Parlamentskorrespondenz Nr. 124 vom 10.02.2022
Neu im Wirtschaftsausschuss
Wien (PK) – Zur Umsetzung eines EuGH-Urteils betreffend bilaterale Investitionsschiedsklauseln liegen dem Nationalrat weitere Beendigungsabkommen zu bilateralen Abkommen Österreichs über die Förderung und den Schutz von Investitionen vor, und zwar mit Litauen (1310 d.B.), Polen (1330 d.B.), Lettland (1419 d.B.) und Ungarn (1581 d.B.).
Von dem EuGH-Urteil seien sämtliche in bilateralen Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthaltenen Bestimmungen zur Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit betroffen, so die Erläuterungen. Die bisher dazu vorgelegten Beendigungsabkommen betreffen die Slowakei, Kroatien, Slowenien und Malta sowie die Tschechische Republik, Rumänien, Bulgarien und Estland. (Schluss) mbu
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- 1310 d.B. - Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen über die Förderung und den Schutz von Investitionen
- 1330 d.B. - Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Beendigung der Rechtswirkungen des Art. 11 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Förderung und den Schutz von Investitionen