16.17

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin ja die nächsten Tage noch vielfach bei Ihnen im Haus und darf bei unterschiedlichen Budgetpunkten anwesend sein – beim Frauen-, beim Familienbereich –, aber heute möchte ich gerne ein paar Worte zum Integrationsbudget sagen.

Sie wissen, seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges sind rund 90 000 Ukrainerinnen und Ukrainer nach Österreich geflohen, die in Österreich den Vertriebenenstatus haben, auch per europäischen Rechtsregelungen und Rechtsrahmen Zielgruppen unserer Integrationsmaßnahmen sind und auch unmittelbar Arbeitsmarktzugang haben. Diese große Zahl an Menschen ist eine Herkulesaufgabe für die Integration, der wir nunmehr mit einem Gesamt­budget von 107,75 Millionen Euro – das ist eine Erhöhung von 2,7 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr – auch Herr werden.

Wir haben bereits im letzten Jahr umfassende Strukturen für die Integration der Menschen aus der Ukraine aufgebaut. Wir haben beispielsweise in Zusammen­arbeit mit allen Bundesländern und allen Ministerien, die damit befasst sind, sogenannte Servicepoints eingerichtet, wo wir mehrere Tausend Menschen aus der Ukraine erreicht und einfach das Integrationsangebot gebündelt haben, damit man nicht von Pontius zu Pilatus gehen muss, wenn man sich über Arbeits­marktmaßnahmen, über den Gesundheitsbereich, über die Deutschkurse, natürlich auch über die Integrationsberatung und den Wertebereich informieren will, sondern in seiner Region alles aus einer Hand hat.

Da können wir auch stolz sein, dass wir im Integrationsbereich – wir haben es heute ja schon gehört, das ist eine Querschnittmaterie – so an einem Strang gezogen haben, was die Unterstützung für die Menschen aus der Ukraine betrifft.

Darüber hinaus haben wir seit 2017 ein Integrationsgesetz, und der Österreichi­sche Integrationsfonds ist per Gesetz damit beauftragt, die Maßnahmen aus dem Integrationsgesetz auch umzusetzen. Das ist insbesondere die Zurverfügung­stellung von Deutsch- und Wertekursen und von Integrationsberatungen. Es gibt in jedem Bundesland ein Integrationszentrum.

Dieses Integrationsgesetz haben wir jetzt auch auf Menschen aus der Ukraine ausgedehnt, weshalb es nun viel mehr Deutschkurse gibt, insbesondere jene mit Kinderbetreuung, was besonders wichtig ist, weil ja die meisten Vertriebenen aus der Ukraine Frauen mit Kindern sind.

Wir haben im letzten Jahr beim Österreichischen Integrationsfonds zusätzlich ein Frauenzentrum eingerichtet: ein neues Zentrum, in dem sich Frauen über unterschiedliche Aspekte der Arbeitsmarktintegration, natürlich auch der Kinder­betreuung und des gesamten Bildungswesens informieren können.

Jetzt, nach mehreren Monaten, in denen wir in der ersten Phase die Grundver­sorgung für die Vertriebenen aus der Ukraine sichergestellt haben, treten wir meines Erachtens in eine zweite Phase über, in der es sehr stark um die Arbeits­marktintegration der Menschen geht, weil die Perspektive der Rückkehr schwierig ist. Der Krieg ist weiterhin düster und lässt eine Rückkehrperspektive für viele Menschen aus der Ukraine in ganz weite Ferne driften. Daher muss man nun an der Aktivierung der Menschen für den Arbeitsmarkt arbeiten, zum einen für die Selbsterhaltungsfähigkeit der Frauen und zum Zweiten auch, weil wir einen großen Bedarf am Arbeitsmarkt haben.

Daher setzen wir mit diesem Budget sehr stark auf die Stärkung von Frauen generell mit Migrationshintergrund, die Vermittlung der zentralen Werte in unserem Land, der Grundrechte, der Gesetze, der Regelungen, auch auf den Kampf gegen ehrkulturelle Gewalt, gegen jede Art von Angriff auf oder Unterwanderung einer gleichberechtigten Stellung von Mann und Frau und selbstverständlich auch auf die Sichtbarmachung gelungener Integrations­bei­spiele, die es sehr wohl gibt und die wir auch in vielen unserer Projekte hervorheben.

Das Absolvieren von Deutschkursen, Wertekursen und Integrationsgesprächen, sehr geehrte Damen und Herren, ist in Österreich verpflichtend, bei sonstiger Kürzung von Sozialleistungen. Ich halte das für den richtigen Weg. Er ist im Übrigen ein extrem frauenstärkender Weg, weil sich, seit es die Verpflichtung gibt, die Anzahl der Frauen in den Kursen verdoppelt hat.

Ich will, dass jene Menschen, die einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitsbewilli­gung haben, auch arbeiten gehen. Ich will, dass sie das auch neben einem Deutschkurs machen können; ein Deutschkurs ist kein Vollzeitjob. In der jetzigen Situation muss es auch möglich sein, mit geringen Deutschkenntnissen arbeiten zu gehen, und dahin wird auch die Reise in der Integration gehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir machen das mit einer Erhöhung im Inte­grationsbudget, aber vor allem mit einer großen Sparsamkeit und Acht­samkeit, was das Budget betrifft, und mit einem sehr überlegten Mitteleinsatz. Daher ist es uns auch mit einer vergleichsweisen geringen Erhöhung des Integrationsbudgets möglich, all diese Aufgaben zu erledigen.

Ich denke, es ist auch die Aufgabe jeder staatlichen Einrichtung, die ein Budget verwaltet, einen sparsamen Mitteleinsatz an den Tag zu legen, und das tun wir auch im Integrationsbereich. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.23

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine tatsächliche Berichtigung erfolgt von Abgeordnetem Einwallner. – Bitte sehr.