Parlamentskorrespondenz Nr. 124 vom 10.02.2022

Neu im Wirtschaftsausschuss

Wien (PK) – Zur Umsetzung eines EuGH-Urteils betreffend bilaterale Investitionsschiedsklauseln liegen dem Nationalrat weitere Beendigungsabkommen zu bilateralen Abkommen Österreichs über die Förderung und den Schutz von Investitionen vor, und zwar mit Litauen (1310 d.B.), Polen (1330 d.B.), Lettland (1419 d.B.) und Ungarn (1581 d.B.).

Von dem EuGH-Urteil seien sämtliche in bilateralen Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthaltenen Bestimmungen zur Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit betroffen, so die Erläuterungen. Die bisher dazu vorgelegten Beendigungsabkommen betreffen die Slowakei, Kroatien, Slowenien und Malta sowie die Tschechische Republik, Rumänien, Bulgarien und Estland. (Schluss) mbu

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