11.40

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Die Volksweisheit: Man ist so alt, wie man sich fühlt!, hat in der Realität durchaus ihre Berechtigung. Ich bin 50, fühle mich nicht so, werde aber schnell auf den Boden der Tatsachen zurück­geholt, wenn ich mir mein Geburtsdatum ansehe. So gibt es viele Fakten im Leben, in unserem Dasein, die wir zur Kenntnis nehmen müssen, die einfach so bestimmt sind, ob es uns gefällt oder nicht.

Nun hat der VfGH in einem Erkenntnis festgestellt, dass es möglich sein muss, mehr als zwei Geschlechter ins Personenstandsregister einzutragen. Neben „männlich“ und „weiblich“ sollen auch „divers“, „inter“, „offen“ und „keine Angabe“ als Ausdruck der Geschlechtsidentität möglich sein. Daher müssen diese Geschlechter auch auf dem Meldezettel wählbar sein, schloss die Regierung messerscharf und hat uns dann diesen Gesetzentwurf vorgelegt.

Mit diesem Entwurf, den wir im Ausschuss vorgelegt bekommen haben, wird aber ein Pallawatsch angerichtet, werte Damen und Herren. Der ist teilwei­se noch skurriler als manche Covid-Verordnung. Sie bringen damit den Sinn und Zweck des Meldewesens gehörig ins Wanken, ob Sie das erreichen wollten oder nicht. Es ist einfach Fakt, denn vieles wurde bei dieser Änderung nicht be­dacht.

Haben Sie daran gedacht, wann welches Geschlecht nun im Reisepass stehen soll? Was soll der Passbeamte eintragen? Es kommt noch etwas hinzu, denn ein Pass, der die Identität nicht klar wiedergibt – und da gehört das physische Geschlecht auch dazu –, ist zu entziehen. Das steht so im Passgesetz.

Haben Sie die Wehrpflicht bedacht? – In Österreich gilt für Männer zwischen 17 und 50 Jahren die allgemeine Wehrpflicht, und diese Männer sind zu melden. Frage: Wenn jetzt im Meldezettel und im Personenstandsregister divers oder in­ter eingetragen wird, ist der zu melden oder ist er nicht zu melden? Und wenn ein physischer Mann inter oder divers eingetragen hat, hat er damit die Wehr­pflicht umgangen? Darauf steht immerhin ein Jahr Haft. Im Wehrpflichtge­setz steht drinnen, dass jemand, der „sich listiger Umtriebe bedient, um sich oder einen anderen der Erfüllung der Wehrpflicht zu entziehen“, mit einer Frei­heitsstrafe zu rechnen hat.

Oder: Haben Sie an den Strafvollzug gedacht? Männer und Frauen sind getrennt voneinander zu verwahren, in getrennten Anstalten oder zumindest in ge­trennten Sektionen. Dürfen Diverse und Inter jetzt entscheiden, wo sie unterge­bracht werden sollen?

Haben Sie daran gedacht, wer jetzt bei wem Personendurchsuchungen oder Befragungen im Strafverfahren durchführen darf? Nach dem Strafvollzugsgesetz, nach der StPO und nach diversen Richtlinienverordnungen sind diese Hand­lungen speziell bei Opfern durch Personen desselben Geschlechts durchzufüh­ren. Brauchen wir jetzt auch Diverse- oder Inter-Beamte? – All das ist un­beantwortet.

Werte Damen und Herren, die Änderungen, die Sie vorgelegt haben, sind skurril, ich habe es schon gesagt. Das hat ein bisschen etwas vom Film „Das Leben des Brian“; die Loretta-Klausel habe ich das bei uns intern genannt, weil sie wirk­lich vieles offen lassen und keinesfalls eine befriedigende Lösung sind. Diese Änderung ist nicht durchdacht und hat deswegen meiner Ansicht nach keine Chance, sich über einige Monate zu halten, weil dadurch – ich habe sie ja aufgezählt – einige Rechtsnormen ad absurdum geführt werden. Deswe­gen ist es uns nicht möglich, zuzustimmen, werte Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

11.43

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte.