19.26

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Lieber Vorredner! Ja, Bundesminister Ostermayer hat eine Prüfung beantragt, das war 2014, und das war auch gut so. Das ist ein schönes Zeichen, wie ein verant­wortungsvoller Minister damit umgeht, der Realität ins Auge zu blicken, Fakten auf den Tisch zu legen und Transparenz zu schaffen.

Ich habe aber, und da möchte ich Sie jetzt kurz korrigieren, nicht von parteipolitischer Polemik gesprochen, sehr wohl jedoch von einem offensichtlich parteipolitisch motivier­ten Prüfverlangen. Warum? – Die Prüfung des Burgtheaters, über die wir heute sprechen, wurde von Ihnen, von den Regierungsvertretern beantragt. Das waren damals Kollege Zanger von der FPÖ und Kollege Singer von der ÖVP. Die beiden Kollegen haben federführend ein Prüfverlangen gemäß § 99 Abs. 2 eingebracht. Genau diese Prüfung ist ein Minder­heitsrecht, ein Instrument für parlamentarische Minderheiten, und das hat es in diesem Haus noch nie zuvor gegeben, dass Vertreter von Regierungsfraktionen ein parlamen­ta­risches Minderheitsinstrument benützen und damit – und das ist das, was ich schon an­merken möchte – die Opposition in ihrer Kontrolltätigkeit behindern. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist nicht vorgesehen, und so gesehen war dieser Antrag wohl mehr als bemer­kenswert, und zwar aus einem anderen Aspekt heraus: Wir haben gehört, dass es bereits einen Prüfbericht des Rechnungshofes gab, eben das Ergebnis der Oster­mayerprüfung, vorgelegt 2016, inklusive Empfehlungen und Abhandlungen, so wie man es von Rechnungshofberichten auch gewohnt ist und was auch Sinn macht: dass man Empfehlungen in einem Bericht hat. Auf Ihr Prüfverlangen hin, das Sie 2019 eingebracht haben, obwohl es ja eigentlich schon einen Bericht, der die Historie natürlich berück­sichtigt, auch gibt, gibt es keine Empfehlungen. Warum? – Weil der Rechnungshof mit Recht auf den Bericht 2016 verweist. Also würde mich interessieren, Kollege Zanger, der leider gerade nicht da ist, Kollege Singer: Was haben Sie aus diesem Prüfantrag mitgenommen? Was sind Ihre Lehren, Ihre Konsequenzen daraus? Sagen Sie mir das, wenn es welche gibt! Der Rechnungshof hat aufgrund Ihres Prüfverlangens keine Empfehlungen gegeben.

Noch einmal, ganz ehrlich: Damit, dass Sie ein Oppositionsinstrument benutzen – und das sei den ZuschauerInnen gesagt: es dürfen nur drei derartige Prüfverlangen parallel laufen –, nehmen Sie der Opposition automatisch die Möglichkeit, ein Verlangen einzu­bringen, und beanspruchen das für sich, haben aber offensichtlich keine Schlüsse daraus gezogen. Das verstehe ich nicht, das wird mir niemand erklären können, das ist bedauerlich, und ich ersuche Sie wirklich, in Zukunft von einem solchen Vorgehen Abstand zu nehmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.29

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Alois Kainz. – Bitte, Herr Abgeordneter.