19.39

Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Rech­nungs­hofpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Im Jahr 2017 hat der Rechnungshof das Bundesdenkmalamt überprüft und im damaligen Bericht 99 Empfehlungen ausgesprochen. Das heißt, es sind 99 Probleme aufgelistet worden – und das ist nicht gerade wenig. Einige in diesem Bericht angeführte Probleme, woraus dann natürlich Empfehlungen hervorgegangen sind, möchte ich hier ansprechen.

Da gab es die mangelnde Steuerung beim Personal, aber auch was das Budget be­troffen hat, aber auch die Unterschutzstellung – es hat keine Kriterien gegeben, wonach Denkmäler unter Schutz gestellt worden sind –, und es gab da auch ein sehr aus­uferndes IT-Projekt, bei dem vor allem preismäßige und auch technische Probleme aufgezählt worden sind. Viele Kolleginnen und Kollegen können sich wahrscheinlich noch erinnern, dass daraufhin damals auch hier herinnen eine heiße Debatte geführt worden ist, und auch in den Medien war das Thema präsent.

Es ist dann aber zu einem Verbesserungsprozess gekommen, bei dem das Bundes­kanzleramt federführend war, und jetzt hat es im Jahr 2019 – genau: von Oktober bis November – eine Follow-up-Überprüfung gegeben, und ich muss sagen: Bei unserem Bundesdenkmalamt schaut es jetzt sehr positiv aus.

Insgesamt ist die Umsetzung von zwölf Empfehlungen überprüft worden. Sieben davon sind voll umgesetzt worden, vier teilweise, und bei einer Empfehlung hat es eigentlich keinen Anwendungspunkt gegeben – das war genau diese IT-Geschichte, die technisch nicht umsetzbar war, finanziell auch nicht, und das Bundeskanzleramt hat das dann 2018 abgestellt.

Eine Empfehlung, was die Standards beim Verfahren bei der Unterschutzstellung betrifft, wurde umgesetzt – es gibt quasi eine Unterschutzstellungsstrategie, die eingeführt wurde. Eine Empfehlung hat die Fördermittelvergabe betroffen, und auch diese wurde umgesetzt.

Erlauben Sie mir, dass ich noch auf einen besonderen Punkt eingehe, der damals auch hier im Parlament groß debattiert wurde, der betraf das Personal. Der Rechnungshof hat damals festgestellt, dass im Bundesdenkmalamt viele Leiharbeiter beschäftigt waren, obwohl – das ist auch festgestellt worden – die Arbeit dort nicht mehr geworden ist. In der Empfehlung ist aber drinnen, dass man Leiharbeiter nicht mehr nehmen soll, und es wurde jetzt bei der Follow-up-Überprüfung festgestellt, dass keine Leiharbeiter mehr beschäftigt sind. Es sind sieben zusätzliche Stellen geschaffen worden, die auch mit dem Bundeskanzleramt abgesprochen wurden.

Ich glaube, auch an diesem Beispiel sieht man, wie wichtig der Rechnungshof für Österreich ist, auch wenn man sich grundsätzlich die Wirkungsgrade dieser Follow-up-Überprüfungen und der Empfehlungen anschaut: Die Umsetzungen lagen 2019 bei 80 Prozent, ein Jahr später schon bei 85,5 Prozent. Das unterstreicht, wie unerlässlich eigentlich der Rechnungshof, das Kontrollorgan unserer Republik, ist, wenn es darum geht, die Rechtmäßigkeit, die Sparsamkeit, aber auch die Zweckmäßigkeit zu über­prüfen, wenn es um den Umgang mit unserem Steuergeld geht.

Ich bin mir sicher, Frau Präsidentin, dass der Rechnungshof mit diesen Empfehlungen auch ein wichtiger Impulsgeber für Reformen ist, wie man da gesehen hat, und so unseren Staat und vor allem die Republik auch wirklich sehr positiv bei Verbesserungen voranbringt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.43

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Ruth Becher. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.