11.57

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ja, Kollegen Litschauer ist es wahrscheinlich lieber, dieses Flüs­siggas aus Amerika nach Österreich zu holen.

Eigentlich möchte ich aber über ein ganz anderes Thema sprechen. Mit dem heutigen Budgetbegleitgesetz wird auch das Landesverteidigungs-Finanzie­rungs­gesetz beschlossen. So etwas hat es bis jetzt noch nicht gegeben, und es ist grundsätzlich eine tolle Sache, denn damit wird dem Bundesheer für langfristige Beschaffungsvorgänge eine entsprechende Planungssicherheit erteilt.

Die Initialzündung für dieses Gesetz kam aber von freiheitlicher Seite. Bereits am 24. März, das heißt genau einen Tag nach Kriegsbeginn in der Ukraine, hat mein Vorgänger als Wehrsprecher, Kollege Dr. Bösch, einen Antrag zur Schaffung eines Streitkräfteentwicklungsgesetzes eingebracht. Die Opposition hat damals geschlossen dafür gestimmt, die Regierungsfraktionen waren leider dagegen. Unsere gute Idee wurde dennoch von der Regierung aufgegriffen.

Wir haben aber Angst, dass dieses einfache Bundesgesetz die nächste Natio­nalratswahl nicht überleben könnte. Daher bringen wir heute einen Abän­derungsantrag ein, der gerade im Saal verteilt wird. Damit wollen wir das Lan­desverteidigungs-Finanzierungsgesetz mit Verfassungsbestimmungen entsprechend absichern, damit es nicht von der nächsten Regierung mit ein­facher Mehrheit wieder abgeschafft werden kann.

Dass sich die Regierungsfraktionen gegen eine verfassungsrechtliche Absiche­rung wehren, halte ich für schwer verdächtig. Es drängt sich mir nämlich der Verdacht auf, dass sich die Grünen da ein Hintertürchen offenhalten wollen, sollte es nach der Wahl zu einer linken Ampelkoalition kommen, also zu Rot-Grün-NEOS.

Wir wollen weiters mit unserem Antrag die Budgettricks der Frau Verteidigungs­ministerin, die heute leider durch Abwesenheit glänzt, richtigstellen.

Wie unser Budgetsprecher, Kollege Fuchs, in seiner Rede bereits dargelegt hat, erreichen wir entgegen den Erläuterungen zur Regierungsvorlage bis ins Jahr 2026 1 Prozent des BIPs nicht. Obwohl durch einen weiteren Budgettrick die Pensionen der Soldaten hinzugerechnet werden, um dem Zielwert etwas näher zu kommen, erreichen wir bis ins Jahr 2026 dieses 1 Prozent des BIPs nicht. Ihr unlauterer Schmäh ist nämlich, das Budget im Jahr 2026 dem alten BIP aus dem Jahr 2021 gegenüberzustellen und nicht dem vom Wifo prognos­tizierten BIP 2026. Das ist von Haus aus schon unredlich, aber in Zeiten einer hohen Inflation eine bewusste, massive Wählertäuschung. (Beifall bei der FPÖ.) Wenn wir 1 Prozent des jeweils aktuellen BIPs wollen und Ihnen sogar Ihren Pensionstrick durchgehen lassen, dann brauchen wir für den Zeitraum 2023 bis 2026 nicht 5,25 Milliarden Euro, sondern 7,15 Milliarden Euro, und das stellen wir mit unserem Antrag richtig. Mit unserem Antrag ergänzen wir aber auch die Zielsetzung dieses Gesetzes, indem wir ausdrücklich von der militärischen Landesverteidigung sprechen, um damit zu verhindern, dass das Budget des Bundesheeres für andere staatliche Aufgaben zweckentfremdet werden kann, nämlich zum Beispiel auch für die geistige, die wirtschaftliche oder die zivile Landesverteidigung.

Ihrer neu erfundenen Kommission erteilen wir auch eine Absage. Dafür gibt es bereits eine Interne Revision, dafür gibt es bereits einen Rechnungshof, und die machen ihre Aufgaben hervorragend. Diese neue Kommission ist nichts anderes als ein politisches Feigenblatt, um alle Parteien pro forma mit ins Boot zu holen und sie mit strenger Geheimhaltung gegenüber der Öffentlichkeit zu knebeln. Diesen Schmäh kennen wir bereits aus der Cofag.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir meinen es wirklich ehrlich und gut mit unserem österreichischen Bundesheer und lehnen daher diese falschen Zahlenspiele und Budgettricksereien ab. (Beifall bei der FPÖ.)

12.01

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Ing. Mag. Reifenberger, MMag. DDr. Fuchs

und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1744 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000, das Zukunftsfonds-Gesetz, das Tabaksteuergesetz 2022, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Arbeits­markt­politik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungs-gesetz, das Berufsaus­bildungsgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, das Pflegeausbildungs-Zweckzuschuss­gesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchDigiG) erlassen wird, das Bundes-Jugendförderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstüt­zungsfonds, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisations­ge­setz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungs-finanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler und das Umwelt-förderung­sgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Zuschusses an das Land Steiermark zur Sanierung der Grazer Burg, ein Kommunalinvestitionsgesetz 2023, ein Bundesgesetz über einen pauschalen Kostenersatz des Bundes an die Länder für Aufwendungen im Zusammenhang mit § 58c des Staatsbürgerschafts­ge­setzes 1985 und ein Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz erlassen werden (Budgetbegleitgesetz 2023 – BBG 2023) (1776 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 22 lautet der § 1 Absatz 1:

„§ 1. (1) Die Republik Österreich stärkt auf Grund der sicherheitspolitischen Entwicklungen an den Grenzen der EU sowie der gestiegenen Bedrohungen für Österreich die eigene Resilienz und bekennt sich zwecks Wahrung der Unabhängig­keit nach Außen und der Unverletzlichkeit des Bundesgebietes nach Art. 9a B-VG und zur Erfüllung der in Art. 42 Abs. 3 UAbs. 2 des Vertrages über die Europäische Union in der Fassung des Vertrages von Lissabon, BGBl. III Nr. 132/2009, über­nom­menen Verpflichtung dazu, schrittweise die militärischen Fähigkeiten sowie nachhaltig die budgetäre Situation der Landesverteidigung zu verbessern. Dieses Bekenntnis zur budgetären Stärkung der militärischen Landesverteidigung erfolgt erstmals zeitgleich und im Gleichklang mit dem Bundesfinanzrahmengesetz 2023 bis 2026 (BFRG 2023-2026), BGBl. I Nr. yyy/2022, und dem Bundes­finanzgesetz 2023 (BFG 2023), BGBl. I Nr. zzz/2022. Damit werden die erfor­der­lichen Investitionen (Beschaffung), Betrieb und Personal in die Fähigkeiten des österreichischen Bundesheeres sichergestellt.“

2. In Artikel 22 lautet der § 1 Absatz 4:

„(4) Der Landesverteidigungsbericht ist von der Bundesministerin für Landesver­teidigung bzw. vom Bundesminister für Landesverteidigung jährlich zeitgleich mit den Regierungsvorlagen des jeweiligen Bundesfinanzrahmengesetzes und des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes, rollierend aktualisiert, dem Nationalrat vorzulegen.“

3. In Artikel 22 lautet der § 2 neu:

„§ 2. (1) (Verfassungsbestimmung) Auf Basis des Bundesfinanzrahmen-gesetzes 2022 bis 2025 (BFRG 2022-2025), BGBl. I Nr. 196/2021, in der Fassung des Bundes­gesetzes BGBl. I Nr. 100/2022, sollen die Auszahlungsobergrenzen der Unterglie­de­rung 14 für den Zeitraum 2023 bis 2026 in Summe um den Betrag von 7,150 Mrd. Euro aufgestockt werden, wobei die Basis für die Aufstockung für das Finanzjahr 2026 auf die Auszahlungsobergrenze des Jahres 2022 referenziert. Die konkrete Festlegung der jeweiligen Auszahlungsobergrenzen der Untergliederung 14 erfolgt im Rahmen des jeweiligen Bundesfinanzrahmengesetzes und des jeweiligen Bundes­finanzgesetzes.

(2) (Verfassungsbestimmung) Für die Jahre 2027 bis 2032 orientiert sich die Aufstockung des Budgets der Untergliederung 14 an einem jährlichen Zielwert von 1,5 Prozent des jeweils aktuellen Bruttoinlandsprodukts, um die Zielsetzung gemäß § 1 Abs. 1 erfüllen zu können. Die konkrete Festlegung der jeweiligen Auszahlungs­obergrenzen der Untergliederung 14 erfolgt im Rahmen des jeweiligen Bundes­finanz­rahmengesetzes und des jeweiligen Bundesfinanz-gesetzes.“

4. In Artikel 22 lautet der § 3 wie folgt:

„§ 3. (Verfassungsbestimmung) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.“

Begründung

Das Bundesheer als die bewaffnete Macht der Republik Österreich bedarf zum Zweck der Wiederherstellung der Fähigkeit der militärischen Landeverteidigung gemäß Art. 79 B-VG eine langfristige finanzielle Planungssicherheit. Diese langfristige Pla­nungs­sicherheit kann es nur geben, wenn das Budget in entsprechendem Umfang für mehrere Jahre über Gesetzgebungsperioden und Regierungswechsel hinaus gesichert ist. Dieser Sicherheit soll mit einer Verfassungsbestimmung Rechnung getragen werden. Damit sind Änderungen bei der Budgethöhe für die „Militärischen Angele­gen­heiten“ nur mit Zweidrittelmehrheit möglich und somit allein durch die Regie­rungs­parteien wenig wahrscheinlich.

Wenn das Ziel von einem Prozent, inklusive Einrechnung der Pensionen, des jeweils aktuellen BIP erreicht werden soll, sind für den Zeitraum 2023 bis 2026 nicht 5,250 Mrd Euro, sondern 7,150 Mrd Euro notwendig. Mit der angegebenen Erhöhung des Budgets UG 14 Militärische Angelegenheiten für die Jahre 2027 bis 2032 auf 1,5 Prozent des BIP sollte die Wiederherstellung von verlorengegangenen Fähigkeiten sowie der „Kampf der verbundenen Waffen“ wieder möglich sein. Eine langfristige budgetäre Sicherheit sorgt dafür, dass das Bundesheer seinen verfassungsmäßigen Auftrag, die militärische Landesverteidigung und damit die Sicherheit Österreichs, wieder erfüllen kann.

In § 1 Absatz 1 soll mit der Bezugnahme auf die „militärische Landesverteidigung“ eine Konkretisierung der Mittelverwendung klargestellt werden. Die im Landes­verteidigungs-Finanzierungsgesetz in § 2 Absatz 3 vorgeschlagene Kommission wird gestrichen, weil deren Aufgabe schon jetzt von der Internen Revision und dem Rechnungshof abgedeckt wird.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, ist auch bereits verteilt worden und steht daher mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Angela Baumgartner. – Bitte.