13.29

Abgeordnete Heike Grebien (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte KollegInnen! Werte ZuseherInnen hier auf der Galerie, aber auch zu Hau­se! Eltern von Kindern mit Behinderungen sind in ihrem Alltag extrem gefordert. Ich glaube, das ist keine Neuigkeit mehr in diesem Hohen Haus. Die Betreuung und die Unterstützung von Kindern mit Behinderungen nimmt viel Energie und vor allem Zeit in Anspruch. Besonders Mütter, das wissen wir auch, geben oft ihren Beruf auf oder redu­zieren ihre Arbeitszeiten, um für ihr Kind mit Behinderung da zu sein, es zu unterstützen, zu pflegen, zu fördern, zur Therapie zu fahren, zur Schule zu bringen oder überhaupt dafür zu kämpfen, dass es in die Regelschule gehen kann.

Neben all diesen Aufgaben müssen noch viele Behördenwege erledigt werden, denn ein Kind mit Behinderung in Österreich großzuziehen bedeutet vor allem eines: viel Bürokra­tie. Um Unterstützung, Therapie und Förderung zu erhalten, müssen Anträge gestellt werden, Dokumente, Befunde gesammelt werden, Arztbesuche getätigt werden, Bestäti­gungen erbracht werden, Amtstermine ausgemacht und eingehalten werden. – All das zu verwalten füllt nicht nur die ohnehin knappe Zeit dieser Familien, sondern auch ganz schnell dicke Ordner. Wenn Sie einmal bei einer Familie mit Kindern mit Behinderung zu Hause waren, glauben Sie, das ist ein Kleinbetrieb mit einer eigenen Buchhaltung.

Diese Bürokratie zu verringern und die Eltern so etwas zu entlasten sowie die öster­reichische Verwaltung gleichzeitig für die BürgerInnen serviceorientierter zu gestalten ist das Ziel dieses Entschließungsantrages, dem Sie alle im letzten Familienausschuss dan­kenswerterweise zugestimmt haben. Konkret soll das Verfahren zur Beantragung der erhöhten Familienbeihilfe für Kinder mit Behinderungen vereinfacht werden.

Was ist denn da derzeit noch die Praxis? – Die erhöhte Familienbeihilfe – das hat Kolle­gin Grünberg auch schon erwähnt – gibt es für Kinder ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent. Diese Einschätzung des Grads der Behinderung wird nicht nur für die erhöhte Familienbeihilfe benötigt, sondern eben auch für andere Dinge, in diesem Fall auch für den Behindertenpass. Obwohl diese Einschätzung des Grads der Behinderung schon erfolgt ist, müssen Eltern, wenn sie die erhöhte Familienbeihilfe beantragen, derzeit noch einmal extra eine Bestätigung über den Grad der Behinderung erbringen. Diese Bestätigung stellt das Sozialministeriumservice im jeweiligen Bundesland auf Basis eines Gutachtens aus. Mit dieser Bestätigung können die Eltern dann beim Finanz­amt einen Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe stellen. Für die Familien kann das bedeu­ten – und in den meisten Fällen ist es auch so –, einen extra Termin beim Sozialministe­riumservice auszumachen, eventuell Befunde zusammenzusuchen, zu schicken, alles zu koordinieren sowie den Termin wahrzunehmen, was bedeutet, dass man in die jewei­lige Landeshauptstadt reisen muss.

Noch einmal zusammengefasst – Sie haben schon gehört, wer da alles involviert ist, was man da alles braucht, man verliert den Überblick; mein Respekt gilt den Familien, die den Überblick bewahren, die das schaffen; unsere Aufgabe ist es ganz klar, da Entlas­tungsmaßnahmen zu setzen, und das tun wir auch –: Derzeit bekommen minderjährige BehindertenpassinhaberInnen die erhöhte Familienbeihilfe ohne zusätzlichen Nachweis des SMS – ist gleich Sozialministeriumservice – nicht zugesprochen, obwohl die Voraus­setzungen für die erhöhte Familienbeihilfe und den Behindertenpass für minderjährige AntragstellerInnen ident sind. – Das wäre die Zusammenfassung meiner langen, langen Erzählung davor gewesen. Ich weiß nicht, ob noch jemand mitkommt oder zuhört.

Was fordern wir nun? – Eine Verfahrenserleichterung. Wenn Kinder mit Behinderungen schon einen Behindertenpass haben und ein Grad der Behinderung von 50 Prozent da­mit festgestellt wurde, soll die Notwendigkeit dieses extra Gutachtens entfallen. Das ent­lastet die Familien, denen die Behördenwege erspart werden, das entlastet die Behör­den, weil Begutachtungen nicht doppelt gemacht werden müssen – das ist wirklich etwas extrem Gutes –, und es soll auch den Aktenordner zu Hause etwas schmälern.

Als Sprecherin für Menschen mit Behinderungen freue ich mich über diese Initiative und ich danke allen KollegInnen, vor allem jenen in der Koalition für die Initiative, aber auch jenen von der Opposition, dass sie sich hier für Menschen mit Behinderungen, in diesem Fall für Kinder mit Behinderungen, mit ihren Stimmen einsetzen; wir brauchen sie. – Danke Ihnen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.33

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte.