17.39
Bundesminister für Arbeit, betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich glaube, wir müssen jetzt nicht die Terminfindung im Plenum besprechen. (Abg. Belakowitsch: O ja, weil woanders sind Sie ja nicht! – Abg. Leichtfried: Ja, wenn’s sonst nicht funktioniert! Muss einmal gesagt werden!) Ich bin jemand, der praktisch keine Sitzungen versäumt und immer alles versucht, auch bei Ausschusssitzungen, vollinhaltlich informiert zu sein, Auskunft zu geben und Fragen zu beantworten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Leichtfried: Interessant, dass es für eine Selbstverständlichkeit Applaus gibt! ... ist nicht immer so!)
Zum Inhaltlichen, der Kurzarbeit: Es ist natürlich ein ganz wichtiges Thema, weil es kein einfaches Instrument ist. Wir haben die Kurzarbeit in der Pandemie gebraucht, glücklicherweise brauchen wir sie bei Weitem nicht mehr so umfangreich. Sie ist aber immer, auch vor der Pandemie, ein wichtiges Versicherungsinstrument für Fälle gewesen, bei denen wir im Vorhinein nicht wissen, ob eben durch Unterbrechungen von Lieferketten, ob durch Unterbrechungen von Infrastruktur, ob zum Beispiel durch Naturkatastrophen kurzfristig Arbeitsplätze gefährdet sind. Dafür soll sie da sein, und dafür ist jetzt diese Novelle oder diese Anpassung des Gesetzes gemacht: damit die Kurzarbeit für diese Sonderfälle da ist.
Wir haben die Kurzarbeit immer sachgerecht angepasst. Im Moment sind 26 000 Menschen in Österreich in Kurzarbeit. Ich glaube, es ist richtig, jetzt sehr genau zu prüfen, ob die Kurzarbeit für den einzelnen Betrieb auch wirklich notwendig ist. Es gibt die verpflichtenden Beratungsgespräche, auch das halte ich für wichtig, aber es gibt eben Betriebe, die auch unverschuldet in Schwierigkeiten kommen, weil sie sich zum Beispiel nicht aussuchen können, woher sie ihre Lieferungen von Rohstoffen beziehen. Ich wäre der Erste, der gesagt hätte, dass man die Kurzarbeit ganz hätte auslaufen lassen können, wenn die Coronamaßnahmen ausgesetzt sind, wenn es keinen Ukrainekrieg gegeben hätte, aber im Moment gibt es eben noch Bereiche, in denen die Kurzarbeit notwendig ist, und deshalb halte ich diese Anpassung für sachgerecht und für sinnvoll.
Noch drei Sätze zum zweiten Thema im Rahmen dieser Debatte, dieses Tagesordnungspunktes, zur Sonderfreistellung für Schwangere: Wir können aufgrund des Aussetzens der Coronamaßnahmen in vielen Bereichen jetzt auch diese Regelung im Laufe der nächsten Monate aussetzen. Es gibt einen Bestandschutz für all jene, die eine Sonderfreistellung genießen, über den Sommer hinweg, und die Anpassung des Gesetzes ermöglicht es dem Minister, jederzeit sehr, sehr rasch auch wieder die Sonderfreistellung einzuführen, um eben auf eine veränderte Lage zu reagieren. Auch das halte ich für sachgerecht und ich bitte um Unterstützung für diese Maßnahme. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.42
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Feichtinger. – Bitte.