Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Wie wir ja wissen, ist das Thema Budget momentan ein sehr großes, auch die Frage, wie wir uns als Land verteidigen. Da ist natürlich auch der Luftraum eine ganz besondere Herausforderung. Wir wissen, dass das ein extrem kostspieliger Bereich ist, haben das ja auch oft im Ausschuss debattiert. An dieser Stelle darf ich mich dafür bedanken, dass Sie im Ausschuss auch Fragen der Abgeordneten beantworten – wir wissen ja mittlerweile, dass das nicht alltäglich ist.
Meine Frage ist: Welche Ideen haben Sie, um zukünftig auch kooperativ, möglicherweise mit Nachbarstaaten, den Luftraum zu überwachen, beziehungsweise welche Maßnahmen setzen Sie da aktuell?
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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 179/M, hat folgenden Wortlaut:
„Wo stehen die Überlegungen die Luftraumüberwachung kooperativ mit Partnerländern durchführen zu lassen?“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner: Ich glaube, Herr Abgeordneter, sehr geehrte Damen und Herren, die Notwendigkeit der Luftraumüberwachung, insbesondere im aktiven Bereich – natürlich auch im passiven Bereich, in dem wir in Österreich mit der Goldhaube ein sehr hervorragendes System haben –, hat sich gerade auch in den letzten Wochen und Monaten gezeigt.
Die Frage nach Möglichkeiten der Kooperation stellt sich nicht nur für uns als Österreich und als österreichisches Bundesheer, sondern für sehr viele andere Staaten auch, weil – Sie haben es angesprochen, Herr Abgeordneter – das einfach eine kostspielige Angelegenheit ist.
Wir haben ja bereits ein Gutachten dem Parlament zugeleitet, in dem es heißt, dass die Möglichkeit der Kooperation nicht ausgeschlossen ist, und wir haben jetzt noch zwei weitere verfassungsrechtliche Gutachten bei Professor Obwexer und bei Professor Griller in Auftrag gegeben, die wir dann selbstverständlich gerne auch dem Ausschuss zuleiten werden.
Warum ist es so notwendig, den verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt zu beleuchten? – Weil wir als neutraler Staat natürlich die Verpflichtung haben, den Verfassungsgesetzen auch Rechnung zu tragen.
Das, was man aber bereits im ersten Gutachten sieht, ist, dass Kooperationen möglich sind – und wir leben diese ja auch schon: Denken Sie zum Beispiel an das unterzeichnete Nacheileabkommen mit der Schweiz, das unterschriftsreife mit Deutschland, auf Expertenebene sind wir mit Italien und Tschechien auch so weit. Vielleicht für alle Damen und Herren: Was heißt Nacheile? – Dass wir Luftfahrzeuge über die eigene Staatsgrenze hinaus begleiten dürfen. Unsere Luftstreitkräfte durften unter Beweis stellen, wie großartig sie das machen, nicht zuletzt bei der großen Übung Dädalus sowie bei der Überwachung des G7-Gipfels und des World Economic Forums.
Ich denke, die Notwendigkeit, uns mit jeder dieser Möglichkeiten der Gemeinsamkeiten und Kooperationen zu beschäftigen, besteht nicht nur in Österreich.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Sie haben das Thema Nacheile angesprochen, das ja ein Teil ist, aber kooperative Luftraumüberwachung ist wesentlich mehr. Sie haben auch die Gutachten angesprochen, deswegen ganz konkret: Gibt es darüber hinaus, neben den Nacheileverträgen, die abgeschlossen beziehungsweise in Verhandlung sind, auf Basis des ersten Gutachtens auch schon Gespräche mit Nachbarstaaten – Slowenien, Deutschland, Schweiz –, diese Nacheile oder ähnliche Dinge noch auszubauen, um eine kooperative Luftraumüberwachung nach Benelux-Vorbild oder Ähnlichem zu machen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner: Ja, es gibt immer wieder sehr intensive Gespräche, insbesondere eben mit der Schweiz. Sie wissen, dass auch die Schweiz in einer sehr großen Beschaffung ist, aufbauend auf einer vielleicht nicht ganz so eindeutig gewünschten Entscheidung. Wir sind im laufenden Austausch, um eben Möglichkeiten zu schaffen, die aktive Luftraumüberwachung auch vom Gesichtspunkt der Kosten auf eine Ebene zu bringen. Ich kann Ihnen dazu aber noch kein Ergebnis liefern. Dazu sollen uns auch bereits im Vorfeld diese beiden weiteren Gutachten zeigen, was über die Möglichkeit der Nacheile hinaus noch alles geht.
Wenn wir uns einen anderen Bereich des Luftraums anschauen, dann sieht man, dass wir auch sehr vieles, im Bereich der Ausbildung und so weiter – gerade bei der Nachbeschaffung unserer Hubschrauber, die ja heuer noch landen werden –, gemeinsam mit Italien machen.
Ich bin überzeugt davon, dass wir, wenn uns die Gutachten die verfassungsrechtliche Möglichkeit geben, da einen Weg finden werden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Abgeordneter Hammer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ein wichtiger Teil unserer Luftkapazitäten sind ja auch die Hubschrauber. Sie haben es jetzt in der Beantwortung schon zum Teil angesprochen, aber vielleicht könnten Sie uns einen Überblick geben, wie der Beschaffungsstand im Bereich der Hubschrauber derzeit aussieht.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner: Ja, auch bei dieser Komponente, nämlich in der Nachfolge unserer Alouette III, die unglaubliche Dienste geleistet hat und leistet, aber eben aus den Fünfzigerjahren stammt, war es notwendig, eine Entscheidung zu treffen. Jetzt hat es in unserem Ressort Vorbereitungsarbeiten gegeben, ohne Zweifel durchaus auch bei mehreren meiner Vorgänger. Wir haben dann beschlossen, dass das Wichtigste ist, diesen größten Beschaffungsprozess nach der Beschaffung der Eurofighter transparent umzusetzen, eben in Form eines Government-to-Government-Geschäftes mit Italien, mit dem Verteidigungsressort.
Wir sind zum einen so weit, dass der Vertrag unterschrieben wird, unsere Piloten bereits in der Ausbildung sind, und wir sind zum anderen auch insofern im Zeitplan, als der erste dieser Hubschrauber – es sind insgesamt 18, von denen zwölf in Aigen und sechs in Langenlebarn stationiert sein werden – noch dieses Jahr in Österreich landen wird.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Reifenberger stellt eine Zusatzfrage. – Bitte sehr.
Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Zur Hauptfrage des Kollegen Hoyos darf ich anmerken, dass Ihre eigenen Experten aus dem Generalstab es ausschließen, dass die aktive Luftraumüberwachung an andere Staaten ausgelagert werden kann – wenn Sie sich erinnern, wir haben das selbst schon bei Lagevorträgen gemeinsam gehört –, nämlich mit der Begründung, dass ein ausländischer Pilot niemals – niemals! – über österreichischem Boden ein Flugzeug abschießen würde.
Nun aber zu meiner Zusatzfrage: Im Dezember 2020 ist mit den Saab 105 ein wesentlicher Eckpfeiler unserer aktiven Luftraumüberwachung weggebrochen. Was wir jetzt noch haben, sind 15 Stück Eurofighter der veralteten Tranche 1, die in der Nacht zwar fliegen können, aber aufgrund der mangelnden Ausstattung ihren Auftrag nicht erfüllen können; und auch diese Eurofighter haben ein nahendes Ablaufdatum.
Daher meine Zusatzfrage: Was planen Sie hinsichtlich der Nachfolge für den Eurofighter und die Saab 105 und für welchen Zeitpunkt planen Sie das?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner: Ja, Herr Abgeordneter, vielleicht zu Ihrem Eingangssatz: Umso notwendiger ist eine verfassungsrechtliche Beleuchtung von allen Seiten, welche Möglichkeiten es gibt, zum einen die aktive Luftraumüberwachung sicherzustellen, dies zum anderen aber auch auf kostengünstige Art und Weise zu tun.
Fakt ist, dass die Ausscheidung der Saab 105 notwendig war. Sie wissen, dass diese am Ende der technischen Verweildauer angekommen sind, und es ist ein Faktum – Sie haben recht –, dass meine Vorgänger sich mit dieser Nachfolge nicht beschäftigt haben. Aus Verantwortung für die Piloten, für die Techniker haben wir daher die Entscheidung treffen müssen, die Saab auszuscheiden. Sie wissen aber auch, dass diese am Ende nur mehr 6 Prozent der Luftraumüberwachung durchgeführt hat und ansonsten als Schulungsflugzeug verwendet worden ist.
Wenn der budgetmäßige Pfad, so wie wir ihn alle gemeinsam, sehr geehrte Damen und Herren, anstreben, kommt, dann werden wir selbstverständlich auch diese Frage neu zu beleuchten haben – zum einen, was die Eurofighter anbelangt, denn es steht außer Frage, dass da eine Nachrüstung notwendig ist, und zum anderen, was die Frage der Schulungsflugzeuge anbelangt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Minnich. – Bitte.