18.29

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben ja im März 2020 dieses Gesetz einstimmig in diesem Haus beschlossen. Was haben wir damals beschlossen? – Wir haben damals § 1 be­schlossen: „Dieses Bundesgesetz ermächtigt zur Regelung des Betretens und des Befahrens von Betriebsstätten, Arbeitsorten, Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, bestimmten Orten und öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit, zur Regelung des Benutzens von Verkehrsmitteln, zur Regelung von Zusammenkünften sowie zu Ausgangsregelungen als gesundheitspolizeiliche Maßnah­men zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19.“

Dann sind die anderen Paragrafen und Ausführungen gekommen. Das ist das Gesetz, das wir beschlossen haben, und dieses Gesetz verlängern wir jetzt wieder, bis Ende 2023, weil es im Juni 2022 auslaufen würde, weil wir das damals auch so festgelegt haben.

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ermächtigt aber den Bundesminister, im Rahmen des Gesetzes Verordnungen zu erlassen. Die Problematik, Herr Minister, die wir teilweise gehabt haben, war diese Flut an Verordnungen, bei der sich keiner mehr ausgekannt hat. Da muss ich wirklich sagen, also was da herausgekommen ist! Da hat keiner mehr gewusst: Darf ich auf die Straße gehen und, wenn ja, was muss ich machen? Darf ich meinen Verein besuchen und, wenn ja, was muss ich tun bezie-hungsweise welche Maßnahmen muss ich setzen, wenn ich überhaupt in den Verein gehe? Darf ich überhaupt die Arbeitsstätte besuchen? Darf ich mit meinem Kollegen in die Arbeitsstätte mitfahren oder nicht mitfahren?

Das heißt, das waren Maßnahmen, die zur Verunsicherung in der Bevölkerung beige­tragen haben und die auch gleichzeitig dazu beigetragen haben, dass die Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Covid‑19, zum Beispiel die Impfung, von der Bevölkerung nicht mehr so mitgetragen wurden.

Ich denke, es ist notwendig, jetzt vorbereitet zu sein, nachdem schon zweimal im Sommer die Pandemie abgesagt wurde und es auch jetzt anscheinend aufgrund der Zahlen, weil weniger getestet wird, so ausschaut, als ob die Pandemie momentan über den Sommer wieder vorbei wäre. Ich denke, es ist notwendig, vorbereitet zu sein, denn im Herbst wird sie wieder sehr, sehr schlagkräftig zurückkommen. Wir wissen nicht, ob das die Variante Omikron, ob das die Variante Delta oder möglicherweise auch eine ganz neue Variante sein wird und welche Auswirkungen diese Variante haben wird. Deshalb ist es gut, jetzt dieses Gesetz zu verlängern, damit man nicht unvorbereitet in diesen Herbst reingeht. Deshalb werden wir als Fraktion der Sozialdemokraten diese Maßnahme unterstützen.

Ich habe aber die Bitte: Wenn, Herr Minister, Verordnungen gemacht werden, dann so, dass jeder Mensch sie versteht, dass jeder Mensch sie auch leben und damit umgehen kann. – Als Beispiel: Die letzte Verordnung, die herausgekommen ist, betrifft die Reiseverordnung, die gemacht wurde, in der die Verlängerung auf 365 Tage drinnen steht, wenn man dreimal geimpft ist; beziehungsweise wird, wenn man dazu noch genesen ist, von 275 auf 365 Tage erweitert. Dann sind die Kinder mit hineingenommen worden. Da gibt es aber die Problematik, dass sie nur zweimal geimpft sind und die Genesung bei ihnen nicht geschrieben wird, und dann hat man die Problematik bei der Einreise nach Österreich, denn – das hat mir ein Jurist gesagt – da steht dann wieder drinnen: Da gilt nur die 275er-Regelung, nicht die 365er-Regel.

Das heißt, wirklich Verordnungen zu machen, die auch jeder versteht, die man in Österreich auch leben kann – dann wird es von uns auch weiterhin die Unterstützung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

18.32

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Drobits. – Bitte.