19.04

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Ja, wir verlängern mit diesem Initiativ­antrag die Regelungen des 1. und des 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes.

Ich denke, es gibt darin einiges, was bemerkenswert dynamisch geworden ist, auch im Bereich der Justiz, wo ja Möglichkeiten geschaffen wurden, dass man Anhörungen, dass man Beweisaufnahmen auch mit den digitalen Kommunikationsmitteln entsprechend machen kann. Da spreche ich jetzt vom reinen Justizbereich. Aber darüber hinaus gibt es natürlich auch andere Bestimmungen wie etwa, dass Gesellschaften und Vereine vir­tuelle Hauptversammlungen, virtuelle Generalversammlungen abhalten können, et ce­tera. Auch für die Steuerberater haben wir Regelungen bezüglich der Aufstellungs- und Offenlegungsfristen getroffen, ebenso für unsere Rechtsanwälte bezüglich der Briefwahl beziehungsweise Briefabstimmung.

Ich denke, wir entscheiden hier und heute ganz bewusst, und wir haben ja auch im Aus­schuss darüber diskutiert – wenn ich da Kollegen Stefan kurz anschauen darf –, dass wir der Meinung sind, dass ein Rein und Raus aus diesen Maßnahmen nicht gut ist. Auch wenn wir in Österreich derzeit aufgrund der Covid-Lage ja nicht unbedingt unmit­telbar virtuelle, digitale Maßnahmen bräuchten, gibt es mittlerweile aber in Südafrika, wo jetzt Herbst ist, neue Omikronvarianten, die wiederum eine Infektionswelle verursachen, und ich glaube, es ist gescheiter, jetzt bereits den Herbst vorwegzunehmen, anstatt dann wieder Notmaßnahmen setzen zu müssen. Damit schaffen wir für unseren Justizbereich, für unsere Stakeholder Kontinuität.

Ich glaube auch, dass uns viele dieser Maßnahmen wirklich ins 21. Jahrhundert gebracht haben. Ich möchte uns nicht wieder in ein Vordigitalisierungszeitalter zurückbeamen. Ich möchte hier im Parlament einen Dialog anbieten. Sie haben ja bei den Vorrednerinnen und Vorrednern gehört, dass es doch etliche Maßnahmen gibt, die sich eine Diskussion darüber verdienen würden, sie ins Dauerrecht zu übernehmen. Ich stehe für einen Dialog hierzu bereit, selbstverständlich auch gern mit dir, Frau Justizministerin. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.07

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Justizausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.