20.14

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann gleich beim Thema Schotterabbau und den bekannten Interes­senkonflikten, die bei solchen Projekten natürlich in Gemeinden oder in Regionen auftre­ten, anknüpfen. Ich persönlich lese den § 212 MinroG etwas anders. So wie es hier of­fenbar im Petitionsausschuss diskutiert wurde, glaube ich, ist es lohnend, sich das noch einmal genauer anzusehen. Die Gemeinden haben in Wahrheit eine nicht so schwache Position, denn die Gemeinden haben immerhin im Genehmigungsverfahren nach MinroG Parteistellung, wenn es um die Genehmigung des Gewinnungsbetriebsplans geht. Ganz ohne Rechtsposition sind die Gemeinden also nicht.

Auch die Frage der Grundeigentümer sollte man in so einem Projekt doch auch miteinbe­ziehen, denn immerhin hat der Betrieb die Grundstücke ja bereits erworben. Auch da ist die Frage, wie man das in einer Gemeinde diskutieren kann. Es gibt ein Naturschutzver­fahren, es gibt eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit bestimmten Schwellenwerten.

Ganz grundsätzlich ist der Rohstoffabbau schon einem Regime von unterschiedlichen Genehmigungskriterien unterworfen, wobei auch die Gemeinde durchaus einen Einfluss hat. Das heißt aber natürlich, dass die Rücksichtnahme auf unterschiedliche Materien und Interessen trotzdem noch eine Nachbesserung braucht, denn die Interessenkolli­sionen, wenn in einer Gemeinde sozusagen im ausgewiesenen Ortsgebiet dann ein Ab­bau geplant und auch schon eingereicht ist, sind ja nachvollziehbar und verständlich.

Es braucht daher auf Raumordnungsebene sicher eine stärkere Berücksichtigung von künftigen Planungsszenarien, auch was die Siedlungsentwicklung, Naturraum - - (Abg. Kollross: Es braucht eine Änderung des MinroG!) – Na ja, das MinroG ist ein Teil davon, aber wie gesagt ich sehe nicht, dass der § 212 das Problem ist. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich sehe nicht, dass es das löst.

Das zweite Thema, um noch darauf zu kommen, betrifft eine verwandte Materie, nämlich die sehr schwierige Frage der Infrastrukturplanung für Energie, das heißt, des Netzaus­baus: Dieser ist jetzt im Zeichen der Energiewende noch wesentlich stärker und dringen­der geworden. Auch da gibt es einzelne Bundesländer, die in der Netzplanung bereits das Thema Berücksichtigung von Umweltinteressen, aber auch von Technologien im Sinne von Verkabelung stärker berücksichtigt haben. Das Salzburger Landeselektrizi­tätsgesetz ist ein Beispiel dafür.

Es ist immerhin auf Ebene des Bundes im EAG das Thema Netzausbau schon wesent­lich, sage ich, zeitgemäßer und moderner angesprochen, denn immerhin ist in den §§ 94, 95 das Thema integrierte Netzinfrastrukturpläne unter Berücksichtigung von Bo­denschutz, Gewässerschutz, Naturschutz, Raumordnung und Verkehr dezidiert veran­kert. Die Akzeptanz der Maßnahmen durch frühzeitige Information und Einbindung von interessierten Personen und auch der Bevölkerung ist verankert, die Mindestinhalte ein­schließlich der Erdkabeltechnologie – das Ganze unter dem Titel strategische Umwelt­prüfung.

Das ist der Maßstab, den wir für alle Länder bei Netzplanungen brauchen. Ich hoffe sehr, dass jetzt das EAG auch einen Quantensprung bei der Netzplanung bringt. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Bernhard und Doppelbauer.)

20.17

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Melanie Erasim. – Bitte.