13.23

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Durch die letzte Regierungsumbildung vor wenigen Wochen und die neue Kompetenzverteilung, die dabei vorgenommen wurde, ist es notwendig, das Bundesministeriengesetz zu ändern, was wir jetzt unter diesem Tages­ordnungspunkt vornehmen.

Dazu muss man sagen, dass dies, seit diese Regierung besteht, seit Jänner 2020 – also noch nicht so lange –, bereits die sage und schreibe 14. Regierungsumbildung war. Das ist also nicht gerade ein stabiles Bild, das diese Bundesregierung abgibt. Bei den diversen Geschichten, die in der ÖVP in letzter Zeit immer wieder aufpoppen, hat man nicht den Eindruck, als ob sich das in Richtung stabilere Verhältnisse entwickeln würde.

Zu dieser Regierungsumbildung ist zu sagen, dass aus unserer Sicht einer der Punkte, die durchaus schmerzen, jener ist, das nach dem Rücktritt von zwei ÖVP-Ministerinnen, also von zwei Frauen in der Regierung, diese durch zwei Männer und eine Frau ersetzt wurden, durch einen Minister, einen Staatssekretär und eine Staatssekretärin. Das ist schade. Ich hoffe, dass man bei der nächsten Regierungsumbildung – die wahr­schein­lich ansteht – wieder mehr darauf schaut, dass der Frauenanteil entsprechend ausge­glichen bleibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein weiterer Punkt, der in der Öffentlichkeit viel zu wenig Beachtung findet, ist, dass durch das Wechseln von Kompetenzen, durch deren Hin- und Herschieben zwischen den Ministerien, ja auch die Bediensteten sehr betroffen sind, sich da Konsequenzen ergeben, zum Beispiel was die Personalvertretung betrifft. Wenn man die diversen Kompetenzen hin- und herschiebt, sollte man auch darauf achten, was das für die Leute, die dort arbeiten, und deren Arbeitsbedingungen bedeutet. Darauf möchten wir aus­drücklich hinweisen.

Ein Punkt, der aus unserer Sicht auf besondere Kritik gestoßen ist, ist die Zusam­men­legung von Arbeit und Wirtschaft in einem Ressort, denn es liegt ja auf der Hand, dass bei Materien, bei denen ein Interessenausgleich stattfinden soll und muss, bei denen oft gegensätzliche Interessen zu verhandeln und zu behandeln sind und bei denen man dann miteinander einen Ausgleich und eine ausgewogene Sicht der Dinge entwickeln soll, das schwer in einem Ministerium möglich ist. Das ist dieses: Wer ist stärker, ich oder ich?, und in diesem Fall, bei dem beide Materien in einem Ministerium von einer Partei geführt werden, die sich als Wirtschaftspartei begreift, liegt auf der Hand, welche Interessen da eher auf der Strecke bleiben werden: Das sind die Interessen der Arbeitnehmer. Halten Sie sich als Beispiel nur die Verschlechterungen vor Augen, die im Zuge des Arbeitslosengeldes diskutiert werden!

Das heißt, aus unserer Sicht ist diese Novelle unausgewogen. Wir werden ihr nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

13.26

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl. – Bitte.