17.43

Abgeordneter Hans Stefan Hintner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Minister! Hohes Haus! Es freut mich auch persönlich, dass wir heute über eine moralisch-ethische Grundlage sprechen. Es stellt sich auch die Frage: Von wem reden wir? Kollege Lausch wird mich da vielleicht korrigieren können, ich nenne jetzt grobe Zahlen: Wir reden von circa 9 000 inhaftierten Menschen in Österreich, davon sind 5 Prozent Frauen – Gewalt ist leider männlich –, ungefähr 4 000 sind Katholiken und von der anderen Hälfte sind circa 50 Prozent orthodoxe Christen beziehungsweise Muslime.

Es ist ebenfalls hier gesagt worden, dass es dieses Gesetz schon gibt. Was die Finan­zierung anbelangt, gibt es ja Basisbeiträge, darüber hinaus gibt es dann Beiträge, die je nach Betreuung beschlossen werden. Es ist anhand der katholischen Kirche festgestellt worden, dass 45 ehrenamtliche Personen neben sieben hauptamtlichen diese Seelsorge machen. Bei anderen Religionsgemeinschaften ist es anders, bei den Muslimen zum Beispiel macht es die IGGÖ.

Das, was wir uns neben dem Geld wünschen, ist die interne Qualitätssicherung, die sehr, sehr wichtig ist. Sie ist auch im Hinblick auf die Nachbetreuung angesprochen worden und sehr wichtig auch im Hinblick darauf, was die freie Religionsausübung gegenseitig und miteinander anbelangt. Es geht nicht nur um den Zugang zum Seelsorger selbst, sondern auch um die gegenseitigen persönlichen Spielregeln innerhalb der Gefängnis­se da gab es 2015 ja furchtbare Vorfälle in der Justizanstalt Josefstadt  und darum, dass die innere und äußere Sicherheit selbstverständlich gewährleistet sind.

Auch ich darf mich bei allen, die seelsorgerisch tätig sind, und auch bei dir, liebe Frau Ministerin, die du auch diese Initiative unterstützt, herzlich bedanken. Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.46

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Pram­mer. – Bitte.