21.04

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Antrag in Wahrheit eine Lücke füllt, die irrtümlich in der Verfahrens­ordnung ist, dass nämlich jene Bestimmung, die nur für den Verfahrens­richter, die Verfahrensrichterin und dessen, deren Stellvertreter gilt, wohl auch für Verfahrensanwalt und Verfahrensanwältin gelten muss, wonach auf Vorschlag des Vorsitzenden auch eine Abberufung möglich ist. Das ist eine Lücke, die wir gesehen haben und die gefüllt wird.

Frau Kollegin Rausch, ich verstehe schon, dass es gesamthaft sein muss, nur: Das Wesen, der Charakter und die Aufgabe, die der Untersuchungsausschuss hat, müssen gestärkt und nicht geschwächt werden. Was fällt unter Schwächung? Unter Schwächung fallen zum Beispiel Vorschläge – Herr Präsident, Sie haben ja den Vorsitz geführt –, dass nur der Vorsitzende entscheidet, wer über­haupt ein Mikrofon bekommt. Unter Schwächung fallen Vorschläge wie, dass die Fragen, die gestellt werden, vorher wie bei einer Art Zensur erst einzu­reichen sind. Das ist keine Stärkung! (Zwischenruf des Abg. Stocker.) – Eine Stärkung, Herr Kollege Stocker, wäre eine Übertragung im Fernsehen, wo sich die Damen und Herren nämlich dann einmal anschauen können (Abg. Stocker: Sehr gern!), wie Ihre Wortmeldungen sind. (Beifall bei der SPÖ.) Dann würden Sie es sich dreimal überlegen, alles zu versuchen, um die Aufklä­rung zu verhindern. Sie würden so wie in anderen zivilisierten Ländern mit Fern­sehübertragung nämlich darauf achten müssen: Wie kommt denn das bei Wählerin und Wähler an? (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Dieser Antrag liegt übrigens im GO-Ausschuss, den müssen wir nur beschlie­ßen – damit lösen wir den Großteil der Probleme. Mit Transparenz, Offen­heit und offenem Visier wird die Frage gestellt, und die Auskunftsperson kann sich dann gut überlegen, sage ich nichts, sage ich die Unwahrheit. All das kann sie sich überlegen. Die dauernd hineingrätschenden, die Fragen verhindern wollenden Abgeordneten, wie wir es jetzt von Ihrer Seite, Kollege Stocker und Kollege Hanger, erlebt haben, müssen es sich auch dreimal überlegen, denn dann schauen Ihnen Ihre Wählerinnen und Wähler zu. (Abg. Stocker: Sie ha­ben aber auch die Fragen!)

Daher: Gesamtreform ja, aber offen, transparent und in einer Form, dass es der Aufklärung dient! Und der ÖVP würde die Aufklärung guttun, sage ich auch dazu. (Abg. Brandstätter: Bravo! – Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Brandstätter. – Abg. Stocker: Vielleicht hören dann die Zuseher auch die Fragen!)

21.07

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Krisper. – Bitte sehr.