18.04

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und all jene, die zusehen und zuhören! Frau Kollegin Becher hat kritisiert, dass die Bundesregierung für die Mieterinnen und Mieter zu wenig gegen die Teuerung unternimmt. (Abg. Einwallner: Zu Recht!)

Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf darauf hinweisen, dass es in Österreich auch viele Menschen gibt, die im Eigentum wohnen, und auch diese sind von der Teuerung betroffen. Ich freue mich daher, dass mit den Maßnahmen, die die Bundesregierung heute bekannt gegeben hat, die zusätzlichen Kosten aufgrund der Teuerung abgefedert werden. Mit diesen Maßnahmen werden sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Men­schen, die im Eigentum wohnen, unterstützt. (Beifall bei der ÖVP.)

Ja, sehr geehrte Damen und Herren, viele Menschen in unserem Land – nicht nur in unserem Land, in ganz Europa – sind von den Teuerungen massiv betroffen. Aus die­sem Grund werden die Menschen mit den angesprochenen Maßnahmen in Höhe von rund 5 Milliarden Euro, die heuer noch wirksam werden, entsprechend unterstützt. In einer zweiten Phase, beginnend mit dem Jahr 2023, werden den Menschen mit der Ab­schaffung der kalten Progression, der Valorisierung von Sozialleistungen und der Sen­kung der Lohnnebenkosten weitere rund 22 Milliarden Euro zurückgegeben.

Nun aber zurück zu dieser Änderung im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz: Es handelt sich um ein Paket zur Steigerung der Qualität der Revision im gemeinnützigen Wohnbau und zur Ausweitung verschiedener Maßnahmen zur Vermeidung von Spekulation mit gemeinnützig errichtetem Wohnraum. Warum ist das notwendig? – Weil die Effizienz der Revision und Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen einen wesentlichen Eckpfeiler des leistbaren Wohnens in Österreich darstellt.

An dieser Stelle ein herzliches Danke an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bun­desministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort für die Erstellung der vorlie­genden Gesetzesnovelle. (Beifall bei der ÖVP.)

Kurz zu den Eckpunkten: Es wird klargestellt, dass für die Qualität der Revision gemein­nütziger Bauvereinigungen der langfristige Aufbau von Wissen um die Besonderheiten des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes in Form eines eigenen Prüfbetriebes als selbstverständlich vorausgesetzt wird.

Bereits mit der Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz im Jahr 2019, die wir in der Koalition mit den Freiheitlichen erarbeitet hatten, haben wir Maßnahmen gesetzt, um im Fall der Vermietung nachträglich erworbenen Wohnungseigentums Spekulationen mög­lichst zu verhindern. Nun wird diese Regelung auch auf die sofortige Eigentumsübertra­gung ausgeweitet.

Aktuell ist es nämlich so, dass gerade in den westlichen Bundesländern verstärkt Ent­wicklungen zu beobachten sind, dass durch das WGG begünstigte Wohnungen von den Käufern nicht für eine dauerhafte eigene Wohnversorgung, sondern für gewinnmaximie­rende Weiterveräußerungen genutzt werden. Ich stelle in diesem Zusammenhang klar, dass derartige Spekulationskäufe sowohl den Zielsetzungen der Wohnungsgemeinnützigkeit als auch dem Ziel einer verstärkten Eigentumsbildung für Selbstnutzer widersprechen.

Geschätzte Damen und Herren! Die gemeinnützige Wohnungswirtschaft ist ein wesentli­cher Faktor in Österreichs Wohnungslandschaft: 185 gemeinnützige Bauvereinigungen gibt es in Österreich, sie errichten jährlich rund 17 000 neue leistbare Wohnungen. 27 Pro­zent aller in Österreich bestehenden Wohnungen wurden von den GBV errichtet. Eine Reihe europäischer Länder beneidet uns darum, und selbst die OECD gibt unser System der Wohnungsgemeinnützigkeit als wohnungspolitisches Vorbild an.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin absolut überzeugt, dass wir mit dieser Novelle einen weiteren Schritt für die Absicherung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft schaffen, ich darf Sie darum um Ihre Zustimmung zu dieser Novelle ersuchen. – Herzli­chen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.09

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter. – Bitte.