11.54
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Das Motto Ihrer heutigen Budgetrede lautet: „‚Aus Verantwortung für Morgen‘ – Sicher in die Zukunft“. – In Wirklichkeit ist dieses Budget ein Manifest der Verantwortungslosigkeit, als gäbe es kein Morgen, und die sichere Zukunft wird von dieser Bundesregierung durch eine grundfalsche Krisenpolitik verspielt. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Defizit- und Schuldenpolitik dieser schwarz-grünen Bundesregierung wird auch 2023 konsequent fortgesetzt. Das Geld ist abgeschafft, wir haben eine Rekordinflation, wir haben Rekordschulden, und wir haben auch ein massives Defizit von 17 Milliarden Euro, welches mit Sicherheit nicht halten wird.
So wie bereits in den Vorjahren wird Österreich auch 2023 die Maastrichtkriterien nicht einhalten können. Auch bis 2026 werden wir die Maastrichtkriterien nicht einhalten können. Da wundert es mich schon, Herr Finanzminister, dass Sie sagen, Sie wollen eine mahnende Stimme innerhalb der Europäischen Union sein, wenn wir selbst nicht einmal in die Nähe der Erfüllung dieser Kriterien kommen.
Da ist es auch kein Wunder, dass der Ratingausblick der Agentur Fitch letzte Woche von stabil auf negativ gesenkt wurde. Damit drohen Österreich natürlich eine Herabstufung und in der Folge auch teurere Kredite.
Die wirtschaftsfeindliche Coronapolitik, welche die Wirtschaft massiv und nachhaltig beschädigt hat, ist nahtlos in eine unvernünftige Sanktionspolitik übergegangen, die zwar keinerlei Auswirkungen auf den Krieg hat, dafür aber eine Energiekrise verursacht hat, welche die Teuerung massiv anheizt (Beifall bei der FPÖ) und damit den Wohlstand und die Wirtschaft in Österreich vernichtet. Die Sanktionen sind der Todesstoß für die Wirtschaft in Österreich und in Europa und gefährden unseren sozialen Frieden.
Durch diese österreichfeindliche Politik der ökonomischen Unvernunft wird sich das Budgetdefizit des Bundes auch in den Folgejahren massiv negativ entwickeln – zulasten der Österreicher.
Bedauerlicherweise befasst sich diese Bundesregierung nur mit den Folgen der Krise, aber nicht mit den Ursachen der Krise. Die budgetäre Situation wird immer schlimmer werden, wenn diese Bundesregierung nur Geld verteilt und nicht die Ursachen bekämpft.
Diese Politik der Unvernunft zeigt sich auch darin, dass die Bundesregierung in Zeiten einer Rekordinflation seit 1. Oktober 2022 die Spritpreise durch Einführung der CO2-Strafsteuer noch weiter verteuert hat und damit die Inflation anheizt. Als Ausgleich gibt es natürlich auch etwas, und zwar den Klimabonus für Asylwerber und Gefängnisinsassen. (Ruf: Dem Sie zugestimmt haben!) Da kann man nur den Kopf schütteln. (Beifall bei der FPÖ.)
Frau Kollegin, wenn Sie hier sagen, wir haben zugestimmt: Wir haben in der letzten Plenarsitzung einen Antrag eingebracht, mit dem wir diese Fehlentwicklung korrigieren wollten. Und wer hat dagegengestimmt? – Alle, außer der FPÖ!
Nun zur kalten Progression: Die FPÖ hat bereits vor mehr als 26 Jahren, und zwar im Jänner 1996, einen Antrag auf Abschaffung der kalten Progression eingebracht. Damals stimmten sowohl die ÖVP als auch die SPÖ und die Grünen noch gegen die Abschaffung der kalten Progression. Die Abschaffung der kalten Progression war auch im schwarz-blauen Regierungsprogramm enthalten, wir werden daher diesem Gesetz auch heute unsere Zustimmung erteilen, obwohl es gravierende Mängel aufweist, auf die ich in der Folge eingehen möchte.
Laut den Gesetzesmaterialien soll mit diesem Gesetz der Einkommensteuertarif an die Inflationsrate angepasst werden – und genau das ist leider nicht der Fall. Wir haben derzeit mit 10,5 Prozent die höchste Inflationsrate seit Juli 1952, und die Tendenz ist stark steigend. Trotz dieser zweistelligen Rekordinflationsrate wird aber der Einkommensteuertarif für das Jahr 2023 lediglich einstellig angepasst, und zwar um 3,46 Prozent, und für die beiden untersten Tarifstufen um 6,3 Prozent. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Der im Gesetz vorgesehene zeitversetzte Anpassungsmechanismus funktioniert lediglich in Zeiten einer normalen Inflation, aber nicht in Zeiten einer Rekordinflation. Der richtige Weg wäre gewesen, bereits jetzt – zumindest für 2023 und 2024 – eine 10-prozentige Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs vorzunehmen. (Beifall bei der FPÖ.)
In Zeiten wie diesen brauchen die Österreicher eine sofortige und inflationsgerechte Entlastung und nicht eine zeitversetzte Entlastung. Das wäre auch fair und ehrlich gegenüber den Österreichern gewesen. In diesem Zusammenhang hätte man auch die für 2023 und 2024 unterjährig vorgesehenen Steuerabsenkungen auf den 1.1.2023 vorziehen können.
Die kalte Progression wird jährlich zu zwei Dritteln automatisch ausgeglichen, und das ist auch gut so. Problematisch ist aber der Ausgleich für das verbleibende Drittel, bei dem kein automatischer Ausgleich stattfindet. Für die Verteilung dieses verbleibenden Drittels ist ein sehr komplexes Prozedere mit Progressionsbericht, Ministerratsbeschluss und entsprechenden Gesetzesvorschlägen vorgesehen. Einfacher wäre es gewesen, wenn man auch da direkt auf die veröffentlichten Jahresinflationsraten Bezug genommen hätte, wie beim automatischen Ausgleich der zwei Drittel. Sehr problematisch sehe ich auch die Verwendung des verbleibenden Drittels ab dem Jahr 2024. Da besteht das große Risiko, dass dieses Drittel in Zukunft zweckentfremdet wird. Die FPÖ wird darauf ein wachsames Auge haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Bedauerlicherweise wurden zahlreiche Beträge des Einkommensteuergesetzes nicht an die Inflation angepasst. Da geht es nicht nur um Entlastung, sondern vielfach auch um Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung des Steuerrechts, wie zum Beispiel bei der Umsatzgrenze und bei den Höchstbeträgen für das Pauschale der Betriebsausgabenpauschalierer, wozu es im Ausschuss noch geheißen hat, man werde sich das anschauen. Das wäre auch gegenüber den kleinen Selbstständigen und den kleinen Gewerbetreibenden, die da benachteiligt werden, gerecht gewesen, denn bei den Land- und Forstwirten wird die Einheitswertgrenze sehr wohl massiv angehoben – was wir auch befürworten, aber wir hätten uns da auch eine Gleichberechtigung für die Kleinunternehmer erhofft.
Zweites Beispiel: Werbungskostenpauschale. Durch eine schlichte Anhebung auf 300 Euro hätte man 60 000 Arbeitnehmern die Arbeitnehmerveranlagung erspart.
Das amtliche Kilometergeld für PKW ist seit 1.7.2008, also seit mehr als 14 Jahren, nicht erhöht worden, was in Anbetracht der CO2-Steuer ein Skandal ist, und auch das Pendlerpauschale wurde seit dem 1.1.2011, abgesehen von der jetzigen befristeten Erhöhung, nie erhöht. Der Klubobmann der ÖVP hat selbst eine Anhebung des Kilometergelds gefordert, offenbar ist er damit nicht durchgedrungen.
Letzten Endes ist dieses Gesetz jedoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wie schon gesagt, wir werden diesem Gesetz zustimmen, aber man kann ja noch besser werden, und daher darf ich folgenden Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Optimierungsbedarf bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der ‚kalten Progression‘“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, die Maßnahmen zur Abschaffung der ‚kalten Progression‘ zu optimieren und unter anderem umgehend folgende Maßnahmen gesetzlich sicherzustellen:
1. Festlegung einer realistischen Inflationsrate, in die auch die Wirtschaftsentwicklung und Prognosen der jeweils kommenden 12 Monate Berücksichtigung finden.
2. Automatische Anpassung von 100 % der auszugleichenden Inflation.
3. Anpassung sämtlicher Beträge des Einkommensteuergesetzes an die Inflation.“
*****
Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
12.05
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten MMag.DDr. Hubert Fuchs
und weiterer Abgeordneter
betreffend Optimierungsbedarf bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der „kalten Progression“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2, Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1662 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket Teil II) (1702 d.B.)
in der 178. Sitzung des Nationalrates am 12. Oktober 2022
Die FPÖ fordert bereits seit mehr als 26 Jahren die Abschaffung der „kalten Progression“. Deren Abschaffung war unter anderem auch im „Regierungsprogramm 2017-2022 – Zusammen. Für unser Österreich.“ von ÖVP und FPÖ enthalten.
Auch wenn das nunmehrige „Teuerungs-Entlastungspaket Teil II“ und insbesondere die Abschaffung der „kalten Progression“ begrüßt werden, besteht bei der Umsetzung dieser dringend notwendigen Maßnahme noch Optimierungsbedarf.
Laut den Gesetzesmaterialien soll mit diesem Gesetz der Einkommensteuertarif an die Inflationsrate (Teuerungsrate) angepasst werden; dies ist aber leider nicht der Fall. Wir haben derzeit mit 10,5 % die höchste Inflationsrate seit Juli 1952 und die Tendenz ist steigend. Trotz dieser zweistelligen Rekordinflationsrate wird aber der Einkommensteuertarif für das Jahr 2023 lediglich einstellig angepasst – und zwar um 3,46 % bzw. die untersten beiden Tarifstufen um 6,3 %.
Der im Gesetz vorgesehene zeitversetzte Anpassungsmechanismus funktioniert lediglich in Zeiten einer „normalen“ Inflation, aber nicht in Zeiten einer Rekordinflation. Der richtige Weg wäre daher gewesen, bereits jetzt für 2023 und 2024 eine „echte Inflationsanpassung“ des Einkommensteuertarifs vorzunehmen. In Zeiten wie diesen brauchen die Österreicher eine sofortige und inflationsgerechte Entlastung und nicht eine zeitversetzte Entlastung.
Weiters wird die „kalte Progression“ jährlich lediglich zu zwei Drittel automatisch ausgeglichen. Beim verbleibenden Drittel gibt es keinen automatischen Ausgleich, sondern vielmehr ein sehr komplexes Prozedere mit Progressionsbericht, Ministerratsbeschluss und entsprechenden Gesetzesvorschlägen. Einfacher wäre es gewesen, wenn man auch hier direkt auf die veröffentlichen Jahresinflationsraten Bezug genommen hätte, wie beim automatischen Ausgleich der zwei Drittel. Im Übrigen besteht bei der Verwendung des verbleibenden Drittels ab dem Jahr 2024 das große Risiko, dass dieses verbleibende Drittel zweckentfremdet verwendet wird.
Weiters werden zahlreiche Beträge des Einkommensteuergesetzes nicht an die Inflation angepasst.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, die Maßnahmen zur Abschaffung der „kalten Progression“ zu optimieren und unter anderem umgehend folgende Maßnahmen gesetzlich sicherzustellen:
1. Festlegung einer realistischen Inflationsrate, in die auch die Wirtschaftsentwicklung und Prognosen der jeweils kommenden 12 Monate Berücksichtigung finden.
2. Automatische Anpassung von 100 % der auszugleichenden Inflation.
3. Anpassung sämtlicher Beträge des Einkommensteuergesetzes an die Inflation.“
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Schwarz. – Bitte.