18.13

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Versiche­rungsvertragsgesetz: Ich gebe zu, das klingt im ersten Moment ein bissel sperrig und nicht ganz so aufregend. Als Juristin kann ich Ihnen sagen, dass auch wir JuristInnen nicht automatisch vor Ekstase in die Höhe hüpfen, wenn wir den Gesetzestitel hören. Trotzdem ist das Versicherungsvertragsgesetz in der Praxis ein sehr, sehr wichtiges. Diese Novelle, auch wenn sie klein ist, hat immense Auswirkungen.

Worum geht es? – Zum Ersten geht es um Konsumentenschutz und zum Zweiten um Rechtssicherheit. Was zeichnet einen Rechtsstaat wie Österreich aus? – Das ist natür­lich als Erstes, dass unsere Spielregeln ganz klar formuliert sind. Zum Zweiten müssen dann auch die Konsequenzen bei Regelverstößen ganz klar formuliert sein. Zum Dritten muss auch, da wir ein EU-Mitgliedstaat sind, ganz klar formuliert sein, dass unser Recht dem EU-Recht entspricht. Wir haben es schon gehört, das war im Fall der Lebensver­sicherungen und der Rücktritte in der Vergangenheit nicht ganz so klar, und darum braucht es jetzt diese Novelle.

Ich selbst habe im letzten Jahr ein Haus gebaut, da ist man natürlich auch mit dem Thema Finanzierung, Versichern, Absichern konfrontiert. Lebensversicherungen sind in Österreich einfach auch eine klassische Anlage- und Versicherungsform und dienen na­türlich in erster Linie der Besicherung von Krediten.

Ich als Juristin bin juristische Texte und Formulierungen gewöhnt, aber für juristische Laien sind diese langen Verträge, diese komplizierten Formulierungen und vor allem diese vielen Formulare – auch wenn sie teilweise schon elektronisch signiert und über­mittelt werden können – eine Herausforderung und können wirklich verwirrend sein. Deshalb ist es eben auch unsere Aufgabe als Gesetzgeber, dass wir die Informations- und Aufklärungspflichten ganz klar formulieren, damit wir unsere Konsumentinnen und Konsumenten schützen und ihnen eine Anleitung geben, wie sie von diesen Verträgen zurücktreten können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Mit dieser Novelle schreiben wir nun also ins Gesetz – und werden damit in Anlehnung an die EU-Rechtsprechung ein bisschen konkreter –, dass eine fehlerhafte, mangelhafte Aufklärung einer nicht stattgefundenen Aufklärung gleichgesetzt wird. Das heißt, dass ein Versicherter, der bei Abschluss der Lebensversicherung mangelhaft, fehlerhaft, schlecht und ungenügend belehrt worden ist, in Zukunft quasi lebenslänglich vom Ver­trag zurücktreten kann und somit nicht nur den Rückkaufwert der Versicherung, sondern sämtliche einbezahlte Prämien zurückerhält – und das ist wirklich bemerkenswert.

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir diesbezüglich Einstimmigkeit haben. Ich würde mir wünschen, dass wir diese Ein­stimmigkeit, die wir so oft im Kleinen haben, auch ins Große übertragen können, denn die Zeiten sind momentan herausfordernd genug, da braucht es unser gemeinsames Wirken. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.16

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter. – Bitte.