12.18

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hau­se vor den Bildschirmen und hier im Haus auf der Galerie! Bei den vorliegenden Tages­ordnungspunkten debattieren wir eine Reihe unterschiedlicher Themen, unter anderem die Frage der arbeitsmedizinischen Betreuung in Betrieben und die Frage der ausrei­chenden Personalbesetzung beim Arbeitsinspektorat.

Zum zweiten Thema liegt ein Antrag der SPÖ vor, die angeblich vorhandenen perso­nellen Lücken beim Arbeitsinspektorat schnellstmöglich zu füllen und entsprechend viel Personal aufzunehmen. Die von der SPÖ im Antrag geforderten 50 Stellen sind aber bereits fast erfüllt, denn aktuell stehen wir bei 40 Neuaufnahmen in den Jahren 2021 und 2022, sodass wir uns im Ausschuss dazu entschlossen haben, diesen Antrag abzu­lehnen.

Dass Arbeitsinspektorate etwas Wichtiges und Zentrales sind, steht aus unserer Sicht außer Zweifel, dazu bekennen wir uns auch, und zwar eindeutig. Eine entsprechende personelle Ausstattung und eine entsprechende Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsinspektoraten sind aus unserer Sicht natürlich zu gewährleis­ten, auch angesichts dessen, dass sich die Arbeitswelt laufend wandelt und verwandelt. Wir haben dann im Ausschuss eine Ausschussfeststellung beschlossen, in der wir das alles nochmals festgehalten haben.

Das zweite Thema, das wir hier debattieren, ist die Frage, wie wir in Zukunft mit arbeits­medizinischer Betreuung Qualität sicherstellen wollen. Wir schaffen hier heute die recht­lichen Grundlagen für einen arbeitsmedizinischen Fachdienst. Die Problemlage bezie­hungsweise die Voraussetzung dafür ist relativ einfach: In den letzten Jahren wurden zu wenige Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner ausgebildet  das ist die Herausfor­derung, der wir uns aktuell stellen müssen , gleichzeitig aber sieht das ArbeitnehmerIn­nenschutzgesetz zu Recht verpflichtende Aufgaben für Arbeitsmedizinerinnen und Ar­beitsmediziner im Präventionsdienst vor. Aus heutiger Sicht ist es daher absehbar, dass die ÄrztInnen alleine das nicht mehr bewältigen werden können, und dementsprechend müssen wir uns eben für die nächsten Wochen, Monate und Jahre etwas einfallen las­sen.

So haben wir jetzt diesen arbeitsmedizinischen Fachdienst ins Leben gerufen. Das heißt, bestimmte Gesundheitsberufe können mit einer zusätzlichen Ausbildung in den Betrie­ben Aufgaben von Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern übernehmen, aber un­ter Anleitung dieser ArbeitsmedizinerInnen und auch unter deren Aufsicht. Dafür bedarf es einer eigenen einschlägigen, wie schon gesagt, qualitätsvollen Ausbildung.

Dieses Modell wird von vielen Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern, mit denen wir uns unterhalten haben, durchaus gelobt und auch als zukunftsweisend betrachtet. Was man vielleicht auch dazusagen sollte, ist: Es ist natürlich in Absprache mit den Ge­werkschaften passiert, dass wir diesen Prozess gestartet und gemacht haben, diesen arbeitsmedizinischen Fachdienst ins Leben gerufen haben. So zu tun, als ob das Ganze nur auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer passieren würde, ist also aus unserer Sicht falsch.

Dementsprechend würde ich mir – auch angesichts dessen, dass wir damit die Kompe­tenz von nicht ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen aner­kennen und ihnen diese Kompetenzen, die sie ja auf jeden Fall haben, zugestehen – eine Zustimmung der Kolleginnen und Kollegen der SPÖ erwarten und von dieser aus­gehen: Gewerkschaft eingebunden, nicht ärztliches Personal wird dadurch aufgewer­tet. – Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPÖ, es würde euch gut zu Gesicht stehen, dieser pragmatischen und guten Lösung zuzustimmen. Ihr seid dazu eingela­den! – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.22

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Wimmer. – Bitte.