9.47

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Immer mehr Menschen geht aufgrund der Teuerung das Geld aus, aber nicht nur das Geld, sondern auch die Luft, weil sie nicht mehr wissen, wie sie sich das Leben, das Überleben leisten können, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Eine Mutter hat mir kürzlich erzählt, dass sie vor einem Jahr für ihre vierköpfige Familie für einen Wocheneinkauf im Supermarkt circa 120 Euro bezahlt hat. Jetzt sind es um die 180 bis 200 Euro, obwohl sie nichts anderes in ihrem Einkaufskorb hat als vor einem Jahr. Darüber müssen wir jetzt einmal nachden­ken, Frau Bundesminister, was das für unsere Familien, für Familien mit Kindern heißt. Daher ist die Indexierung der Familienleistungen längst überfällig, damit unsere Familien finanziell entlastet werden, denn durch die Teuerung sind die Familien die größten Verlierer – ich sage nur: Miete, Strom, Gas, Heizung, Essen!

Frau Bundesminister, genau vor einem Jahr – sogar auf den Tag genau – bin ich hier gestanden und habe in der Budgetdebatte zum Bereich Familie einen Antrag eingebracht, der genau das beschrieben hat. Darin haben wir gefordert, dass die Familienleistungen in so einem Ausmaß erhöht werden sollen, dass der Wert­verlust ausgeglichen wird, der in den letzten Jahren entstanden ist, und dass in Zukunft bei den Familienleistungen eine jährliche Indexanpassung sichergestellt werden soll. In den Ausschüssen haben wir einige Jahre immer wieder darüber gesprochen, auch mit Ihrer Vorgängerin – es ist vertagt worden, es ist nichts passiert.

Nun wird unser Anliegen zum Teil – nur zum Teil! – erfüllt, und die Familienleistungen werden ab Jänner 2023 mit einem Anpassungsfaktor von 5,8 Prozent erhöht – und das kann durchaus als Verdienst der Freiheitlichen angesehen werden.

Frau Bundesminister, es besteht aber nach wie vor Handlungsbedarf, nämlich bei weiteren Valorisierungen, und zwar bei zwei Freibeträgen: erstens bei den Kos­ten für auswärtige Berufsausbildung und zweitens beim Freibetrag für Kinder mit Behinderung. Wird für ein Kind erhöhte Familienbeihilfe bezogen und liegt eine Behinderung von mehr als 50 Prozent vor, gibt es einen monatlichen Freibetrag von 262 Euro. Dieser Betrag ist seit 1988, das heißt seit 34 Jahren, unverändert!

Ebenfalls seit 34 Jahren wurde der monatliche Pauschalbetrag von 110 Euro nicht erhöht, der gewährt wird, wenn Kosten für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes anfallen. Obwohl sich die Kosten für einen Heimplatz in den letzten 34 Jahren mehr als verdoppelt haben und die Inflation in diesem Zeitraum 117 Prozent beträgt, wurde dieser Freibetrag seit 1988 – 34 Jahre lang – nicht erhöht!

Frau Bundesminister, hat Ihnen das niemand gesagt? Wissen Sie das nicht? Haben Sie nie gesehen, dass da jetzt endlich etwas geändert werden muss? Wir können doch nicht die Familien und ganz besonders Familien mit Kindern mit Behinderung einfach im Regen stehen lassen und da die Freibeträge nicht erhö­hen. Das ist wirklich eine Schande! (Beifall bei der FPÖ.)

Daher fordern wir eine Verdoppelung sowie eine automatische Valorisierung dieser Freibeträge. Auch der Katholische Familienverband sieht da eine dringende Notwendigkeit einer Veränderung und finanziellen Verbesserung für Familien.

In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Finanzielle Verbesserungen für Familien“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, im Sinne aller österreichischen Familien und entsprechend den Forderungen des Katholischen Familienverbandes folgende Maßnahmen umzusetzen:

- Automatische Inflationsanpassung von Familienbonus Plus und Kindermehr­betrag ab dem Jahr 2025

- Verdoppelung sowie künftige automatische Valorisierung des monatlichen Pauschalbetrages (§ 34 Abs. 8 EstG) betreffend die Abgeltung der Mehrauf­wen­dungen wegen einer Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohn­ortes

- Verdoppelung sowie künftige automatische Valorisierung des in der Ver­ordnung über außergewöhnliche Belastungen im § 5 fixierten Freibetrages für Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Per­sonen, für die gemäß § 8 Abs. 4 FLAG erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird.“

*****

Frau Familienminister, es ist höchste Zeit, dass nach 34 Jahren eine Anpassung vorgenommen wird, weil die Familien es brauchen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

9.53

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

betreffend finanzielle Verbesserungen für Familien

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1669 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundes­vor­anschlages für das Jahr 2023 (Bundesfinanzgesetz 2023 – BFG 2023) samt Anlagen (1787 d.B.), UG 25 – Familie und Jugend

in der 183. Sitzung des NR am17. November 2022

Im Oktober 2022 wurde mit dem Teuerungs-Entlastungspaket Teil II die Kalte Pro­gression abgeschafft, also unter anderem die automatische Anpassung der wesentlichen Tarifelemente in der Einkommensbesteuerung um zwei Drittel der Inflationsrate sowie die Entlastung von Beziehern von Einkünften im Umfang des Volumens der noch nicht automatisch ausgeglichenen kalten Progression (ver­bleibendes Drittel) beschlossen.

In seiner Stellungnahme zu dieser Regierungsvorlage hat der Katholische Familien­verband das Vorhaben begrüßt,

die Grenzbeträge, die für die Anwendung der Steuersätze für Einkommensteile bis 1 Million Euro maßgebend sind, den Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag sowie den Unterhaltsabsetzbetrag (Abs. 4), den Verkehrsabsetzbetrag, den erhöhten Verkehrsabsetzbetrag und den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag (Abs. 5 Z. 1 bis 3), die Pensionistenabsetzbeträge (Abs. 6), die Erstattung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages, die SV-Rückerstattung und den SV-Bonus (Abs. 8) sowie die Einkommensgrenze für Partnereinkünfte beim Alleinverdienerabsetzbetrag künftig jährlich und automatisch der Inflation anzupassen.

Aber, so der Katholische Familienverband weiter:

Laut Entwurf sollen der Familienbonus Plus und der Kindermehrbetrag nicht in die Inflationsanpassung einbezogen werden. Dies ist angesichts der massiven Erhöhung mit 1.1.2022 verständlich. Der Katholische Familienverband schlägt aber vor, diese Absetzbeträge ab 2025 in die automatische Inflationsanpassung einzubeziehen und dies in diesem Entwurf schon zu berücksichtigen.

Dringender Handlungsbedarf bei zwei Freibeträgen:

Kosten für auswärtige Berufsausbildung:

Bei dem Freibetrag nach § 34 Abs. 8 EStG betreffend die Abgeltung der Mehrauf­wendungen wegen einer Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, ist eine Inflationsanpassung dringend erforderlich. Der monatliche Pauschalbetrag von € 110,-- ist seit 1988 unverändert. Obwohl sich die Kosten für einen Heimplatz in diesen 34 Jahren mehr als verdoppelt haben und sich der Verbraucherpreisindex vom Jahresdurchschnitt 1988 bis Juli 2022 um 117,0 % verändert hat, wurde der Freibetrag seit 1988 nicht erhöht. Der Katholische Familienverband schlägt eine Verdoppelung dieses Pauschalbetrages vor und den Basisbetrag von € 220,-- ab dem Jahr 2023 jährlich und automatisch zu valorisieren.

Freibetrag für behinderte Kinder

Der in der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen (BGBl. 1996 idF. BGBl. II 2010/430 im § 5 fixierte Freibetrag für Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die gemäß § 8 Abs. 4 FLAG erhöhte Familien-beihilfe gewährt wird, beträgt seit 1988 unverändert € 262,--/Monat. Auch dieser Betrag wurde seit 34 Jahren nicht wertangepasst. Der Katholische Familienverband schlägt daher vor, diesen Betrag ebenfalls zu verdoppeln und den so ermittelten Betrag ab dem Jahr 2023 jährlich und automatisch zu valorisieren.

Bereits im Zuge der Debatte zum Teuerungs-Entlastungspaket Teil II wurde in einem unselbständigen Entschließungsantrag zur Optimierung weitere dringend notwendige Maßnahme gefordert; unter anderem die Anpassung sämtlicher Beträge des Ein­kommensteuergesetzes an die Inflation.

Um insbesondere die finanzielle Situation der österreichischen Familien weiter zu verbessern, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, im Sinne aller österreichischen Familien und entsprechend den Forderungen des Katholischen Familienverbandes folgende Maßnahmen umzusetzen:

•          Automatische Inflationsanpassung von Familienbonus Plus und Kindermehr­betrag ab dem Jahr 2025

•          Verdoppelung sowie künftige automatische Valorisierung des monatlichen Pauschalbetrages (§ 34 Abs. 8 EstG) betreffend die Abgeltung der Mehrauf­wendungen wegen einer Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes

•          Verdoppelung sowie künftige automatische Valorisierung des in der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen im § 5 fixierten Freibetrages für Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die gemäß § 8 Abs. 4 FLAG erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungs­gemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Ver­handlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister Raab. – Bitte.