KommAustria-Gesetz, Digitalsteuergesetz, Änderung (1026 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 503/BNR
Dafür: V, S, G. Dagegen: F
Beschlossen im Nationalrat 503/BNR, Dafür: V, S, G. Dagegen: F, N

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz und das Digitalsteuergesetz 2020 geändert werden

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

Mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben sollen die gesetzlichen Grundlagen für den Ausbau der bereits existierenden Förderungssysteme durch Hinzufügung eines weiteren Förderungsbausteins geschaffen werden. Dieser verfolgt den Zweck der Erhaltung der Vielfalt an Anbietern der Print- und der Rundfunkbranche und zur Förderung des Auf- und Ausbaus des digitalen Angebots in der Medienlandschaft.

Das Gesetzesvorhaben sieht folgende überblickweise beschriebene Förderungsziele vor:
- Digital-Transformations-Förderung
Zur Modernisierung der digitalen Distribution durch verbesserten Zugang zu Online-Inhalten sowie zur Schaffung und Erneuerung digitaler Infrastruktur und Erstellung und Nutzung von innovativen, digitalen Inhalten.
- Digital-Journalismus-Förderung
Für Maßnahmen zur berufsbegleitenden, für die journalistische Arbeit notwendigen Aus-, Fort- und Weiterbildung von journalistischen Mitarbeitern.
- Förderung von Maßnahmen zu Jugendschutz und Barrierefreiheit
Zur Unterstützung der Kennzeichnung, Einstufung und Beschreibung von Inhalten, die die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung Minderjähriger beeinträchtigen können und der Sicherstellung von Altersverifikation oder vergleichbaren Maßnahmen der Zugangskontrolle; zur finanziellen Unterstützung bei der schrittweisen und fortlaufenden Erhöhung der barrierefrei zugänglichen Medieninhalte. Mit der Verwaltung und Vergabe wird die RTR-GmbH, der bereits seit längerer Zeit die Verwaltung des Fernsehfonds Austria und zweier Rundfunkförderungsfonds obliegt, betraut. Die konkrete Vergabe erfolgt auf der Grundlage von noch zu erlassenden Richtlinien, die – soweit sich nicht unter bestehende unionsrechtliche Freistellungen fallen – der Genehmigung der Europäischen Kommission im Hinblick auf ihre beihilfenrechtliche Unbedenklichkeit bedürfen.

Stand: 07.07.2021

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
GRÜNE
Dagegen:
FPÖ
NEOS

Mitglied der Bundesregierung

BKA (Bundeskanzleramt)

Bundeskanzleramt