13.15

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wenn man Mutter oder Vater wird, verändert sich so einiges im Leben: Der Alltag muss meistens neu gestaltet werden, Prioritäten verschieben sich, und es gilt täglich neue Herausforderungen zu meistern.

Wenn man Eltern von einem Kind mit Behinderung wird, warten meistens noch zusätz­liche besondere Herausforderungen auf einen. Betreuung und Förderung der Entwick­lung des Kindes sind je nach Art und Ausmaß der Behinderung oft sehr zeitintensiv. Hinzu kommen oft noch Behördengänge, Anträge, die ausgefüllt werden müssen, und auch Besuche von Sachverständigen, die Gutachten erstellen, damit man eben auch die Unterstützungsleistungen bekommt.

Familien mit Kindern mit Behinderungen sind ständig mit finanziellen und bürokratischen Herausforderungen konfrontiert. Um diesen Familien etwas Arbeit abzunehmen, liegt uns heute ein Entschließungsantrag vor: Das Verfahren zur Erlangung der erhöhten Fa­milienbeihilfe bei minderjährigen AntragstellerInnen soll vereinfacht und beschleunigt werden. Wir entlasten somit Familien mit Kindern mit Behinderungen.

Nun noch kurz zur Erklärung: Für erheblich behinderte Kinder wird zusätzlich zur allge­meinen Familienbeihilfe ein Erhöhungszuschlag gewährt, die sogenannte erhöhte Fami­lienbeihilfe. Die Voraussetzung dafür ist entweder ein Grad der Behinderung von min­destens 50 Prozent oder eine Erwerbsunfähigkeit. Für den Nachweis der Behinderung muss eine Untersuchung einer sachverständigen Ärztin beziehungsweise eines sach­verständigen Arztes stattfinden, und diese oder dieser muss dann ein Gutachten erstel­len.

Jetzt ist es aber so, dass minderjährige BehindertenpassinhaberInnen für die erhöhte Familienbeihilfe derzeit einen zusätzlichen Nachweis des Sozialministeriumsservice er­bringen müssen, obwohl die Voraussetzungen für den Anspruch auf erhöhte Familien­beihilfe und für die Ausstellung eines Behindertenpasses ident sind. Das wird es aber zukünftig nicht mehr so geben, denn wir entlasten Familien mit Kindern mit Behinde­rungen.

Bereits im Regierungsprogramm haben wir uns darauf geeinigt, dass es unbedingt Ver­besserungen für diese Familien geben muss. Mit dem vorliegenden Antrag wird in Zu­kunft das Verfahren zur Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für minderjährige An­tragstellerInnen einfacher und schneller gemacht und auch unnötige Bürokratie vermie­den. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wie bereits erwähnt haben Familien mit Kindern mit Behinderungen zumeist einen grö­ßeren Aufwand im Alltag. Deshalb ist es umso wichtiger, genau für diese Familien Er­leichterungen zu schaffen. Das ist aber nicht die einzige Maßnahme, die wir setzen, um Familien mit Kindern mit Behinderungen zu unterstützen, denn auch die bereits ange­kündigte Pflegereform bringt Verbesserungen für diese Familien. So wird zukünftig die erhöhte Familienbeihilfe nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet. Davon profitieren 45 000 Personen, die monatlich 60 Euro mehr bekommen. Zusätzlich wird der Rechts­anspruch auf Pflegekarenz von bisher einem Monat auf drei Monate verlängert, und es wird ab 2023 ein Angehörigenbonus von 1 500 Euro für die Person geschaffen, die die Hauptpflege zu Hause erledigt.

Auch bei der Zuwendung in puncto Ersatzpflege kommt es zu Verbesserungen, und zwar gibt es künftig für pflegende Angehörige bereits nach drei Tagen einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die Ersatzpflege. Bisher war dies in der Regel erst ab sieben Tagen der Fall.

Es werden also zahlreiche Maßnahmen von dieser Bundesregierung gesetzt, um Fami­lien mit Kindern mit Behinderungen finanziell zu unterstützen, aber auch um ihnen Arbeit abzunehmen. Wir entlasten Familien mit Kindern mit Behinderungen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.20

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Wimmer. – Bitte.