11.36
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Das ist ein Abstiegsbudget, es ist ein Budget, mit dem der langsame Niedergang der Republik Österreich begleitet und noch ein bisschen beschleunigt wird. Der Apparat wird aufgeblasen, die Ausgaben werden aufgeblasen, der Staat wird mehr, und die Luft für die Menschen wird weniger.
Im Budgetausschuss zur Frage des öffentlichen Dienstes habe ich gefragt, warum eigentlich der öffentliche Dienst jedes Jahr wachsen muss, warum wir in den verschiedenen Ministerien immer mehr Mitarbeiter haben. Es ist immer nur ein bisschen: sechs Personen hier und zehn da und 32 dort; aber das Ding wächst, und zwar jedes Jahr. Dann hat Vizekanzler Kogler zu mir gesagt: Sie sind hier der Einzige, der sich nicht freut, dass wir mehr Planstellen haben! – Ja, weil meine Fraktion auch die einzige ist, die auf das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler schaut (Beifall bei den NEOS), das diese Regierung, so wie ihre Vorgängerregierungen, mit beiden Händen ausgibt. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)
Ich greife exemplarisch die Untergliederung 02 heraus, das Parlament. Seit Herr Sobotka Präsident ist, ist die Mitarbeiterzahl hier – Planstellen – von 430 auf 495 angestiegen. Glauben Sie, wir hätten jetzt einen besseren Budgetdienst, wir hätten einen besseren legistischen Dienst? Das ist alles Garnitur für den Herrn Präsidenten, die da zusätzlich eingestellt wurde. Das bringt dem Steuerzahler gar nichts.
Wir haben die niedrigste Arbeitslosigkeit seit 14 Jahren, wir haben quasi Vollbeschäftigung. Glauben Sie, wir hätten jetzt auch beim AMS den niedrigsten Mitarbeiterstand seit 14 Jahren? Weit gefehlt, wir haben im AMS 1 000 Mitarbeiter mehr als vor 14 Jahren, als wir die niedrigste Arbeitslosigkeit hatten. Das Ding bläst sich laufend auf – auf Kosten der Erwerbstätigen, die das alles finanzieren müssen. Wir haben de facto Vollbeschäftigung – also wer einen Arbeitsplatz sucht, hat sehr, sehr gute Chancen, einen zu finden, vielleicht nicht seinen Traumjob, aber es werden überall Mitarbeiter gesucht, in allen Qualifikationsstufen, Vollbeschäftigung – und gleichzeitig Rekordsteuereinnahmen. Die Einnahmen steigen von im heurigen Jahr 56 Milliarden Euro auf im nächsten Jahr 65 Milliarden; und in dieser Situation schafft es diese Regierung, 17 Milliarden Euro Defizit zu schreiben. Das muss man einmal zusammenkriegen, unter Optimalbedingungen so ein Minus zu schreiben. Wie schauen wir denn aus, wenn wir wirklich Probleme haben? (Beifall bei den NEOS. – Bundesminister Brunner: Krise! Wir haben Krise!)
Egal wie sehr sich die österreichischen Betriebe anstrengen, wie sich die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anstrengen, egal wie viel Steuern die brennen – diese Regierung wird es immer schaffen, noch mehr Geld zum Fenster hinauszublasen, als irgendjemand an Steuern zahlt. Es waren immer die ÖVP und ihre Partner, die in den letzten 36 Jahren Budgetdefizite geschrieben haben, als gäbe es kein Morgen.
Dann schauen wir noch kurz auf mein Herzensthema, die Pensionen: Im heurigen Jahr muss die Republik 22 Milliarden Euro zuschießen, damit wir die Pensionen zahlen können. Es ist auch gut und recht, dass die Menschen das haben, aber schon 2026 werden es nicht mehr 22 Milliarden Euro sein, sondern 32,8 – in vier Jahren.
Dann kommt aber noch dazu: Wer dem System irgendwie nicht traut, weil er weiß, das könnte sich nicht ausgehen, der wird auch noch radikal besteuert – und zwar bevor seine Versicherungsprämie einen Euro Rendite erwirtschaftet hat. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Artikel 3 (Versicherungssteuergesetz 1953) wird wie folgt geändert:
a) Der Einleitungstext in Art. 3 wird zur Ziffer 1
b) Folgende Ziffern 2 bis 6 werden der neuen Ziffer 1 angefügt:
"2. In § 6 Abs. 1 Z 1 lit. a wird der Ausdruck "11 v.H." in "7 vH" geändert.
3. In § 6 Abs. 1 Z 1 lit. b wird der Ausdruck "4 vH" in "2,5 vH" geändert.
4. In § 6 Abs. 1 Z 2 wird der Ausdruck "2,5 vH" in "1 vH" geändert.
5. In § 6 Abs. 1 Z 5 wird der Ausdruck "2,5 vH" in "1 vH" und der Ausdruck "4 vH" in "2,5 vH" geändert.
6. In § 6 Abs. 1a werden die Ausdrücke "7 v.H." in "4 vH" geändert."
*****
Dass ich das hier vorlesen muss, zeigt Ihnen, geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer, auch, wie super wir in der Digitalisierung sind. Wir lesen noch vor, wie es in der Zeit vor dem Buchdruck war. Das mache ich ja gerne. (Heiterkeit des Abg. Scherak. – Abg. Taschner: Das ist ein schönes Ritual!)
Schulden spielen keine Rolle, hat man immer gesagt – besonders da auf der Linken, Rot und Grün –, und jetzt verdoppelt sich die Zinsenlast von 4 Milliarden Euro heuer auf 8 Milliarden Euro nächstes Jahr.
Schulden spielen sehr wohl eine Rolle, denn die jungen Menschen, die ich da oben sehe, werden das alles einmal zahlen müssen. Daher dürfen wir dem so nicht zuschauen. (Beifall bei den NEOS.)
11.41
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 2892/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Versicherungssteuergesetz 1953 und das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 geändert werden (1784 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Artikel 3 (Versicherungssteuergesetz 1953) wird wie folgt geändert:
a) Der Einleitungstext in Art. 3 wird zur Ziffer 1
b) Folgende Ziffern 2 bis 6 werden der neuen Ziffer 1 angefügt:
"2. In § 6 Abs. 1 Z 1 lit. a wird der Ausdruck "11 v.H." in "7 vH" geändert.
3. In § 6 Abs. 1 Z 1 lit. b wird der Ausdruck "4 vH" in "2,5 vH" geändert.
4. In § 6 Abs. 1 Z 2 wird der Ausdruck "2,5 vH" in "1 vH" geändert.
5. In § 6 Abs. 1 Z 5 wird der Ausdruck "2,5 vH" in "1 vH" und der Ausdruck "4 vH" in "2,5 vH" geändert.
6. In § 6 Abs. 1a werden die Ausdrücke "7 v.H." in "4 vH" geändert."
Begründung
Die Möglichkeiten für die Bevölkerung, sich aus eigener Kraft ein Vermögen aufzubauen, sich abseits der Sozialversicherung gegen Risiken (Alter, Unfall, Gesundheit, Pflege,...) abzusichern und unabhängig von staatlicher Hilfe zu sein werden durch einschränkende Gesetze und eine stark steigende Abgabenquote mehr und mehr verhindert. Das muss sich ändern.
Senkung der Versicherungssteuer auf die betriebliche und private Vorsorge
Die private Vorsorge in den Bereichen Lebensversicherung und Alters-, Hinterbliebenen- u. Invaliditätsversorgung bildet wichtige Versicherungs- und Vorsorgestützen, mit denen sich die Bevölkerung unabhängig vom Staat gegen Risiken absichert, den eigenen Wohlstand im Alter selbst sichert und auf diese Art den Staat entlastet. So reduziert beispielsweise ein Pflegeheimbewohner mit einer monatlichen Zusatzrente aus einer Lebensversicherung die laufenden Kosten für die öffentliche Hand, weil er einen höheren Anteil seiner Pflege aus eigener Kraft finanzieren kann. Pensionist:innen mit Zusatzrenten aus der dritten Säule brauchen auch seltener Heizkostenzuschüsse und andere Sozialtransfers.
Die Bedingungen für diese Art der privaten Altersvorsorge (dritte Säule) haben sich in den letzten Jahren allerdings massiv verschlechtert.
Ab Juli 2022 dürfen die Versicherer auf Grund der aktuellen Höchstzinsverordnung der FMA überhaupt keinen Garantiezins mehr vertraglich zusagen, sodass die garantierte Verzinsung von Lebensversicherungsverträgen auf null gesunken ist. (1)
Darüber hinaus werden die entsprechenden Versicherungsprämien mit hohen Versicherungssteuersätzen belegt. Diese stammen aus Zeiten, in denen die Renditen solcher Versicherungsverträge die Versicherungssteuer oft bereits im ersten Jahr amortisiert haben. Damals war es plausibel, für die KESt-Befreiung des Produkts im Gegenzug 4% der Prämie als Versicherungssteuer einzubehalten. Heute, wo Null- und Niedrigzinsen gelten, sind mit diesen Produkten der Altersvorsorge keine Renditen mehr zu erwirtschaften. Den Abzug von EUR 4,00 je EUR 100,00 Versicherungsprämie holt der für sein Alter Vorsorgende mit den verbleibenden EUR 96,00 über Jahre nicht mehr auf. Denn im Gegensatz zur Kapitalertragssteuer bemisst sich die Versicherungssteuer nicht erst am realisierten Überschuss (positive Rendite), sondern bereits an der Versicherungsprämie, bevor das Kapital überhaupt veranlagt werden kann.
In der Lohn- und Einkommensteuer finden solche Prämien für Personenversicherungen seit 2021 auch keine Berücksichtigung mehr.
Auch die betriebliche Vorsorge ist bisher mit 2,5% Versicherungssteuer belegt. Der Staat muss aber ein Interesse an gut versorgten älteren Menschen haben. Daher ist die Besteuerung von Altersvorsorgeprämien, bevor diese auch nur einen Cent Rendite erwirtschaften konnten, contraproduktiv.
Die mit diesem Antrag vorgesehene Anpassung der Versicherungssteuersätze orientiert sich dabei grundsätzlich am Versicherungssteuersatz für private Krankenversicherungen (§ 6 Abs. 1 Z 3: 1 Prozent). Die grundlegende Logik der Höhe der Versicherungssteuersätze soll jedoch erhalten bleiben: je längerfristiger die Veranlagung, desto niedriger der Versicherungssteuersatz.
(1) https://www.trend.at/geld/garantiezuns-lebensversicherungen-prozent-12202601
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Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Loacker, durch das Verlesen des Abänderungsantrages haben Sie ihn der Geschäftsordnung nach auch ordnungsgemäß eingebracht, so wie wir das hier vorsehen. Er steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Karlheinz Kopf. – Bitte.