19.56

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass heute am Ende der Tagesordnung wieder eine Reihe von Rechnungshofberichten debattiert wird, unter anderem unter diesen Tagesordnungspunkten drei Berichte zu Kulturinstitutionen in Österreich. Der Rechnungshof prüft regelmäßig in diesem Bereich, und die Prüfungen des Rechnungshofes entfalten dort auch ihre Wirkung. Ich denke, das ist in unser aller Interesse.

Zunächst möchte ich mich bei Ihnen, ganz besonders beim Rechnungshofausschuss, beim Obmann und bei allen Mitgliedern, dafür bedanken, dass ich mich letzte Woche entschuldigen und mich die Sektionschefin professionell vertreten konnte und Ihnen die für den Rechnungshof notwendigen Antworten geben konnte. – Vielen Dank dafür, das ist nicht selbstverständlich, das ist ein Zeichen der guten Zusammenarbeit.

Jetzt möchte ich auf den Prüfbericht zum Burgtheater eingehen. Das war eine Sonder­prüfung und die Besonderheit dieser Prüfung war, dass sie zu den Geschäfts­jahren 1999/2000 bis 2007/2008 zurückgeht, das heißt also nahezu bis zu 20 Jahre. Es war eine Herausforderung, diese Sachverhalte noch zu erheben, denn es wurde ja schon angedeutet, dass es eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von sieben Jahren gibt und aus diesem Grund viele Unterlagen nicht mehr zur Verfügung standen.

Was aber das Burgtheater betrifft, so gibt es da einen Gesamtkontext von Prüfungen: Wir haben im Jahr 2019 eine Follow-up-Überprüfung zur Burgtheater GmbH vorge­legt. Diese bezog sich auf den Vorbericht aus dem Jahr 2016. Dieser Vorbericht umfasste die Geschäftsjahre 2008/2009 bis 2013/2014 und wurde nach Bekannt­wer­den des sogenannten Burgtheaterskandals auf Ersuchen des damaligen Kulturministers Dr. Ostermayer durchgeführt.

Anfang 2019 gab es dann das Prüfungsverlangen der Abgeordneten Zanger, Singer, Kolleginnen und Kollegen. Das hat die Prüfung, die wir jetzt debattieren, ausgelöst. Es betrifft die Zeit der Geschäftsführung vor Direktor Hartmann und Vizedirektorin Stantejsky und behandelte dieselben neun Fragen wie das vorausgegangene Ersuchen vom damaligen Kulturminister.

Weil ja die Empfehlungen schon ausgesprochen waren, hat sich der Rechnungshof auf den Sachverhalt konzentriert und hat Schlussbemerkungen getroffen, in denen wir Antworten auf die gestellten Fragen eins bis neun geben. Aufgrund der Prüfungserkennt­nisse haben wir diese Fragen so weit wie möglich beantwortet, und es wurden, wie gesagt, im Vorbericht schon Empfehlungen abgegeben; dazu haben wir auch im aktu­ellen Bericht verwiesen.

Das Nachfrageverfahren und die Follow-up-Überprüfung zeigen im Übrigen, dass prak­tisch alle Empfehlungen umgesetzt worden sind, sodass die Berichte des Rechnungs­hofes – das glaube ich behaupten zu können – zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Burgtheaters wesentlich beigetragen haben. Wir hoffen, dass damit das System der Barauszahlungen, die angespannte Finanzlage und die ungeordneten wirtschaftlichen Verhältnisse im Burgtheater endgültig der Vergangenheit angehören und die Situation sich jetzt wesentlich besser darstellt.

Die Sonderprüfung hat wie gesagt im Wesentlichen ergeben, dass einzelne Sach­verhalte, die sich in den Prüfungen der nachfolgenden Jahre dann in aller Deutlichkeit gezeigt haben, eben schon damals in Anfängen vorhanden waren. Die Finanzlage der Burgtheater GmbH war all die Jahre hinweg angespannt. Das Burgtheater hat innerhalb von drei Jahren 5,8 Millionen Euro an Liquidität eingebüßt, und die Burgtheater GmbH konnte nur durch Gesellschafterzuschüsse wirtschaftlich überleben. Rund 6 Millionen Euro wurden zusätzlich zur Basisabgeltung zugewiesen, und 2008 wurde die Basis­abgeltung einmalig um 5 Prozent erhöht.

Es gab auch Akontoauszahlungen. Diese stiegen auf 3,47 Millionen Euro an. In den neun Geschäftsjahren zahlte die Burgtheater GmbH rund 22 Millionen Euro an Akonti aus. Weil es aber keine Unterlagen, Belege, Verträge mehr dazu gibt, konnte man die vertraglichen Grundlagen dazu nicht mehr überprüfen, und deshalb konnte auch die Frage, ob ein Schaden entstand, nicht mehr beantwortet werden.

Was die beiden Follow-up-Überprüfungen betrifft: Bei der Art for Art Theaterservice GmbH gibt es zwei offene Empfehlungen. Was ist die Art for Art Theaterservice GmbH? – Ihre Aufgabe ist es, Bühnenbilder, Kostüme, Theaterrequisiten und Karten­vertrieb für die Bühnengesellschaften des Bundes bereitzustellen beziehungsweise abzuwickeln. Zwei Empfehlungen wurden nicht umgesetzt, und es wird jetzt Aufgabe der neuen Geschäftsführung sein, entsprechende Maßnahmen zu setzen und auch diese zwei Punkte noch umzusetzen.

Zum Bundesdenkmalamt gab es einen sehr kritischen Bericht des Rechnungshofes, aber da haben wir ein positives Ergebnis in der Follow-up-Überprüfung. Das Projekt des Denkmalinformationssystems wurde eingestellt, jetzt gibt es eine Kulturgut- und Fundstellendatenbank. Damit waren weitgehend viele Empfehlungen umgesetzt, und das freut mich auch im Sinne der Weiterentwicklung des Bundesdenkmalamtes. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.02

Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank, Frau Präsidentin.

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Rechnungshofausschusses und fahre in der Erledigung der Tages­ordnung fort.