16.12

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Mitglieder der Bundesregierung! Ich habe heute am Vormittag eine tatsächliche Berichtigung gemacht, weil immer diese 4 Milliarden Euro hier im Plenum kursieren, ins­besondere aufseiten der ÖVP. Der Herr Finanzminister hat jetzt wieder von 4 Milliarden Euro Entlastung gesprochen. Das stimmt einfach nicht, weshalb ich das auf Kosten meiner Redezeit einfach noch einmal berichtigen muss: Tatsächlich haben wir bis dato 3,08 Milliarden Euro beschlossen. Nur weil das BMF eine Presseaussendung macht oder es einen Ministerratsvortrag gibt, heißt das nicht, dass das schon Gesetz ist. (Bun­des­minister Brunner: Na eh! Das sagt ja niemand!) Das ist eine Presseaussendung, kein Gesetz. (Beifall bei der FPÖ.)

Im Übrigen wird immer so getan, als ob das 4 Milliarden Euro pro Jahr wären. Nein, das ist eine Entlastung für drei Jahre, und es werden, Stand heute, nie 4 Milliarden Euro sein. Ich habe es am Vormittag schon erläutert: Wenn Sie eine Einkommensteuer- oder Kör­perschaftsteuervorauszahlung tätigen und dann letzten Endes nicht einen entsprechen­den Gewinn erwirtschaften, dann wird das im Rahmen der Veranlagung wieder gutgeschrieben. Der Finanzminister tut so, als ob die Herabsetzung der ESt- und KöSt-Vorauszahlungen in Höhe von 330 Millionen Euro – das sind nämlich die fehlenden Be­träge auf die 4 Milliarden Euro – auch eine Entlastungsmaßnahme wäre. (Abg. Deimek: ... nicht so lange im Amt!)

Sie geben der Bevölkerung und den Unternehmen nur das zurück, was diese zu viel vorausbezahlt haben. (Bundesminister Brunner: Nein!) Das ist keine Entlastung. Das ist genauso wie bei der kalten Progression. Sie nehmen den Leuten etwas weg, und dann werden Almosen wieder zurückgegeben. (Bundesminister Brunner: Nein! Nein!)

Nun zu meiner eigentlichen Rede: Größter Profiteur – wir haben es heute schon gehört – der explodierenden Preise, aber nicht nur der Lebensmittelpreise, sondern insbesondere auch der Energie- und Treibstoffpreise, ist der Finanzminister. Je höher der Grundpreis, desto höher sind natürlich die Steuereinnahmen. Der Dieselpreis besteht zu 49 Prozent aus Steuern und Abgaben, beim Benzinpreis sind es 54 Prozent. Aufgrund dieser explo­dierenden Preise verdient sich der Finanzminister – sehr zum Leidwesen der öster­reichischen Bevölkerung – eine goldene Nase.

Das Abkassieren der österreichischen Bevölkerung durch den Finanzminister geht aber munter weiter – und nicht nur aufgrund der kalte Progression, der Cash Cow des Finanz­ministers, sondern auch aufgrund der CO2-Strafsteuer, die wir ab 1.7. dieses Jahres bezahlen müssen. Was macht der Finanzminister gegen diese explodierenden Treib­stoffpreise? – Wir haben es heute unter Tagesordnungspunkt 1 schon diskutiert: Es werden das Pendlerpauschale und der Pendlereuro kurzfristig erhöht, die gering verdie­nenden Pendler erhalten erst 2023 60 Euro und 2024 40 Euro – und Sie, Herr Finanz­minister, bezeichnen das ernsthaft als Teuerungsausgleich für die explodierenden Spritpreise! (Abg. Deimek: ... Landeshauptmann von Vorarlberg ...!)

Die Bundesregierung geht immer wieder nach demselben Taschenspielertrick vor, und das nicht nur bei der kalten Progression: Zuerst werden, sehr zum Leidwesen der öster­reichischen Bevölkerung, Energiesteuern und Umweltabgaben aller Art kompliziert ein­gehoben – die Mineralölsteuer, die CO2-Strafsteuer, Elektrizitätsabgabe, Ökostrompau­schale, Erdgasabgabe, Kohleabgabe, NoVA und so weiter und so fort – und zusätzlich noch die Umsatzsteuer. Ein sehr kleiner Teil dieser Energiesteuern und Umweltabgaben fließt dann mit einem irrsinnigen Verwaltungs- und Bürokratieaufwand an die Bevöl­kerung zurück. Man beruft sich auch immer wieder auf EU-Recht, Mindeststeuersätze und so weiter. All das kann man ändern. Auch die Maastrichtkriterien sind und waren nicht in Stein gemeißelt.

Herr Finanzminister, sparen Sie sich diesen Umverteilungsbürokratismus und senken Sie sofort die Steuern und Abgaben auf Energie und Treibstoffe, insbesondere die Mine­ralölsteuer und die Umsatzsteuer! Für lebensnotwendige Grundnahrungsmittel muss die Umsatzsteuer vorübergehend überhaupt ausgesetzt werden. Das wäre einfach und würde die Bevölkerung jetzt sofort und unmittelbar entlasten, nicht erst im Jahr 2023 oder 2024. Die Bevölkerung würde das beim Einkaufen, beim Tanken auch sofort spü­ren.

Angesichts der aktuellen Rekordinflation frisst natürlich die kalte Progression die durch die ökoasoziale Steuerreform beschlossenen Entlastungsschritte wieder weg. Das heißt, die sofortige Abschaffung der kalten Progression, aber auch ein Vorziehen der Senkung der zweiten und dritten Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer rückwirkend ab 1.1.2022 sind ein Gebot der Stunde und würden die Österreicher nachhaltig und spürbar entlasten. – Wer schnell hilft, hilft doppelt, Herr Finanzminister! (Beifall bei der FPÖ.)

16.18

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schwarz. – Bitte, das Wort steht bei Ihnen.