15.07
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Fernsehzuseherinnen und ‑zuseher! Ich spreche zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 6. Da geht es um Themen aus der Gesundheitspolitik, allerdings wurden diese Themen im Sozialausschuss behandelt. – Warum? Eigentlich haben wir auch einen Gesundheitsausschuss, aber der Herr Präsident hat diese Themen dem Sozialausschuss zugewiesen. Das ist nicht ganz gescheit, denn im Sozialausschuss sitzen die Experten für Sozialpolitik und im Gesundheitsausschuss gäbe es die Experten für Gesundheitspolitik. Das wäre das normale parlamentarische Prozedere.
Wir haben heute sehr oft gehört, dass die Regierung sagt: Machen wir alles miteinander! Wir müssen zusammenarbeiten! – Das wollen wir auch, aber ich sage Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, was sich im Sozialausschuss abgespielt hat: Wir haben 33 Tagesordnungspunkte gehabt, und davon hat es 20 mit Vorschlägen der Opposition gegeben. Wir haben Vorschläge gegen die Teuerung, Vorschläge für Gesundheitspolitik, Vorschläge für die Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft gemacht, und siehe da: Was ist passiert? Was versteht diese Bundesregierung unter Zusammenarbeit? – Sie haben alle 20 Tagesordnungspunkte, bei denen Ideen von der Opposition gekommen sind, vertagt. Sie haben nicht darüber diskutiert. Das ist eigentlich ein demokratiepolitischer Skandal. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Warum hat das die Regierung gemacht? – Die Regierung hat das deshalb gemacht, weil sie nicht einmal mehr in der Lage ist, einen Terminkalender zu lesen, denn in einem Terminkalender – das kann heute jedes Kind auf dem Handy – kann man Fristen setzen. Diese Bundesregierung war nicht in der Lage, eine Woche vorher im Gesundheitsausschuss schon zu wissen, dass manche Gesetze auslaufen, und daher hat man sie verspätet in den Sozialausschuss gegeben – weil man nicht einmal einen Kalender kennt. Ich würde meinen, diese Bundesregierung kann das Handwerk einer seriösen Politik nicht mehr. Seriöse Politik heißt, die Themen im richtigen Ausschuss zu behandeln und dort auch mit dieser Expertise umzugehen.
Ich würde vorschlagen, dass in Zukunft die Gesundheitsthemen im Gesundheitsausschuss und die Sozialthemen im Sozialausschuss behandelt werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die ÖVP bemüht sich ja gerade, vom Kurz-Image wegzukommen. Ich kann es ja nachvollziehen, dass man das möchte. Da reicht es aber nicht, nur das „neue“ aus der Volkspartei herauszustreichen, sondern es wäre wirklich notwendig, zu einem Neuanfang zu kommen. (Abg. Ottenschläger: ... anscheinend keine Kritik an dieser ...! – Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller.) Das Beste für einen Neuanfang wäre, wenn man die Wähler fragen würde, weil die wissen, was Sie wirklich an neuer Politik machen würden, und dann schaut es, glaube ich, für die Volkspartei ein bisschen anders aus. (Beifall bei der SPÖ.)
Das Mindeste ist aber, dass man zu den richtigen Ausschüssen kommt. Ich glaube, einem Reinhold Mitterlehner in der alten Volkspartei hätte man das nicht ausrichten müssen, der hätte das von sich aus gemacht. (Ah-Rufe bei der ÖVP.)
Jetzt zum Inhaltlichen: Wir haben über die Frage, was jetzt wichtige gesundheitspolitische Themen sind, heute schon ein bisschen diskutiert. Da geht es um die Frage: Wie gehen wir mit den Coronamaßnahmen um? Wir als Sozialdemokratie haben immer klar gesagt: Wir sind dafür, dass es einen evidenzbasierten Umgang der Regierenden mit allen Coronamaßnahmen gibt, das ist unsere Zielsetzung. Da waren wir als Opposition auch immer ein Bündnispartner der Regierung, wenn es um die Sache geht.
Daher bringe ich einen Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „evidenzbasierte Corona-Maßnahmen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die Expertenkommissionen der Bundesregierung sofort mit der Evaluierung der bestehenden FFP2-Maskenpflicht und möglichen Erleichterungen für die Beschäftigten mit Berichtslegung bis 31. Mai zu beauftragen und anschließend auf Grund der Ergebnisse evidenzbasierte Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu setzen.“
*****
Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
15.12
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kucher
Genossinnen und Genossen
betreffend evidenzbasierte Corona-Maßnahmen
eingebracht im Zuge der Debatte eingebracht im Zuge der Debatte in der 156. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2489/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird (1482 d.B.) – TOP 4
Seit etwa zwei Jahren sind Masken im Kampf gegen die Corona-Pandemie ein täglicher Begleiter – zuerst waren es selbst genähte, sogenannte Community-Masken aus Stoff, später medizinischer Mund-Nasen-Schutz und FFP2-Masken.
Eine gutsitzende FFP2-Maske schützt 75 Mal besser vor einer Corona-Infektion als eine gut sitzende medizinische Maske – aber auch die reduzieren das Ansteckungsrisiko deutlich im Vergleich zu einer Situation ganz ohne Maske. Das bestätigt eine Studie des Max-Planck-Instituts für Dynamik und Selbstorganisation (MPIDS) in Göttingen, die im Dezember 2021 im Fachjournal Proceedings of the National Academy of Sciences veröffentlicht wurde und seitdem nichts an Aktualität eingebüßt hat.
Angesichts weiterhin hoher täglicher Corona-Infektionszahlen ist die Wahrscheinlichkeit, einer infektiösen Person zu begegnen, derzeit immer noch verhältnismäßig hoch. Die geltende 2. COVID-19 Basismaßnahmenverordnung verpflichtet daher Beschäftigte und Kundinnen und Kunden in sogenannten „lebensnotwendigen“ Betrieben weiterhin zum Tragen einer FFP2-Maske.
Diese Vorschrift gerät vor allem auch auf Grund der steigenden Temperaturen zunehmend unter Druck. Insbesondere den Beschäftigten in diesen Bereichen, die seit mehr als zwei Jahren zum durchgehenden Tragen verpflichtet sind, fällt es in den heißen Sommermonaten natürlich extrem schwer, den ganzen Tag mit FFP2-Masken durchzuhalten. Es stellt sich die Frage, ob Erleichterungen nicht auch für diese Beschäftigten möglich wären?
Dennoch muss aber auf den Pandemieverlauf und auf die weiterhin hohen Infektionszahlen Bedacht genommen werden.
Es ist daher höchst an der Zeit, dass die zahlreichen Expertenkommissionen der Bundesregierung sich dieses Themas annehmen, umgehend eine Evaluierung der Maskenpflicht vornehmen und der Politik Handlungsempfehlungen vorlegen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die Expertenkommissionen der Bundesregierung sofort mit der Evaluierung der bestehenden FFP2-Maskenpflicht und möglichen Erleichterungen für die Beschäftigten mit Berichtslegung bis 31. Mai zu beauftragen und anschließend auf Grund der Ergebnisse evidenzbasierte Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu setzen.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte. (Abg. Leichtfried: Das war jetzt eine gute Rede!)