13.09

Abgeordnete Mag. Bettina Rausch (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Volksanwälte! Liebe Gäste hier im Hohen Haus und vor den Bildschirmen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind beinahe am Ende dieser Debatte, deswegen vielleicht noch einmal für alle, die die Debatte verfolgen: Wir diskutieren hier heute vielfältige Themen, weil wir den Bericht der Volksanwaltschaft diskutieren. Die Volks­anwaltschaft ist ein Gremium, an das sich alle Menschen in Österreich wenden können, und deshalb möchte ich vielleicht auch noch einmal erklären, für all diejenigen, die ein entsprechendes Anliegen haben, was die Volksanwaltschaft eigentlich genau ist:

Sie ist ein parlamentarischer Ombudsrat, also wenn man so will ein Vertretungsrat der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Behörden. Sie dient der Kontrolle der öffent­lichen Verwaltung, was in einem komplexen Rechtsstaat und – wir erleben es hier jeden Tag – einem Rechtsstaat, der immer komplexer wird, angesichts der Gemengelage, der wir uns gegenübersehen, einfach notwendig ist. Die Volksanwaltschaft ist eine Erfolgs­geschichte seit über 40 Jahren.

Es waren über 23 600 Menschen, die sich letztes Jahr mit Anliegen an die Volks­an­waltschaft gewandt haben. In der Hälfte der Fälle gab es dann ein formelles Prüf­ver­fahren. Daran können wir sehen, wie beschäftigt auch unsere drei Volksanwälte – und ich kann unsere sagen, weil sie ja vom Parlament bestellt und auch uns hier gegenüber berichtspflichtig sind – und ihre Teams heuer waren. Das ist großartig, dafür kann man nur – und damit schließe ich mich dem Dank der Kolleginnen und Kollegen an – ein großes Danke sagen, ein Danke für diese engagierte Arbeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte es vielleicht deutlich machen – das kann man sich als Parlamen­tarier/Par­lamentarierin, als der/die man natürlich auch Ansprechperson für Bürgeranliegen und Bürgerfragen ist, auch vorstellen –: Das entspricht im Schnitt 95 Anliegen pro Arbeitstag. Das ist keine Kleinigkeit.

Seit 2012 erfüllt die Volksanwaltschaft zusätzlich die Aufgabe als nationaler Präven­tionsmechanismus für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte. Im Zusam­menhang mit diesem Thema wurden in Österreich Justizanstalten, Polizeiinspektionen, psychiatrische Einrichtungen und Pflegeheime besucht und beobachtet. Es gab 570 Kom­missionseinsätze, 13 Round-Table-Gespräche. Ganz viel Herzblut und Hirnschmalz fließen in diese Arbeit, um – und das ist das Wichtige – die Arbeit der Behörden auch entsprechend zu verbessern.

Ich möchte das noch einmal einordnen. Gerade wenn wir den Blick Richtung Osten wenden, erkennen wir sehr gut, wie schnell es gehen kann, dass Menschenrechte mit Füßen getreten werden, und dass wir diese nicht für garantiert hinnehmen dürfen. Wenn ich Osten sage, meine ich ganz besonders die Ukraine und den Angriffskrieg, den wir dort erleben. Wir haben gestern ja mit Ausnahme der Kolleginnen und Kollegen der FPÖ die Ausführungen von Präsident Stefantschuk verfolgt, und die haben mich sehr, sehr betroffen gemacht. Ich glaube, auch in diesem Zusammenhang kann man froh sein, dass es diese Behörden in Österreich gibt, dass diese Behörden überprüft werden und dass die Volksanwaltschaft auch ein Garant für die Einhaltung der Menschenrechte ist.

Auf zwei Punkte möchte ich noch einmal explizit eingehen, weil sie heute auch ent­sprechend diskutiert wurden und weil sie, denke ich, auch zeigen, wie gut das Zusam­menwirken zwischen den Prüfbehörden, der Volksanwaltschaft und letztlich dann auch dem Parlament und der Regierung bei der Umsetzung ist.

Zum einen: Das Blutspendeverbot für homosexuelle Personen findet endlich ein Ende. Diese pauschale Diskriminierung ist abgeschafft und durch eine sehr konkrete, verhal­tensorientierte Regel ersetzt worden. Ich möchte mich da auch ausdrücklich bei Staats­sekretärin Claudia Plakolm für ihre Bemühungen bedanken. Sie hat da viel Über­zeugungsarbeit geleistet und das vonseiten der Regierung in Umsetzung gebracht. Zum anderen möchte ich die Studienbeihilfe ansprechen. Auch diesbezüglich finde ich es sehr gut, dass wir eine sehr praxisnahe Möglichkeit der einfacheren Zugänglichkeit gefunden haben.

Zum Abschluss sage ich noch einmal ein Danke für die guten Gespräche und das Zusammenwirken von Volksanwaltschaft und Parlament. Ich denke, es gibt viele Beispiele, die zeigen, dass wir auch guten Mutes in die Zukunft gehen können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Fischer.)

13.13

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Reinhold Einwallner. – Bitte.