19.30

Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk. (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Herr Minister! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Sie kennen alle die Berichte aus den Ministerien, den Grünen Bericht zum Thema Landwirtschaft, den Verkehrsbericht, den Sportbericht, den Tierschutzbericht. Ziel dieser Berichte ist es, einen Überblick darüber zu geben, was in Österreich in einem Politikfeld geleistet wurde.

Ja, Politik muss etwas leisten. Und da wir heute schon die Debatte hatten: Ich denke, die Politik muss etwas für die Menschen leisten und nicht für die Parteien. Politik muss auch Rechenschaft darüber ablegen, was geleistet wurde, und das nicht nur am Wahl­tag.

Im Konsumentenschutz, es wurde schon angesprochen, sind viele Themen eben ressortübergreifend. Ein Beispiel: Letzte Woche wollte ich mit dem Zug fahren, und wie vielen anderen Menschen auch ist es mir passiert, dass ich, obwohl ich ein gültiges Ticket hatte, den Zug verlassen musste, weil ich keine Reservierung hatte. Im Konsu­mentenschutzlatein sprechen wir von Fahrgastrechten. Das ist eine Schnittmenge zwischen Klimaministerium und Konsumentenschutzministerium. Was wird also der Konsumentenschutzminister für die Menschen, die aus dem Zug geworfen werden, leisten?

Mein Anliegen, Frau Fischer hat es schon gesagt, wurde im Ausschuss mit der Be­grün­dung, dass es ja das Konsumentenpolitische Jahrbuch gibt, abgelehnt. Ja, das gibt es, und es gibt auch einen super Überblick auf über 800 Seiten, vor allem über die aktuelle Rechtsprechung. Über den politischen Fortschritt hingegen, darüber, was die Politik leistet, gibt es keine Auskunft.

Warum will man also keinen solchen Bericht? Vielleicht weil er in etwa so (ein leeres Blatt Papier in die Höhe haltend) aussehen würde. (Abg. Wurm: Weil es peinlich wäre!) Wirft man nämlich einen Blick ins Regierungsprogramm, dann stellt man fest, dass nach drei Jahren eigentlich nichts umgesetzt wurde. Dauerhafte Finanzierung des VKI – kein Fortschritt; Evaluierung der Inkassokosten – kein Fortschritt; Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie – kein Fortschritt. Viele andere Punkte sind nur nebulös formu­liert, konkrete Maßnahmen fehlen. Wir stellen uns daher – auch vor dem Hintergrund, dass wir mittlerweile den dritten Konsumentenschutzminister haben – die Frage: Wo ist denn jetzt die Leistung?

Seien wir ehrlich: Konsumentenschutzpolitik ist in Österreich Oppositionspolitik. Wir haben einmal nachgezählt: Seit Jänner 2020 gab es drei Anträge von der Regierung und in etwa 100 von der Opposition. Es ist also höchste Zeit, dass Sie in die Gänge kommen und ein paar Punkte von denen, die Sie versprochen haben, umsetzen. (Beifall bei NEOS und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.32

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Robert Laimer. – Bitte.