Parlamentskorrespondenz Nr. 368 vom 07.04.2022

Bundesrat gibt grünes Licht für Revival der Corona-Wohnzimmertests

Parlamentarische Enquete über die Zukunft dezentraler Lebensräume einstimmig beschlossen

Wien (PK) – Zum Schluss der Sitzung gab der Bundesrat heute grünes Licht für die Wiedereinführung der Corona-Wohnzimmertests. Damit kann dieser Teil der neuen Teststrategie wie geplant mit 9. April in Kraft treten. Pro Person und Monat gibt es dann fünf Selbsttests gratis in Apotheken. Die Abgabe von ebenfalls fünf PCR-Tests pro Monat hat der Gesundheitsminister bereits per Verordnung geregelt.

Einstimmig beschlossen hat die Länderkammer die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema "Die Zukunft dezentraler Lebensräume" am 1. Juni ab 9.00 Uhr. Nach einer Begrüßung durch Bundesratspräsidentin Christine Schwarz-Fuchs wird Franz Fischler eine Keynote über die Stärkung der peripheren Regionen halten. Arbeitsminister Martin Kocher wird den Arbeitsmarkt und Klimaministerin Leonore Gewessler die Energiepolitik unter regionalen Gesichtspunkten beleuchten. In einem ersten Panel werden der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner, der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und WIFO-Chef Gabriel Felbermayr diskutieren. Ein zweites Panel wird sich mit Strategien für starke dezentrale Regionen beschäftigen.

Zustimmung gab es auch für eine Verlängerung bei der Gewährung von Kurzarbeitsbeihilfen von besonders betroffenen Betrieben, für Änderungen bei den Ruhezeiten von LKW-FahrerInnen und für eine Vereinbarung zwischen Österreich und Québec im Bereich der sozialen Sicherheit. Auch Vereinfachungen bei der Datenübermittlung im Zusammenhang mit der Familienbeihilfe hat die Länderkammer gebilligt.

Ebenfalls grünes Licht gab es für eine neue Medienförderung und die Festlegung von Strafen für die Ausstrahlung von Russia Today. Ein von den Freiheitlichen im Zuge der Debatte eingebrachter Antrag, mit dem sie erreichten wollten, dass die Mittel aus der Medienförderung zur Bekämpfung der Teuerung eingesetzt werden, blieb in der Minderheit.

Fünf Gratis-Antigentests pro Person und Monat ab 9. April

Mit Novellierungen im ASVG und diversen Sozialversicherungsgesetzen sowie im COVID-19-Zweckzuschussgesetz und im Gesundheitstelematikgesetz hat der Bundesrat die gesetzliche Grundlage für die Neuausrichtung der Corona-Teststrategie gebilligt. Darin wird geregelt, dass jede Person pro Monat eine Packung mit fünf Gratis-Antigentests zur Eigenanwendung in der Apotheke erhält. Bezugsberechtigt sind alle krankenversicherten Personen und deren Angehörige. Die Regelung gilt bis Ende Juni 2022, wobei der Gesundheitsminister die Bestimmungen bis Ende des Jahres per Verordnung verlängern kann.

Die Krankenversicherungsträger zahlen den Apotheken ein Honorar von 10 € pro ausgegebener Packung und bekommen dies wiederum vom Bund über den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ersetzt. Auch für die Abgabe eines vom Bund zur Verfügung gestellten und finanzierten Heilmittels zur Behandlung von COVID-19 erhalten die Apotheken ein Honorar von den Krankenversicherungsträgern in der Höhe von 15 €.

Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch betonte, es handle sich bei der angepassten Test-Strategie um einen Mittelweg, der es ermögliche, das System im Herbst allenfalls wieder hochzufahren. Er habe sich kürzlich intensiv mit den GesundheitslandesrätInnen der Bundesländer darüber ausgetauscht, wie man im Herbst ein einheitliches Testsystem umsetzen könne. Das Wiener System bezeichnete er in diesem Zusammenhand als gut. Auch wenn die Zahlen im Moment zurückgehen, dürfe man nun nicht wieder den Fehler machen, über den Sommer nicht vorzuplanen. Sein Ressort sei daher mitten in den Vorbereitungen für den Herbst. Rauch kündigte zudem an, sich mit den GesundheitssprecherInnen der Parlamentsfraktionen über den Umgang mit Long-COVID auszutauschen.

Auch Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ) betonte, dass COVID-19 trotz milderer Verläufe bei der Omikron-Variante nach wie vor alles andere als eine harmlose Viruserkrankung sei. Man müsse aber die Strategie der veränderten Lage anpassen, was nun passiere. Hauschildt-Buschberger verwies auf ExpertInnen, die zu einer Neuausrichtung der Teststrategie geraten hätten. Johanna Miesenberger (ÖVP/OÖ) wies ebenfalls darauf hin, dass die Pandemie dynamisch verlaufe und es daher Flexibilität brauche. Die Regierung übernehme in dieser dynamischen Situation Verantwortung und wähle einen Mittelweg mit Augenmaß und Vorsicht. Miesenberger strich zudem hervor, dass mit der Gesetzesänderung auch die Ausgabe des Medikaments Paxlovid durch Apotheken geregelt werde. Mit einer Ablehnung des Gesetzes versperre man den Weg zu einem einfachen Zugang für das wirkungsvolle Medikament, sagte sie in Richtung der SPÖ.

Von den SozialdemokratInnen stellte Sascha Obrecht (SPÖ/W) klar, dass seine Fraktion nicht gegen die Ausgabe dieses Medikaments sei. Die SPÖ sei aber gegen die geänderte Vorgehensweise beim Testen, begründete er die Ablehnung. Er kritisierte, dass die Abgeordneten im Nationalrat diese zwei Themen in ein Gesetz gepackt hätten. Für die Einschränkung der Gratis-Testmöglichkeiten zeigte Obrecht ebensowenig Verständnis wie dafür, dass die Wiener Strategie nicht bundesweit übernommen wurde. Korinna Schumann (SPÖ/W) nutzte die Debatte, um den tätlichen Angriff auf die Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer, der sich am Abend ereignet hatte, zu verurteilen.

Heftige Kritik kam von den freiheitlichen Bundesräten Christoph Steiner (FPÖ/T), Josef Ofner (FPÖ/K) und Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ). Steiner warf der Regierung vor, nicht im Stande zu sein, das Land zu regieren. Es habe in zwei Jahren Pandemie keine Erhöhung der Kapazitäten und keine gerechte Entlohnung für das Personal im Gesundheitsbereich gegeben. Ebenso fehle nach wie vor ein Konzept, um den Herausforderungen in der Pflege zu begegnen. Steiner kritisierte auch, dass keine Schaden-Nutzen-Analyse der Corona-Maßnahmen durchgeführt wurde. Seine Kritik galt dem Gesundheitsminister ebenso wie der Impfpflicht. Wie Josef Ofner warf Steiner der ÖVP Korruption vor und forderte Neuwahlen. Beide Bundesräte erhielten für zahlreiche Äußerungen Ordnungsrufe.

Weitere Gesetzesänderungen im Arbeits- und Sozialbereich gebilligt

Die Länderkammer stimmte auch einer Verlängerung der Gewährung von Kurzarbeitshilfen zu. Um besonders betroffenen Betrieben, die bereits Kurzarbeitsbeihilfen beziehen, den Übergang zur wirtschaftlichen Erholung zu ermöglichen, können die Beihilfen bis Ende Mai 2022 noch ohne besondere Begründung über 24 Monate hinaus verlängert werden.

Einhellige Zustimmung gab es außerdem für neue Bestimmungen hinsichtlich der Ruhezeiten von LKW-FahrerInnen, die unter anderem vorschreiben, dass die wöchentliche Ruhezeit künftig nicht mehr im Fahrzeug verbracht werden darf, sowie für eine neu gefasste Vereinbarung zwischen Österreich und der kanadischen Provinz Québec im Bereich der sozialen Sicherheit. Änderungen darin betreffen die neue Pensionsberechnung, die Aufnahme der Unfallversicherung sowie den Datenschutz.

Eine ebenfalls einstimmig im Bundesrat gebilligte Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes sieht eine automatisierte Übermittlung von SchülerInnen- und Lehrlingsdaten an das Finanzamt in Zusammenhang mit der Familienbeihilfe vor. Damit soll die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Familienbeihilfe vereinfacht und beschleunigt werden.

Neue Medienförderung und Strafen bei Ausstrahlung von Russia Today

Grünes Licht gab der Bundesrat auch für eine neue Medienförderung. Die Novellierung des KommAustria-Gesetzes zielt darauf ab, den digitalen Transformationsprozess heimischer Medienunternehmen zu unterstützen und die Barrierefreiheit digitaler Angebote zu forcieren. Dafür stehen diesen 20 Mio. € pro Jahr zur Verfügung, wobei Medien für die Förderleistungen künftig einige Voraussetzungen abseits der Auflagenstärke erfüllen müssen.

Auch einer Änderung des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes stimmte die Länderkammer zu. Damit wird die Ausstrahlung von Russia Today als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 € definiert, wodurch die Verbreitung von Fake News über den russischen Angriffskrieg in der Ukraine unterbunden werden soll. (Schluss Bundesrat) kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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