18.18
Bundesminister für Arbeit, betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Mag. Dr. Martin Kocher: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Abgeordnete! Die Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes hat zwei Ziele. Ein Ziel ist, dass man die Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen stärkt, und das zweite Ziel ist, Spekulation mit gemeinnützigen Wohnungen hintanzustellen.
Gemeinnützige Bauvereinigungen spielen in Österreich beim Wohnen eine wesentliche Rolle. Sie haben in ihrer fast hundertjährigen Geschichte etwa 1 Million leistbare Miet- und Eigentumswohnungen errichtet. Ungefähr jeder vierte Österreicher, jede vierte Österreicherin wohnt derzeit in einer solchen Wohnung. Deshalb, glaube ich, ist es wichtig, dass man sowohl das durch diese Gemeinnützigkeit geschaffene Eigenkapital, als auch natürlich die Transparenz, die dazu notwendig ist, im Gesetz noch einmal stärkt.
Die gemeinnützigen Bauvereinigungen unterliegen nicht nur der Aufsicht der Landesregierungen, sondern auch – das wurde schon erwähnt – der Aufsicht von Revisionsverbänden. Die Novelle schafft jetzt eine Qualitätsverbesserung bei dieser Aufsicht, die, glaube ich, im Sinne der Öffentlichkeit, aber auch im Sinne der Mieterinnen und Mieter ist.
Der zweite Punkt ist die Frage der Spekulation. Da wird eine analoge Regelung beim sofortigen Wohnungseigentumskauf, bei der Wohnungseigentumsübertragung geschaffen, und damit wird sichergestellt, dass mit öffentlichen Mitteln errichtete Wohnungen nicht der Spekulation unterliegen und dass kein Platz für Gewinne in diesem Sinne ist.
Natürlich gibt es weitere Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt. Das wurde von einigen Rednerinnen und Rednern angesprochen. Es wird uns weiter beschäftigen, aber diese zwei Schritte sind aus meiner Sicht wichtig und können rasch erfolgen. Ich danke für die Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP.)
18.21
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Harald Troch zu Wort. – Bitte.