18.39

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Da stehen mehrere Punkte auf der Tagesordnung, die verhandelt werden, und zwar werden sowohl die Rechtsanwalts­ordnung als auch die Notariatsordnung geändert. Es geht dabei um Änderungen, die sich aus der Praxis ergeben haben und sinnvolle Anpassungen sind.

Breit diskutiert wurde bereits über die Ruhendstellung in der Rechtsanwaltsordnung, das halten wir auch für sinnvoll. Es gibt jetzt auch die Möglichkeit, im Alltag der Kammertätig­keit Videokonferenzen durchzuführen – das ist auch sinnvoll.

In der Notariatsordnung gibt es zwei Dinge, die sinnvoll sind. Das eine ist, dass es eine Klarstellung gibt, wo ein Notar tätig sein darf, wenn er gleichzeitig in einem Stiftungs­vorstand oder im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft ist – ob er dann in Gesellschaften, die der Stiftung nachgeordnet sind, tätig werden kann. Das ist eine Klarstellung.

Ein wirklich wichtiger Punkt ist – das ist jetzt der letzte, den ich hier behandeln möchte ‑, dass es ja die Möglichkeit gibt, digitale Beurkundungen durchzuführen. Das ist ein großer Schritt gewesen, der vor Kurzem umgesetzt wurde, jetzt im Rahmen der Coronapan­demie auch noch einmal verstärkt wurde. Da gab es bis jetzt nur die Möglichkeit, ent­weder eine digital signierte Urkunde zu haben oder eine physisch unterschriebene Pa­pierurkunde, nicht aber eine Hybridurkunde, bei der eine Partei digital signiert und die andere händisch unterschreibt. Das war natürlich in der Praxis ein Nachteil und in Wirk­lichkeit etwas, bei dem man gesehen hat, dass es sinnvoll wäre, wenn es eben die Mög­lichkeit dieser sogenannten Hybridurkunden gäbe. Das wird jetzt hier umgesetzt, das heißt, es wird noch mehr erleichtert und verbessert, digitale Beurkundungen durchführen zu können.

Insgesamt handelt es sich also um eine sinnvolle, aus der Praxis kommende Novelle, daher stimmen wir zu. (Beifall bei der FPÖ.)

18.41

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Fürlinger. – Bitte.