19.15
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Anlass ist der tragische Tod einer 13-Jährigen, wie schon ausgeführt wurde, und ich möchte prinzipiell dazu sagen, dass dieser Antrag das verfassungsmäßige Recht auf ungestörtes Familienleben berührt, und er berührt auch die Rolle der Behörde bei Kindesabnahmen. Es ist an sich eine sehr heikle Materie, in die laut diesem Antrag hier per Anlassgesetzgebung eingegriffen werden soll.
Als Lehrerin hatte ich doch auch Einblick in die Praxis der Arbeit. In Wien ist es die Magistratsabteilung 11, die hiefür zuständig ist, und mein Eindruck ist sicher so gewesen, dass immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt gestanden ist und versucht worden ist, aus der Perspektive der Kinder zu sehen, was das Beste für das Kind ist. Die Kinder sind auch in der Regel diejenigen, die hohen Druck aufbauen, um wieder zu ihren Familien zurückkehren zu können, wenn sie vorübergehend nicht dort sein können.
Der Handlungsspielraum der Behörde ist aus unserer Sicht prinzipiell ausreichend, denn es – Zitat – „genügt, wenn die Eltern durch ihr Gesamtverhalten das Wohl des Kindes gefährden“. Das sagt der Oberste Gerichtshof dazu. Es ist also ein relativ offener Handlungsspielraum, den die Behörde hier hat. Inwieweit die Rechtslage in Deutschland hier mehr Spielraum bietet, können wir nicht beurteilen. Wir lehnen diesen Antrag daher ab. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
19.17
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dr.in Gudrun Kugler. – Bitte, Frau Abgeordnete.