14.29

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Das vorliegende Volksbegehren zum bedingungslosen Grundeinkommen enthält keine Festlegung betreffend die Finanzierung oder die Höhe des Betrags, der ausbezahlt werden soll. Genau das sind jedoch die Kernpunkte eines bedingungslosen Grundeinkommens: Wie hoch ist die monatliche Zahlung, die jede und jeder Einzelne erhält, und wie wird diese finanziert?

Beim bedingungslosen Grundeinkommen geht es auch darum, dass sogenannte unbezahlte Arbeit dadurch bezahlt werden soll. In Österreich ist es derzeit jedoch immer noch so, dass Geschlechterrollen beim Thema unbezahlte Arbeit sehr stark verhaftet sind und diese zum Großteil von Frauen erledigt wird. Wir würden das so sehen, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen diese Geschlechterrollen weiter verfestigen und nicht zu einer gerechteren Verteilung von unbezahlter Arbeit führen würde.

Im Sozialstaat, wie wir ihn in Österreich kennen, bekommt jeder und jede das, was er beziehungsweise sie braucht. Wir als Sozialstaat finanzieren den Zugang zu Kindergärten, zu Schulen, zur Gesundheitsversorgung, zur Pflege und vielem mehr. Beim bedingungslosen Grundeinkommen hingegen bekommen alle gleich viel, unabhängig von ihrem persönlichen Bedarf, das Geld wird mit der Gieß­kanne verteilt.

Jetzt zur Finanzierung: Es geistern immer wieder unterschiedliche Zahlen durch den Raum, Kollege Gödl hat von 1 000 Euro im Monat gesprochen. Ich habe gelesen, eine Höhe von monatlich 1 200 Euro wäre effektiv gegen die Armuts­gefährdung und würde pro Jahr 110 Milliarden Euro kosten. Das ist ungefähr so viel, wie unser Sozialstaat uns kostet – aber damit wäre dann, unabhängig davon, wie die Finanzierung dieser zusätzlichen 110 Milliarden zustande käme, null Spielraum für andere wichtige Verbesserungen gegeben. Wir sehen unseren Sozialstaat in einem guten Zustand, er ist aber durchaus ausbaufähig, und wir hätten dann zum Beispiel kein Geld für die Erhöhung von Pflegekapazitäten oder zur Schaffung weiterer Kinderbetreuungsplätze.

Das Konzept ist aber auch für jene, die auf ein bedingungsloses Grundein­kommen angewiesen sind, nicht zuverlässig. Es ist unsicher, denn Leistungen des Sozialstaates sind politisch und rechtlich besser vor Kürzungen geschützt. Als Beispiel nenne ich die solidarisch finanzierte Sozialversicherung: Da werden laufend Beiträge eingezahlt, damit erwirbt man auch Ansprüche auf Leistungen. Jahrelang erworbene Ansprüche wie zum Beispiel der Pensionsanspruch sind rechtlich besonders geschützt, das hat auch der Verfassungsgerichtshof schon öfters festgehalten – die Politik kann da nicht einfach kürzen, wie es ihr gefällt. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Disoski und Koza.)

Beim bedingungslosen Grundeinkommen wäre dies jedoch ganz anders: Da es ja für alle gleich wäre, hätte niemand einen Anspruch auf eine besondere Leistung, und auch Kürzungen wären viel leichter vorzunehmen.

Ich bin der Meinung, dass wir den Sozialstaat, den unsere Vorfahren und wir gemeinsam aufgebaut haben, weiter ausbauen sollten, ich denke da vor allem an die Pflege und an gratis Kindergartenplätze. Ich sehe den Sozialstaat immer noch als das beste Mittel, um das Leben der Menschen in Österreich zu verbessern. (Beifall bei der SPÖ.)

Darüber hinaus gibt es aber noch viele Schrauben, an denen wir drehen können, um eine sozial gerechtere Gesellschaft zu erreichen, allen voran eine Vermö­gensbesteuerung und endlich eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn­ausgleich. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Disoski und Koza.)

14.33

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Mag. Christian Ragger. – Bitte, Herr Abgeordneter.