denn ich frage Sie jetzt: Ist es wirklich sozial, in dieser prekären Situation die Gebühren und Abgaben für Wasser, Abwasser und Müll automatisch immer wieder jedes Jahr aufs Neue zu erhöhen, damit gleichzeitig die Wohnkosten und Lebenshaltungskosten zu erhöhen und damit eine weitere Belastung für die Bürgerinnen und Bürger zu erzielen? – Ich denke, das ist alles andere als sozial. (Beifall bei der ÖVP.)
Es ist in Wien höchst an der Zeit, dieses Teuerungsgesetz abzuschaffen, zum Beispiel einen Heizkostenzuschuss einzurichten und auch die Gebrauchsabgabe für Gasleitungen zu senken. Ein Großteil der Wiener Gaskunden wird von Wien Energie beliefert, die zu 100 Prozent im Besitz der Gemeinde ist. Sagen Sie mir jetzt nicht, dass da nicht eine verantwortungsvolle Preisbildung möglich wäre (Zwischenruf bei der SPÖ), denn Fakt ist: Auf Bundesebene wird entlastet, während in Wien, in einer Millionenstadt (Zwischenruf der Abg. Yılmaz), die Bürgerinnen und Bürger seit Jahren belastet werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren, der Weg aus der Krise führt über Entlastungen und nicht über neue Belastungen und Gebührenerhöhungen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ottenschläger: Sehr richtig!)
16.35
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tanda. – Bitte.
Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir verhandeln jetzt, um diese Zeit, am Schluss dieser vier Tagesordnungspunkte, noch einmal den aus meiner Sicht entbehrlichen Antrag zur Optimierung – und beinahe zum Gold Plating – der Statistik zum Basiskonto.
Jede Privatperson mit einem rechtmäßigen Aufenthaltstitel in Europa hat seit Herbst 2016 Anspruch auf dieses Basiskonto. Dieses Konto bietet grundlegende Funktionen für alle Menschen, die andernfalls aufgrund ihrer schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben könnten. Das heißt, es bietet eigentlich nur Grundfunktionen wie Einzahlung, Abhebung innerhalb der EU und Onlinebanking an. Was beim Basiskonto besonders wichtig ist und was auch viele vielleicht nicht wissen: Man kann es nicht überziehen. Man braucht auch keinen festen Wohnsitz.
Jetzt komme ich genau darauf zurück: Dieser Antrag der FPÖ, der eine detaillierte Statistik fordert, die die Staatsbürgerschaft, die Ablehnungsgründe und die Kosten ausweisen soll (Zwischenruf des Abg. Wurm), ist wirklich absolut entbehrlich. Aus unserer Sicht entsteht nämlich keine statistische Lücke, denn es gibt ja Verordnungen, die ganz genau besagen, welche meldepflichtigen Daten man benötigt.
Zunächst einmal meldet die FMA der Europäischen Kommission bereits alle zwei Jahre die Anzahl der Kreditinstitute, die Basiskonten anbieten, und auch die Anzahl der eröffneten und der abgelehnten Basiskonten. Es ist so, dass man ein Basiskonto in Österreich
nur aus zwei Gründen ablehnen kann: Der eine Grund ist, weil man bereits ein Girokonto hat, wie es der Herr Bundesminister schon gesagt hat, der andere Grund sind kriminelle Machenschaften, die entweder die Bank oder die dort arbeitenden MitarbeiterInnen in Bedrängnis führen. Also es gibt ohnehin nur zwei Gründe, wofür brauche ich dann noch eine Statistik? – Das ist wirklich überbordend.
Dann diese Frage nach den Kosten: Man braucht bloß zu googeln. Ein Basiskonto hat fix festgelegte Kosten: 83,45 Euro pro Jahr; für Personen, die sozial oder wirtschaftlich schwach sind: 41,73 Euro pro Jahr. Also wozu diese statistische Erhebung? – Auch das ist klar festgelegt.
Der letzte Punkt – das verstehe ich überhaupt nicht –: Wie kann man denn fordern, dass die Staatsbürgerschaft ausgewiesen wird? – Wie wir bereits gehört haben: Wir alle sind EU-Bürger. Das ist so irrelevant, und die Menschen brauchen nicht einmal einen festen Wohnsitz. Welche Relevanz hat es, dass ich weiß, welchem Staatsbürger das Konto abgelehnt wurde? Auch aus datenschutzrechtlichen Gründen ist das strikt abzulehnen (Zwischenruf des Abg. Rauch), denn diese Daten unterliegen dem Bankgeheimnis, liegen also nur der Bank vor.
Aus diesen sachlichen Gründen, weil darüber hinaus ohnehin eine Untersuchung stattfindet, es eine Vorgabe gibt und Gold Plating in vorauseilendem Gehorsam wirklich nicht erforderlich ist, lehnen wir diesen Antrag ab. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
16.39
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir verlegen die Abstimmung wie vereinbart an das Ende der Tagesordnungspunkte, die den Ausschuss für Konsumentenschutz betreffen.
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1627/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesreparaturbonus (1396 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 25. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Feichtinger. – Ich darf Sie bitten.
Abgeordnete Elisabeth Feichtinger, BEd BEd (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der Wiener Reparaturbonus ist eine Erfolgsgeschichte, er verfolgt ökologische, soziale und konsumentenschutzpolitische Ziele. In den drei Aktionszeiträumen ab September 2020 konnten die Wienerinnen und Wiener online einen Bon beantragen. Sobald sie ihn bekommen haben, konnten sie ihn innerhalb eines gewissen Zeitrahmens beim Reparaturnetzwerk – das sind 90 Betriebe mit über 100 Standorten – einlösen. Gefördert wurden rund 50 Prozent der Bruttorechnungssumme bis zu maximal 100 Euro.
Durch diese unbürokratische Förderung konnten 32 000 Gerätschaften repariert werden. Das bedeutet eine Einsparung von unglaublichen 770 Tonnen CO2. Was bedeutet das faktisch? – Würde man die Lebensdauer aller Waschmaschinen, Notebooks, Tablets und Smartphones im EU-Raum um ein Jahr verlängern, würde das eine Einsparung von 4 Millionen Tonnen CO2 bedeuten – so viel wie 2 Millionen Autos auf unseren Straßen einsparen würden, wenn sie einen Tag nicht fahren würden.
Das Wiener Modell des Reparaturbonus hat auch die US-Großstadt Portland überzeugt, sie hat diesen eingeführt. Auch der Bundesstaat Washington überlegt, ihn umzusetzen. Nicht nur Wien fördert Reparaturen, es gibt auch andere Bundesländer, die das umsetzen. Wir als SPÖ unterstützen daher den Antrag, den Wiener Reparaturbonus auf ganz Österreich auszuweiten. Unser Motto ist, keinen Fleckerlteppich in Österreich zu haben, sondern dies einheitlich umzusetzen.
Was betreffend diese Regierung traurig ist: Wenn etwas in Wien gut funktioniert, heißt es noch lange nicht, dass es in ganz Österreich funktioniert. Wir haben es bei den Gurgeltests gesehen, die haben in Wien wirklich super funktioniert, in anderen Bundesländern haben wir tagelang auf unsere Ergebnisse warten müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was spricht dagegen, den Wiener Reparaturbonus auf ganz Österreich auszuweiten? In Wien funktioniert es. (Beifall bei der SPÖ.)
16.41
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordnete Fischer ist die Nächste. – Bitte sehr.
Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wieder diskutieren wir hier ein Thema, das uns als Konsumenten und Konsumentinnen beschäftigt. In kürzester Zeit gibt es eine Lösung dafür, und zwar bundesweit. (Abg. Wurm: Wie schaut die aus? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Heiterkeit der Abgeordneten Kaniak und Wurm.) Wie ihr vielleicht schon gesehen habt, gibt es für alle, die Elektrogeräte reparieren lassen wollen, einen guten, einfachen Weg. Die Unternehmen, die sich beteiligen wollen, können sich bereits seit 10. März auf der Plattform reparaturbonus.at anmelden.
In einer Kreislaufwirtschaft braucht es auf der einen Seite Unternehmen und auf der anderen Seite Konsumentinnen und Konsumenten. Wenn man sich das Buch „Kreislaufwirtschaft“ von Sepp Eisenriegler durchliest, wird einem bewusst, dass wir vor 20 Jahren nicht darüber nachgedacht haben, dass wir mit unserem Konsumverhalten Elektroschrott ohne Ende produzieren. (Abg. Belakowitsch: O ja! Haben wir schon! O ja, schon!) Wer sich den Film „Welcome to Sodom“ über Elektroschrottdeponien in Ghana angesehen hat, weiß, was wir getan haben.
Ich meine, wir alle sollten bei unserem Konsumverhalten ansetzen und Produkte kaufen, die reparierbar sind (Abg. Belakowitsch: Wo gibt’s die?), Produkte, die länger haltbar sind. Man kann sich im Mediamarkt heutzutage beispielsweise ein I-Phone oder ein Fairphone kaufen; ein Fairphone ist sogar günstiger, ich kann es einfach reparieren lassen und es werden keine seltenen Erden dafür verwendet. Ich kann mir bei Sepp Eisenriegler im Rusz eine Waschmaschine mieten. (Abg. Belakowitsch: Mieten?!) Es gibt viele Modelle, die da helfen. (Abg. Belakowitsch: ... in die Wäscherei gehen wie in den Sechzigerjahren oder in den Siebzigerjahren!)
Um die Details zusammenzufassen: Als ersten Schritt haben wir bei kleinen Reparaturen die Umsatzsteuer von 20 Prozent auf 10 Prozent gesenkt. Das macht sich vor allem bei der Reparatur von Fahrrädern oder bei Leistungen von kleinen Schneidereien, Werkstätten und auch Schustern bemerkbar. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: ... einen guten Schneider!)
Wenn wir klimafreundlich handeln, dann ist das auch Konsumentenschutz, und wenn wir reparierfähige Produkte in unseren Ortschaften reparieren lassen, tragen wir auch zur Wertschöpfung bei. Wir schaffen es so, dass kleine Reparaturbetriebe erhalten bleiben, auch das ist eine wirklich wichtige Maßnahme für unsere Wirtschaft. Ich glaube, es kann funktionieren, wenn Wirtschaft, Umweltschutz und Konsumentenschutz ineinandergreifen. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)
Die wichtigen Worte dazu sind: vermeiden, wiederverwerten, verwenden – und nicht glauben, dass der Einzelne, die Einzelne ausgenommen ist. Wenn wir uns Kleidung kaufen, muss sie nicht immer neu sein, man kann auch in ein Secondhandgeschäft gehen. Ich zum Beispiel habe meine Jacke aus dem Laden in unserer Ortschaft und ich werde sie später an meine Tochter weitergeben. Es muss nicht immer alles neu sein (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), und wir müssen uns nicht immer, auch nicht hier im Haus, die neuesten Geräte kaufen. Manchmal muss man sich im Sinne des Klimaschutzes und der Umwelt ein bisschen zurücknehmen.
Ich weiß nicht, was da so lustig ist: Wir verbrauchen die Ressourcen der nächsten Generationen. Es ist unser aller Aufgabe, CO2 einzusparen, und das können wir Step by Step gemeinsam schaffen. Dazu braucht es uns alle, und da muss es verdammt noch einmal egal sein, ob die Initiative aus Wien kommt, aus Graz oder aus Salzburg. All das ist gut und richtig, all das sind schöne Beispiele, aber hören wir doch mit den Einzelmaßnahmen auf und machen wir im Sinne des Konsumentenschutzes etwas Gemeinsames: Reparieren statt Wegwerfen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.46
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wurm. – Bitte.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Frau Kollegin Fischer, was heißt das jetzt konkret? Ich habe mir gedacht, Sie kommen heute heraus und stellen das konkret vor, oder der Minister weiß vielleicht irgendetwas, da es ja ein grünes Ministerium ist. Online gibt es nämlich noch nichts, Frau Kollegin. (Abg. Fischer überreicht dem Redner ein Schriftstück.) – Ja, das sind die Ideen, Frau Kollegin Fischer, es gibt aber noch nichts Konkretes. Es gibt nur eine Meldung des Pressedienstes Ihrer Ministerin Gewessler, die verspricht, im Frühjahr werde konkret umgesetzt. (Zwischenruf des Abg. Weidinger.) Es gibt aber nichts Konkretes, es gibt nur Ideen.
Vielleicht auch noch einmal zur Erklärung, weil viele in Österreich sich jetzt wundern werden: Wir haben den sogenannten Reparaturbonus schon im Februar im Parlament beschlossen, allerdings im Rahmen der Novelle zum Umweltförderungsgesetz. Dort, Frau Kollegin Fischer, steht drinnen: „Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten“. – Ihre Geschichte, dass man andere Sachen reparieren lassen kann, findet sich dort nicht. (Zwischenruf der Abg. Rössler.)
Wir sind ja grundsätzlich guter Hoffnung, dass Frau Kollegin Gewessler da etwas Vernünftiges in die Welt bringt. Ich darf aber schon noch einmal sagen, das basiert auf Aktivitäten von uns, Frau Kollegin Fischer, aber wir haben einen Reparaturbonus in der Höhe von 1 000 Euro pro Jahr und pro Person verlangt. Sie sprechen jetzt von Ideen, dass in der Höhe von 100 Euro gefördert wird.
Summa summarum muss man noch einmal erklären – das wird die Menschen wahrscheinlich mehr interessieren –, dass die meisten Dinge nicht reparierbar sind, weil sie so produziert werden, dass sie nach einer gewissen Zeit kaputt sein sollen (Zwischenruf des Abg. Matznetter), damit der Konsument wieder etwas Neues kauft. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Das ist keine neue Geschichte, das diskutieren wir seit vielen Jahren, und wir haben da auch versucht, etwas zu machen.
Da sind die Grünen und die ÖVP vielleicht eh die richtigen Ansprechpartner: Die Europäische Union verhindert diese Dinge nicht, sondern sie unterstützt das, und das ist ganz furchtbar. (Abg. Weidinger: Das hat sich geändert!) Die Lobbyisten in Brüssel, Kollege Weidinger (Abg. Weidinger: Das hat sich geändert!), geben der Europäischen Union Gesetze vor, damit das für die Industriebetriebe dieser Welt funktioniert.
So, und wenn wir an der Ursache nichts ändern, dann werden wir mit diesen Geschichten in letzter Konsequenz – Frau Kollegin Fischer, das weißt du auch – nur kosmetische Reparaturen machen, aber das Problem der Ressourcen nicht endgültig lösen. Mir persönlich und uns Freiheitlichen ist es immer darum gegangen, dieses Problem wirklich von der Wurzel anzugehen, nämlich bei der internationalen Großindustrie, die gezwungen werden muss, Elektrogeräte oder andere Dinge zu produzieren, die auch reparierbar sind.
Ich schaue mir an, wer in Ottakring einen Kühlschrank, der irgendwo in China produziert wird, reparieren kann. So einfach wie früher ist das leider Gottes nicht mehr. Es sind viele elektronische Bestandteile drinnen, Chips, auf die sie gar nicht zugreifen können, und, und, und.
Das heißt: Reparaturbonus endlich am Weg – haben ja auch wir initiiert, und auch andere Kollegen, das muss man dazusagen, nämlich von der Sozialdemokratie (Zwischenruf bei den Grünen); in Wien gibt es das schon länger; passt tadellos –, hinsichtlich Umfang bin ich gespannt, was Frau Gewessler konkret vorlegt. Das wird uns aber nicht helfen, das wirklich zu lösen, außer die Großindustrie wird auf europäischer Ebene und international gezwungen, reparaturfähige Geräte auf den Markt zu bringen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Smodics-Neumann.)
16.50
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Egger. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Freiheitlichen gibt mir die Möglichkeit, auf drei Dinge einzugehen. Erstens: Es ist immer wieder faszinierend, dieses blaue Werben um die rote Liebe zu sehen, wenn es darum geht, rote Ideen umzusetzen. (Heiterkeit des Abg. Weidinger.) Das hat sich über die letzten Monate ganz gut manifestiert und das dürfen wir nicht aus den Augen verlieren (Abg. Belakowitsch: In den letzten Monaten? Das glaub ich weniger!), weil das besser zu funktionieren scheint, als manche zugeben wollen.
Die Idee ist auf dem Weg. Das Umweltförderungsgesetz, das wir das letzte Mal besprochen und beschlossen haben, hat für diesen Bereich vorgesehen, dass wir 130 Millionen Euro in die Hand nehmen, und wir nehmen pro Fall nicht nur 100 Euro in die Hand, sondern wir nehmen auch maximal 200 Euro in die Hand. (Die Abgeordneten Kühberger und Weidinger nicken.) Wenn man das hochrechnet, dann sind das zumindest 650 000 Förderfälle, die damit abgearbeitet werden können, und das ist der unterste Wert. Wir gehen also davon aus, dass zumindest eine Million Elektrogeräte in der Neuanschaffung eingespart werden können. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Rössler.)
Ich finde diese Idee auch deswegen großartig, weil das den Gewerbebetrieben in wirtschaftlich gerade sehr schwierigen Zeiten die Möglichkeit gibt, mit ihren Dienstleistungen Wertschöpfung zustande zu bringen und dementsprechend auch aufzuzeigen, was klassisches Handwerk kann. Die Palette der geförderten Produkte reicht von der Waschmaschine über den Föhn bis hin zum Hochdruckreiniger – also eine ganz große Palette. Lieber Kollege Wurm, Sie brauchen nur auf reparaturbonus.at nachzuschauen, da ist angeführt, welche Kategorien enthalten sind, wie sich die Betriebe dort anmelden können und wie das abgewickelt wird.
Der dritte Punkt, den ich erwähnen möchte, ist: Ich möchte mich an dieser Stelle, da es ja auch immer wieder in großen Tönen Unternehmerbashing gibt, bei 233 254 Betrieben aus der Sparte Gewerbe und Handwerk bedanken. Sie beschäftigen 770 000 Mitarbeiter, bilden Lehrlinge großartig aus und tragen sehr viel zur Wertschöpfung in diesem
Land bei. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Fischer und Rössler. – Abg. Ottenschläger: Eine gute Rede!)
16.53
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rössler. Bei ihr steht das Wort. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Herr Präsident! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer zu Hause vor den Bildschirmen! Der Reparaturbonus ist in jedem Fall eine Erfolgsgeschichte, die man auch nicht schlechtreden kann. Das Hauptziel des Reparaturbonus ist natürlich die Nutzungsdauer, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, die Wertschöpfung der Reparaturdienstleistungen in der Region zu halten und – wie schon angesprochen wurde – damit auch Betriebe, die auch Lehrlinge ausbilden und Reparaturen anbieten, zu schützen oder zu unterstützen, und letztlich auch Abfallmengen zu verringern.
Warum ist es so wichtig, genau auf diesen Bereich, den Bereich der Elektro- und Elektronikgeräte, zu schauen? – Weil die Abfallmengen in diesem Bereich unter anderem die sind – neben Textilien –, die stark steigen. Der Reparaturbonus ist ein Teil, der dazu beiträgt oder der das Potenzial birgt, diesen Abfall, sozusagen die Abfallmengen deutlich zu reduzieren.
Schauen wir auf die Mengen: Bei Elektro- und Elektronikaltgeräten steigt die Abfallmenge tatsächlich sehr stark, und dies beinhaltet vor allem drei Probleme: Einerseits ist es eine komplexe Mischung von Werkstoffen, mit gefährlichen Inhaltsstoffen, auf die ich noch eingehen möchte und die auch eine Umweltbelastung sind, und die Komponenten und die Inhaltsstoffe sind für sich auch von der Erzeugung her eine Umweltbelastung. Daher macht es sehr viel Sinn, sich genau diese Sparte von Produkten näher anzusehen.
Die getrennte Sammlung ist derzeit über die Sperrmüllsammlung, über die Problemstoffsammlung in den Kommunen aufgebaut; Elektronikgeräte können dort zurückgegeben werden, aber auch im spezialisierten Handel, denn es ist wichtig, dass auch dort Elektrogeräte zurückgegeben werden können. Genau da setzt es an, denn alles, was man sozusagen davor noch reparieren kann, verringert den großen Aufwand dieser Abfallfraktion. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)
Es sind derzeit 40 Anlagen zur Erstbehandlung dieser Abfallsorten in Betrieb, und da zeigt sich, warum es so viel Sinn macht, die Lebensdauer zu verlängern. Seit Beginn dieser Sammlung wurden in Österreich etwa 1,1 Millionen Tonnen Altgeräte erfasst, und da macht es schon Sinn, genauer hinzuschauen, was denn die Inhaltsstoffe sind. Es konnten dabei fast 600 000 Tonnen Metalle, also Nichteisenmetalle wie Kupfer und Aluminium und verschiedene andere Metalle, recycelt werden – das heißt, es macht Sinn, genau diese Fraktionen rauszuholen und wiederzuverwerten –, aber auch 400 000 Tonnen Kunststoffe und Glas und immerhin 3,2 Tonnen Gold.
Natürlich ist es wichtig, all diese Wertstoffe zu erhalten, sie nicht vorzeitig zum Abfall werden zu lassen und die Geräte, in denen alle diese Stoffe enthalten sind, so lange wie möglich in Verwendung zu halten. Der Reparaturbonus ist ein wichtiger Beitrag, ein Baustein in Richtung Kreislaufwirtschaft, für längere Nutzungsdauer. Vor allem aber sind das auch die Nachhaltigkeitskriterien in der öffentlichen Beschaffung, denn der Aktionsplan Nachhaltige Beschaffung beinhaltet genau diesen Punkt: dass bei der Beschaffung – und das ist inzwischen seit letztem Sommer für alle Bundesstellen verbindlich – Spezifikationen für die IT und Elektrogeräte verlangt werden, unter anderem eine mindestens vier bis sieben Jahre lange Verfügbarkeit von Ersatzteilen – das ist ein wichtiger Teil –, aber auch die Recyclingfähigkeit von Kunststoffen und anderen Materialien.
Der Schritt in Richtung verlängerte Lebensdauer, Reduktion der Abfallmengen, Reduktion der Schadstoffe und Forcierung der Kreislaufwirtschaft – genau da setzt der Reparaturbonus an der richtigen Stelle an. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.57
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yılmaz. – Bitte sehr.
Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist auch die Bundesregierung draufgekommen, dass man einen Reparaturbonus herbeischaffen kann, etwas, was Wien schon länger hat und was übrigens unter Rot-Grün eingeführt und verlängert wurde. Es klappt wunderbar.
Da die RednerInnen – es waren vor allem Rednerinnen – heute immer wieder auf Wien losgehen – das tun Sie sowieso, aber heute im Besonderen (Ruf bei der ÖVP: Die armen Wiener!) –, und Kollegin Kirchbaumer sagte, pro Haushalt werden in Wien die Gebühren um 1 500 Euro erhöht: Woher habt ihr das? Was wisst ihr, was wir, die in der Regierung sind, die SPÖ und die NEOS, nicht wissen? Es sind keine Gebührenerhöhungen in Wien geplant, keine Gebühren geplant! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Gerstl und Ottenschläger.)
Wissen Sie aber, was geplant und beschlossen ist? (Abg. Gerstl: Gerade erst verkündet: Fernwärmeerhöhung!) – Für Arbeitslose, für Wohnbeihilfebezieherinnen und -bezieher und für MindestpensionstInnen 200 Euro Energiekostenzuschuss (Abg. Ottenschläger: Ihr habt ja die Gebühren schon erhöht! – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP), der direkt mit den Energievertreibern abgerechnet wird. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Für heuer nicht mehr geplant, weil es schon ...!) Das ist beschlossen. Gebühren? – Nein! Schreibt es auch auf (neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP): Es sind keine Gebührenerhöhungen in Wien geplant. (Abg. Ottenschläger: Was heißt geplant, ihr habt sie ...!) Wir sagen es euch rechtzeitig. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ottenschläger: Das ist ja unglaublich! – Zwischenruf des Abg. Gerstl.)
16.59
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich verlege die Abstimmung wieder an das Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Konsumentenschutz.
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2316/A(E) der Abgeordneten Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ (1397 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 26. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Werner. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk. (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren den Entschließungsantrag betreffend „Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit
von Kindern und Jugendlichen“. Ziel ist die Schaffung eines Nationalen Aktionsplans gegen Übergewicht, Adipositas und Essstörungen bei Kindern und Jugendlichen sowie die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes.
Da es im Ausschuss heftige Diskussionen darüber gegeben hat, möchte ich gleich zu Beginn festhalten, dass es, glaube ich, unstrittig ist, dass es uns allen fraktionsübergreifend – von ganz links bis ganz rechts – wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche gesund sind und dass wir in diese Gesundheit investieren.
Ich möchte auch festhalten, dass ich prinzipiell nichts gegen Pläne habe, und in diesem Zusammenhang ein Zitat bemühen, das Antoine de Saint-Exupéry zugeschrieben wird: Ein Ziel ohne Plan bleibt ein Wunsch. – Zitatende. Um also Ziele zu erreichen, braucht es Pläne. Pläne alleine reichen aber nicht aus. Sie müssen nämlich auch umgesetzt werden und dürfen nicht einfach in der Schublade landen.
Die Kinder und Jugendlichen, die in den letzten beiden Jahren besonders unter der Pandemie gelitten haben (Abg. Belakowitsch: Nein, unter den Maßnahmen der Regierung!), haben es sich verdient, dass endlich etwas passiert und dass es nicht nur bei Ankündigungen und Plänen auf dem Reißbrett bleibt.
Ich fordere daher Ehrlichkeit in der Debatte. 2012 gab es bereits einen Aktionsplan Ernährung, und die Zahl der Fälle von Diabetes, Adipositas und Essstörungen ist trotzdem gestiegen. – Warum?
Nationale Aktionspläne entwickeln oft nur Leitlinien. Konkrete Maßnahmen müssen erst wieder in anderen Bereichen ausgearbeitet werden, und die tatsächliche Umsetzung ist wieder von ganz anderen Budgets und Ressorts abhängig. Es würde sich daher anbieten, dass das Ministerium – statt diese Scheindebatte um diese Nationalen Aktionspläne zu führen – bereits vorliegende Empfehlungen, die es aus einem Rechnungshofbericht gibt, direkt umsetzt.
Es sollte also nicht um das Erstellen eines Plans gehen, der – zumindest laut Aussage des Vorgängers des Herrn Ministers – ohnehin schon in Ausarbeitung ist, oder um das Vorhaben, den Mutter-Kind-Pass weiterzuentwickeln, was ebenfalls schon passiert, sondern um die konkrete Umsetzung von Maßnahmen. Diese Maßnahmen wurden eben schon im Rechnungshofbericht im letzten Herbst diskutiert.
Aus diesem Grund bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2316/A(E) der Abgeordneten Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ (1397 d.B.) – TOP 26
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Entschließungsantrag wird wie folgt geändert:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, auf die Einführung nachfolgende Begleitmaßnahmen des Nationalen Aktionsplan Ernährung hinzuwirken:
- Schaffung eines Übereinkommens mit dem BMBWF zur Übermittlung der im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung erworbenen Daten zu Körpergröße und Gewicht zu Forschungszwecken
- Angleichung der Veröffentlichungsintervalle des österreichischen Ernährungsberichts und des Nationalen Aktionsplans Ernährung
- Veröffentlichung der Jahresberichte der Nationalen Ernährungskommission
- Bundesweite Angebote durch gesunde Schulbuffets“
*****
Wie eingangs erwähnt: Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen liegt uns allen am Herzen. Machen wir einen ersten Schritt! Ich ersuche um breite Zustimmung.
Wenn Sie diese Zustimmung heute nicht geben können, liegt ein entsprechender Antrag auch im Gesundheitsausschuss zur Bearbeitung vor. Sie könnten dort eine Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
17.04
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2316/A(E) der Abgeordneten Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen" (1397 d.B.) – TOP 26
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Entschließungsantrag wird wie folgt geändert:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, auf die Einführung nachfolgende Begleitmaßnahmen des Nationalen Aktionsplan Ernährung hinzuwirken:
• Schaffung eines Übereinkommens mit dem BMBWF zur Übermittlung der im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung erworbenen Daten zu Körpergröße und Gewicht zu Forschungszwecken
• Angleichung der Veröffentlichungsintervalle des österreichischen Ernährungsberichts und des Nationalen Aktionsplans Ernährung
• Veröffentlichung der Jahresberichte der Nationalen Ernährungskommission
• Bundesweite Angebote durch gesunde Schulbuffets“
Begründung
Ernährung ist ein maßgeblicher Faktor, wie gesund wir sind. Deshalb braucht es früh Gesundheitskompetenz und ein Bewusstsein für gesundes Essen. In diesem Kontext ist es auch Aufgabe des Staates, Kindern ein Bewusstsein dafür mitzugeben und klassische Programme wie die Schulmilch und die „gesunde Jause“ sind dafür seit Jahrzehnten Paradebeispiele. De facto reicht das aber schon lange nicht mehr und diese Tatsache ist altbekannt. Der Nationale Aktionsplan Ernährung war deshalb 2012 eine Reaktion auf die gesellschaftliche Entwicklung, seitdem sind die Zahlen zu Diabetes, Adipositas und Essstörungen aber noch weiter gestiegen. In anderen Ländern wurden die Kompetenzprogramme für Jugendliche ausgebaut, der Gesundheitsstatus wird qualitativ beobachtet und politische Gegenmaßnahmen wie beispielsweise die Zuckersteuer in England haben den Zuckergehalt in Softdrinks um rund 10% reduziert (1).
Dass besonders aufgrund der Pandemie und niedrigerer Einkommen das Ernährungsverhalten nicht besser geworden ist, war auch rasch klar (2). In Folge dessen ist es nur richtig und angemessen, das Thema Ernährung unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Relevanz genauer in den Blick zu nehmen und verstärkt auf die Umsetzung sinnvoller Maßnahmen zu pochen. Dafür würden sich beispielsweise die Ergebnisse des Rechnungshofberichtes zum Nationalen Aktionsplan Ernährung 2012 anbieten, die erst im vergangenen Herbst im Nationalrat diskutiert wurden. Besonders intensiv war die Debatte im Rechnungshofausschuss, in der es einen breiten Konsens gab, dass beispielsweise das Projekt „gesunde Schulbuffets“ weiter ausgerollt werden solle und in den Schulen ein stärkerer Fokus auf die Qualität von Essen gelegt werden solle.
Obwohl sie ein gutes Mittel zur Strategieerarbeitung darstellen, bieten Nationale Aktionspläne oft nur Leitlinien, die konkreten Maßnahmen müssen erst in anderen Bereichen ausgearbeitet werden und deren tatsächliche Umsetzung ist wiederum von gänzlich anderen Budgets und Ressorts abhängig. Konkret zuordenbar ist in diesem Fall aber die Forderung nach einem neuen Nationalen Aktionsplan Ernährung. Diese Forderung an das BMSGPK füllt zwar Debattenzeit, de facto wurde dieser aber bereits angekündigt und sollte schon in Ausarbeitung sein - wie in der Parlamentskorrespondenz zum Rechnungshofausschuss im September nachzulesen ist:
„Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein sicherte zu, im nächsten Nationalen Aktionsplan Ernährung, der 2023 erscheine, würden die Anregungen des Rechnungshofs einfließen“(3)
Anstelle nun Scheindebatten über die Inhalte eines Nationalen Aktionsplan zu führen, wäre es klüger, die Energie zu nutzen und vorliegende Empfehlungen umzusetzen.
Auch unter Bezugnahme auf Weiterentwicklungen des Mutter-Kind-Passes ist klar zu betonen, dass diese Weiterentwicklung bereits im Juni 2021 mit breiter Mehrheit angenommen wurde (4) und der Mutter-Kind-Pass als Eltern-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr nunmehr auch im Ministerium bereits in Ausarbeitung ist. Auf Basis bisheriger Forschungsprojekte und internationaler Vergleiche, die bei der Weiterentwicklung als Hilfestellung dienen sollen (5), ist auch klar ersichtlich, dass der Eltern-Kind-Pass einen starken Fokus auf Ernährung und die Prävention von Essstörungen oder resultierenden Krankheitsbildern legen wird. Der gesamte Antrag der Regierung beinhaltet daher bereits beschlossene und hoffentlich in Ausarbeitung befindliche Maßnahmen und zeigt lediglich auf, wie wenig es um die Inhalte geht.
Anstelle eines Nationalens Aktionsplans und des Eltern-Kind-Passes - die beide schon beschlossen sind - sollten daher konkrete Maßnahmen beschlossen werden. Auf Basis der bereits diskutierten Inhalte und zumindest verbaler Zugeständnisse sollten daher die Rechnungshofempfehlungen zum Nationalen Aktionsplan Ernährung ein Minimum an echten Beschlüssen darstellen und es ist davon auszugehen, dass diese im Nationalen Aktionsplan Ernährung 2023 vollständig beinhaltet sein werden. Der Vollständigkeit halber zeigen die Rechnungshofempfehlungen aber noch einige Begleitmaßnahmen auf, die einem größeren Erfolg des Nationalen Aktionsplan Ernährung 2023 dienlich sein könnten.
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fischer. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Übergewicht und Essstörungen
bei Kindern und Jugendlichen gibt es nicht erst seit der Pandemie. Es hat das auch schon früher gegeben. (Abg. Belakowitsch: Aber es ist verstärkt worden!) – Bitte? (Abg. Belakowitsch: Aber es ist verstärkt worden!) Es hat sich aber durch die Pandemie verstärkt. (Abg. Belakowitsch: Aber nicht durch die Pandemie, sondern durch Ihre Maßnahmen, weil Sie die Kinder eingesperrt haben!)
Da das natürlich für uns alle ein wichtiges Thema ist, haben wir dazu einen Entschließungsantrag eingebracht, den ich – weil er anscheinend nicht mehr allen erinnerlich ist – noch einmal nur auszugsweise vorlesen möchte.
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, einen ‚Nationalen Aktionsplan gegen Übergewicht, Adipositas und Essstörungen bei Kindern und Jugendlichen‘ zu erstellen und dem Nationalrat zuzuleiten. Dadurch soll auch gezielt dem Anstieg an Übergewicht und Adipositas sowie von Essstörungen bei Kindern und Jugendlichen entgegengewirkt werden. Zudem ist der Mutter-Kind-Pass zum Eltern-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr weiterzuentwickeln. Im neuen Eltern-Kind-Pass sollen unter Einbindung der Länder und der Sozialversicherung etwa im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit standardisierte und qualitätsgesicherte Screenings zur psychischen Gesundheit, Ernährung und sozialer Kompetenz sowie ein Maßnahmenpaket zur individuellen Früherkennung und Prophylaxe einschließlich gesunder Ernährung enthalten sein und die Therapiemöglichkeiten der verschiedenen stationären und ambulanten Akut- und Langzeitsettings ausgebaut und aufeinander abgestimmt werden.“
Worum geht es im Detail? Es geht darum, dass es nicht nur um Ernährung geht. Nein, es geht darum, dass man bereits im Kindergarten, in der Schule entsprechende Bewegungsangebote vorsehen muss. Es geht darum, dass es die richtige Ernährung braucht und dass man Essstörungen frühzeitig erkennt.
Dieses Gesamtkonzept wird entwickelt. Dafür hat es den entsprechenden Antrag gegeben. Womit sich der Rechnungshof beschäftigt hat, ist wieder eine andere Materie, aber auch das werden wir hier bald besprechen.
Ich möchte noch ein paar alarmierende Zahlen herausstreichen. Die Universität Krems hat herausgefunden, dass die Hälfte der Kinder und Jugendlichen depressive Verstimmungen hat, 60 Prozent haben Essstörungen und 47 Prozent Schlafstörungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diesbezüglich müssen wir etwas tun. Das hier ist heute der erste richtige Schritt. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
17.07
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Shetty. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich komme gleich auf den Entschließungsantrag, den wir hier heute diskutieren, zu sprechen. Ich muss aber schon vorweg sagen: Ich bin schon etwas sprachlos, wie die Regierungsparteien mit der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen umgehen.
Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Ich komme mir da schon auch ein bisschen deppert vor. Wir NEOS haben am 28.4.2020, also nach Beginn der Pandemie – ich habe vor der Rede noch einmal nachgeschaut –, das erste Mal einen Antrag mit der Zahl 107/UEA eingebracht – falls Sie mir das nicht glauben, können Sie das auch gerne nachrecherchieren – und haben darin mehrere Dinge gefordert. Unter anderem haben wir damals schon gesagt, dass wir präventiv psychologisches Personal an Schulen einsetzen müssen, um die möglichen psychischen Belastungen der Maßnahmen rund um die Pandemie abzufedern.
Wir haben gefordert, dass wir Sensibilisierung beim Kindergartenpersonal und beim Lehrpersonal machen müssen, damit dieses gegenüber künftig auftretenden Mental Health Issues sensibilisiert ist. Ich erinnere mich noch an die Zwischenrufe insbesondere aus dem türkisen Sektor von den – ich sage einmal – nicht allerjüngsten Abgeordneten. Da war der Tenor ungefähr: Die Jungen werden das schon packen. Unsere Elterngeneration hat den Krieg miterlebt, also so zwei Monate Lockdown, das wird sich doch schon ausgehen.
Schon damals haben Sie mit dieser elendigen Vertagungspraxis begonnen. Immer wieder, bei jeder Gelegenheit haben wir Anträge zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen eingebracht. Sie haben alle Anträge vertagt oder abgelehnt.
Mich macht das wirklich wütend. Weil Sie sich zu gut dafür waren und zu eitel waren, um auf Oppositionsparteien, auf Expertinnen und Experten und auf Kinderpsychiaterinnen und Kinderpsychiater zu hören, haben wir jetzt die Probleme, die wir haben. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Becher und Yılmaz.)
Hätten Sie damals mehr in die Schulpsychologie investiert, dann hätten wir jetzt viel mehr von den Problemen, die wir haben, abfedern können. Hätten Sie damals Psychotherapie als Kassenleistung für Kinder und Jugendliche umgesetzt, dann bekämen jetzt viele die Hilfe, die sie bräuchten. Hätten Sie damals die Ressourcen für die stationäre Jugendpsychiatrie freigemacht, dann hätten wir womöglich eine Triage von schwer depressiven Jugendlichen verhindern können.
Sie haben es aber nicht gemacht. Sie haben es verschlafen und Sie müssen sich eingestehen, dass Sie zwei Jahre auf Kinder und Jugendliche vergessen haben.
Deswegen ist es besonders irritierend, dass Sie heute mit einem Entschließungsantrag daherkommen. Das muss man vielleicht erklären: Das ist ein Antrag von den Regierungsparteien, der überhaupt keine rechtliche Bindung hat, wobei Sie es ja einfach umsetzen können. Sie stellen also selber einen Entschließungsantrag, dass Sie etwas umsetzen sollen, was Sie eigentlich schon vor zwei Jahren hätten umsetzen sollen.
In diesem Antrag wird es nicht konkret, da bleibt es bei Floskeln, dabei ist es schon längst an der Zeit, dass wir ganz konkret werden. Meine Kollegin Künsberg und ich haben gestern zum Beispiel einen Antrag mit ganz konkreten Forderungen eingebracht.
Wir bitten Sie wirklich eindringlich, dass Sie die Kinder und Jugendlichen, dass Sie die Probleme, die sich in den letzten zwei Jahren angesammelt haben, endlich ernst nehmen und ganz konkrete Maßnahmen ergreifen. (Beifall bei den NEOS.)
17.10
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Wimmer. – Bitte.
Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister! Hohes Haus! Den vorliegenden Antrag zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen können wir grundsätzlich positiv bewerten. Wir sehen ähnlich wie die NEOS schon sehr lange den Bedarf und fordern auch seit Langem den Ausbau von Rehaeinrichtungen für Kinder und zusätzliche Kassenpsychotherapieplätze für Kinder und Jugendliche. Der Bedarf ist enorm, ist seit Jahren bekannt, leider wurde bisher nichts umgesetzt.
Den geforderten Nationalen Aktionsplan gegen Übergewicht, Adipositas und Essstörungen bei Kindern und Jugendlichen unterstützen wir natürlich. Die Förderung der Kindergesundheit grundsätzlich, die Aufklärung und entsprechende Maßnahmen sind begrüßenswert und auch notwendig.
Was wir spannend finden, ist, dass der Antrag auch die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes bis zum 18. Lebensjahr hin zum Eltern-Kind-Pass fordert. Das haben wir gemeinsam im Hohes Haus bereits im Juni 2021 beschlossen. Wir warten leider seither auf die Umsetzung durch die Regierungsparteien, passiert ist nämlich nichts in diese Richtung.
Auch eine Anfragebeantwortung durch den ehemaligen Gesundheitsminister Mückstein ergab, dass lediglich an einer Umstellung auf einen elektronischen Mutter-Kind-Pass gearbeitet wird, sich das diesbezügliche Projekt aber vom Jänner 2022 bis 2026 hinziehen wird. Eine interne Steuerungsgruppe wird eingerichtet, aber nichts Konkretes.
Zur Frage, was inhaltlich mit dem Mutter-Kind-Pass passieren wird, gab es folgende Antwort des Gesundheitsministers: „Aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans liegt der Arbeitsschwerpunkt derzeit beim Projekt ‚Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zu einer elektronischen Dokumentations- und Kommunikationsplattform‘.“ Die Schlussfolgerung lautet also: elektronische Anpassung ja, inhaltliche Anpassung nein.
Natürlich hat der elektronische Mutter-Kind-Pass seine Berechtigung, allerdings wäre den Familien konkret noch viel mehr geholfen, wenn es zu einer inhaltlichen Weiterentwicklung mit dem entsprechenden Ausbau der Angebote für die Familien, für die Kinder und besonders für die Jugendlichen, die besonders jetzt auch belastet sind, kommen würde. Das wird dringend gebraucht. Darum unterstützen wir den Antrag der NEOS, der in seinen Forderungen sehr konkret ist. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Bernhard und Werner.)
Sehr geehrter Herr Bundesminister, Sie haben viele Herausforderungen zu bewältigen. Ich ersuche Sie heute: Nehmen Sie die Beschlüsse des Hohen Hauses ernst und legen Sie bei der Umsetzung einen höheren Gang ein! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Werner.)
17.13
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kaniak. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Lage der Gesundheit und der Psyche unserer Jugendlichen und Kinder ist nicht nur ernst, sie ist katastrophal. Wie katastrophal sie ist, haben meine Vorredner schon kurz angeführt, aber ich möchte das noch einmal im Detail anführen.
Wir haben die Situation, dass es in den letzten eineinhalb Jahren unter den Volksschülern eine Zunahme von schwerem Übergewicht um 25 Prozent gab. Jeder vierte Volksschüler ist mittlerweile schwer übergewichtig. Begleitend dazu haben wir eine Prävalenz von Essstörungen von 60 Prozent unter Kindern und Jugendlichen. Die Hälfte, jeder zweite Jugendliche, hat eine depressive Störung, und 16 Prozent aller Kinder und Jugendlichen haben wiederholt Suizidgedanken. Wen das kaltlässt, der hat kein Herz für Kinder, der hat die Kinder, die nächste Generation schon aufgegeben. (Beifall bei FPÖ und NEOS.)
Maßgeblich verschlimmert wurde die gesundheitliche und psychische Situation unserer Kinder und Jugendlichen durch die Politik der Angst der Bundesregierung in dieser Coronakrise, durch die Einschränkungen im sozialen Leben, durch die Maßnahmen und Auflagen in der Schule, durch Ängste und moralische Erpressung, würde ich fast sagen, die gegenüber unseren Kindern und Jugendlichen dahin gehend angewandt worden sind: Besuche deine Großeltern nicht oder lass dich auf jeden Fall impfen, ansonsten steckst du sie an und bist vielleicht dafür verantwortlich, dass sie sterben! – Wer mit solchen Ängsten und mit solch einem moralischen und psychischen Druck agiert, darf
sich nicht wundern, wenn das auch entsprechende Folgen hat. Dankenswerterweise gibt es die Studien der Donau-Universität Krems, die uns diese Missstände nun ganz klar aufgezeigt haben.
Wir haben bereits 2017 gefordert, dass der Mutter-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr verlängert wird, weil wir ein sehr großes Datenloch haben, was die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen anbelangt, weil zwischen bisherigen Mutter-Kind-Pass- und Stellungsuntersuchungen – zumindest bei den männlichen Jugendlichen – überhaupt keine systematisch dokumentierten Gesundheitserhebungen stattgefunden haben und noch immer nicht stattfinden. Deshalb unterstützen wir diesen Entschließungsantrag.
Sehr geehrter Herr Bundesminister Rauch! Es ist absolut höchste Zeit, dass diese Bundesregierung ins Handeln kommt. Dieser Entschließungsantrag sollte überhaupt nicht notwendig sein, sondern es müsste in Ihrem eigenen Grundinteresse liegen, da sofort zu handeln, die geforderten Maßnahmen augenblicklich umzusetzen und darüber hinaus noch die psychologische Betreuung, so wie es eine meiner VorrednerInnen schon gesagt hat, sofort und flächendeckend umzusetzen, damit die psychische Gesundheit unserer Kinder wieder hergestellt wird und die Folgeschäden dieses fehlgeleiteten Coronamanagements dieser Bundesregierung zumindest so weit wie möglich wieder repariert werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
17.17
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hechenberger. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Josef Hechenberger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher hier und auch zu Hause! Ich denke, die Pandemie hat uns jetzt seit über zwei Jahren gefordert, wird uns wahrscheinlich auch zukünftig noch fordern. Ich muss sagen, was die gesamte Gesellschaft dabei mitgetragen hat, ist einzigartig.
Ich möchte heute aber eine Gruppe besonders hervorheben, und das sind die Jugendlichen, die jungen Erwachsenen. Ich bin selber Familienvater und habe in letzter Zeit oft mit der Familie zusammen eine Mahlzeit einnehmen können, und es war immer schön. Ich muss aber sagen, ich freue mich inzwischen viel mehr, wenn meine Töchter wieder unterwegs sein können, Menschen treffen können, Kontakte knüpfen können und so einfach ihr jugendliches Leben intensiver als in den letzten zwei Jahren leben können.
Mein aufrichtiger Dank gilt wirklich diesem Teil unserer Bevölkerung, den jungen Erwachsenen, die mit ihrem Verhalten in den letzten beiden Jahren einen großen Beitrag dazu geleistet haben, dass gerade die ältere Generation vor schweren Erkrankungen und vielem mehr verschont geblieben ist. Deshalb mein aufrichtiges Danke allen unseren jungen Erwachsenen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Belakowitsch: Das ist Zynismus pur!)
Geschätzte Damen und Herren! Der Antrag der Kollegin Fischer und des Kollegen Weidinger ist ein sehr wichtiger. Wir wissen, dass die Bundesregierung bereits ein 13 Millionen Euro schweres Paket verabschiedet hat, um speziell auf psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen einzuwirken. Mit diesem Antrag versucht man nun neuerlich, Aktivitäten zu setzen. (Abg. Shetty: Warum braucht man einen Antrag dafür?)
Wir wissen alle, gegensteuern können wir am besten, wenn wir uns entsprechend sportlich betätigen. Deshalb haben wir auch im Regierungsprogramm die tägliche Sportstunde, damit man wirklich aktiv sportlich ist. Ich muss sagen, ich denke selber oft gerne daran zurück, als wir im Winter mit der Schule Skifahren gegangen sind oder im Sommer Sommersportwochen absolviert haben. Das war nicht nur für die Gemeinschaft gut,
sondern es war auch für den Kopf gut, es war für die Psyche gut und es ist für die gesamte körperliche Entwicklung und für das Erwachsenwerden gut.
Ein zweiter Ansatz ist das Thema gesunde Ernährung. Ich denke, sich saisonal, frisch und regional zu ernähren, ist ein wichtiger Beitrag für die Gesundheit. Beispielgebend sind da unsere Seminarbäuerinnen, die in die Schulen gehen und dort die Leute informieren, die Leute aufklären, die Schülerinnen und Schüler, die Kinder aufklären, wie man sich richtig gesund ernährt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang – auch, weil wir immer wieder sehr intensiv über die Lebensmittelversorgung diskutieren – eine klare Lanze dafür brechen, dass wir nicht nur über Rüstungspolitik reden, wenn wir über Sicherheitspolitik diskutieren. Sicherheitspolitik ist Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln und auch Versorgungssicherheit mit Energie. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Beim Thema Energie haben wir mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz durchaus wichtige Weichen gestellt und können jetzt so in die Umsetzung kommen. (Abg. Shetty: Es geht um Kinder und Jugendliche!) Eines kann ich garantieren: Unsere Bäuerinnen und Bauern in Österreich produzieren hochwertige Lebensmittel in ausreichender Qualität, auch in einer Krisenzeit. Dafür gilt besonders dieser Berufsgruppe mein besonderer Dank.
In diesem Sinne ist es ein wichtiger Antrag für die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen, unserer Zukunft. Deshalb hoffe ich schon, dass wir diesen über alle Parteigrenzen hinweg eindeutig unterstützen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.21
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. Das Wort steht bei ihm. – Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Präsident! Hohes Haus! Die Ursachenanalyse ist unterschiedlich, was die Kindergesundheit und Fehlernährung angeht. Die einen sagen, es ist vor allem pandemiebedingt. Ich teile das natürlich nicht, auch die WHO im Übrigen nicht, aber das Problem ist da, das ist erkannt, und dass da Handlungsbedarf besteht, ist unbestritten.
Erstens würde ich Wert auf die Unterscheidung zwischen Adipositas und Essstörung legen, weil (Abg. Belakowitsch: Weil?) nicht alle Kinder, die adipös sind, an einer Essstörung leiden. Eine Essstörung ist eine massive Erkrankung im Sinne des Krankheitsbildes und bedarf einer ärztlichen Behandlung (Abg. Belakowitsch: Adipositas auch!), die weit schwieriger zu bewerkstelligen ist, als das Gegensteuern bei Adipositas. Unbestritten ist aber auch, dass die Ernährung und Ernährungsgewohnheiten ein maßgeblicher Schlüssel dafür sind, gegenzusteuern. Deshalb bin ich dankbar für diesen Antrag, der absolut in die richtige Richtung geht.
Ich würde jetzt noch gerne eines hinzufügen: Natürlich darf man sich nicht nur auf das körperliche Wohlbefinden konzentrieren, sondern auch auf die psychische Verfasstheit insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Es passiert da schon einiges. Wir werden an diesem Thema natürlich dranbleiben. Wir überarbeiten derzeit den Nationalen Aktionsplan Ernährung. Sie können sich sicher sein, dass mir das nicht gleichgültig ist, wie es Kindern und Jugendlichen geht. Sie haben auch vollkommen recht mit Ihrer Einschätzung, dass die Kinder und Jugendlichen in ganz besonderem Ausmaß von der Pandemie betroffen waren. Da gegenzusteuern und alles dafür zu tun, dass da die richtigen Maßnahmen ergriffen werden, ist unbestritten.
Ich darf noch darauf hinweisen, dass die Programme, die ja bereits bestehen, ausgebaut werden. Das Programm Richtig essen von Anfang an! ist ein wichtiges Instrumentarium
auch für Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen. Wir unterstützen auch die Bundesländer in ihren Aktionen und Bemühungen, da tätig zu werden. Da gibt es im Übrigen sehr gute Programme, auch in den Bundesländern, die kofinanziert sind und unterstützt werden.
Es bleibt also festzuhalten: Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die wir sicher verstärken und unterstützen werden. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
17.23
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Neßler. – Bitte sehr.
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Neben den Aspekten gesunde Ernährung, Lebensmittel, Bewegung, Adipositas, psychische Erkrankungen haben wir generell über einen Aspekt noch zu wenig gesprochen, und das ist das Thema Essstörungen.
Ich könnte euch jetzt Zahlen nennen, Zahlen zum Anstieg von Essstörungen, Bulimie, Anorexie, etwa auch, dass 75 Prozent aller Betroffenen noch nie einen Arzt, eine Ärztin, einen Therapeut, eine Therapeutin aufgesucht haben, oder etwa, dass sich die Zahlen von Essstörungspatienten und -patientinnen beispielsweise an der Klinik in Innsbruck verdoppelt haben. Ich könnte euch viele Zahlen, Vergleiche, Versorgungsstatus et cetera aufzählen. – Das werde ich aber nicht, denn hinter den Zahlen steckt viel mehr: Personen, Schicksale, Geschichten.
Beim Redeschreiben ist mir eine spannende Szene aus dem Film „The Virgin Suicides“ – falls ihn jemand kennt – eingefallen. Da fragt ein Arzt eine junge Frau, die auf der psychiatrischen Station ist: „Was machst du hier“, Honey? „Du bist doch noch viel zu jung, um zu wissen, wie hart das Leben ist.“ Ich habe ganz spannend gefunden, was sie antwortet. Sinngemäß sagt sie: Sie waren offensichtlich noch nie eine 13-jährige junge Frau, sonst würden Sie das nicht fragen.
Liebe Kollegen und Kolleginnen – das ist jetzt eher eine rhetorische Frage, die jeder für sich beantworten kann –: Wären Sie tatsächlich gerne noch einmal jung? (Rufe: Ja!) Ist es die schönste Zeit im Leben? – Alle, die jetzt jugendlich sind, werden vielleicht ein bisschen zynisch lachen, gerade im Kontext der aktuellen Situation; wir haben die Pandemie, die Klimakrise und die Ukrainekrise. Ich muss ehrlich sagen, ich selber bin froh, dass ich jetzt nicht viel, aber ein bisschen über 30 Jahre bin, denn es ist nicht immer easy, jung zu sein.
In der Schule müssen die Noten stimmen, es geht ja schließlich um nichts Geringeres als um die Zukunft, später im Studium detto, daneben müssen noch einige Praktika absolviert werden, denn es heißt ja schließlich Kontakte knüpfen. Dazu kommt Liebeskummer, Unsicherheit mit sich selber, mit dem eigenen Körper und der finanzielle Druck. Wer weiß schon, was er oder sie später einmal werden will – die berühmte Frage: Was will ich werden?, statt: Wer will ich werden? (Abg. Belakowitsch: Ist das eine Selbsttherapie, was Sie da treiben?)
Nicht, dass es in der echten Welt nicht schon schwer genug wäre, in der virtuellen Welt ist es auch nicht besser. Spannend, interessant muss das eigene Leben präsentiert werden, regelmäßig müssen schöne Fotos gepostet werden, und das ist nur das Startprogramm von dem Ganzen. Vor allem junge Frauen erfüllen filterüberzogene Illusionen: Perfekt muss alles für die vermeintliche Gesellschaft sein, so, wie sie es gerne hat. Normal will schließlich niemand sein, denn nur Durchschnitt ist zu wenig.
Leistungsdruck kommt von allen Seiten und auf allen Ebenen. Wir können jungen Menschen die Last nicht nehmen, auch wenn wir es gerne täten, aber das können wir nicht.
Wir können aber dort unterstützen, wo es notwendig ist und wo es möglich ist, vom Paket Hass im Netz über die 13 Millionen Euro für Gesund aus der Krise. Dass das Thema, dass jeder – unabhängig vom Geldbörsel – Therapie bekommt, noch nicht zu Ende ist, das wissen wir, der Herr Minister hat es schon angesprochen. Wir können Essstörungen enttabuisieren, unter anderem mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Übergewicht, Adipositas und Essstörungen, den wir heute beschließen, denn hinter jeder Zahl steckt eine Geschichte, und diese Geschichten sehen wir.
Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine schnelle Anmerkung zum Kollegen Shetty: Wir als Parlamentarier, Parlamentarierinnen können natürlich Anträge an die Regierung stellen und sollen das auch. Wir sind das Parlament und nicht die Regierung. (Abg. Shetty: Da gibt es gar keinen Unterschied!)
Noch kurz zur FPÖ: Bezüglich Ängste schüren sollten, glaube ich, genau Sie gar nichts sagen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Sie sehen das Parlament zur Selbsttherapie!)
17.28
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Totter. – Bitte.
Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Unseren Kindern und Jugendlichen stehen in Österreich viele Chancen und Möglichkeiten offen. Dennoch müssen auch sie gewisse Herausforderungen besonders in Krisenzeiten meistern.
Ganz besondere Herausforderungen hatten sie Covid-bedingt. Das Distancelearning, die soziale Isolation, alles Maßnahmen, die zum Schutz der Gesundheit aller notwendig waren (Abg. Belakowitsch: Nein, die waren nicht notwendig! Die gab es ja auch ...!), gingen und gehen natürlich nicht spurlos an manchen von ihnen vorüber.
Wir wissen also, dass die Pandemie jungen Menschen in manchen Bereichen zugesetzt hat. Dies zeigt auch eine Studie der Donau-Universität Krems, wonach mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in Österreich mit depressiven Symptomen kämpft, 60 Prozent haben Essstörungen, 47 Prozent leiden unter Schlafstörungen und 16 Prozent haben wiederholt Suizidgedanken.
Leider haben sich im Bereich der Ernährung, auch bedingt durch die Pandemie, bereits vorhandene Probleme verschärft. Mittlerweile gelten in Österreich insgesamt circa 250 000 Kinder und Jugendliche als übergewichtig.
Meine Damen und Herren, wir leben in einer bewegungsarmen Zeit. (Abg. Belakowitsch: Weil Sie es den Jugendlichen verbieten!) Dies betrifft nicht nur Jugendliche, sondern auch Erwachsene, aber besonders junge Menschen müssen wir dazu bringen, dass sie mehr Freude an der Bewegung haben. (Abg. Belakowitsch: Dann verbietet es ihnen halt nicht! Das ist ja unglaublich!)
Als Pädagogin und Schulleiterin weiß ich, dass an unseren Schulen in diesem Bereich sehr viel getan wird. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Neben den allgemeinen Stunden für Bewegung und Sport werden an vielen Schulen zahlreiche unverbindliche Übungen, zum Beispiel Fußball oder Volleyball, angeboten. Außerdem gibt es auch sehr gute Kooperationsprojekte mit lokalen Sportvereinen. Ich bin froh darüber, dass auch die Abhaltung von mehrtägigen Schulveranstaltungen wie Winter- und Sommersportwochen wieder möglich ist. (Beifall bei der ÖVP.)
In diesem Zusammenhang bedanke ich mich bei allen Lehrerinnen und Lehrern, die diese organisieren und durchführen. Ich weiß, dass das immer mit einem Mehraufwand