12.34

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesregierung erklärt uns seit Februar – und auch Sie jetzt, Herr Minister, in Ihrer Rede –, dass es keine Alternative zum bedingungslosen Befolgen der EU-Sanktionen, die uns wirtschaftlich verwüsten, gäbe. Das ist natürlich nicht wahr. Man bräuchte natürlich Rückgrat, Mut, Persönlichkeit und Durchsetzungsvermögen, um in Brüssel einmal den Mund aufzumachen, Vernunft und Verstand einzufordern und dort die nationalen österreichischen Interessen zu vertreten. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Eigenschaften sind in der Bundesregierung sehr rar vertreten. Daher wählt man lieber den Weg, auf Kritiker der Sanktionen loszugehen, von Einheit, Stärke, Solidarität und wertebasiertem Vorgehen zu faseln und die Moralkeule zu schwingen. Das ist allemal einfacher. Man könne doch nicht zuschauen, wie dort massenhaft Menschenrechtsverletzungen passieren, das tut weh. Es wird aber so getan, als ob es auf der Welt nur diesen einen Konfliktherd zwischen Russland und der Ukraine gäbe. Dies ist natürlich auch nicht der Fall.

Wir müssen überall zusehen, in Afghanistan beispielsweise. Wir müssen im Iran zusehen, wie junge Frauen von den Behörden, den Sicherheitsbehörden erschlagen werden, weil ihr Schleier, ihr Kopftuch verrutscht ist. (Beifall bei der FPÖ.) Der iranische Präsident wird von Bundespräsident Van der Bellen empfangen – da gibt es nichts, keine Worte dazu! Wir müssen zuschauen – sehr unangenehm –, wie in diesen brutalen Theokratien in den arabischen Ländern massenhaft Menschenrechtsverletzungen passieren, wie die Chinesen die Tibeter und Uiguren behandeln.

Weil Sie immer sagen: Ja, aber das Neue ist, das ist jetzt in Europa! Wir haben jetzt einen Angriff auf Europa, auf die westlichen Werte! – Ich glaube, es entgeht Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit, dass es ein Säbelrasseln in der Türkei gibt, das eigentlich nicht mehr überhörbar ist, in einem Konflikt zwischen der Türkei und dem Nato-Land Griechenland, der sich anbahnt oder auch schon seit Jahrzehnten besteht. Die Türkei denkt nicht daran, solidarisch und wertebasiert die Inseln und Gewässer der Ägäis und die Gasvorkommen im Mittelmeer mit der EU zu teilen. Die wollen sie für sich haben.

Der türkische Premier hat nächstes Jahr Wahlen zu schlagen und muss auch von den Wirtschaftszuständen der Hyperinflation ablenken. Er wird das nutzen, um außenpolitisch den starken Mann zu markieren. Er droht den Griechen und sagt offen: Wir werden plötzlich kommen, über Nacht! Was machen wir da, irgend­welche Initiativen vielleicht, um den Konflikt zu entschärfen? – Nein! Aber gut, wir haben ja dann das Allheilmittel, wenn es dazu kommt, nämlich Sanktionen gegen die Türkei. Die werden das dann gleich beenden.

Dabei hat die Türkei nicht nur Streitkräfte, die derzeit formiert und aufgerüstet werden, nicht nur konventionelle Waffen, sondern der türkische Premier hat ganz schön viele Waffen in der Hand: Millionen loyale Landsleute in Deutsch­land, Hunderttausende hier in Österreich, und er hat in seinem Land, Sie wissen es sicher, zwischen drei und vier Millionen Syrer, die sehr, sehr unbeliebt in der Türkei sind, und die möchte er vor der Präsidentenwahl 2023 loswerden. In welche Richtung werden sich diese Syrer bewegen? In ihr Heimatland oder in das offene Sozialparadies Deutschland und Österreich? „Was es wiegt, das hat es“, haben Sie gesagt. Wir haben leider offene Grenzen und offene Sozial­systeme.

Alles, was Sie hier gesagt haben, Herr Innenminister, das alles können Sie mit uns beschließen. Ich glaube Ihnen sogar, dass Sie das verwirklichen wollen. Was Sie aber verschweigen, ist, dass Sie nichts davon realisieren können. Sie haben einen Koalitionspartner, der offen sagt, darüber wird gar nicht geredet. Es wird über Abschiebungen, Rückführungen nicht geredet. Generalsekretärin Sachslehner hat damit ja ihr Rücktrittsersuchen begründet.

Ist Ihnen aufgefallen, dass Ihr Koalitionspartner bei Ihrer Rede nicht geklatscht hat, nicht geklatscht, kein Einziger, während Sie (in Richtung ÖVP) die ganze Zeit klatschen, wenn die Grünen hier ihre Ideologie verbreiten, fanatisch (Rufe bei den Grünen: Oh!) – weil Sie das zitiert haben –, in ihrer fanatischen Befürwortung der Einwanderung (Zwischenruf des Abg. Rauch), in der fanatischen Ablehnung (Zwi­schenruf des Abg. Schallmeiner) der fossilen Energien und dem Betreiben der Deindustrialisierung? Sie klatschen, aber die Grünen klatschen nicht. (Zwischen­rufe bei der ÖVP.) Na ja, jetzt grinsen Sie (in Richtung Bundesminister Karner). Die haben nicht geklatscht. Viel Spaß bei der Durchsetzung!

Warum Sie aber Ihr Heil in der Beschimpfung der Freiheitlichen Partei suchen, die bei diesem Thema ganz bei Ihnen war, weiß ich nicht. Sie werden es Ihren Wählern erklären – auch der neue Generalsekretär. (Beifall bei der FPÖ.) Ich weiß nicht, was Sie sich davon versprechen, hier gemeinsam mit den Grünen immer auf die Freiheitlichen loszugehen – vielleicht der einzige gemeinsame Nenner.

Auf jeden Fall legen wir mit einem Entschließungsantrag ein Asylpaket vor. Da ist alles drinnen, von dem Sie (in Richtung Bundesminister Karner) gesprochen haben. Wir können es beschließen.

Ich lege vor:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmenpaket zur Deattraktivierung Österreichs als Zielland für illegale Wirtschaftsmigranten und Scheinasylanten“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage, die insbesondere folgende Maßnahmen zur Deattrak­tivie­rung Österreichs als Zielland für Wirtschaftsflüchtlinge und Scheinasylanten beinhaltet, zuzuleiten:

[...]“

*****

Asylstopp-Jetzt – Aussetzen der Asylanträge. Das Ziel muss null sein. – Sie sind dabei.

Ermöglichen von Pushbacks. – Wir sind von sicheren Staaten umgeben, daher: zurückweisen, nicht hier bei uns die Asylindustrie beschäftigen.

Einführung eines Delikts des Asylbetrugs und Maßnahmen gegen Asylmiss­brauch. – Sie wissen, dass Ihre Behörden in Asylverfahren von vorne bis hinten angelogen werden. Diese Personen sollten dann ihr Recht auf Asyl verwirkt haben und abgeschoben werden.

Schließung von Asylunterkünften in kleinen Gemeinden.

Echter Grenzschutz statt Willkommenskultur. – So viel dazu.

Beschließen Sie das oder beweisen Sie Schwäche, die nicht nur außenpolitisch ausgenützt wird – von der Türkei und vielen anderen Staaten –, sondern auch innenpolitisch, in Ihrem Fall vom eigenen Koalitionspartner. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.40

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten KO Kickl, Mag. Amesbauer, Dr. Fürst

und weiterer Abgeordneter

betreffend Maßnahmenpaket zur Deattraktivierung Österreichs als Zielland für illegale Wirtschaftsmigranten und Scheinasylanten

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage „Österreich braucht Wohlstand und Sicherheit statt EU-Sanktionen und Asylantenansturm“

in der 176. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 04. Oktober 2022  

Die vorläufigen Zahlen der Asylantragsstatistik sprechen für sich: Von Jänner bis August 2022 wurden 56.149 Asylanträge in Österreich gestellt. Das ist ein Plus von 195 Prozent gegenüber dem Jahr 2021. 90 Prozent davon sind Männer. Nebenbei St. Pölten hat auch 56.000 Einwohner. Mit Ausnahme des Jahres 2015 gab es seit 1957 nicht mehr so viele Asylanträge. Von 2015 bis 2022 wurden fast 300.000 Asyl­anträge in Ö gestellt. Das Burgenland hat 293.000 Einwohner.

Wie die Tiroler Tageszeitung online vom 23.8.2022 berichtete hat Österreich zwi­schen 2017 und 2021 im Vergleich zur Bevölkerung weltweit die meisten positiven Asylgenehmigungen zuerkannt.

Dem Vernehmen nach dürfte im September bereits die Marke von 60.000 Asyl­anträgen übertroffen worden sein. Das Ergebnis dieser katastrophalen Asyl- und Migrationspolitik bekommt die österreichische Bevölkerung unmittelbar zu spüren. Während in der Anfragebeantwortung 2115/AB vom 24.07.2020 noch von vier aktiven Bundesbetreuungseinrichtungen die Rede war, waren es laut Anfrage­beantwortung 11561/AB vom 12.09.2022 bereits 26 aktive Bundesbetreuungs­einrichtungen. Das heißt, dass in knapp 2 Jahren eine Reaktivierungs- und Eröff­nungswelle von 22 Bundesbetreuungseinrichtungen im Rahmen der angeblich so restriktiven ÖVP-Migrationspolitik stattgefunden hat.

Der Asylmissbrauch ist allgegenwärtig. Zum Beispiel konnte bei der Altersfeststellung allein im Jahr 2021 bei rund 47 % der durchgeführten Altersfeststellungen die Minderjährigkeit widerlegt werden.

Wohin Menschen migrieren, hängt von vielen Faktoren ab, die Höhe der Sozialtrans­fers im Aufnahmeland spielt dabei eine große Rolle. Hilfreich sind bereits bestehende „communities“, die bereits ausgekundschaftet haben, welche Leistungen es für so wenig Gegenleistung wie möglich gibt. Diese Erfahrungswerte werden in die Her­kunfts­länder weitergeleitet und wirken als Magnet. Die Problematik der Geld­über­weisungen von Migranten in Europa in die jeweilige Heimat ist evident. Jährlich werden alleine aus Österreich von Migranten mehr als 3 Milliarden Euro in ihre jewei­ligen Herkunftsländer überwiesen. Dieses Geld wird zum Teil wieder für die Schlep­pung nach Europa benutzt.

Die Bundesregierung unternimmt nichts gegen zigtausende illegale Migranten, welche nach Österreich kommen und sich hier illegal aufhalten. Das Ziel muss sein, die ille­gale Einwanderung zu stoppen - statt über die Verteilung von illegalen Einwanderern in der EU zu reden. Solidarisch sollte die Bundesregierung zuallererst mit der eigenen Bevölkerung sein - und das bedeutet für Österreich einen Asylstopp und einen echten Grenzschutz - statt dieses bestehenden „Welcome-Service“ in unser Asylsystem, für das die Polizei und das Bundesheer von Bundesminister Karner missbraucht werden.

Es geht nicht darum, illegale Migration besser zu verwalten, sondern zu verhindern!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regie­rungsvorlage, die insbesondere folgende Maßnahmen zur Deattraktivierung Österreichs als Zielland für Wirtschaftsflüchtlinge und Scheinasylanten beinhaltet, zuzuleiten:

1. Asylstopp-Jetzt - Aussetzen der Asylanträge auf österreichischem Boden; Öster­reich hat genug geleistet. Die von BM Mikl-Leitner formulierte Obergrenze von 37.500 ist längst erreicht. Die Bundesregierung kann und muss eine „Notverordnung für eine Asyl-Obergrenze“ – die „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit während der Durchführung von Grenzkontrollen“ gemäß § 36 ff Asylgesetz erlassen. Das Ziel muss NULL sein

2. Ermöglichen von „Pushbacks“ - Keine Zulassung von Asylanträgen von Fremden, die aus einem anderen EWR-Staat oder der Schweiz eingereist sind; Österreich ist von sicheren Drittstaaten und von Ländern umgeben, die alle die Genfer Flüchtlings­konvention unterschrieben haben und daher ist Österreich nicht zuständig.

3. Verschärfung des Strafrahmens des § 114 FPG „Schlepperei“, um den Anreiz für die Schlepper zu schmälern; Unterer Strafrahmen von mindestens 6 Monaten Freiheits­strafe und entsprechende Erhöhung der bisherigen Obergrenzen.

4. Bestrafung von „geschleppten“ illegalen Migranten als Beteiligte (§ 12 StGB) im Zusammenhang mit § 114 FPG „Schlepperei“; Behandlung aller Beteiligten als Täter. § 12. Strafgesetzbuch normiert, dass nicht nur der unmittelbare Täter die strafbare Handlung begeht, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie aus­zuführen, oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt. Somit soll der Geschleppte, der Nutznießer aus der Schleppung ist, genauso bestraft werden, wie der Schlepper. Bisher ist im Fremdenpolizeigesetz der Geschleppte explizit von dieser Behandlung als Täter ausgenommen.

5. Überführung der Verwaltungsstraftatbestände der Rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts in § 120 FPG in das gerichtliche Strafrecht, damit Ver­schärfung und Angleichung an die neuen Strafbestimmungen des § 114 FPG – Erhö­hung des Strafrahmens; Bisher nur Geldstrafe und maximal Ersatzfreiheitsstrafe. Künftig soll der Fremde vom Gericht mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu zwei Jahren bestraft werden.

6. Einführung eines Delikts des „Asylbetrugs und Maßnahmen gegen Asyl-Missbrauch - wenn angebliche Scheinasylwerber keine Asylgründe haben oder im Asylverfahren lügen (Alter, Heimatland, Reiseroute, etc.), ist das Recht auf Asyl verwirkt und diese Personen müssen abgeschoben werden. Damit verbunden Einführung eines straf­rechtlichen Delikts des „Asylbetrugs“, welches mit Freiheitsstrafe bedroht ist, wenn der Fremde bereits Leistungen aus der Grundversorgung erhalten hat.

7. Sofortiger Abbruch des Asylverfahrens von straffälligen Asylwerbern bei jeder Form einer Straftat und sofortige Außerlandesbringung und die Aberkennung des Asylstatus bzw. sonstiger Schutztitel bei jeder Form einer Straftat und sofortige Außerlandesbringung;

8. Schaffung einer „innerkontinentalen Fluchtalternative“ - Asyl kann es nur mehr auf dem Kontinent geben, von dem die Migranten stammen;

9. Wiedereinführung von Ausreisezentren;

10. Schließung von Asylunterkünften in kleinen Gemeinden;

11. Keine Staatsbürgerschaft für Asylanten

12. Schaffung einer Staatszielbestimmung, wonach Österreich kein Einwanderungsland ist;

13. A limine Zurückweisung von illegal eingereisten Fremden, die in einer Grenzgemeinde zu einem Nachbarstaat angetroffen werden;

14. Restriktive Handhabung der sogenannten Familienzusammenführungen, keine Familienzusammenführung bei unbegleiteten Minderjährigen, sogenannten „Ankerkindern“ sowie kein Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte;

15. Echten Grenzschutz statt Willkommenskultur – Errichtung technischer Sperren (Zäune) an der Grenze;

16. Jährliche Überprüfung der Aktualität der Fluchtgründe von Asylberechtigten bzw. subsidiär Schutzberechtigten;

17. Übernahme des dänischen Modells Asylzentren in Drittländern in Afrika zu errichten, in denen die Asylwerber auf die Bearbeitung des Asylantrages warten;

18. Abschluss weiterer Rückübernahmeabkommen und Zahlungen für die Entwick­lungszusammenarbeit nur bei Erfüllung der Rückübernahmen;“

19. Einführung der Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber;

20. Ablehnung des EU-Asyl- und Migrationspaktes, um Wirtschaftsflüchtlinge nicht aktiv in die EU zu holen;

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungs­gemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung. (Abg. Lausch: Sogar der Innenminister war beeindruckt!)

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Jachs. – Bitte.