12.17
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ja, Kollege Stocker, sensationell: Wenn man bedenkt, welche Nieten die ÖVP in den letzten zwei Jahrzehnten schon im Innenministerium sitzen gehabt hat (He-Rufe bei der ÖVP – Abg. Hörl: Das ist unerhört!), und dann auch noch Ernst Strasser, den Häfnbruder, zu loben – das ist wirklich bemerkenswert, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Amesbauer, ich erteile Ihnen jetzt keinen Ordnungsruf, aber ich würde Sie ersuchen, sich im weiteren Verlauf Ihrer Rede zu mäßigen, um die Würde und den Anstand des Hauses nicht zu verletzen. (Abg. Haubner: Da ist eine hohe Qualität in der Rede!)
Sie haben jetzt wieder das Wort.
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (fortsetzend): Frau Präsidentin, ich werde mein Bestes geben. (Abg. Haubner: Ui, eine gefährliche Drohung!)
Ich werde jetzt meine Rede mit einem Zitat aus der Geschäftsordnung des Nationalrates, die ja unsere Arbeitsgrundlage darstellt, beginnen: „Der Nationalrat ist befugt, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle“ – alle – „Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.“
Diese Aussage ist eindeutig, unzweifelhaft, und Sie finden sie in § 90 der Geschäftsordnung des Nationalrates. Diese Befugnis fußt auf Artikel 52 der Verfassung und steht auch nicht zufällig im Verfassungsrang. Es ist eines der wichtigsten Rechte des Nationalrates als Kontrollorgan der Bundesregierung.
Ich habe Ihnen da ein Buch mitgebracht – also ich mache jetzt ein bissel auf Brandstätter (Ruf bei der ÖVP: Der hat sie aber vorher gelesen! – Heiterkeit bei der ÖVP), aber nicht nur Kollege Brandstätter liest Bücher –, und das Buch heißt: „Die Interpellation. Das parlamentarische Kontrollrecht“, unter anderem verfasst von unserem ehemaligen Kollegen Noll. (Der Redner hält das genannte Buch von Udo Szekulics und Alfred J. Noll in die Höhe.) Noll war jetzt nicht der große FPÖ-Freund, aber das ist ein sehr kluges Buch, das er hier verfasst hat, und da möchte ich aus dem Vorwort ein Zitat bringen: „Parlamentarische Anfragen und deren Beantwortungen sind nicht nur ein politisches Kontrollinstrument des Nationalrats gegenüber der Bundesregierung, sondern auch eine wichtige Informationsquelle der Öffentlichkeit über die Arbeit der Verwaltung.“
Na, was glauben Sie, wer das Vorwort in diesem Buch geschrieben hat? Wer hat das geschrieben? – Niemand Geringerer als der ehrwürdige Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, meine Damen und Herren.
Herr Innenminister, Sie könnten schon auch den Worten des Präsidenten Sobotka folgen und Ihre Beantwortungen ein bisserl verbessern, denn es ist sehr wohl ein Witz und eine Verhöhnung des Parlaments, wenn Sie uns hier zum Beispiel bei der Kriminalitätsstatistik – übrigens die Halbjahresstatistik, nicht die Quartalsstatistik – auf 1 750 sehr konkrete Fragen – 1 750 Einzelfragen! – eine flapsige Antwort quasi vorsetzen, die so lautet:
„Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Experten aus der Wissenschaft im Rahmen des Projektes ‚Kriminalstatistikneu‘ festgestellt haben, dass Aussagen über die Sicherheitslage und die Kriminalitätsbelastung aus quartalsmäßigen, halbjährlichen und monatlichen Zahlenwerten nicht möglich sind, weil daraus gezogene Schlüsse einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten“.
Das hat in einer Beantwortung nichts verloren! Uns interessiert die wissenschaftliche Überprüfung nicht (Zwischenruf des Abg. Stocker), uns interessiert die Interpretation des Ministers nicht (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Stocker) – wir wollen die Zahlen, Daten und Fakten, so wie es uns im Rahmen der Interpellation zusteht. Die Schlüsse daraus ziehen wir dann schon selbst. (Beifall bei der FPÖ.)
Und es geht ja weiter, diese Floskel zieht sich durch sehr viele Anfragebeantwortungen, auch zum Beispiel eine konkrete Anfrage eine Frau, die von fünf Afghanen mutmaßlich vergewaltigt und sexuell missbraucht wurde, betreffend, da steht nämlich die gleiche Floskel drin.
Oder eine andere interessante Geschichte, und zwar betreffend „Neuausschreibung von 26 Führungspositionen im BMI“ – und wir wissen ja, dass die Postenkorruption besonders im Innenministerium evident ist –: Dazu haben wir gefragt: „Welche Personen der neuen Gruppen- bzw. Abteilungsleiter waren vorher einmal in einem Kabinett beschäftigt?“ – Die Antwort: „Drei Personen waren in der Vergangenheit in einem Kabinett der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Inneres beschäftigt. Die Nennung von Details muss aus datenschutzrechtlichen Gründen unterbleiben.“– Ja, bitte, was soll denn das?
Das ist also neben dem, was Kollege Einwallner schon gesagt hat, auch neben Ihrem Totalversagen in der Asylkrise, neben dem, was die Postenkorruption betrifft, ein Misstrauensantrag, den Sie sich wirklich redlich verdient haben. (Zwischenruf des Abg. Prinz.)
Zum Abschluss bringe ich noch einen Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmenpaket zur Deattraktivierung Österreichs als Zielland für illegale Wirtschaftsmigranten und Scheinasylanten“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage, die insbesondere folgende Maßnahmen zur Deattraktivierung Österreichs als Zielland für Wirtschaftsflüchtlinge und Scheinasylanten beinhaltet, zuzuleiten“.
Das sind 20 Punkte, unter anderem betreffend Push-backs und „Schaffung einer Staatszielbestimmung, wonach Österreich kein Einwanderungsland ist“ und so weiter. 20 Punkte, Sie kennen sie alle, der Antrag wird auch verteilt. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.)
*****
Wenn schon dieser Misstrauensantrag leider keine Mehrheit gefunden hat, dann haben Sie wenigstens die Schneid und lassen Sie den großen Worten des Innenministers in der Migrationspolitik endlich Taten folgen und fordern Sie ihn auf, hier endlich seiner Tätigkeit und seiner Aufgabe und Verantwortung für Österreich nachzukommen! (Beifall bei der FPÖ.)
12.23
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Maßnahmenpaket zur Deattraktivierung Österreichs als Zielland für illegale Wirtschaftsmigranten und Scheinasylanten
eingebracht im Zuge der Debatte über den TOP 6, Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 2815/A(E) der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres (1711 d.B.), in der 179. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 13. Oktober 2022
Das Versagen des Bundesministers für Inneres ist nicht nur in seiner Verhaltensweise gegenüber dem Parlament im Zusammenhang mit dem Interpellationsrecht zu sehen, sondern auch in seinem Versagen in der Migrationskrise.
Die vorläufigen Zahlen der Asylantragsstatistik sprechen für sich: Von Jänner bis August 2022 wurden 56.149 Asylanträge in Österreich gestellt. Das ist ein Plus von 195 Prozent gegenüber dem Jahr 2021. 90 Prozent davon sind Männer. Nebenbei: St. Pölten hat auch 56.000 Einwohner. Mit Ausnahme des Jahres 2015 gab es seit 1957 nicht mehr so viele Asylanträge. Von 2015 bis 2022 wurden fast 300.000 Asylanträge in Ö gestellt. Das Burgenland hat 293.000 Einwohner.
Wie die „Tiroler Tageszeitung“ online vom 23.8.2022 berichtete hat Österreich zwischen 2017 und 2021 im Vergleich zur Bevölkerung weltweit die meisten positiven Asylgenehmigungen zuerkannt.
Dem Vernehmen nach dürfte im September bereits die Marke von 60.000 Asylanträgen übertroffen worden sein. Das Ergebnis dieser katastrophalen Asyl- und Migrationspolitik bekommt die österreichische Bevölkerung unmittelbar zu spüren. Da der Minister nicht tätig wird, fordert die FPÖ, um eine merkliche Entlastung für die österreichische Bevölkerung herbeizuführen, ein Maßnahmenpaket zur Deattraktivierung Österreichs als Zielland für illegale Wirtschaftsmigranten und Scheinasylanten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage, die insbesondere folgende Maßnahmen zur Deattraktivierung Österreichs als Zielland für Wirtschaftsflüchtlinge und Scheinasylanten beinhaltet, zuzuleiten:
1. Asylstopp-Jetzt: Aussetzen der Asylanträge auf österreichischem Boden; Österreich hat genug geleistet. Die von BM Mikl-Leitner formulierte Obergrenze von 37.500 ist längst erreicht. Die Bundesregierung kann und muss eine „Notverordnung für eine Asyl-Obergrenze“ – die „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit während der Durchführung von Grenzkontrollen“ gemäß § 36 ff Asylgesetz erlassen. Das Ziel muss NULL sein.
2. Das Ermöglichen von „Pushbacks“: Keine Zulassung von Asylanträgen von Fremden, die aus einem anderen EWR-Staat oder der Schweiz eingereist sind, zumal Österreich von sicheren Drittstaaten und von Ländern umgeben ist, die allesamt die Genfer Flüchtlingskonvention unterschrieben haben und Österreich somit nicht zuständig ist.
3. Die Verschärfung des Strafrahmens des § 114 FPG „Schlepperei“, um den Anreiz für die Schlepper zu schmälern; Unterer Strafrahmen von mindestens 6 Monaten Freiheitsstrafe und entsprechende Erhöhung der bisherigen Obergrenzen.
4. Die Bestrafung von „geschleppten“ illegalen Migranten als Beteiligte (§ 12 StGB) im Zusammenhang mit § 114 FPG „Schlepperei“ und die Behandlung aller Beteiligten als Täter im Sinne des § 12. Strafgesetzbuch. Somit soll der Geschleppte, der der Nutznießer der Schleppung ist, genauso bestraft werden, wie der Schlepper. Bisher ist im Fremdenpolizeigesetz der Geschleppte explizit von dieser Behandlung als Täter ausgenommen.
5. Die Überführung der Verwaltungsstraftatbestände der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts in § 120 FPG in das gerichtliche Strafrecht, somit eine Verschärfung und Angleichung an die neuen Strafbestimmungen des § 114 FPG, einhergehend mit einer Erhöhung des Strafrahmens, zumal bisher nur eine Geldstrafe und eine Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen sind. Künftig soll der Fremde vom Gericht mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu zwei Jahren bestraft werden können.
6. Die Einführung eines Delikts des „Asylbetrugs“ und von Maßnahmen gegen Asyl-Missbrauch: in jenen Fällen, in denen Asylwerber keine Asylgründe haben oder im Asylverfahren lügen (Alter, Heimatland, Reiseroute, etc.), soll das Recht auf Asyl verwirkt sein und sind diese Personen abzuschieben. Damit soll die Einführung eines strafrechtlichen Delikts des „Asylbetrugs“ einhergehen, welches Freiheitsstrafen in jenen Fällen vorsieht, in denen der Fremde bereits Leistungen aus der Grundversorgung erhalten hat.
7. Den sofortigen Abbruch der Asylverfahren von straffälligen Asylwerbern bei jeder Form einer Straftat, einhergehend mit der sofortigen Außerlandesbringung und die Aberkennung des Asylstatus bzw. sonstiger Schutztitel.
8. Die Schaffung einer „innerkontinentalen Fluchtalternative“ - Asyl darf es nur mehr auf dem Kontinent geben, von dem die Migranten stammen.
9. Die Wiedereinführung von Ausreisezentren.
10. Die Schließung von Asylunterkünften in kleinen Gemeinden.
11. Die rechtliche Verunmöglichung an Asylanten die österreichische Staatsbürgerschaft zu verleihen.
12. Die Schaffung einer Staatszielbestimmung, wonach Österreich kein Einwanderungsland ist.
13. Die a limine Zurückweisung von illegal eingereisten Fremden, die in einer Grenzgemeinde zu einem Nachbarstaat angetroffen werden.
14. Die restriktive Handhabung der sogenannten Familienzusammenführungen: keine Familienzusammenführungen bei unbegleiteten Minderjährigen, sogenannten „Ankerkindern“, sowie für subsidiär Schutzberechtigte mehr.
15. Einen echten Grenzschutz statt die gegenwärtige Willkommenskultur, insbesondere durch die Errichtung technischer Sperren (Zäune) an der Grenze.
16. Die jährliche Überprüfung der Aktualität der Fluchtgründe von Asylberechtigten bzw. subsidiär Schutzberechtigten.
17. Die Übernahme des dänischen Modells Asylzentren, in denen die Asylwerber die Bearbeitung ihres Asylantrages abzuwarten haben, in Drittländern in Afrika zu errichten.
18. Den Abschluss weiterer Rückübernahmeabkommen, wobei Zahlungen im Rahmen der sogenannten Entwicklungszusammenarbeit nur bei Erfüllung dieser Rückübernahmen geleistet werden sollen.
19. Die Einführung der obligatorischen Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber.
20. Die entscheidende Ablehnung des EU-Asyl- und Migrationspaktes, um Wirtschaftsflüchtlinge nicht aktiv in die EU zu holen.
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde in den Grundzügen erläutert und steht daher auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Georg Bürstmayr. – Bitte.