Parlamentskorrespondenz Nr. 886 vom 13.07.2021

Neu im Verfassungsausschuss

Regierung will jährlich 20 Mio. € Digitalförderung für Medien bereitstellen

Wien (PK) – Die Regierung schlägt eine Ausweitung der Medienförderung vor. Demnach sollen künftig 20 Mio. € pro Jahr bereitgestellt werden, um traditionelle Medienunternehmen beim digitalen Transformationsprozess zu unterstützen sowie die Barrierefreiheit digitaler Angebote zu forcieren. Um gänzlich frisches Geld handelt es sich bei der neuen Förderschiene allerdings nicht, schon jetzt sieht das Digitalsteuergesetz vor, jährlich 15 Mio. € aus den Digitalsteuer-Einnahmen für Medienförderung zur Verfügung zu stellen.

Umgesetzt werden soll das Vorhaben mit einer Novellierung des KommAustria-Gesetzes (1026 d.B.). Demnach soll die Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde RTR für die Abwicklung der Digitalförderung zuständig sein, wobei die Regierung heuer zusätzlich zu den 20 Mio. €  eine Sondertranche von 14 Mio. € – also insgesamt 34 Mio. € – bereitstellen will. Ein direkter Konnex zwischen den Förderungen und den Digitalsteuereinnahmen ist in Hinkunft nicht mehr vorgesehen, der entsprechende Passus im Digitalsteuergesetz wird gestrichen.

Fließen sollen die Fördermittel sowohl an heimische Printmedien als auch an Rundfunksender, deren Programm auf österreichisches Publikum ausgerichtet ist. Dabei sind allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen. So müssen Tageszeitungen zumindest sechs und Wochenzeitungen zumindest zwei hauptberuflich tätige JournalistInnen beschäftigen und regelmäßig erscheinen. Zudem ist die Förderung von Wochen- und Monatstiteln auf Zeitungen beschränkt, die der allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Information und Meinungsbildung dienen. Damit sind Zeitungen mit spezifischen Zielgruppen oder Inhalten ausgenommen, wobei dezidiert etwa Kundenzeitschriften, Vereinszeitungen, Cartoon-Zeitschriften und Publikationen von Interessenvertretungen und Parteien genannt werden. Für Volksgruppenmedien in Minderheitensprachen gelten die Spezialkriterien allerdings nicht.

Von Förderungen ausgeschlossen sind darüber hinaus Medien, deren demokratische Gesinnung – etwa durch wiederholte Aufrufe zur Missachtung der Rechtsordnung oder durch Befürwortung von Gewalt gegen Menschen als Mittel der Politik – in Frage steht. Auch Verurteilungen wegen Verhetzung oder nach dem Verbotsgesetz sind Ausschließungsgründe. Zudem müssen Förderwerber zum Zeitpunkt des Förderansuchens eine zumindest einjährige tatsächliche und regelmäßige Geschäftstätigkeit ausüben.

Gefördert werden können neben Maßnahmen zur digitalen Transformation auch Digital-Journalismus sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Jugendschutzes und der Barrierefreiheit. Genannt werden in diesem Zusammenhang etwa die Erneuerung und Schaffung digitaler Infrastruktur, die Verbesserung des Zugangs von NutzerInnen zu Online-Inhalten, Aus- und Weiterbildungsangebote im Bereich Digitaljournalismus, die Kennzeichnung von nicht für Kinder und Jugendliche gedachtem Inhalt, die Implementierung von Systemen der Altersverifikation, die automatisierte Untertitelung von Sendungen oder die Produktion barrierefreier Sendungen für das jeweilige Online-Angebot.

Für die Ausarbeitung detaillierter Förderrichtlinien wird dem Gesetzentwurf zufolge die RTR zuständig sein, wobei diese bis spätestens Anfang Oktober vorliegen sollen. Aus den Richtlinien soll auch hervorgehen, wie viele Fördermittel jeweils für den Print- und den Rundfunkbereich bzw. für die einzelnen Förderschienen zur Verfügung stehen werden. Allerdings bedarf es, was einzelne Förderbestimmungen betrifft, vorab noch der beihilfenrechtlichen Genehmigung der EU-Kommission, wie in den Erläuterungen angemerkt wird. Bei der Fördervergabe soll die RTR durch einen Fachbeirat mit beratender Funktion unterstützt werden, deren fünf Mitglieder von der Regierung für jeweils drei Jahre ernannt werden.

Begründet wird die neue Förderschiene für Medien damit, dass es vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung und Globalisierung notwendig sei, eine unabhängige und pluralistische Medienlandschaft in Österreich sicherzustellen. Die heimische Medienbranche sei infolge von Erlöseinbrüchen bei Werbeinnahmen und sinkenden Auflagen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage, was Investitionen in Produktinnovationen und in den Einsatz neuer Technologie erschwere, gibt die Regierung zu bedenken. Zudem verweist sie auf die Konkurrenz durch globale Plattformen, die heimischen Medien zunehmend das Wasser abgraben. (Schluss) gs