Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz u.a., Änderung (1331 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 506/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 506/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 geändert werden

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Die Erweiterung des Geltungsbereichs beider Verordnungen durch die Absenkung des Mindestgewichts von LKWs von 3,5 t auf 2,5 t ab 1. Juli 2026.
  • Das Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen sowie die Verpflichtung zur Planung dieser regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten, um diese mindestens einmal monatlich daheim verbringen zu können.
  • Neue Abweichungsmöglichkeiten von den Lenkzeiten, im Zusammenhang mit dem Heimfahren zur Absolvierung der wöchentlichen Ruhezeit (Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006), die auch aufgezeichnet werden müssen.
  • Angleichung der Regelungen für die sonstigen Fahrzeuge an den Inhalt der Verordnungen
  • Die Verlängerung der Mitführpflicht für Lenkeraufzeichnungen ab 31. Dezember 2024.
  • Die Ersetzung des persönlichen Fahrtenbuchs durch das Lenkprotokoll.
  • Schaffung der Möglichkeit der Aufzeichnungen von Lenkzeiten am digitalen Kontrollgerät auch bei jugendlichen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern.
Stand: 26.01.2022

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
-

Mitglied der Bundesregierung

Mag. Dr. Martin Kocher

Bundesministerium für Arbeit