Parlamentskorrespondenz Nr. 181 vom 28.02.2022

Neu im Sozialausschuss

Regierungsvorlage mit Änderungen für LKW-FahrerInnen

Wien (PK) – Aufgrund von Verordnungsänderungen auf EU-Ebene im Rahmen des sogenannten Mobilitätspakets sind laut dem Arbeitsminister Begleitmaßnahmen im Arbeitszeitgesetz (AZG) und im Arbeitsruhegesetz (ARG) nötig. Er legte daher eine Regierungsvorlage vor, mit der diese Anpassungen für LKW-FahrerInnen verwirklicht werden sollen (1331 d.B.). Für sonstige, nicht von den Verordnungen betroffene Fahrzeuge, sollen die Regelungen angeglichen werden.

Die wöchentliche Ruhezeit darf künftig nicht mehr im Fahrzeug verbracht werden. Die Ruhezeiten müssen so geplant werden, dass sie mindestens einmal im Monat zu Hause verbracht werden können. Im Zusammenhang mit diesen Fahrten nach Hause wird es auch neue Abweichungsmöglichkeiten von Lenkzeiten geben. Wenn die Bestimmungen nicht eingehalten werden, können die ArbeitgeberInnen bestraft werden.

Das bestehende Verbot, dass LenkerInnen nicht nach der zurückgelegten Strecke oder der Menge der beförderten Güter bezahlt werden dürfen, wird ausgeweitet. So soll es künftig auch nicht erlaubt sein, sie nach der Schnelligkeit der Auslieferung zu bezahlen. Damit soll die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden.

Die Mitführpflicht für Lenkeraufzeichnungen wird ab dem 31. Dezember 2024 verlängert. Die Lenkprotokolle müssen ab dann für 56 Tage mitgeführt werden. Bis Ende 2024 sind sie nur 28 Tage lang mitzuführen. Die ArbeitgeberInnen müssen künftig kein Verzeichnis der Fahrtenbücher mehr führen, stattdessen aber ein Verzeichnis über die als LenkerInnen eingesetzten ArbeitnehmerInnen. Es soll den Arbeitsinspektoraten einen schnellen Überblick verschaffen. Die Lenkprotokolle und Verzeichnisse können auch elektronisch geführt werden.

Zudem wird der Geltungsbereich der entsprechenden Verordnungen erweitert. Ab 1. Juli 2026 gelten die Verordnungen auf bestimmten Strecken bereits für LKW mit 2,5 Tonnen. Die dafür notwendigen Änderungen in den Definitionen des Arbeitszeitgesetzes sollen bereits mit diesem Entwurf umgesetzt werden.

Weil das Arbeitszeitgesetz und das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz im Bereich der Lenkzeitaufzeichnung zum Teil veraltet seien, werden auch hier Änderungen vorgeschlagen. Es handelt sich um die technische Ausgestaltung der Aufzeichnung der Lenkzeiten. (Schluss) kar


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