16.31

Abgeordneter Klaus Köchl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Tagesordnungspunkt: Das ist ein Grundgedanke, ein Grundkonzept, das noch genau auszuarbeiten sein wird. Wir von der Sozialdemokratie finden es sehr, sehr in Ordnung, und wir werden diesem Bereich auch zustimmen, denn es geht um die Pflege, es geht um Fachkräfte.

Was uns noch nicht klar ist und wo wir aber Erwartungen haben, ist, ob und dass in den einzelnen Bundesländern genügend Ausbildungsplätze vorhanden sind, dass Lehrer dafür herangezogen werden, die diese Ausbildung haben, und dass es dann auch genügend Schülerinnen und Schüler gibt. Das muss si­cherlich auch beworben werden.

Jetzt komme ich zu dem Antrag, den ich einbringen und auch gleich verlesen möchte:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Klaus Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Direkt­wahl der Landes- und Bundesschüler*innenvertretung“

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung, wird aufgefordert, unverzüglich die nötigen Schritte für eine Änderung des Wahlrechtes der Schüler*innenvertretung zur Einführung der Direktwahl der Landes- und Bundesschüler*innenvertretung zu setzen und dem Nationalrat eine Gesetzesnovelle vorzulegen.“

*****

Ich habe das auf Anraten von unserer Julia Herr und der Aktion kritischer Schüler_innen getan. Gerade angesichts dieses neuen Schulgesetzes, so wie ihr das jetzt vorlegt, wird deutlich, dass das schon sehr, sehr wichtig ist.

Zum einen möchte ich sagen: Warum gehen die Schülerinnen und Schüler nicht zur Wahl? – Weil es einfach uninteressant ist; das Gesetz gehört novelliert. Die müssen wissen, wen sie letztendlich wählen können, denn es entscheiden wenige Schülervertreter über eine Million Schüler in unserem Land, und das kann nicht sein.

Da, bei dieser Ausbildung, wird es überhaupt so sein, dass, wenn es um die Praxis geht, eine einzige Person darüber entscheiden wird, ob die Schülerin be­ziehungsweise der Schüler das schafft oder ob sie, er es nicht schafft. Das kann sicherlich nur gehen, wenn es anständig kontrolliert wird, wenn es eine an­ständige Schulvertretung gibt, denn andernfalls wird das Ganze, glaube ich, irgendwie – ich weiß nicht, wie man da sagen soll – dazu: Es kann nicht eine ein­zige Person entscheiden, ob jemand seine Schule fertig machen darf oder nicht. Das ist meines Erachtens etwas, was man nicht machen kann. Deshalb haben wir heute hier diesen Antrag eingebracht.

Weiters möchte ich, weil die Regierung ja auch vorsieht, für die Lehrlinge und für die Pflegelehre etwas zu tun, noch bitten, schon genau darauf zu achten, zu berücksichtigen, dass es auch genügend Allgemeinausbildung gibt.

Ich weiß nicht, ob es so gut ist, wenn ein 15-Jähriger schon am Pflegebett arbeitet. Da muss genau geschaut werden, welche Ausbildungsschritte zu setzen sind und wie die Jugendlichen herangeführt werden, weil das sonst schon eine große Belastung für sie sein könnte. (Beifall bei der SPÖ.)

16.34

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Klaus Köchl, Genossinnen und Genossen

betreffend „Direktwahl der Landes- und Bundesschüler*innenvertretung“

eingebracht im Rahmen der Debatte über den Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1696 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulor­ganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Be­rufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert werden (1742 d.B.), TOP 15

Demokratie muss nicht nur gelebt, sie muss auch gelernt werden. Entsprechend sollten gerade im Bildungssystem Demokratie und demokratische Strukturen einen hohen Stellenwert genießen. Doch aktuell sind Schüler*innen in Österreich bei der Landes- und Bundes-schüler*innenvertretung bzw. bei der Vertretung der Zen­trallehranstalten mit einem äußerst undemokratischen System konfrontiert. Die direkte Mitbestimmung an der eigenen gesetzlichen oberschulischen Vertretung bleibt in Österreich mehr als 99% der Schüler*innen verwehrt.

Im Schülervertretungengesetz steht klar festgeschrieben, was die Aufgaben sind und wie der Wahlmodus für die Landes- und Bundesschüler*innenvertretungen aus­sieht eine wichtige gesetzliche Verankerung: Die Landesschüler*innenvertretung ist die gesetzliche Vertretung aller Schüler*innen des jeweiligen Bundeslandes und wichtiger Partner bei Verhandlungen mit z.B. den Bildungsdirektionen. Diese Vertre­tung gliedert sich in drei Bereiche – Allgemeinbildende höhere Schule (AHS), Berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMHS), Berufsschule (BS). In jedem Bereich gibt es zwischen vier und acht Mitglieder, abhängig von der jeweili­gen Schüler*innenanzahl, an der Spitze steht der*die Landesschulsprecher*in, der*die nur von den jeweiligen Schulsprecher*innen gewählt wird. Ohne zusätzliche Wahl werden diese Landesschulsprecher*innen als Teil der Bundesschüler*innenver­tretung entsendet. Diese so zusammengesetzte Bundesschüler*innenvertretung ist nun die Vertretung aller Schüler*innen aus ganz Österreich bestehend insgesamt 29 Personen (drei Personen pro Bundesland jeweils AHS-, BMHS- und BS-Landesschulsprecher*in, sowie zwei Vertreter*innen der Zentrallehranstalten).

Zentrallehranstalten haben ihre eigene Vertretung, die sich in zwei Bereiche gliedert – technische und gewerbliche Lehranstalten sowie Land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten. Pro Bereich gibt es zwei aktive und zwei passive Mitglieder, die am Ende des Schuljahres wieder nur von den Schulsprecher*innen der Zentral­lehranstalten gewählt werden. Diese vier Personen entscheiden, wer als Vertreter*in die Bundesschüler*innenvertretung gesandt wird. In der Bundesschüler*innen­vertretung angekommen, wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine*n Bundesschul­sprecher*in.

Es entscheiden also nur 29 Personen für 1,1 Millionen Schüler*innen, wer sie gegenüber der Regierung vertritt. Auf Landesebene sind es ebenfalls entsprechend wenige Personen, die ihre Vertretung direkt wählen dürfen. Diese Wahlsysteme sind nicht fair und fördern auf keinen Fall das Demokratiebewusstsein von Schü­ler*innen. Das ist nicht nur demokratiepolitisch fragwürdig, sondern wirkt sich auch auf die Vertretungsarbeit aus: Nur wenige Schüler*innen kennen ihre Vertreter*innen in der Landes- oder Bundesschüler*innenvertretung, die Ver­handlungsposition gegenüber Bildungsdirektionen und Ministerien ist dadurch oft schwach.

Um Partizipation, politische Prozesse und Vertretungsarbeit bereits in der Schule zu verstehen – das aktive Wahlalter liegt in Österreich immerhin bei 16 Jahren – müssen diese hautnah miterlebt werden. Deswegen fordern Schüler*innen und Schüler*innenorganisationen wie die AKS (Aktion kritischer Schüler_innen) schon seit langem die Direktwahl der oberschulischen Vertretungsebenen. Das Ziel muss sein: Alle Lebensbereiche mit Demokratie durchfluten und bereits damit in den Schulen zu beginnen.

So soll die Direktwahl der Landes- und Bundesschüler*innenvertretung sowie der Vertretung der Zentrallehranstalten eingeführt werden und diese somit auch stärker demokratisch legitimiert werden. Alle Schüler*innen, die durch die Landes- und Bundesschüler*innenvertretung sowie der Zentrallehranstaltenvertretung vertreten werden, sollen diese auch direkt wählen dürfen. Selbstverständlich bedeutet dies verglichen mit dem aktuellen Wahlsystem einen größeren Aufwand, bei dem Schüler*innen sowie die Schulen selbst unterstützt werden müssen. Doch ein Mehr an Aufwand kann kein belastbares Argument gegen ein Mehr an Demokratie sein! Außerdem wird die Vertretung der Schüler*innen weiter gestärkt und unser Schulsystem demokratisiert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, unverzüglich die nötigen Schritte für eine Änderung des Wahlrechtes der Schüler*innenvertretung zur Einführung der Di­rektwahl der Landes- und Bundesschüler*innenvertretung zu setzen und dem Nationalrat eine Gesetzesnovelle vorzulegen.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Hamann. – Bei mir stehen Sie auf der Liste, Frau Abgeordnete. (Abg. Hamann: Bei mir steht der Kollege Brückl!)  Der hat seine Wortmeldung zurückgezogen. (Abg. Hamann: Ah, okay!) Sie sind der Fixstarter, Frau Abgeordnete. Bitte sehr. (Ruf: Der Fixstern! Abg. Leichtfried: Der Herr Präsident hat schon ab und zu recht!)