19.46

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir stehen am Beginn der Debatten über die 20 Rechnungshofberichte, die heute auf der Tagesordnung stehen. Die ersten drei davon sind jene Berichte, die sich mit den Covid-19-Unterstützungs­maßnahmen beschäftigt haben. Wir haben dann am Ende der Tagesordnung auch noch Themen aus dem Gesundheitsbereich, das Thema der Gesund­heitsdaten und des Pandemiemanagements. Das zeigt, dass es sich der Rechnungshof zum Ziel gesetzt hat, die Covid-19-Maßnahmen und auch sämtliche Hilfsmaßnahmen umfassend zu prüfen, systematisch und auch funktionell. Wir haben dazu ungefähr 25 Berichte in Planung, die wir Ihnen vorlegen werden.

Der erste Bericht, den wir Ihnen vorgelegt haben, war eben jener Bericht über Struktur und Umfang der Hilfsmaßnahmen, wo wir auch schon eine erste Datenaktualisierung gemacht haben – eine dritte wird noch folgen, dann wird Schluss sein. Das zeigt, dass der Rechnungshof ein gesamtstaatliches Organ ist und einen Überblick über alle Hilfsmaßnahmen und die Leistungsbereiche der Hilfsmaßnahmen geben will, worauf Bund und Länder abzielten.

Das Ergebnis kann man dann auch interaktiv auswerten; wir haben auf der Website entsprechende Tools zur Verfügung gestellt. In Summe sind mit Stand 31. August bereits rund 47 Milliarden Euro ausbezahlt beziehungsweise genehmigt worden. Das heißt, das Ganze dient der besseren Übersicht, bietet eine Ausgangslage für alle und es wird dann natürlich auch durch Verbesse­rungsvorschläge ergänzt. In diesem Sinne habe ich es sehr positiv vernommen, dass man heute mit der Änderung der Transparenzdatenbankgesetzes beschlossen hat, Covid-Hilfen transparenter zu machen und alle über dem Schwellenwert von 10 000 Euro auf ein Transparenzportal zu stellen.

Was den Härtefallfonds betrifft: Da gab es die Gebarungsprüfung, wo wir die große, umfassende Maßnahme im Bereich der Covid-Unterstützung einer Überprüfung unterzogen haben, also vor allem die Abwicklung und wie es dazu kam. Wir haben bei allen unseren Covid-Prüfungen den Krisenfaktor in Rech­nung gestellt und Verbesserungsvorschläge und -potenziale in den Vordergrund gestellt, nicht die Kritik. Wir würdigten natürlich auch die rasche Reaktion auf die unvorhergesehene wirtschaftliche Notlage.

Wir haben aber auch einige Schwachstellen identifiziert, die man dann auf­arbeiten muss, und wir haben auch gesagt, man sollte das evaluieren, sodass man dann für ähnlich gelagerte Fälle den geeigneten Notfallprozess zur Verfügung hat. Daher ist es für die Zukunft wichtig – wann immer man wieder ähnliche Themen hat –, die Lehren aus der Krise zu ziehen. Unterstützungen müssen jedenfalls zielgerichtet, treffsicher und temporär sein. Das habe ich heute schon in der Debatte zum Bundesrechnungsabschluss gesagt.

Verbesserungspotenziale oder Probleme und Schwachstellen, die es gab, betrafen natürlich die mehrfache Änderung von Förderrichtlinien in dichter zeitlicher Abfolge. Das sollte möglichst vermieden werden. Zweitens haben wir das fehlende ressortübergreifende Projektmanagement zwischen den Minis­terien kritisiert. Hinsichtlich der Dokumentation der Abwicklungsprozesse der Wirtschaftskammer selbst haben wir keinen Anlass zur Kritik gesehen. Antrags­formulare sollten nutzerfreundlich gestaltet werden und Fördervoraussetzungen und Kriterien für nachgelagerte Kontrollen sollten klar definiert sein, damit man die nachgelagerten Kontrollen auch umsetzen kann.

Ich habe gesagt, es gibt noch eine Reihe von Prüfungen, die ich dem Hohen Haus vorlegen werde. Der Cofag-Bericht wurde schon oft genannt. In Summe werden wir über alle Berichte und über alle Hilfsmaßnahmen dann auch ein Zweitpapier erstellen, in dem wir Ihnen eine Zusammenschau der Ver­bes­serungspotenziale vorlegen werden, sodass man das auch kompakt aus allen Berichten zur Verfügung hat. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS.)

19.50

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Ich verlege wie vereinbart die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Rechnungshofausschusses.