11.01
Abgeordneter Christian Ries: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen im Hohen Haus! Den Konsumentenschutz verbinden wir in Österreich in erster Linie mit dem VKI, dem Verein für Konsumenteninformation, der sich hervorragend schlägt und dessen Tätigkeitsbericht für 2021 sich wieder sehen lässt: 124 Tests und Reportagen, 253 Klagen, 15 Sammelaktionen, 30 Sammelklagen für insgesamt 15 000 Konsumenten. Der VKI erreicht dabei eine Erfolgsquote, die ihresgleichen sucht. Kein Wunder, dass der VKI deswegen viele Druckwerke und Abos verkaufen kann. Der Rest des Budgets des VKI wird durch die AK und das zuständige Ministerium – Ihr Ministerium – bestritten.
Unsere Kritik an der Finanzierung des VKI ist heuer wieder dieselbe, die wir immer schon geäußert haben und äußern mussten, denn der VKI hat nicht eine jährliche, sondern eine fortlaufende, fixe Finanzierung verdient, und zwar mehr als 55 Cent pro Einwohner. Das ist schon reichlich knapp bemessen, werte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Uns ist es völlig schleierhaft, warum es dieses VKI-Finanzierungsgesetz gerade jetzt nicht gibt, gerade in einer Zeit, in der Energiegesellschaften und andere Unternehmen weit über Gebühr den Konsumenten zur Kasse bitten. Es bräuchte jetzt einen Konsumentenschutz, der sich um seine eigene Absicherung keine Sorgen machen muss, sondern sich für seine Klienten, also für uns alle, für uns Bürger, voll ins Zeug legen kann, etwa bei den Energiepreisen der EVN, der Wien Energie und wie sie alle heißen, bei denen Rot oder Schwarz die Hand draufhaben. (Abg. Kühberger: Und wie?)
Es wurde schon mehrfach gestern und auch heute gesagt, diese Unternehmen machen fantastische Gewinne, und zwar nicht deswegen, weil sie so gut wirtschaften, sondern weil ihnen die Umstände in die Hände spielen, wie etwa das Meritorderprinzip, das eigentlich momentan gerade das Gegenteil dessen bewirkt, was es eigentlich bewirken sollte. Das hat mit Marktwirtschaft nichts zu tun. Wir wissen, Angebot und Nachfrage halten sich – wie alle Jahre – die Waage, nur die Preise steigen exorbitant. Das hat mit Marktwirtschaft nichts zu tun und mit sozialer Marktwirtschaft schon gar nichts: Geht es denn unsozialer, als die Energiepreise so hochzuschrauben wie jetzt gerade? Schon gar nichts hat es mit ökosozialer Marktwirtschaft zu tun, wenn jetzt Unternehmen, die Ökostrom erzeugen, Preise in der Höhe der Gaspreise verlangen, zumal sie in der Erzeugung gar keine entsprechenden Kosten haben.
Dazu kommen noch Treibstoffpreise in lichten Höhen. Wir haben Baustoffpreise, die jetzt viele Häuslbauer dazu zwingen werden, die Baustelle vorübergehend einzustellen oder mit dem Bauen erst gar nicht zu beginnen. Wir haben Lebensmittelpreise, die jetzt Bezieher geringerer Einkommen dazu zwingen, in Sozialmärkte zu gehen, und auch Hygieneartikel, die jeder von uns braucht, sind der Teuerung unterworfen. Nicht alle Preissteigerungen sind auch rechnerisch korrekt nachvollziehbar. Manche machen jetzt in dieser Krise fette Rendite und gerade deshalb wäre jetzt ein starker Konsumentenschutz unverzichtbar.
Genau deshalb bringen die Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen einen Entschließungsantrag für ein VKI-Finanzierungsgesetz als Bundesgesetz ein. Der Antrag wird zur Verteilung gelangen, das heißt, ich werde ihn jetzt in seinen Eckpunkten erläutern, die da lauten:
Z 1: 4,5 Millionen Euro für Verbraucherinformation, Rechtsberatung, Vergleichstests, Marktuntersuchungen und wissenschaftliche Tätigkeiten.
Z 2: 1 Million Euro für Rechtsdurchsetzung und Rechtsfortbildung.
Z 3: Diese Beiträge sollen ab dem 1.1.2024 nach dem Verbraucherpreisindex valorisiert werden und die Finanzierung zu Z 1 und 2 danach in eine Regelfinanzierung übergehen.
Quartalsweise Vorschusszahlungen sind zulässig.
Der Bund kann außerdem zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn sie zur Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz und der Interessen der Verbraucher dienen, die aufgrund außergewöhnlicher Umstände notwendig werden, und wenn ein erhebliches öffentliches Interesse an diesen Maßnahmen besteht.
Dieses Bundesgesetz soll mit 1. Januar 2023 in Kraft treten. Stimmen Sie mit! Wir bedanken uns dafür und auch der Konsument wird es Ihnen danken. (Beifall bei der FPÖ.)
11.06
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Wurm, Walter Rauch, Christian Ries, Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
betreffend ein Bundesgesetz betreffend ein VKI-Finanzierungsgesetz 2023
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1669 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2023 (Bundesfinanzgesetz 2023 – BFG 2023) samt Anlagen (1787 d.B.) – UG 21 Soziales und Konsumentenschutz – in der 183. Sitzung des Nationalrats am 16. November 2022
Der Gesetzesentwurf soll gewährleisteten, dass der VKI als wichtigste Institution des österreichischen Verbraucherschutzes und der Vertretung der Verbraucherinteressen organisatorisch, personell und finanziell langfristig abgesichert wird. Die gegenüber den Regierungsvorschlägen erhöhten Mittel um 500.000 Euro sind den zusätzlichen Aufgaben in der Bewältigung der verbraucherschutzpolitischen Herausforderungen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen, der Sanktionspolitik im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und der Inflationsentwicklung geschuldet.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz über die Finanzierung bestimmter Aufgaben des Vereins für Konsumenteninformation durch den Bund (VKI-Finanzierungsgesetz 2023) mit nachfolgendem Inhalt zuzuleiten:
Bundesgesetz über die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation im Jahr 2023 (VKI Finanzierungsgesetz 2023 – VKI FinanzG 2023)
§ 1. (1) Der Bund hat dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) für den laufenden Betrieb und für die Erfüllung des Vereinszwecks im Jahr 2023 maximal folgende Beträge zur Verfügung zu stellen:
1. 4,50 Mio. € für Verbraucherinformation, Rechtsberatung, Vergleichstests, Marktuntersuchungen und wissenschaftliche Tätigkeiten;
2. 1,00 Mio. € für Rechtsdurchsetzung und Rechtsfortbildung.
3. Die Beträge in § 1 Abs 1 Z 1 und 2 werden ab dem 1.1.2024 nach dem Verbraucherpreisindex valorisiert. Die Finanzierung gemäß § 1 Abs 1 Z 1 und 2 geht ab dem 1.1.2024 in eine Regelfinanzierung über.
(2) Quartalsweise Vorschusszahlungen sind zulässig.
(3) Der Bund kann dem VKI zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn
1. sie der Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Verbraucher dienen, die aufgrund außergewöhnlicher Umstände notwendig werden, und
2. ein erhebliches öffentliches Interesse an diesen Maßnahmen besteht.
(4) Über die Mittel gemäß den Abs. 1 und 3 sind Verträge zu schließen, die auch geeignete Regelungen für den Nachweis und die Kontrolle der zweckentsprechenden und sparsamen Verwendung der Mittel enthalten. Die Verträge haben die Erfüllung des Vereinszwecks zu ermöglichen, dürfen nicht in Widerspruch zu den Statuten des Vereins stehen und dürfen keinen Einfluss auf die Auswahl der Gegenstände der Vereinstätigkeit nehmen.
(5) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dem Ausschuss für Konsumentenschutz des Nationalrats jährlich jeweils bis zum 31. August einen Bericht über die Verwendung der Mittel durch den VKI und die gemäß Abs. 4 durchgeführte Kontrolle vorzulegen.
§ 2. Mit der Vollziehung ist der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betraut, hinsichtlich § 1 Abs. 4 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen.
§ 3. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, wurde auch bereits verteilt und steht daher mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte.