11.34

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir diskutieren die Untergliederung 24, das Gesundheitsbudget. Bevor ich ins Detail gehe, möchte ich noch einen generellen Blick auf das Bundesbudget 2023 werfen, das diese Regierung vorgelegt hat.

Im Konsumentenschutzbereich haben wir gerade darüber diskutiert, wie wichtig die Finanzbildung ist und wie wichtig es ist, dass man den jungen Menschen frühzeitig beibringt, dass man nicht mehr ausgibt, als man einnimmt. Schauen wir uns einmal das vorgelegte Budget an, Herr Minister! Da haben wir Rekordein­nahmen von 98 Milliarden Euro, ein Plus von 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, mitbedingt durch die Teuerungsgewinne des Finanzministers, aber auch mitverursacht durch neue Steuern – ich sage nur: Erhöhung der NoVA-Abgabe oder CO2-Steuer. Diese Bundesregierung kommt aber mit diesem Geld nicht aus, sondern sie gibt 17 Milliarden Euro mehr aus, als sie einnimmt.

Sie plant ein Budget mit Ausgaben von 115 Milliarden Euro, und das allein reicht auch noch nicht, sondern dazu kommen noch 8 Milliarden Euro an weiteren Überschreitungsermächtigungen. Das heißt, in Summe kann diese Bundesre­gie­rung mit diesem Budget um 25 Prozent mehr ausgeben, als sie einnimmt. Die Einhaltung von Maastrichtkriterien ist mit diesen Überschreitungen auch voll­kommene Makulatur, und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann es ja wohl wirklich nicht sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt aber auch ein paar positive Dinge im Budget, das möchte ich auch noch anmerken: In Summe fließen 1,5 Milliarden Euro mehr in die Landesverteidigung und in den Bereich der Pflege.

Im Bereich der Landesverteidigung gibt es jetzt Gott sei Dank ein Landesvertei­digungs-Finanzierungsgesetz, leider Gottes ist es dieser Bundesregierung aber mit der langfristigen Finanzierung nicht so ernst, dass dieses Gesetz auch im Verfassungsrang festgeschrieben wird.

Auch im Bereich der Pflegefinanzierung, Herr Minister, ist es zwar ein absolut richtiger Schritt, dass endlich auch auf Bundesebene zusätzliche Mittel in die Hand genommen werden. Wer aber eine langfristige Finanzierung und langfristige Planbarkeit sucht, findet sie in diesem Budget und voraussichtlich auch in den nächsten Budgets nicht. Das ist ein großes Versäumnis, Herr Minister.

Wenn man sich nun das Gesundheitsbudget im Detail ansieht, dann kann man sich zunächst über Ausgaben in der Größenordnung von 2,86 Milliarden Euro durchaus freuen. Das ist sehr viel Geld, das dem Gesundheitsbereich zur Verfügung steht. Wenn man es sich aber im Detail anschaut, muss man leider viel Kritik üben, denn allein 1,2 Milliarden Euro fließen in die Beseitigung und Aufarbeitung von Kollateralschäden durch die Coronapolitik dieser Bundes­regierung.

Da sind allein 300 Millionen Euro für weitere Impfstoffbeschaffungen vorgese­hen, während ich gerade eine aktuelle Anfragebeantwortung aus dem letzten Budgetausschuss vorliegen habe, in der Sie schriftlich bestätigen, dass wir eine Abnahmeverpflichtung für diese Impfstoffe haben. Obwohl wir über 20 Millio­nen Impfdosen für die Covid-Impfstoffe im Land lagernd haben, müssen wir offensichtlich weitere 300 Millionen Euro für zusätzliche Impfstoffe ausgeben, obwohl wir sie gar nicht benötigen. Das ist eine Mittelverschwendung par excellence, Herr Bundesminister. (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht weiter: Auch für Massentestungen sind weitere 300 Millionen Euro vorgesehen – als Aufwandsentschädigung für die Sozialversicherungen primär im Rahmen von Covid-Testungen und Beschaffungen –, 200 Millionen Euro für die Länder als Zweckzuschuss – auch wieder großteils für Testungen und Schutzausrüstung – und dann auch noch 100 Millionen Euro Entschädigungs­zahlungen für Verdienstentgang.

Das sind natürlich alles Kosten, die nicht erst im nächsten Jahr entstehen werden, sondern das sind Kosten, die in den letzten zwei Jahren durch das verfehlte Krisenmanagement dieser Bundesregierung entstanden sind und die das Budget jetzt schwer belasten. Wir sehen, dass die Auswirkungen dieser falschen Krisenbewältigungspolitik uns jahrelang beschäftigen. Im Endeffekt werden noch unsere Kinder und Kindeskinder die Zinsen dafür bezahlen müssen.

Setzt man nun diese coronabedingten Ausgaben in Relation zu den ordentlichen Ausgaben, zu den planmäßigen Ausgaben, die in unserem Gesundheitssystem vom Bund zu tragen sind – zum Beispiel zum Krankenanstaltenfinanzierungs­beitrag, der gerade einmal 900 Millionen Euro ausmacht und mit gerade einmal 5 Prozent deutlich unter der Inflationsrate angehoben worden ist –, dann sieht man, wie groß diese Diskrepanz bei den Ausgaben ist. Dann erkennt man auch, dass Sie im Endeffekt gerade im Bereich der Krankenanstaltenfinanzierung genau denselben Fehler wieder machen, den Sie schon 2020 und 2021 gemacht haben und den ich jedes Jahr gebetsmühlenartig hier vorführe. Sie reagieren aber nicht darauf, denn die Krankenanstalten sind finanziell unterdotiert. Wir haben ein riesiges personelles Problem in den Spitälern. Das können Sie nur durch eine vorausschauende Finanzplanung lösen. Das tun Sie erneut nicht.

Wie, Herr Minister, wollen Sie mit diesem Budget die Abteilungsschließungen, die Personalabgänge, die Unzufriedenheit der Bediensteten in den Spitälern und den Behandlungsrückstau im ambulanten, aber auch im stationären Bereich aufarbeiten, wenn Sie mit diesem Budget nicht einmal die Inflationsrate oder die voraussehbaren Lohnsteigerungen abdecken? Das wird sich nicht ausgehen! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir brauchen im Bereich der Krankenanstaltsfinanzierung eine Sofort­maß­nahme, deshalb bringe ich an dieser Stelle folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Krankenanstaltenfinanzierung 2023 – 150 Mio. Euro zusätzlich jetzt!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundes­minister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, den österreichischen Krankenanstalten auf der Grundlage und zur Erfüllung des Leistungskatalogs nach dem Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) für die medizinische Grundversorgung für das Budget­jahr 2023 zusätzliche 150 Mio. Euro im Rahmen eines Akut-Finanzie­rungspakets aus Bundesmitteln zur Verfügung zu stellen.“

*****

Das, Herr Bundesminister, wäre im Bereich der Krankenanstaltenfinanzierung dringend notwendig. Sie haben es heuer schon erkannt, dass es 2020 und 2021 Defizite gegeben hat, und Sie haben das für die Vergangenheit teilweise repariert – für die Zukunft laufen Sie aber auf dieselbe Lücke zu. Nehmen Sie diesen Antrag an, helfen Sie mir, diese Lücke zu schließen, sodass die Ver­sorgung wieder sichergestellt wird!

Ich darf noch auf drei weitere Details im regulären Gesundheitsbudget eingehen, das heute von meinen Vorrednern schon vorgestellt wurde. Sie rühmen sich damit, dass sie 20 Millionen Euro für das Projekt Gesund aus der Krise für psychosoziale Betreuung von Jugendlichen ausgeben: Ja, dieses Projekt ist ein guter und richtiger Schritt und dringend notwendig – aber Sie haben es heute in Ihrer Rede selber gesagt: Sie erreichen mit diesen Mitteln gerade einmal 11 000 Jugendliche in Österreich!

Wenn Sie die Studien der Donau-Universität Krems und anderer renommierter Institute kennen, die sagen, wie groß die psychologische Not unserer Kinder und Jugendlichen ist, dann wissen Sie, dass Ihre Aussage einfach nicht stimmt, dass alle kostenlos Hilfe bekämen. Sie helfen nur einem Bruchteil der Betroffenen, und der Rest bleibt im Regen stehen – das kann es auch nicht sein, da muss mehr geschehen.

Sie und mein Vorredner Schallmeiner haben auch die 25 Millionen Euro für die Primärversorgung angesprochen: Diese 25 Millionen Euro sind ebenfalls nur ein Tropfen auf den heißen Stein! Es ist sehr löblich, dass Sie Primärversorgung breiter denken – Kollege Schallmeiner hat bei der Primärversorgung noch die Apotheken vergessen (Abg. Schallmeiner: Ah, ah, ah!), aber es ist schon einmal gut, dass Gynäkologen, Kinderärzte und Ähnliche miteinbezogen werden –, wir brauchen aber eine grundsätzliche Änderung des Primärversorgungsgesetzes, denn dieses Gesetz funktioniert ja nicht! Sie liegen bei den neu eröffneten Primärversorgungszentren ja weit, weit hinter dem Plan, weil der bestehende rechtliche Rahmen für die Ärzte so unattraktiv ist. Gleichzeitig gibt es im niedergelassenen Bereich Dutzende unbesetzte Kassenstellen.

Diese Mittel, die Sie eh aus EU-Fördergeldern bekommen und da hineinstecken, beschränken Sie ausschließlich auf Primärversorgungszentren, anstatt damit auch Gruppenordinationen oder normale allgemeinmedizinische Kassenordi­nationen zu unterstützen. Es wäre aber wichtig, da endlich Nachfolger zu finden und genau das zu garantieren, was ja auch Sie als Ziel haben, nämlich die Sicherung einer flächendeckenden Primärversorgung. Da gehört der Hausarzt nun einmal auch dazu, nicht nur ein Primärversorgungszentrum, Herr Bun­desminister! Bitte also auch in diesem Bereich dringend nachbessern, die Einschränkungen für die Mittelverwendung lockern und das Budget aufstocken!

Abschließend möchte ich noch kurz auf die Gesundheitsaufsicht, die Ages, eingehen. Die Mittel für die Ages sind in diesem Budget leider Gottes ebenfalls nicht erhöht worden – nicht einmal eine Inflationsanpassung –, stattdessen streichen Sie im Stellenplan 10 Prozent der Stellen. Wie Sie damit langfristig die Sicherheit im Gesundheits- und Ernährungsbereich aufrechterhalten wollen, weiß ich nicht, ich glaube, auch da gibt es definitiv Nachbesserungsbedarf.

Die FPÖ und ich sind diesbezüglich gesprächsbereit, Sie wissen, wir haben konstruktive Vorschläge, was die Finanzierungen im Gesundheitswesen anbelangt. Wir stehen für diese Gespräche zur Verfügung. Nehmen Sie meine Aufforderungen ernst, bessern Sie nach und sorgen Sie dafür, dass das Gesund­heitswesen auch in Zukunft leistungsfähig bleibt! – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.43

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

betreffend Erhöhung der Krankenanstaltenfinanzierung 2023 – 150 Mio. Euro zusätzlich jetzt!

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1669 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2023 (Bundesfinanzgesetz 2023 – BFG 2023) samt Anlagen (1787 d.B) – UG 24 Gesundheit – in der 183. Sitzung des Nationalrats am 16. November 2022

Die türkis-grüne Bundesregierung nimmt die medizinische Grundversorgung in Österreich nicht ernst. Während für Covid-19-Maßnahmen immer noch Milliarden Euro direkt und indirekt ausgegeben werden, muss sich die medizinische Grund­versorgung mit vergleichsweise bescheidenen aktuellen Mitteln und noch bescheideneren Erhöhungen des budgetären Spielraums für das kommende Jahr 2023 begnügen, wie eine Analyse des Budgetdienstes des Parlaments beweist.

Auszug aus der Analyse des Budgetdienstes des Parlaments zu UG 24: Gesundheit

„Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA-E 2023) sieht für die UG 24-Gesundheit im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 2,86 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen signifikanten Rückgang um 1,74 Mrd. EUR oder 37,9 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Der Rückgang resultiert aus geringeren Auszahlungen zur COVID-19-Krisenbe­wältigung, die um 1,84 Mrd. EUR auf 1,20 Mrd. EUR zurückgehen. Diese umfassen die Auszahlungen nach dem Epidemiegesetz iHv 0,40 Mrd. EUR sowie Kostenersätze an die Länder (COVID-19- Zweckzuschussgesetz) iHv 0,20 Mrd. EUR und an die KV-Träger iHv 0,30 Mrd. EUR. Für Beschaffungen insbesondere von COVID-19-Impfstoffen sind noch 0,30 Mrd. EUR veranschlagt. Bei der Budgetierung wurde davon ausgegangen, dass die Befristungen für das COVID-19-Zweckzuschussgesetz und für die diversen Kostenersätze an die KV-Träger mit Jahresende 2022 auslaufen und es sich bei den veranschlagten Auszahlungen um Restzahlungen für das Jahr 2022 handelt. Sollten diese Befristungen verlängert werden, könnte eine Inanspruchnahme der COVID-19-Ermächtigung iHv 2,5 Mrd. EUR erforderlich werden.

Die Auszahlungen ohne COVID-19-Krisenbewältigung steigen hingegen um 0,1 Mrd. EUR und sind im BVA-E 2023 iHv 1,65 Mrd. EUR veranschlagt. Der Zuwachs resultiert im Wesentlichen aus den höheren Auszahlungen für die Krankenanstal­tenfinanzierung (+48,0 Mio. EUR) aufgrund des steigenden Abgabenaufkommens, aus einem Anstieg beim Beitragsersatz an die SVS aufgrund der einmaligen Gutschrift für Selbständige und Landwirt:innen im Rahmen der Teuerungsentlastung (+17,6 Mio. EUR) und aus höher veranschlagten Auszahlungen für die Partnerleistung der Selbständigen an die Krankenversicherung (+13,9 Mio. EUR). Der Zahngesund­heitsfonds wird weiterhin mit jährlich 80,0 Mio. EUR dotiert, die Transferzahlungen an die AGES sind mit 49,9 Mio. EUR (-6,0 Mio. EUR) budgetiert. Für Maßnahmen, die aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) finanziert werden, werden im BVA-E 2023 Auszahlungen iHv 35,0 Mio. EUR (+4,5 Mio. EUR) veranschlagt. Diese Mittel sind unter anderem für Maßnahmen zur Attraktivierung der Primärversorgung vorgesehen.

Die Gesamtauszahlungen im BFRG-E 2023-2026 fallen über die Rahmenperiode von 2,86 Mrd. EUR im Jahr 2023 auf 1,61 Mrd. EUR im Jahr 2026. Der Auszahlungsrück­gang resultiert aus dem Wegfall der COVID-19-Auszahlungen, für die 2024 nur noch 0,10 Mrd. EUR und ab 2025 gar keine Mittel mehr vorgesehen sind. Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2022-2025 ist mit insgesamt 1,28 Mrd. EUR ein deutlicher Auszahlungsanstieg in der (überschneidenden) Periode 2023 bis 2025 vorgesehen. Dieser Zuwachs ist überwiegend auf den Mehrbedarf für COVID-19-bedingte Aus­zah­lungen zurückzuführen, weil bei der bisherigen Planung für 2023 von einem deutlich geringeren Bedarf ausgegangen wurde. Darüber hinaus bewirkt die in der aktuellen Budgetplanung günstigere Steuerschätzung höher erwartete Beiträge des Bundes zur Krankenanstaltenfinanzierung.

Die Wirkungsorientierung umfasst in der UG 24-Gesundheit für das Jahr 2023 vier Wirkungsziele, die im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben sind. Mit den Wirkungszielen der Untergliederung werden die zentralen strategischen Ziele im Gesundheitsbereich umfassend abgedeckt. Die COVID-19-Pandemie wird die Erreichung der Wirkungsziele im Bereich Gesundheit weiterhin beeinflussen.

(...)

In der UG 24-Gesundheit entfallen im BVA-E 2023 mit 2,01 Mrd. EUR rd. 70 % der veranschlagten Auszahlungen auf Transferaufwand. Davon betreffen 0,89 Mrd. EUR die Beiträge des Bundes zur Krankenanstaltenfinanzierung. Der Transferaufwand an die SV-Träger (0,75 Mrd. EUR) umfasst insbesondere Kostenersätze für COVID-19-bedingte Auszahlungen und für KV-Beitragssatzsenkungen bzw. -gutschriften der Selbständigen und Bauern. Beim Transferaufwand an die Länder (0,2 Mrd. EUR) handelt es sich im Wesentlichen um die Kostenersätze im Rahmen der COVID-19-Zweckzuschussgesetzes.

Der betriebliche Sachaufwand geht insgesamt um 39,9 % auf 0,85 Mrd. EUR zurück, wobei der Rückgang in erster Linie auf Minderauszahlungen für Beschaffungen (v. a. Impfstoffe) zurückzuführen ist. Der betriebliche Sachaufwand ohne Auszahlungen aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds steigt um 30,0 % auf 0,15 Mrd. EUR an. Personalaufwand wird in der UG 24-Gesundheit keiner verbucht.

(…)

Die öffentlichen Gesundheitsausgaben (Bund, Länder, Gemeinden, SV-Träger) betrugen im Jahr 2021 40,1 Mrd. EUR, dies entspricht einem Anstieg von 15,0 % im Vergleich zum Jahr 2020. Für diesen Zuwachs sorgten insbesondere pandemie­bedingte Mehrausgaben für die Beschaffung und Durchführung von COVID-19-Testungen, die Bereitstellung und Verabreichung der COVID-19-Impfstoffe inkl. Logistik- und Distributionsausgaben, aber auch Ausgaben für Schutzausrüstung, Contact Tracing und diverse weitere pandemiebedingte Aufwendungen.

Von den gesamten Gesundheitsausgaben entfallen rd. 77 % auf die öffentliche Hand. Die öffentlichen Gesundheitsausgaben werden aber nur zu einem geringen Teil im Bundesbudget abgebildet, höhere Anteile tragen die anderen Gebietskörperschaften.“

Auf den Punkt gebracht: Bei der Krankenanstaltenfinanzierung gibt es insgesamt 48 Mio. Euro mehr für 2023 mehr aus Bundesmitteln und für die Primärversorgung, wo sich der gesamte niedergelassene ärztliche Bereich (Allgemeinmedizin & Fachärzte) wiederfindet, insgesamt 5 Mio. Euro mehr für 2023. Macht insgesamt für die medizinische Grundversorgung ein Plus von lediglich 53 Millionen Euro für das kommende Jahr. Das erscheint im Hinblick auf die Herausforderungen, die dort auf uns zukommen, weitaus als zu gering, und muss unbedingt erhöht werden.

Hier muss es dringend ein Umdenken geben, der Bund muss hier Flagge zeigen, und als Partner in der Zielsteuerung die Initiative übernehmen – weg von „klein-klein“ und kosmetischen Einzelmaßnahmen und hin zu einer umfassenden Anschubfinanzierung zu einer Verbesserung der medizinischen Grundversorgung, vor allem auch in den Krankenanstalten, die in der aktuellen Diskussion – siehe Abteilungsschließungen quer durch Österreich – wegen Mangels an Gesundheitsfachpersonal im Bereich Pflege und Ärzteschaft immer mehr ins Hintertreffen kommen. Viele Vorgaben des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) können in der aktuellen Situation von den Krankenanstalten gar nicht mehr oder nur mehr im „Notbetrieb“ durchgeführt werden. Das frustriert die dort Beschäftigten in Pflege und Ärzteschaft und das gefährdet die medizinische Grundversorgung für die Patien­tinnen und Patienten.

Deshalb braucht es eine Strategieänderung und ein Finanzpaket, das im Jahr 2023 mit 150 Mio. zusätzlich von Seiten des Bundes den Akutbedarf an Finanzmitteln für Personalkosten der Krankenanstalten abdeckt.

Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, den öster­reichi­schen Krankenanstalten auf der Grundlage und zur Erfüllung des Leistungs­katalogs nach dem Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) für die medizinische Grundversorgung für das Budgetjahr 2023 zusätzliche 150 Mio. Euro im Rahmen eines Akut-Finanzierungspakets aus Bundesmitteln zur Verfügung zu stellen.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Smolle. – Bitte.