13.51

Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Hohes Haus! Ich darf heute zu meinem Antrag reden. Das freut mich natürlich sehr, denn es geht um mehr finanzielle Mittel für qualitativ hochwertige Betreuung von Kindern im Som­mer, das heißt außerhalb der Schulzeit, außerhalb der Kindergartenzeit. Was mich aber weniger freut, ist, dass Sie diesen Antrag heute ablehnen werden. Die Argumente – ich gehe davon aus, wir werden sie gleich hören – sind ja, dass es da eh schon so viel gibt und dass eh schon alles passt und die Sommerschule und hin und her, aber, sehr ge­ehrte Damen und Herren, diese Rechnung geht einfach nicht auf.

Es ist auch eine sehr einfache Rechnung, denn wenn wir uns anschauen, dass berufs­tätige Eltern oftmals fünf Wochen Urlaub haben und im Sommer dann aber neun Wo­chen lang Ferien sind, dann kann sich jeder ausrechnen, dass das sehr schwer ist. Für berufstätige Eltern im Land ist das eine Riesenherausforderung – nämlich finanziell, aber auch organisatorisch –, wie man das alles unter einen Hut bringt. Deshalb braucht es da natürlich mehr finanzielle Mittel, um wirklich auch im Sommer eine gute Betreuung zu garantieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Vielleicht nehmen Sie sich da auch ein Beispiel an der Stadt Wien – nicht nur, was die Summer City Camps betrifft, sondern auch, was den geförderten Urlaub im Sommer für Kinder aus Familien mit wenig Einkommen betrifft.

Ich will aber die Chance heute auch nutzen und ein paar grundsätzliche Dinge zur Kin­derbetreuung in diesem Land sagen (Abg. Michael Hammer: Na, da sind wir aber sehr gespannt!), weil es da nämlich mau ausschaut. Es gibt derzeit nämlich nicht überall das Angebot für jedes Kind, wirklich einen Platz in einer pädagogischen Bildungseinrichtung mit qualitativ hochwertigen Standards zu bekommen, denn das ist der Kindergarten: die erste Bildungseinrichtung. Das ist es auch, worum es geht: um Bildung. Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung (Beifall bei der SPÖ), und zwar ebenfalls unabhängig vom Einkom­men der Eltern. Deshalb – wir haben es schon öfters gesagt, wir werden aber nicht müde, es zu betonen – braucht es auch einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in diesem Land. (Beifall bei der SPÖ.)

Eine Chance dazu haben Sie jetzt schon wieder verstreichen lassen, werte Regierung, liebe ÖVP, liebe Grüne, und das auf Kosten der Kinder in diesem Land und auch auf Kosten der Frauen, will ich an dieser Stelle einmal betonen. Wenn es keine Kinderbe­treuungseinrichtung gibt, wer bleibt denn dann mit dem Kind zu Hause? – Es sind die Frauen! Wer geht denn Teilzeit arbeiten, um sich auch ums Kind zu kümmern? – 80 Pro­zent aller Teilzeitstellen im Land werden von Frauen ausgefüllt. Auch bei den Alleinerzie­herInnen, die es besonders hart trifft, ist es so: Über 90 Prozent sind Frauen.

Sie stellen sich immer her und sagen den jungen Frauen im Land: Ihr könnt alles schaffen, das geht sich alles aus, Familie und Karriere, das kann man alles vereinen!, gleichzeitig wird aber der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung nicht ernst genommen und den Frauen und Familien nicht gegeben. Das geht sich nicht aus! (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist ein Widerspruch und ehrlich gesagt auch schäbig – vor allem darum, weil es in diesem Land ja schon einmal eine Einigung auf einen Rechtsanspruch gegeben hat, der dann von Sebastian Kurz auf seinem Weg zur Machtübernahme verhindert wurde. Alle Zuschauer, Zuschauerinnen können das in den Chats genau nachlesen, wie das damals passiert ist, als die ÖVP den Familien den schon vereinbarten Rechtsanspruch noch einmal weggenommen hat.

Doch wir bleiben dran, und deshalb bringe ich jetzt folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integra­tion und Medien im Bundeskanzleramt, der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert einen Rechts­anspruch auf ganztägigen, kostenfreien Kinderbildungsplatz ab dem 1. Lebensjahr si­cherzustellen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.55

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Wimmer, Eva-Maria Holzleitner, BSc, Julia Herr,

Genossinnen und Genossen

betreffend Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung

Eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 692/A(E) der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend langfristige Bereitstellung finanzieller Mittel für Ferienbetreuung zur Ent­lastung von Familien (1515 d.B.)

Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie endlich zu verbessern und die Elementarbil­dung sowie die Zukunftschancen unserer Kinder zu stärken, fordern die fortschrittlichen Kräfte in Österreich schon lange einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbildungsplatz ab dem 1. Lebensjahr des Kindes. Der Platz soll qualitativ hochwertig, ganztägig und ganzjährig verfügbar sein. Hohe Qualitätsstandards, etwa im Bereich der Öffnungszeiten müssen bundesweit gelten – denn jedes Kind in Österreich hat Anspruch auf eine hoch­qualitative Betreuung und Förderung. Selbstverständlich braucht es beste Arbeitsbedin­gungen für die Beschäftigten in der Elementarpädagogik sowie eine faire und gute Be­zahlung.

Zur Umsetzung dieser wichtigen Ziele muss der Bund nachhaltig Mittel zur Verfügung stellen und mit ausreichender Finanzierung dafür Sorge tragen, dass auch die Städte und Gemeinden diese Betreuungsplätze zügig einrichten und ausbauen können. Eine nachhaltige Finanzierung ist die Voraussetzung sowohl für den dringend benötigten Aus­bau, als auch für die erforderlichen Qualitätsverbesserungen zur Schaffung echter Bil­dungseinrichtungen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integra­tion und Medien im Bundeskanzleramt, der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert einen Rechts­anspruch auf ganztägigen, kostenfreien Kinderbildungsplatz ab dem 1. Lebensjahr si­cherzustellen.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Carina Reiter. – Bitte.