20.30

Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Rechnungshofpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Der Rechnungshof hat von Novem­ber 2018 bis März 2019 das Rücklagensystem des Bundes überprüft. Überprüft worden sind die Haushaltsrücklagen im Bundesministerium für Finanzen, im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.

Ziel der Überprüfung war es, die Entwicklung des Rücklagensystems, vor allem den Ablauf bei der Entnahme, die Effizienz und die Effektivität zu überprüfen. Geprüft worden ist der Zeitraum vom Jahr 2009 bis ins Jahr 2017. Erwähnen möchte ich, dass es 2009 und 2013 zu einer Haushaltsrechtsreform in zwei Etappen gekommen ist, die das System grundlegend geändert hat. Was heißt das? – Dieses Haushaltsrücklagensystem funktioniert so, dass, wenn in einem Haushaltsjahr das Geld eines Ressorts nicht verwendet worden ist, das Finanzministerium dieses Geld unter gewissen Umständen in die Rücklagen transformieren hat können. Der Vorteil ist, dass das Ressort dieses Geld später auch wieder abrufen hat können und so auch weiterhin Zugriff darauf gehabt hat. Der Unterschied zu vor 2009 ist auch, dass dieses Geld erst dann, wenn es benötigt worden ist, finanziert worden ist.

Herr Kollege Krainer hat heute schon einen Stand genannt: 2016 waren das zum Beispiel über 20,6 Milliarden Euro, wobei im Bericht hervorgehoben wird, dass die Rücklagen in den Jahren 2012 und 2017 rückläufig waren. Man kann sich vorstellen, dass das auch oft zu Problemen geführt hat, wenn vom Ressort momentan solche Rücklagen abgerufen wurden – das geht auch aus dem Bericht hervor –; dies deshalb, weil im Zeitablauf die Finanzierung dann etwas schwer aufzustellen war.

In meiner Gemeinde gibt es den Gemeindevoranschlag, im Bund gibt es den Bundesvoranschlag, und dieser wird im Bundesfinanzierungsgesetz geregelt. Wenn ein Ressort Geld für das nächste Jahr benötigt, dann muss das irgendwo abgebildet sein. Da hat der Rechnungshof auch eine Änderung empfohlen, da es in der Vergangenheit diesbezüglich einige Probleme gegeben hat: Es hat Geldflüsse gegeben, bei denen eigentlich schon voraussehbar war, dass man diese braucht, aber sie waren quasi im Budget nicht abgebildet. Die erste Empfehlung war, dass man das ändert. Wenn unvorhersehbare Ereignisse eingetreten sind, hat das Finanzministerium diese Geldflüsse natürlich beschließen können. Das ist quasi dann über das Finanzministerium gelaufen und nicht hier im Nationalrat über die Gesetzgebung.

Die zweite Empfehlung betrifft die Dauer, den Zeitraum, in dem diese Entnahme stattfinden hat können. Man kann sich vorstellen, dass es, wenn ein Ressort dieses Geld dringend gebraucht hat, nicht so flexibel ist und man auch keine Planungssicherheit hat, da längere Fristen einzuhalten sind.

Die dritte Empfehlung ist, dass man eine Reform startet. Wir haben es in der Ausschusssitzung schon gehört, und es ist sehr positiv, dass unser Finanzminister Magnus Brunner vorhat, eine Reform zu starten. Seiner Aussage nach werden wir vielleicht heuer noch das eine oder andere Ergebnis erfahren.

Ich möchte mich an dieser Stelle beim Rechnungshof bedanken und betonen, wie wichtig dieses Kontrollorgan ist. Dieses Kontrollorgan ist in Wahrheit auch ein Impulsgeber für neue Reformen, und ich glaube, das ist ganz, ganz wichtig für die Weiterentwicklung unserer Republik Österreich. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

20.34

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Petra Steger. – Bitte, Frau Abgeordnete.