18.38

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Verknappung oder die erwartete Verknappung von Öl und Gas hat dazu geführt, dass die Preise steigen. Öl und Gas werden jetzt tatsächlich teilweise knapp (Abg. Rauch: Na geh, warum leicht?), weil die russischen Gaslieferungen und jetzt auch das kasachische Öl eingeschränkt werden. Um die Teuerung, die die Folge daraus ist, abzufedern, hat die Regierung schon mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht, 4 Milliarden Euro in den ersten zwei Paketen und 6 Milliarden Euro im dritten Paket. Das hilft den Menschen. Es wird ab August, dann im September, Oktober schrittweise auf den Konten ankommen, und zwar die volle Summe direkt bei den Menschen, die es brauchen.

Von der Teuerung sind allerdings nicht nur die Haushalte betroffen, sondern auch die Unternehmen, und deshalb haben wir im Rahmen dieses Entlastungspakets vereinbart, dass es auch für die Unternehmen einen Energiekostenzuschuss geben soll. Den be­schließen wir heute. Er orientiert sich einerseits an einer ähnlichen Regelung, wie es sie in Deutschland schon gibt, und andererseits an den Rahmenbedingungen, die das euro­päische Beihilfenrecht vorgibt. Abgeordneter Ragger, die 400 000 Euro, die Sie erwähnt haben, sind sozusagen eine Obergrenze, die sich auf die Erstattung von Mehrkosten im Bereich des Treibstoffes bezieht. Insgesamt können durchaus höhere Förderungen aus­bezahlt werden, insbesondere für Energiekosten im Bereich von Strom und Gas.

Dass die Fördersumme beim Treibstoff beschränkt ist, ist aus meiner Sicht eine gute Sache, weil man zwar einerseits die Unternehmen unterstützt, gleichzeitig aber auch einen Anreiz aufrechterhält, dass beim Treibstoff gespart wird. (Abg. Rauch: Das Pro­blem ist: Wo nehmen wir die Energie überhaupt her, Herr Kollege? Wo kommt sie her?) – Dafür gibt es ja das Preissignal (Abg. Rauch: Das Preissignal?! Das heißt ...?): Derzeit gibt es zu hohe Preise, und um das abzufedern, gibt es eben die Unterstützung über den Energiekostenzuschuss, und damit hat sich das Problem erledigt. (Abg. Rauch: Genau! Und wo nehmen wir die Energie her?)

Frau Abgeordneter Holzleitner möchte ich noch sagen: Die Richtlinien für diese Förde­rung sind ja noch zu erarbeiten. Die Transparenz wird dabei natürlich eine große Rolle spielen müssen, und ich werde mich auch dafür einsetzen, dass das entsprechend trans­parent ausgestaltet wird. Was allerdings die Kontrolle betrifft, muss ich sagen, ist das Gesetz schon gut. Es gibt vor, wie das vonstattengehen soll, und ist da, glaube ich, durchaus passend und angemessen.

Zusätzlich zur Linderung der Probleme, die durch die Teuerung entstehen – der Bereich der Haushalte wurde schon angesprochen, jetzt auch der der Unternehmen –, gibt es das Thema, dass wir natürlich versuchen, insbesondere langfristig aus den fossilen Energieträgen auszusteigen, weil man nur so von diesen Preisschwankungen, die mit den fossilen Energieträgern zusammenhängen, unabhängig werden kann. Das machen wir im Strombereich mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das machen wir im Wärme­bereich mit dem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz, das machen wir im Verkehrsbereich mit der Anpassung der NoVA, mit dem größten Bahnpaket aller Zeiten und so weiter und so fort.

Wir müssen das allerdings innerhalb einer kurzen Frist machen. Wir müssen schneller aus dem russischen Gas rauskommen, als wir die Erneuerbaren hochfahren können. Die Gründe dafür sind: Einerseits wollen wir nicht von Putin erpresst werden können, sodass wir sozusagen aus energiepolitischen Gründen sicherheitspolitisch vor ihm ein­knicken müssen, und andererseits wollen wir unsere Verwundbarkeit – auch jene unse­rer Industrie – bei kurzfristigen Gaslieferstopps reduzieren. Das machen wir einerseits durch Einspeicherungen, die schnell vonstattengehen, und andererseits eben durch das Gasdiversifizierungsgesetz.

Es gibt auch ein paar andere Maßnahmen, aber das Gasdiversifizierungsgesetz wird eben heute novelliert und damit werden Maßnahmen mit einer Summe in Höhe von 100 Millionen Euro – und heute eben auch noch ein bisschen darüber hinaus – unter­stützt. Da gibt es eine Verordnungsermächtigung, die der Ministerin die Möglichkeit gibt, weitere Summen auszugeben, um den Umstieg auf andere Förderländer, Norwegen und so weiter, zu ermöglichen und die Kosten, die mit dem Einsatz dieser Brennstoffe in Verbindung stehen, zu ersetzen beziehungsweise dafür eine staatliche Unterstützung zu gewähren.

Ich möchte zum Schluss noch einen Abänderungsantrag einbringen, bei dem es darum geht, dass wir auch Vorbereitungsschritte, zum Beispiel bei der Beschaffung von alterna­tiven Brennstoffen, finanziell unterstützen können, um diese Diversifizierung voranzu­treiben.

*****

Ich hoffe auf breite Unterstützung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

18.42

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Lukas Hammer,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 2679/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gasdiversifizierungsgesetz (GDG 2022) geändert wird (TOP 22)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben zitierte Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichts 1594 d.B. wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 3 werden folgende Z 4 bis 6 angefügt:

„4. In § 3 Abs. 1 wird in Z 3 der Punkt durch die Wortfolge „ , oder“ ersetzt; nach Z 3 wird folgende Z 4 angefügt:

       „4. zur Erhöhung der Resilienz der Volkswirtschaft im Fall des Vorliegens der Vo­raussetzungen für die Erlassung einer Verordnung gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 des Ener­gielenkungsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 41/2013, idgF, die Kosten von Unternehmen zur Herstellung und Vorbereitung der Betriebsfähigkeit, für die Bereithaltung sowie für den Betrieb der Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme und/oder Kälte mittels Steinkohle für die Einspeisung in das Strom- oder Fernwärme-/Fernkältenetz; die Kosten für den Betrieb mittels Steinkohle können anerkannt werden, soweit ein sol­cher Betrieb durch eine Verordnung gemäß § 5 EnLG 2012 angeordnet wurde; der Mitteleinsatz ist der Höhe nach auf die Abdeckung von Mehrbelastungen begrenzt, die sich aus der Differenz des Kostenaufwands und den erzielten Erlösen ergeben, wobei Anschaffungskosten für Steinkohle dauerhaft mit dem Anschaffungswert zu bilanzieren sind.“

5. Dem § 3 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Ein Ansuchen für den Einsatz von Mittel gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 können Unternehmen auch für Anlagen stellen, für die vom Unternehmen eine Stilllegung gemäß § 23a Abs. 1 Elektrizitätwirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, BGBl. I Nr. 110/2010, idgF, ange­zeigt wurde.“

6. § 5 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister oder der Bundesministerin für Finanzen Richtlinien zu erlassen, die insbesondere weiter­führende Regelungen

       1.  zum Verfahren,

       2.  zur Höhe des Mitteleinsatzes und zu den Voraussetzungen und Bedingungen für           den Einsatz der Mittel,

       3.  zu den Gründen der Einstellung und Rückforderung zugesagter Mittel sowie

       4.  zu den Aufzeichnungs- und Nachweisverpflichtungen

zu enthalten haben.““

Begründung

Zu Z1 (§ 3 Abs. 1 Z 4, § 3 Abs. 3 und § 5 Abs. 1):

Mit den Mitteln gemäß GDG 2022 sollen auch jene Mehrbelastungen abgedeckt werden können, die Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Fall der Erdgaskrisensituation sowie für den Betrieb im Krisenfall anfallen. Konkret können jene Kosten Gegenstand des Mit­teleinsatzes sein, die Betreibern von Erzeugungsanlagen, die in das öffentliche Strom- oder Fernwärme/Fernkältenetz einspeisen, für die Umrüstung, die Inbetriebnahme sowie den Betrieb der Anlage mittels alternativer Energieträger erwachsen sowie Maßnahmen bei Beendigung eines Vertrags gemäß § 6 Abs. 3. Davon umfasst sind insbesondere alle notwendigen und angemessenen Kosten im Zusammenhang mit der Ertüchtigung, Um­rüstung und Inbetriebnahme auch allenfalls bereits stillgelegter Anlagen oder Anlagen­teile, für Genehmigungsverfahren, Prüfzertifikate, Vorrat an Energieträger, Personalkos­ten, CO2-Zertifkate für den zu erwartenden Einsatz, alle sonstigen Kosten der Herstel­lung der Betriebsbereitschaft (z.B. Testbetrieb), Instandhaltungskosten, allfällige anteili­ge Allgemeinkosten, Opportunitätskosten, sonstiger operativer Aufwand, allfällige Be­wertungsdifferenzen, AfA für den Zeitraum der Vorhaltung, alle Kosten im Zusammen­hang mit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Ebenso sind allfällige Er­löse in die Kostenbetrachtung einzurechnen. Die Unterstützung dieser Kosten ist nur dann gerechtfertigt und daher gesetzlich erlaubt, wenn die gesetzten Maßnahmen geeig­net sind, in einer Krisensituation durch die Diversifizierung der Energieträger die öffentli­che Energieversorgung zu verbessern. In der aktuellen Situation kann so das Kraftwerk Mellach der VERBUND Thermal Power GmbH & Co KG bei der Umrüstung und dem Einsatz mit Steinkohle unterstützt werden.

Soweit insgesamt eine Mittelaufstockung gemäß § 2 Abs. 1 erforderlich ist, sind die Mittel auf der Grundlage der Mittelüberschreitungsermächtigung zu bedecken.

Diese Anlagen können ungeachtet der Stilllegungsanzeige für Testbetriebe und der Ab­rufe im Energielenkungsfall in Betrieb genommen werden, das Verbot der Marktteilnah­me gemäß § 23b Abs. 7 und § 23c Abs. 1 ElWOG 2010 bleibt davon unberührt.

Der Mitteleinsatz ist der Höhe nach begrenzt, als der Mitteleinsatz nur bis zu dem Um­fang möglich ist, soweit der Kostenaufwand die mit dem Verkauf von Strom, Kohle oder Fernwärme/Fernkälte erzielten Erlöse übersteigt. Mit dieser Regelung sollen Marktver­zerrungen vermieden werden. Die vertragliche Festlegung des Mitteleinsatzes hat unter Einhaltung der einschlägigen unionsrechtlichen Vorgaben zu erfolgen.

Die näheren Bestimmungen zur Art und Höhe des Mittelseinsatzes ist in den Richtlinien festzulegen.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, wird gerade verteilt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer. – Bitte.