Das Gesetzesvorhaben sieht folgende überblickweise beschriebene Förderungsziele vor:
- Digital-Transformations-Förderung
Zur Modernisierung der digitalen Distribution durch verbesserten Zugang zu Online-Inhalten sowie zur Schaffung und Erneuerung digitaler Infrastruktur und Erstellung und Nutzung von innovativen, digitalen Inhalten.
- Digital-Journalismus-Förderung
Für Maßnahmen zur berufsbegleitenden, für die journalistische Arbeit notwendigen Aus-, Fort- und Weiterbildung von journalistischen Mitarbeitern.
- Förderung von Maßnahmen zu Jugendschutz und Barrierefreiheit
Zur Unterstützung der Kennzeichnung, Einstufung und Beschreibung von Inhalten, die die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung Minderjähriger beeinträchtigen können und der Sicherstellung von Altersverifikation oder vergleichbaren Maßnahmen der Zugangskontrolle; zur finanziellen Unterstützung bei der schrittweisen und fortlaufenden Erhöhung der barrierefrei zugänglichen Medieninhalte. Mit der Verwaltung und Vergabe wird die RTR-GmbH, der bereits seit längerer Zeit die Verwaltung des Fernsehfonds Austria und zweier Rundfunkförderungsfonds obliegt, betraut. Die konkrete Vergabe erfolgt auf der Grundlage von noch zu erlassenden Richtlinien, die – soweit sich nicht unter bestehende unionsrechtliche Freistellungen fallen – der Genehmigung der Europäischen Kommission im Hinblick auf ihre beihilfenrechtliche Unbedenklichkeit bedürfen.