15.09
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Die Rechte von Minderheiten in Österreich, insbesondere der slowenischen Minderheit, sind im Staatsvertrag von Wien verankert. Diesen Staatsvertrag haben wir 1955 zur Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich unterzeichnet. Slowenisch als Amtssprache, zusätzlich zum Deutschen, ist somit ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht und Teil der historischen Wiedererrichtung Österreichs als freier Staat. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Abg. Yılmaz.)
Da geht es um das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht, nämlich das Recht auf die slowenische Sprache, das Recht, auf Slowenisch unterrichtet werden zu können, und auch das Recht, vor Gericht Slowenisch verwenden zu dürfen.
Das Reformbestreben, das hier diskutiert wird, hat also nichts anderes zum Ziel, als die verfassungsrechtlichen Pflichten Österreichs umzusetzen, damit die Zweisprachigkeit und damit die Rechte der Volksgruppen in Kärnten nachhaltig und dauerhaft gestärkt werden. Ja, wir haben das auch in unserem Regierungsprogramm stehen. Wir als Regierung haben in unserem Regierungsprogramm ganz klar vereinbart, dass wir die Volksgruppenrechte in Kärnten natürlich fördern und die zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten nachhaltig absichern und stärken wollen.
Um dieses Regierungsprogramm auch umzusetzen, müssen wir uns selbstverständlich mit der derzeitigen Lage auseinandersetzen und müssen uns anschauen, wie es um die zweisprachige Gerichtsbarkeit heute steht. Derzeit ist die Verwendung des Slowenischen laut Volksgruppengesetz an einigen wenigen kleineren Bezirksgerichten vorgesehen. Und ja, das wollen wir unter Einbindung aller Beteiligten und auch in Übereinstimmung mit dem Regierungsprogramm weiterhin stärken, dass nämlich Slowenisch auch an den Gerichten verwendet werden kann.
Im Interesse der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten und um eine gesamtheitliche Lösung zu finden, habe ich daher im vergangenen Jahr, wie Sie das vollkommen richtig gesagt haben, eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die vom Leiter der Präsidialsektion meines Hauses geleitet wird und auch natürlich gemeinsam die drei großen slowenischen Volksgruppenverbände einbindet. Informativ eingebunden ist auch das Land Kärnten durch den Landesamtsdirektor.
Und ja, es gibt auch Zielsetzungen für diese Arbeitsgruppe. Es geht um die Achtung, Sicherung und Förderung von Volksgruppenrechten entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie um die Sicherstellung der effektiven Verwendung von Volksgruppensprachen vor Gerichten. Es geht um die Verankerung einer Gerichtsorganisation, die die verfassungsgesetzlich gewährleistete Zweisprachigkeit in Kärnten umfassend sicherstellt. Es geht auch um die Schaffung der erforderlichen rechtlichen und faktischen Rahmenbedingungen, um die zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten effektiv und funktional umzusetzen.
Dazu haben – und das habe ich auch in meiner Anfragebeantwortung bereits angeführt – am 21. Februar und am 22. April erste Gespräche innerhalb dieser Arbeitsgruppe stattgefunden. Diese haben primär dazu gedient, die wechselseitigen Positionen darzulegen, gemeinsame Zielsetzungen zu formulieren sowie mögliche Lösungswege zu skizzieren. Es wurde mir berichtet, dass das durchaus konstruktiv verlaufen ist.
Auf Basis dieser Gespräche wurde eine erste Arbeitsunterlage erarbeitet, ein sogenanntes erstes Arbeitspapier, das nun mit sämtlichen Beteiligten besprochen werden soll. Wir befinden uns somit mitten im Diskussionsprozess, es ist noch lange nicht fertig, schon gar nicht abgeschlossen und es handelt sich schon gar nicht um einen finalen Entwurf.
Das Bundesministerium für Justiz wird unter Einbindung der Volksgruppenvertreter selbstverständlich auch sämtliche Beteiligte einbinden und damit zusammen mit allen eine fortschrittliche Reform vorantreiben. (Abg. Kickl: Fortschritt ist das Wichtigste!) Wichtig ist mir, festzuhalten, dass ich eine gesamtheitliche Lösung anstrebe, die die Zustimmung der Beteiligten findet, um die zweisprachige Gerichtsbarkeit, die verfassungsrechtlich festgelegt ist, in Kärnten dauerhaft abzusichern und nachhaltig zu stärken. Dabei ist mir ein zentrales Anliegen, die Herausforderungen in einem offenen Dialog mit allen Stakeholdern zu besprechen und zu diskutieren und die unterschiedlichen Für und Wider abzuwägen.
Unabhängig vom Ausgang der Diskussion möchte ich aber noch eine Sache betonen, die mir besonders wichtig ist: Im ländlichen Raum darf es selbstverständlich nicht zu irgendwelchen Kürzungen kommen, sodass die Menschen nicht mehr den Zugang zum Recht haben. Denn eines ist mir besonders wichtig, nämlich auch im ländlichen Raum sicherzustellen, dass jeder einen effektiven Zugang zum Recht und ein uneingeschränktes BürgerInnenservice hat. Das wird auch durch die Gerichtstage weiterhin sichergestellt werden. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.15
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Weidinger. – Bitte.