Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Durchführung einer weiteren kurzen Debatte. Sie betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Keck, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2538/A der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tierschutzgesetz eine Frist bis zum 9. Juni 2022 zu setzen.
Nach Abschluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.
Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Ich darf darauf aufmerksam machen, dass wie schon vorhin gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, der Erstredner nicht länger als 10 Minuten. Die Stellungnahme seitens der Bundesregierung soll auch nicht länger als 10 Minuten dauern.
Das Wort erhält zunächst der Unterzeichner, Abgeordneter Leichtfried. – Herr Klubobmann, ich darf dich um dein Wort bitten.